Das musst du wissen Drogen: Was ist strafbar und was straffrei?

Bist du wegen Drogen mit dem Gesetz in Konflikt gekommen? Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dir hilfreiche Information und Handlungsempfehlungen zu deinem speziellen Fall geben.

Drogen sind ein Teil des gesellschaftlichen Lebens. Das bedeutet aber nicht, dass der Konsum, der Besitz oder der Handel mit Betäubungsmittel straffrei ist. Erhalte hier einen Überblick über die aktuelle Gesetzeslage.

von C. Kürschner
11.10.2024
8 Min Lesezeit

Strafbarkeit von Drogen Das Wichtigste in Kürze

  • Der reine Konsum von Drogen ist straffrei.

  • Konsum und Besitz von Cannabis sind unter bestimmten Voraussetzungen straffrei.

  • Der Handel mit Drogen ist immer strafbar.

  • Die Strafhöhe bei unerlaubtem Drogenbesitz oder dem Handel hängt von der Menge und der Art des Wirkstoffs ab.

Checkliste Wie wird eine Strafe im Zusammenhang mit Drogen berechnet?

Auf die Strafhöhe haben viele Faktoren einen Einfluss und wirken entweder strafverschärfend oder strafmildernd. Um die Höhe einer Strafe herauszufinden, solltest du zuerst diese Fragen abklären:

  • Welche Art von Betäubungsmitteln wurden bei dir aufgefunden?

  • Welche Handlung wird dir vorgeworfen: der Besitz, der Anbau oder der Handel mit Drogen?

  • In welchem Bundesland / in welcher Stadt ist die Tat passiert?

  • Hast du Vorbelastungen oder Vorstrafen?

  • Bist du über oder unter 21 Jahre alt?

  • Gibt es besondere Umstände der Tat?

  • Bist du selbst drogenabhängig?

Was gilt rechtlich als Droge bzw. Betäubungsmittel?

Welche Stoffe als Betäubungsmittel bzw. Drogen gelten, regelt § 29 BtMG und § 34 KCanG. Demnach sind alle Stoffe und Substanzen als Drogen bzw. Betäubungsmittel einzustufen, die abhängig machen können oder deren Missbrauch die Gesundheit gefährdet oder schädigt.

Aber auch andere Stoffe, die zum Herstellen von Drogen verwendet werden, fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Eine komplette Auflistung aller natürlichen und synthetischen Drogen sowie Trägerstoffe findest du in Anlage 1 bis 3 des BtMG. Alle Mittel, die nicht in dieser Anlage aufgelistet sind, gelten nicht als Betäubungsmittel im Sinne des Gesetzes.

Gibt es einen Unterschied zwischen harten und weichen Drogen?

Als harte Drogen werden diese bezeichnet, die einen hohen Suchtfaktor haben, weiche Drogen machen in der Regel nicht körperlich abhängig. Weiche Drogen: Marihuana und Haschisch

  • Mittelgefährliche Drogen: Crystal Meth, XTC, Amphetamin und LSD

  • Harte Drogen: Alkohol (legal), Heroin und Kokain

Ob eine Droge weich oder hart ist, sagt aber nichts darüber aus, ob sie legal oder illegal ist. Die Einstufung hat lediglich Indizwirkung.

So ist Alkohol eine legale Droge, hat aber das Potenzial stark körperlich abhängig zu machen und große gesundheitliche Schäden zu verursachen. LSD ist wiederum eine illegale Droge, macht aber nicht körperlich abhängig. Weiche Drogen wie Marihuana und Haschisch können hingegen psychisch abhängig machen und sind deswegen nicht zu unterschätzen.

Der Suchtfaktor entscheidet also grundsätzlich, ob eine Droge als hart oder weich einzustufen ist. Die Drogenart und dem Suchtfaktor bestimmen auch über die Strafhöhe.

