STAND 02.02.2024 | LESEZEIT 10 MIN
Versicherungsbetrug kann viele Facetten annehmen, zielt jedoch immer darauf ab, unrechtmäßige Zahlungen von einer Versicherung zu erhalten. Mit welchen Strafen Versicherungsbetrüger rechnen müssen und wie ein Anwalt in Bezug auf Versicherungsbetrug helfen kann, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Versicherungsbetrug ist eine Form des Betruges gemäß § 263 StGB und ist definiert als eine rechtswidrige Handlung, bei der der Versicherungsnehmer versucht, unrechtmäßig Zahlungen von der Versicherung zu erlangen. Meist geschieht dies durch die Einreichung von täuschenden oder unwahren Informationen, insbesondere in Form von Schadensmeldungen. Der Beginn der Betrugshandlung liegt dabei in der Einreichung der vorgetäuschten Schadensmeldung bei der Versicherung.
Wenn Versicherungsnehmer die Versicherung betrügen, geschieht dies mit dem Ziel, finanzielle Vorteile auf Kosten der Versicherung zu erlangen. Die Täuschung kann verschiedene Formen annehmen, darunter
Versicherungsbetrüger setzen verschiedene Methoden ein, um unrechtmäßig Zahlungen von Versicherungen zu erhalten. Zu den gängigsten Vorgehensweisen zählen:
Im Folgenden haben wir für Sie verschiedene Beispiele gesammelt, die darstellen, wie ein Versicherungsbetrug im Einzelnen aussehen kann.
Ein Versicherungsnehmer inszeniert einen gestellten Unfall und behauptet, dass der Schaden durch seine Fahrlässigkeit entstanden ist. Er will erreichen, dass die Haftpflichtversicherung für den inszenierten Schaden aufkommt.
Ein Hausbesitzer, der bereits bestehende Schäden an seinem Gebäude hat, meldet diese als neuen Schadensfall. Dabei gibt er vor, dass der Schaden durch einen aktuellen Vorfall verursacht wurde, um von der Gebäudeversicherung eine Entschädigung zu erhalten.
Ein Versicherungsnehmer meldet seiner Hausratversicherung den Diebstahl von Wertgegenständen, die in Wirklichkeit nie existierten. Der Zweck besteht darin, von der Versicherung unrechtmäßige Entschädigungszahlungen zu erhalten.
Ein Autobesitzer inszeniert einen Autodiebstahl, um eine Entschädigung von seiner Kfz-Versicherung zu erhalten. In Wirklichkeit hat er das Fahrzeug jedoch absichtlich verschwinden lassen.
Ein Vermieter meldet der Wohngebäudeversicherung Schäden an einem Mietobjekt, die bereits vor dem Versicherungsabschluss existierten. Er versucht so, die Versicherung zu täuschen und unrechtmäßige Zahlungen zu erhalten.
Ein Versicherungsnehmer gibt vor, dass ein Unfall während der Arbeit passiert ist, um Leistungen von der Unfallversicherung zu erhalten. In Wirklichkeit ereignete sich der Vorfall jedoch außerhalb der Arbeitszeit und des Arbeitsplatzes.
Ein Versicherungsnehmer reicht gefälschte Arztrechnungen bei seiner Krankenversicherung ein, um höhere Erstattungen zu erhalten. Die Behandlungen haben jedoch nie stattgefunden.
Ein Versicherungsnehmer behauptet, teure Zahnbehandlungen durchgeführt zu haben, um von der Zahnzusatzversicherung eine höhere Erstattung zu erhalten. Tatsächlich hat er nie solche Eingriffe vorgenommen.
Ein Versicherungsnehmer meldet falsche Rechtsstreitigkeiten, um von der Rechtsschutzversicherung die Kosten für Anwälte und Gerichtsverfahren erstattet zu bekommen.
