Dauer, Konsequenzen und Sperrfristen Führerscheinentzug
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Führerscheinentzug: Dauer, Konsequenzen & Sperrfristen

Der Entzug des Führerscheins ist eine gängige Strafmaßnahme im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes. Ein Führerscheinentzug wird bei schweren Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung oder bei dauerhaften Verstößen gegen diese angewandt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt für mindestens sechs Monate und kann bis zu fünf Jahre andauern.
  • In besonders schweren Fällen ist auch ein lebenslanger Entzug der Fahrerlaubnis möglich. Dazu muss die Maximalfrist nach Ablauf begründet verlängert werden.
  • Eine Wiederbeantragung des Führerscheins ist erst drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich.
  • Zusätzlich können die zuständigen Behörden Auflagen wie das Absolvieren einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder einen Abstinenznachweis fordern.
  • Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, einen Führerscheinentzug bestmöglich zu vermeiden oder nach einem Entzug der Fahrerlaubnis den Führerschein zurückzuerhalten.

Wann kann es zum Führerscheinentzug kommen?

Die Gründe für einen möglichen Führerscheinentzug sind vielfältig. Natürlich müssen Sie nicht befürchten, den Führerschein entzogen zu bekommen, nur weil an einer Kreuzung kein Blinker gesetzt wurde oder Sie wenige km/h zu schnell gefahren sind. Dabei handelt es sich lediglich um Ordnungswidrigkeiten, die in den meisten Fällen nur mit einem Bußgeld geahndet werden. Für einen Führerscheinentzug sind dagegen deutlich schlimmere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung notwendig.

Der Führerscheinentzug kann durch ein Gericht oder die zuständige Verwaltungsbehörde angeordnet werden. Sobald es zu einem entsprechenden Urteil kommt, wird der eigene Fahrausweis ungültig. Um dies zu kennzeichnen wird der Führerschein entweder direkt von den zuständigen Beamten einbehalten oder mit einem Vermerk über die Ungültigkeit versehen. Damit ein Führerscheinentzug durchgesetzt werden kann, müssen jedoch schwerwiegende Gründe dafür vorliegen, die im Gesetz definiert sind

Was sind typische Beispiele für einen Führerscheinentzug?

Fahren unter Einfluss von Drogen oder Alkohol: Zwar gibt es in Deutschland eine Promillegrenze von 0,5 für den Straßenverkehr, bei besonderer Gefährdung sind jedoch bereits ab 0,3 Promille Sanktionen zu erwarten. Sobald man Sie mit mehr als 1,1 Promille am Steuer erwischt, muss der Führerschein sofort den kontrollierenden Beamten ausgehändigt werden. Dies gilt auch dann, wenn Sie mehrere Male mit Alkohol am Steuer erwischt wurden. Inwiefern Fahren unter dem Einfluss von Drogen Auswirkungen auf den Führerscheinentzug hat, hängt vor allem von der konsumierten Substanz und der Menge ab. Meist sind die Konsequenzen für das Fahren unter Drogeneinfluss jedoch deutlich härter als die für Trunkenheit am Steuer.

Rotlichtverstöße: Wer bei Rot über die Ampel fährt, hat mit besonders harten Konsequenzen zu rechnen, selbst wenn keine anderen Verkehrsteilnehmer gefährdet wurden. Die Behörde erklärt diese Strenge damit, dass mögliche Passanten oder Fahrradfahrer nicht auf den ersten Blick zu erkennen sind und bei einer Fahrt über Rot eventuell zu Schaden kommen könnten. Neben dem Entzug der Fahrerlaubnis sind hier häufig auch hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen möglich, insbesondere wenn die Ampel länger als 1 Sekunde auf Rot geschaltet war.

Geschwindigkeitsüberschreitungen: Auch bei Geschwindigkeitsüberschreitungen im Straßenverkehr kann es dazu kommen, dass Ihnen der Führerschein entzogen wird. Kleinere Verstöße werden in der Regel mit einem Bußgeld oder befristeten Fahrverbot geahndet. Wer mehr als 21 km/h innerorts oder 26 km/h außerorts zu schnell fährt, dem droht ein Fahrverbot von einem Monat. Bei mehr als 70 km/h außerorts zu schnell können bis zu 3 Monate Fahrverbot die Folge sein. Achtung: Wiederholungstäter können auch mit einem dauerhaften Entzug des Führerscheins bestraft werden!