Welche neuen Drogen gibt es und wie ist die Strafbarkeit bzw. wie viele Verurteilungen gibt es aktuell?

Bei den neuen psychoaktiven Substanzen (NPS) handelt es sich um synthetisch hergestellte Designerdrogen. Zu den bekanntesten NPS gehören aktuell Xylazin, Liquid Ecstasy, Drugcom, Flex, Monkey Dust, Flacker, GBL und Peevee. Bei der Herstellung dieser Drogen wird darauf geachtet, dass die einzelnen Inhaltsstoffe nicht ausdrücklich verboten sind. Deshalb sind NPS auch als daher „Legal Highs“ bekannt. Jedes Mal, wenn der Gesetzgeber zusätzliche Stoffe unter Strafe stellt, reagiert der Markt sofort mit Rezepturänderungen. Das machte die Strafverfolgung sehr schwer.

Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, trat 2016 das Neue-psychoaktive-Substanzen-Gesetz (NpSG) in Kraft. Es stellt ganze Stoffgruppen unter Strafe, darunter synthetische Cannabinoide und von 2-Phenylethylamin abgeleitete Verbindungen, einschließlich Cathinone. Wenn du NPS selbst herstellst, damit handelst oder sie anderen Personen verabreichst, musst du mit einer Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen. Der reine Besitz kleiner Mengen für den Eigengebrauch und der Konsum sind jedoch nicht strafbar.

Wann mache ich mich strafbar?

Du kannst dich strafbar machen, indem du eine bestimmte Menge an Drogen besitzt, damit handelst oder sie mitführst. Welche Handlungen genau strafbar sind, hängt u. a. von der Drogenart und der Menge ab.

Drogenkonsum

Der Konsum von Drogen ist straffrei. Wenn du also beim Konsumieren von illegalen Drogen erwischt wirst, erhältst du dafür keine Strafe. Aber natürlich musst du dir die Drogen beschaffen – und mit dem Ankauf- und Verkauf von Drogen kannst du dich sehr wohl strafbar machen.

Drogenkauf

Ob geschenkt, gekauft oder gestohlen: Es spielt fast keine Rolle, wie du zu den Drogen kommst, auf den Erwerb von Drogen steht eine Strafe. Eine Ausnahme bildet der Kauf von Cannabis. Seit dem 1. April 2024 darfst du für den Eigengebrauch maximal 25 g Cannabis am Tag bzw. bis zu 50 g im Monat straffrei kaufen, auch auf dem Schwarzmarkt.

Drogenbesitz

Der Besitz von Drogen ist schon in geringen Mengen strafbar (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 BtMG).

Aber was bedeutet besitzen? Wenn du einen Joint, in dem Kokain verarbeitet ist, bekommst und diesen direkt rauchst, „besitzt“ du ihn nicht, sondern konsumierst ihn direkt. Deshalb bleibst du in diesem Moment straffrei. Dasselbe gilt, wenn du den Joint wegwirfst. Die Person, die dir den Kokain-Joint gereicht hat, macht sich hingegen des Drogenhandels strafbar.

Wann es sich um Drogenbesitz handelt, ist aber immer eine Einzelfallentscheidung. Wenn du zum Beispiel in einer Gruppe von Menschen sitzt, in der ein Joint von einer zur nächsten Person weitergereicht wird, dann machen sich alle strafbar, denn: Jede einzelne Person gibt einen Joint weiter und übergibt ihn.

Welche Strafe steht auf Drogenbesitz?

Wie hoch die Strafe für Drogenbesitz tatsächlich ist, hängt von der Art und der Menge an Betäubungsmittel ab. Es liegt gemäß § 29 Abs. 5 BtMG im Ermessen des Gerichts, ob das Verfahren beim Erwerb, dem Anbau oder dem Besitz geringer Mengen zum Eigenkonsum eingestellt oder lediglich eine milde Strafe ausgesprochen wird.

Aber was wird als geringe Menge gewertet?

