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Strafbefehl und Widerspruch
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Strafbefehl und Widerspruch

Normalerweise wird ein Urteil nach einem Verfahren vor Gericht gesprochen. Ein Strafbefehl folgt auf ein Strafbefehlsverfahren. Erfahren Sie in diesem Beitrag, was Betroffene tun können und müssen.

Was ist ein Strafbefehlsverfahren?

Damit ein Täter verurteilt werden kann, wird in Deutschland in der Regel ein recht umfangreiches Strafrechtsverfahren durchgeführt. Bei leichter Kriminalität kann ein vereinfachtes Verfahren angewandt werden. Dieses wird als Strafbefehlsverfahren bezeichnet. In diesem Fall wird dem Täter ein schriftlicher Strafbefehl zugestellt. Das Strafbefehlsverfahren dient der Entlastung von Gericht und Staatsanwaltschaft, da es zu einer rechtskräftigen Verurteilung kommt, ohne dass eine mündliche Hauptverhandlung notwendig wird.

Vergehen nach § 12 Abs. 2 StGB


Gemäß § 12 Abs. 2 StGB sind Vergehen definiert als „rechtswidrige Taten, die mit einer Geldstrafe oder einer geringen Freiheitsstrafe bedroht sind“. Diese Vergehen können in einem Strafbefehlsverfahren abgehandelt werden.

Zu den Vergehen, die mit einem Strafbefehlsverfahren behandelt werden können, gehören unter anderem:

  • Trunkenheit am Steuer
  • Ladendiebstahl
  • Einfache Körperverletzung
  • Sachbeschädigung

Schwerere Verfahren wie eine schwere Körperverletzung, Raub oder Mord sind von der Ahndung mit einem Strafgerichtsverfahren ausgeschlossen. Bei diesen muss es zu einer Hauptverhandlung kommen, in der das Verbrechen verhandelt wird. Dennoch ist der Strafbefehl juristisch bindend, sodass bei einem geplanten Widerspruch schnell gehandelt werden muss. Außerdem handelt es sich bei einem Strafbefehl keinesfalls um eine Bagatelle. Auch solche Vorstrafen werden in das Vorstrafenregister und das Führungszeugnis aufgenommen – außer es handelt sich um weniger als 90 Tagessätze beziehungsweise drei Monate Freiheitsstrafe. Aus diesem Grund sollte ein Strafbefehl niemals ignoriert werden.

Wann bekommt man einen Strafbefehl?

Ein Strafbefehl ist ähnlich wie eine Verurteilung vor Gericht die Konsequenz einer Straftat. Dementsprechend geht jedem Strafbefehl entweder eine polizeiliche Ermittlung oder eine Strafanzeige voraus. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Polizei oder Staatsanwaltschaft auf andere Weise Kenntnis von einer Straftat erlangten und dadurch einen Strafbefehl aussprechen. Ob es zu einem Strafbefehl oder einer Anklage vor Gericht kommt, entscheidet zunächst einmal der zuständige Staatsanwalt.

Der Strafbefehl wird zugestellt oder persönlich übergeben, wenn das Strafbefehlsverfahren durchlaufen wurde. Dies bedeutet, dass der zuständige Richter keinen Grund sah, diesen Strafbefehl nicht zuzulassen. Hat ein Angeklagter hierbei keinen Verteidiger, muss zunächst ein Pflichtverteidiger bestellt werden, der die Rechte des Angeklagten wahrnimmt und vertritt.

Wurde der Strafbefehl zugestellt, beginnt die Frist für einen Widerspruch zu laufen. Die Zustellung kann auch an den Anwalt des Angeklagten erfolgen. Die Frist für den Widerspruch beträgt zwei Wochen und ist damit relativ kurz bemessen. Der Widerspruch muss schriftlich erfolgen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle. Letzteres bedeutet, dass der Angeklagte persönlich zum Gericht geht und die Erklärung darüber, dass er Einspruch einlegen will, dort abgibt. Dieser Einspruch muss zunächst nicht begründet werden. Wird die Frist versäumt, gilt der Strafbefehl als rechtskräftig und ist damit einem strafrechtlichen Urteil gleichgestellt.

Prüfen Sie nach Erhalt eines Strafbefehls zeitnah Ihre Möglichkeiten und lassen Sie sich beraten. Die Frist von zwei Wochen muss eingehalten werden, wenn ein Widerspruch eingelegt werden soll.

Welche Informationen enthält ein Strafbefehl?