Fahrerflucht: Fahrerflucht ist einer der schwersten Delikte im Straßenverkehr und wird dementsprechend hart bestraft. Dabei handelt es sich insbesondere um die Flucht von Unfallstellen. Wie lange der Führerschein entzogen wird, hängt von der Schwere der Tat ab. Wer sich bewusst von einer Unfallstelle entfernt, obwohl bekannt war, dass Personen verletzt oder getötet wurden oder dass ein erheblicher Sachschaden entstanden ist, der kann mit einem längeren Entzug der Fahrerlaubnis und strafrechtlichen Konsequenzen rechnen.

Punkte in Flensburg: Bei kleineren Verstößen gegen das Verkehrsrecht erhalten Sie unter Umständen Punkte in Flensburg. Maximal 7 Punkte dürfen gesammelt werden, ehe der Entzug des Führerscheins droht. Wenn Sie 5 Punkte in Flensburg erreichen, wird Ihnen die zuständige Behörde einen entsprechenden Hinweis zukommen lassen.

Was ist der Unterschied zwischen einem dauerhaften Fahrverbot und dem vorläufigen Entziehen der Fahrerlaubnis?

Es gilt jedoch, zwischen dem dauerhaften Fahrverbot und dem vorläufigen Entziehen der Fahrerlaubnis zu unterschieden. Wer von einem dauerhaften Fahrverbot betroffen ist, muss den Führerschein zu einem vorher abgestimmten Zeitpunkt abgeben und darf für die anschließende Dauer des Fahrverbots kein Fahrzeug führen. Beim vorläufigen Führerscheinentzug wird sofort nach Begehen der Straftat der Führerschein entzogen. Das ist insbesondere dann nötig, wenn eine akute Gefährdung des Straßenverkehrs vorliegt und eine richterliche Entscheidung nicht abgewartet werden kann, zum Beispiel beim Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Der vorläufige Entzug des Führerscheins gilt so lange, bis der ursprüngliche Grund entfällt oder eine richterliche Entscheidung vorliegt.

Wie lange muss der Führerschein abgegeben werden?

Bei einem Führerscheinentzug verhält es sich zunächst ähnlich wie bei einem Fahrverbot: Als Konsequenz einer verkehrswidrigen Tat wird Ihnen der Führerschein entzogen. Ein großer Unterschied liegt jedoch in der Dauer. Die Fahrerlaubnis wird bei einem Führerscheinentzug mindestens sechs Monate und bis zu fünf Jahren entzogen (§ 69a Abs.1 StGB). Die Dauer des Entzuges hängt, wie auch bei einem Fahrverbot, von der Schwere der Tat ab und ob Sie bereits in der Vergangenheit verkehrswidrig auffällig geworden sind. Sie erfahren den genauen Zeitraum Ihres Führerscheinentzugs im Bußgeldbescheid, angegeben in Monaten. Das bedeutet: Wem ein Monat Fahrverbot auferlegt wurde, der darf vom ersten Tag des Monats bis zum letzten Tag des Monats kein Fahrzeug führen. Wie viele Tage der Monate hat, spielt dabei keine Rolle.

Neben den gängigen Fristen für den Entzug der Fahrerlaubnis kommt daher auch der lebenslange Führerscheinentzug in Frage. Die dauerhafte Sperrfrist für den Führerschein wird immer dann verhängt, „wenn zu erwarten ist, dass die gesetzliche Höchstfrist zur Abwehr der vom Täter drohenden Gefahr nicht ausreicht“ (§ 69a Abs.1 Satz 2 StGB). Diese Konsequenz wird jedoch meist nur bei sehr schweren oder sich wiederholenden Vergehen eingesetzt, beispielsweise bei häufiger Trunkenheit am Steuer oder wiederholter Aggression gegen andere Verkehrsteilnehmer.

§ 3 Straßenverkehrsgesetz (StVG)


Nach Abs. 1 des StVG muss die Straßenverkehrsbehörde einer nicht fahrtauglichen Person die Fahrerlaubnis entziehen. Dies gilt auch bei einer ausländischen Fahrerlaubnis.

Der Abs. 2 des StVG besagt, dass mit dem Entzug der Fahrerlaubnis dieselbe erlischt und der Führerschein bei der zuständigen Stelle abgegeben werden muss.

Warum gibt es den Führerscheinentzug?

Der Gesetzgeber hat unterschiedlichste Verkehrsregeln zum Schutz aller Verkehrsteilnehmer aufgestellt. Das Strafgesetzbuch und die Straßenverkehrsordnung sehen Konsequenzen für alle Verstöße gegen diese Verkehrsregeln vor, angefangen bei Bußgeldern bis hin zu empfindlichen Geldstrafen und dem Entzug der Fahrerlaubnis. Der Führerscheinentzug ist jedoch das letzte Mittel der Behörden und Gerichte und wird nur dann umgesetzt, wenn ein Verkehrssünder wiederholt Straftaten begeht oder eine Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer darstellt.