Was als eine geringe Menge an Betäubungsmittel gewertet wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. In manchen Bundesländern wird 0,3 g Kokain als gering bewertet. In Bayern wird der Drogenbesitz hingegen grundsätzlich äußerst strikt geahndet, hier darfst du grundsätzlich mit keiner Verfahrenseinstellung rechnen.  

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat für einige Betäubungsmittel Grenzwerte für die jeweiligen Wirkstoffe festgelegt, die als gering gelten. Zum Beispiel:

  • Amphetamin: 10 g Amphetaminbase

  • Cannabis: 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC)

  • Heroin: 1,5 g Heroinhydrochlorid

  • Kokain: 5 g Kokainhydrochlorid

Wichtig: Es entscheidet nicht die Bruttogewichtsmenge des Betäubungsmittels, sondern die Menge des enthaltenen Wirkstoffs. Wenn sich also beispielsweise in einem halben Kilo Mehl ein Gramm Kokain befindet, ist der Grenzwert für nicht-milde Betäubungsmittel nicht überschritten. Um das tatsächliche Gewicht des Wirkstoffes zu ermitteln, wird der Stoff nach dem Beschlagnahmen in einem kriminaltechnischen Labor untersucht.

Handelt es sich um nicht-geringe Mengen, musst du mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahre rechnen.

Drogenhandel

Der Handel mit Drogen ist strafbar. Darunter fällt nicht nur der illegale An- und Verkauf von Betäubungsmitteln, sondern auch alle Handlungen, die den Kauf von Drogen und Verkauf fördern bzw. ermöglichen. Es machen sich deshalb auch sogenannte Drogenkuriere oder Menschen, die Drogengeld eintreiben, strafbar. Als Drogenhandel gelten auch die Weitergabe und das Überlassen von Drogen, insbesondere gegen Geld, Wertgegenstände oder sonstige Gegenleistungen. Wenn du mit Drogen handelst, musst du mit einer Geldstrafe oder einer Haftstrafe bis zu fünf Jahren rechnen.

Einfacher Drogenhandel

Ein einfacher Drogenhandel liegt immer dann vor, wenn es keine begleitenden Umstände gibt, die auf einen gewerbs- oder bandenmäßigen oder bewaffneten Drogenhandel hinweisen. Die Drogen werden also – ohne Handel zu treiben – eingeführt, ausgeführt, veräußert, abgegeben, erworben oder in den Verkehr gebracht (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG).

Auf den einfachen Drogenhandel steht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren. Die Höhe der Strafe für Drogenhandel hängt von der Menge der gehandelten Drogen ab. Aber: Wer mit kleinen Mengen Drogen handelt, darf nicht auf eine Einstellung des Verfahrens hoffen, wie es beim Drogenbesitz zum Eigenbedarf der Fall sein kann.

Wer nachweislich mit größeren Mengen Betäubungsmittel handelt, muss mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr rechnen (§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG), bei minder schweren Fällen droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren.

Gewerbsmäßiger Drogenhandel

Der gewerbs- und bandenmäßige sowie bewaffnete Drogenhandel gehört zu den schweren Drogenstraftaten (§ 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1). Der gewerbsmäßige Drogenhandel wird mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr geahndet.

Auch das Handeln mit Cannabis steht unter Strafe und wird mit einer Haftstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren geahndet. Wenn du als Täter jedoch bereits 21 Jahre alt bist und einer minderjährigen Person Cannabis verkauft hast, dann musst du in einem nicht minderschweren Fall mit einer Haftstrafe von mindestens zwei Jahren Haft rechnen.