Was genau in einem Strafbefehl steht, ist natürlich stets von der begangenen Straftat abhängig. Grundsätzlich enthält ein Strafbefehl immer Name, Anschrift und Geburtsdatum des Angeschuldigten. Außerdem wird im Strafbefehl der Tatverlauf geschildert, auf dem die mögliche Strafsache beruht. Neben einer Auflistung der Gesetze, gegen die der Angeschuldigte verstoßen hat, muss ein Strafbefehl auch das angesetzte Strafmaß und eine umfangreiche Rechtsmittelbelehrung enthalten, damit der Beschuldigte weiß, welche Möglichkeiten des Einspruchs oder Widerspruchs zur Verfügung stehen.

Wie läuft ein Strafbefehlsverfahren ab?

Einem Strafbefehlsverfahren geht oft eine polizeiliche Ermittlung oder Strafanzeige voraus. Sobald diese abgeschlossen wurde, leitet der Staatsanwalt ein Strafbefehlsverfahren beim zuständigen Amtsgericht ein. Dafür muss ein sogenannter Strafbefehlsantrag eingereicht werden. Sofern der Richter entscheidet, dass die Strafsache keine Hauptverhandlung benötigt – beispielsweise im Falle einer eindeutigen Beweislage – tritt das Strafbefehlsverfahren in Kraft. Das Strafbefehlsverfahren wird von der Staatsanwaltschaft beantragt und vom Richter erlassen. Im Anschluss wird der vollständige Strafbefehl dem Angeklagten zugestellt, der wiederum Rechtsmittel gegen die Verurteilung einlegen kann.

Strafbefehlsverfahren – Infografik
Strafbefehlsverfahren – Infografik

Sollte der Richter entscheiden, dass es keine hinreichenden Beweise gegen den Angeklagten gibt, kann der Erlass des Strafbefehls auch abgelehnt werden. In diesem Fall hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Beschwerde einzulegen. Sofern der Richter Bedenken hat, die Strafsache ohne Hauptverhandlung abzuschließen, kann auch im Rahmen eines Strafbefehlsverfahrens eine Verhandlung vor Gericht angesetzt werden. Grundsätzlich hat der Angeklagte im Strafbefehlsverfahren Anspruch auf einen Pflichtverteidiger nach § 408b StPO.

Ein Strafbefehl ist jedoch an strenge Bedingungen geknüpft. Während im Rahmen eines herkömmlichen Strafverfahrens mit Hauptverhandlung alle Verbrechen geahndet werden können, wird ein Strafbefehl nur für sogenannte Vergehen eingesetzt. Als Vergehen bezeichnet man alle Tatbestände, die mit unter einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden können. Außerdem kann im Rahmen eines Strafbefehls eine Freiheitsstrafe nur dann ausgesprochen werden, wenn der Angeschuldigte durch einen Anwalt vertreten und die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wird.

Zudem gibt es noch einige weitere Rechtsfolgen, die durch einen Strafbefehl in Kraft treten können:

  • Geldstrafen
  • Verwarnungen
  • Fahrverbot oder Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern die Sperrfrist nicht länger als zwei Jahre ist
  • Verfall
  • Entziehung
  • Unbrauchbarmachung
Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren, das der Bewältigung leichter Kriminalität durch einen Strafbefehl dient. Die Besonderheit besteht darin, dass es auch ohne mündliche Verhandlung zu einer Verurteilung kommen kann. Es gilt eine sehr kurze Frist von zwei Wochen, gegen das Urteil vorzugehen. Beauftragen Sie umgehend einen Rechtsexperten, der Sie individuell beraten und unterstützen kann."
Pierre Torster
Rechtsanwalt Ass. jur. Dipl. jur.

Wann und wie sollte gegen einen Strafbefehl vorgegangen werden?

Ab Zustellung des Strafbefehls bleiben dem Angeklagten nur zwei Wochen Zeit, gegen das Urteil vorzugehen. Daher ist es besonders wichtig, sich an die vorgeschriebenen Fristen zu halten. Wer gegen einen Strafbefehl Einspruch einlegen möchte, sollte sich dazu anwaltlichen Beistand suchen, da andernfalls keine Akteneinsicht gewährt werden kann. Ein Einspruch gegen einen Strafbefehl muss mithilfe einer sogenannten Einspruchsschrift bei Gericht eingelegt werden, bedarf aber keiner Begründung. Dennoch hat man mit einem Einspruch gegen einen Strafbefehl die Möglichkeit, Beweisanträge und Erklärungen vor Gericht abzugeben und somit unter Umständen das Strafmaß zu mildern oder die Verurteilung aufzuheben. Es sollte jedoch immer abgewogen werden, ob ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll ist. Für eine erste Einschätzung der Rechtslage können Sie unsere telefonische Erstberatung nutzen, bei der wir Sie mit einem Fachanwalt für Strafrecht verbinden, der einen genauen Blick auf Ihren Fall wirft.