Der Unterschied zwischen Versicherungsbetrug und Versicherungsmissbrauch liegt vor allem in den Handlungen, die von den Tätern ausgeführt werden, und dem Zeitpunkt, zu dem sie begangen werden:
Im Falle eines Verdachts auf Versicherungsbetrug trifft die Versicherung mehrere Maßnahmen, um die Echtheit des gemeldeten Schadens zu überprüfen. Zunächst kann die Versicherung vorläufige Zahlungen verweigern und zusätzliche Unterlagen anfordern, wie beispielsweise Kaufbelege, Reparaturberichte oder Fotos, um die Angaben des Versicherungsnehmers auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen. Die Schadensabteilung der Versicherung spielt hierbei eine zentrale Rolle, indem sie die eingereichten Unterlagen einer gründlichen Kontrolle unterzieht.
In Verdachtsfällen kann die Versicherung einen unabhängigen Gutachter beauftragen, der den Schadensgegenstand überprüft und feststellt, ob der gemeldete Schaden tatsächlich den behaupteten Umständen entspricht. Bei zunehmendem Betrugsverdacht kann die Versicherung rechtliche Schritte einleiten, darunter die Stellung einer Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft führt daraufhin Ermittlungen durch, um die Vorwürfe zu überprüfen und gegebenenfalls strafrechtliche Konsequenzen zu ziehen.
In komplexen Betrugsfällen oder bei hohen Schadenssummen kann die Versicherung sogar Detektive beauftragen, um zusätzliche Informationen zu sammeln.
Wenn Sie einen Versicherungsbetrug bemerken, sollten Sie diesen der Versicherung melden – und zwar am besten unverzüglich.
Außerdem empfehlen wir Ihnen, bei der Polizei Anzeige wegen Betrugs zu stellen, damit rechtliche Schritte eingeleitet werden können. Dass Sie den Versicherungsbetrug anzeigen, ist wichtig – auch wenn Sie den Betrug bereits der Versicherung selbst gemeldet haben.
Die Strafen für Versicherungsbetrug variieren je nach Schwere der Tat:
Wenn Versicherungsbetrug in Tateinheit mit anderen Straftaten begangen wird, bedeutet dies, dass der Täter durch seine Handlung mehrere Strafgesetze auf einmal gebrochen hat. Versicherungsbetrug beispielsweise wird oft in Tateinheit mit Urkundenfälschung, Diebstahl oder Sachbeschädigung begangen.
In solchen Fällen wird das Strafmaß für die Rechtsverstöße nicht einfach zusammengerechnet. Stattdessen erfolgt die Bestrafung nach dem Gesetz, das die schwerste Strafe androht.
Ein Beispiel für Versicherungsbetrug in Tateinheit mit einer anderen Straftat könnte sein, wenn eine Person nicht nur einen erfundenen Schaden meldet, sondern gleichzeitig auch gefälschte Dokumente einreicht, um ihre betrügerischen Absichten zu verschleiern.
Die Verjährungsfrist für Versicherungsbetrug entspricht im Allgemeinen denen für andere Betrugsdelikte und beträgt fünf Jahre. Die Frist beginnt üblicherweise mit dem Zeitpunkt der Zahlung der Versicherungssumme.
Nach Ablauf der Verjährungsfrist ist eine strafrechtliche Verfolgung des Versicherungsbetrugs nicht mehr möglich. Das gilt bei der Verjährung im Strafrecht generell.
Wenn Sie Versicherungsbetrug begangen und einen Strafbefehl oder eine Vorladung erhalten haben, sollten Sie sich schnellstmöglich an einen Anwalt für Strafrecht wenden und nur in Absprache mit diesem gegenüber der Versicherung Angaben machen.
Auch bei einer falschen Beschuldigung empfehlen wir Ihnen dringend, Kontakt zu einem Anwalt aufzunehmen und sich umfassend beraten zu lassen. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind gern für Sie da, wenn Sie Hilfe in Bezug auf Versicherungsbetrug benötigen.
Kontaktieren Sie uns gern jederzeit, wenn Sie einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren möchten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.