  • Bandenmäßiger Handel mit Drogen: mindestens zwei Jahre Haft bei geringer Menge, bei nicht-geringer Menge drohen fünf Jahre Haft

  • bewaffneter Drogenhandel: mindestens fünf Jahre Haft, bei Cannabis mindestens zwei Jahre Haft

Drogenanbau, Herstellung und Schmuggeln

Auf den Anbau, den Handel und den Schmuggel von Drogen steht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe. Die tatsächliche Strafhöhe hängt von den Umständen und der Schwere der Tat ab. Je härter die jeweilige Droge ist und je höher die Menge ist, desto schwerer wiegt die Tat.

Ausnahme: Eigenkonsum

Wenn du dir Drogen zum Eigengebrauch in geringer Menge besorgst oder selbst anbaust, kann das Gericht nach eigenem Ermessen vorgehen und von einer Strafe absehen. Die Regelungen und Ermessensgrenzen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, jedoch darfst du nicht mehr als drei Konsumeinheiten der jeweiligen Droge besitzen. Da es hier einen gewissen Handlungsspielraum in der Auslegung gibt, solltest du dich von einem Anwalt für Drogendelikte beraten lassen, wenn du mit einer Anklage konfrontiert bist.

Drogentherapie: Wie du eine Haftstrafe umgehen kannst

Die Erfahrung zeigt, dass Menschen, die mit Drogen handeln, oftmals selbst eine Suchtproblematik haben und in ihr die Gründe für Straftaten liegen. Deshalb gibt es die Möglichkeit, anstatt einer Freiheitsstrafe eine Drogentherapie zu absolvieren

Voraussetzungen für die Drogentherapie statt Freiheitsstrafe:

  • Die Freiheitsstrafe für Drogenbesitz wäre nicht länger als zwei Jahre.

  • Aus dem Strafurteil geht hervor, dass die begangene Straftat im Zusammenhang mit der Drogensuchtmuss stand.

KLUGO Tipp:

Du kannst vielleicht eine öffentliche Klage verhindern, wenn du bereits vor der Klageerhebung eine Drogentherapie beginnst. Dazu musst du jedoch sehr schnell Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufnehmen und du benötigst die Unterstützung eines Fachanwalts, der gut argumentieren kann. Wenn du in dieser Situation bist, dann nutze die KLUGO Erstberatung durch einen Fachanwalt für Strafrecht.

Wann kann ich mich trotz des neuen Cannabis-Gesetzes strafbar machen?

Seit dem 1. April 2024 gilt das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ (Cannabisgesetz — CanG).

Nun dürfen Personen ab dem 18. Lebensjahr

  • bis zu 25 g Cannabis öffentlich bei sich tragen

  • bis zu 50 g getrockneten Cannabis zu Hause haben

  • bis zu drei Cannabispflanzen pro Erwachsenen im Haushalt besitzen

Wenn du unterwegs den Höchstwert von 25 g um bis zu 5 g übersteigst oder zu Hause um bis zu 10 Gramm, wird das als Ordnungswidrigkeit geahndet (§ 34 Abs. 1 Nr. 1 KCanG). Alles darüber gilt als nicht-geringe Menge und es droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.

Verkauf und Handel von Cannabis

Wenn du Cannabis für den Eigengebrauch legal oder auf dem Schwarzmarkt kaufst, dann ist das bis zu einer maximalen Menge von 25 g am Tag bzw. bis zu 50 g pro Monat straffrei. Du kannst Cannabis aktuell nur in nicht-gewinnorientierten Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs legal erwerben.

In allen weiteren Fällen droht beim Handel, Verkauf sowie der Ein- und Ausfuhr von Cannabis eine Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu drei Jahren. Jedoch gibt es für das Gericht verschiedene Optionen, die Strafe zum Beispiel bei der Ein- oder Ausfuhr zum Eigengebrauch abzumildern. Wenn du zum Beispiel Cannabis nach Deutschland einführst, ohne es zu wissen, handelst du fahrlässig und es droht eine maximale Haftstrafe von einem Jahr (§ 34 Abs. 5 KCanG).