Auch die genaue Definition von Widerspruch und Einspruch spielt bei Strafbefehlen eine Rolle. Der Widerspruch wird in der Regel im Zivilrecht, etwa bei Mahn- oder Vollstreckungsverfahren, genutzt. Gibt es im Strafbefehl eine Widerspruchsklausel, kann auch hier Widerspruch eingelegt werden. Dies ist der Fall, wenn die Rechtmäßigkeit eines Arrestes angezweifelt wird.

Einspruch ist bei Strafbefehlen der häufigere Rechtsweg. Er hat eine aufschiebende Wirkung, sodass eine Haftstrafe beispielsweise nicht angetreten werden muss. Die Rechtskraft des Strafbefehls ist gehemmt. Ein Einspruch führt in der Regel zu einem Hauptverfahren. Es droht also auch eine Verschlechterung der Situation beziehungsweise des Urteils. Soll ein Einspruch zurückgezogen werden, muss die Staatsanwaltschaft diesem Vorhaben zustimmen.

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Prüfen Sie, ob ein Widerspruch oder ein Einspruch möglich ist. Lassen Sie sich hierbei im Zweifel anwaltlich beraten, damit Sie Ihre Möglichkeiten nutzen können und sich nicht selbst aufgrund etwaiger Formalitäten behindern.

Wann ist ein Einspruch gegen einen Strafbefehl sinnvoll?

Ob gegen einen Strafbefehl Einspruch eingelegt werden sollte, hängt immer vom individuellen Fall ab. In einigen Fällen kann es durchaus Sinn ergeben, die Strafe zu akzeptieren – zum Beispiel dann, wenn im Rahmen einer Verhandlung ein höheres Strafmaß verhängt werden könnte. Außerdem sollten auch die höheren Kosten einer Verhandlung in die Entscheidung mit einfließen, ob sich ein Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt. Stehen dagegen feste Gegenbeweise zur Verfügung, kann sich ein Einspruch durchaus lohnen. Auch wenn die realistische Chance besteht, dass eine verhängte Geldbuße reduziert werden kann, macht unter Umständen ein Einspruch gegen den Strafbefehl Sinn. Grundsätzlich sollte ein Einspruch gegen den Strafbefehl mit einem erfahrenen Fachanwalt besprochen werden. Sie können sich an unsere Partner-Anwälte im Rahmen einer telefonischen Erstberatung wenden, um eine erste Einschätzung zum Fall zu erhalten.

Welche Kosten sind bei einem Einspruch gegen den Strafbefehl zu erwarten?

Zudem können auch bei einem Strafbefehlsverfahren Kosten entstehen. Zunächst muss der Verurteilte die Kosten des Verfahrens tragen, auch wenn diese niedriger sind als die Kosten, die bei einem regulären Strafverfahren auf den Verurteilten zukommen würden. Obendrein können Kosten für die anwaltliche Beratung entstehen, etwa wenn ein Widerspruch eingelegt werden soll. Bei Trunkenheit am Steuer müssen zudem die Kosten für die Blutuntersuchung getragen werden. Bei einem Widerspruch kann das Verfahren eingestellt werden oder es kommt zur Hauptverhandlung. Wird der Beschuldigte in dieser verurteilt, so trägt er die kompletten Kosten, die durch dieses Verfahren entstanden sind. Dazu können unter anderem auch Fahrtkosten und Leistungsausfälle bei eventuellen Zeugen gehören, ebenso wie Gutachter, sofern technische oder wissenschaftliche Gutachten für die Urteilsfindung nötig sind. Bei einem Freispruch fallen für ihn dagegen keine Kosten durch das Hauptverfahren an.

Abschließend fassen wir noch einmal die wichtigsten Punkte zum Strafbefehl für Sie zusammen:

  • Für einen Einspruch oder Widerspruch muss die Frist gewahrt werden, sonst ist das Urteil rechtskräftig.
  • Ein gegebenenfalls folgendes Hauptverfahren kann auch zu einer Verschärfung des Urteils führen.
  • Es müssen im Falle einer Verurteilung die Kosten getragen werden.
  • Ein Strafbefehl ist nur bei leichter Kriminalität möglich.
  • Es wird auf ein Hauptverfahren verzichtet, was den Aufwand und die Kosten minimiert.

Bei Fragen zum Thema Strafbefehl und Widerspruch helfen unsere Partner-Anwälte Ihnen im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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