Wenn du mit nicht-geringen Mengen handelst, kann dir in einem besonders schweren Fall eine Haftstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren drohen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du bandenmäßig mit Cannabis handelst oder als Erwachsener Cannabis an Jugendliche verkaufst.

KLUGO Hinweis:

Während der Konsum und Besitz weitestgehend straffrei ist, bleibt der Handel mit Cannabis strafbar. Wenn du also einem Freund fünf Gramm Haschisch verkaufst, machst du dich weiterhin strafbar. Das Gesetz bestraft die Weitergabe von Drogen erheblich schärfer als den Erwerb und Besitz zum Eigenkonsum, um insbesondere Jugendliche zu schützen.

Drogenhandel als Jugendlicher

Weiche Drogen wie Cannabis werden häufig unter Jugendlichen weitergereicht und gehandelt. Machen sich Minderjährige des Drogenhandels schuldig, steht nicht die Bestrafung oder Abschreckung im Vordergrund. Vielmehr sollen sie durch Maßnahmen wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen, gemeinnützige Arbeit, eine Verwarnung oder Jugendarrest für maximal vier Wochen für das Thema Drogen sensibilisiert werden. Nur wenn solche Maßnahmen keine Wirkung zeigen und der Jugendliche beispielsweise zum Wiederholungstäter wird, kann eine Haftstrafe für Drogenhandel verhängt werden. Diese fällt aber geringer als bei Erwachsenen aus.

Das Alter bestimmt über die jeweilige Strafhöhe:

Unter 14 Jahren: strafunmündig und deshalb gibt es kein Strafverfahren (§ 19 StGB)

  • 14 bis 17 Jahre: Es gilt das Jugendstrafrecht.

  • 18 bis 20 Jahre: Wenn die Person nachweislich die Reife eines Jugendlichen hat, dann gilt das Jugendstrafrecht. Im Fall von Drogenhandel wird jedoch oft das Erwachsenenstrafrecht angewendet.

Bei der Bemessung der Strafhöhe werden immer strafmildernde persönliche Umstände beachtet. So können eine Drogenabhängigkeit sowie die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse strafmildernd wirken, einschlägige Vorstrafen sich jedoch negativ auswirken.

Wichtig:

Bei Drogendelikten im Zusammenhang mit Cannabis machen sich Jugendliche nur strafbar, wenn sich in demselben Fall auch Erwachsene strafbar gemacht hätten. Im Fall von Drogenhandel mit Cannabis ist das immer der Fall.

Wann verjähren die Strafen für Drogenbesitz und Handel?

Drogendelikte nach § 29 BtMG verjähren auch in besonders schweren Fällen nach fünf Jahren. Der bandenmäßige Drogenhandel, der Handel von Volljährigen mit Minderjährigen sowie der Handel mit nicht-geringen Mengen an Betäubungsmitteln verjähren nach 20 Jahren (§§ 29a, 30, und 30a BtMG).

Wegen Drogen strafbar gemacht? So kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte weiterhelfen

Was kannst du tun, wenn gegen dich der Verdacht auf Drogenhandel besteht? Oder droht eine Anklage wegen Drogenbesitzes? Dann solltest du dir Unterstützung bei einem Anwalt für Drogendelikte suchen.

Dieser kann beispielsweise ...

  • eine Haftstrafe zu Gunsten eines Drogenentzugs verhindern,

  • oder bereits im bestehenden Ermittlungsverfahren wirken.

Mache immer von deinem Schweigerecht Gebrauch und suche dir Unterstützung von einem KLUGO Partner-Anwalt.

Er kann ...

  • Akteneinsicht beantragen, um den Ermittlungsstand zu prüfen.

  • Darauf baut er deine Verteidigung auf, um für dich das beste Ergebnis zu erstreiten.

Vereinbare jetzt ein Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt für Drogendelikte und erhalte erste Empfehlungen für dein weiteres Vorgehen.

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

christiane kürschner