Wird der Führerschein nur vorübergehend eingezogen, spricht man von einem Fahrverbot. Alle Informationen rund um das Fahrverbot erhalten Sie in unserem Beitrag „Fahrverbot: Dauer, Konsequenzen und Sperrfristen“.

Wo liegen die Unterschiede zwischen Führerscheinentzug und Fahrverbot?

Grundsätzlich gilt: Bei Führerscheinentzug und Fahrverbot müssen Sie Ihren Führerschein abgeben und auf das Fahren eines Kraftfahrzeugs vorerst verzichten. Bei einem Fahrverbot handelt es sich immer um ein zeitlich begrenztes Fahrverbot, das 1-3 Monate lang durch die zuständigen Behörden ausgesprochen werden kann. In diesem Fall geben Sie Ihren Führerschein bei der ansässigen Polizeidienststelle für den Zeitraum ab und erhalten diesen automatisch nach dem Ablauf des Fahrverbots zurück. Achtung: Kommen Sie dem Fahrverbot nicht nach und behalten das Dokument auch nach dem angesetzten Abgabetermin weiterhin selbst, erwartet Sie ein zusätzliches Bußgeld!

Anders sieht es aus, wenn Ihnen der Führerschein aufgrund einer richterlichen Entscheidung entzogen wird. In diesem Fall ist es frühestens nach 6 Monaten möglich, wieder in den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu gelangen. Oftmals geht eine richterliche Entscheidung zusätzlich mit der Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, auch als MPU bekannt, einher. Um nach dem Führerscheinentzug wieder fahren zu dürfen, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Die Fahrerlaubnisbehörde entscheidet im Anschluss, ob Sie eine erneute Fahrberechtigung erhalten und an welche Bedingungen diese geknüpft wird. Detaillierte Informationen zum Unterschied zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug erhalten Sie auf unserer Website.

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Wie läuft die Wiederbeantragung des Führerscheins nach einem Führerscheinentzug ab?

Innerhalb der Sperrfrist können Sie keine neue Fahrerlaubnis beantragen. Dies ist erst frühestens drei Monate vor Ablauf der Frist möglich und meist mit gewissen Hürden verbunden. In der Regel werden die Fahrerlaubnisbehörden Ihrem Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nur unter gewissen Bedingungen folgen.

Bei der Wiederbeantragung sollten Sie unbedingt beachten:

  • Beantragung frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich
  • Bedingungen müssen erfüllt werden (MPU, Abstinenznachweis etc.)
  • Alle erforderlichen Kenntnisse für eine Fahrerlaubnis müssen bekannt sein (ggf. ist eine erneute Fahrerlaubnisprüfung mit theoretischer und praktischer Prüfung notwendig)
  • Dem Antrag muss ein aktueller Sehtest beiliegen
  • Für die Ausstellung einer erneuten Fahrerlaubnis benötigt die zuständige Behörde ein biometrisches Passfoto von Ihnen, welches den Unterlagen ebenso beizulegen ist

Wie kann Widerspruch gegen den Führerscheinentzug eingelegt werden?

Wenn Sie der Überzeugung sind, dass der Führerscheinentzug zu Unrecht ausgesprochen wurde, haben Sie natürlich die Möglichkeit, bei der zuständigen Behörde Widerspruch einzulegen. Achtung: Das gilt nicht für richterliche Entscheidungen, denn ein Einspruch oder Widerspruch gegen ein Urteil ist nicht möglich. Stattdessen müssen hier andere Rechtsmittel eingelegt werden – eine etwas kompliziertere Angelegenheit, die nicht nur in künftigen Verfahren geklärt werden muss, sondern auch im Vorfeld auch mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht durchgesprochen werden sollte.

Als Alternative zum Einspruch gegen den Führerscheinentzug ist es möglich, eine Verkürzung der Sperrfrist zu beantragen. Wie lange die Sperrfrist ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Meist handelt es sich jedoch um einen Zeitraum von 9 bis 11 Monaten. Eine Sperrfrist ist immer eine Prognose dessen, wie lange der Täter benötigt, ehe eine Besserung im Verhalten zu erkennen sein wird. Welche Anforderungen an ihn gestellt werden, um den Führerschein zurückzuerlangen, prüft die Fahrerlaubnisbehörde individuell anhand des Falls. Gesetzt den Fall, dass der Führerschein bereits vor der Verhandlung entzogen wurde, kann die Sperrfrist um diesen Zeitraum gekürzt werden. Dies bedeutet: Setzt ein Richter eine Sperrfrist von 12 Monaten an und der Zeitraum zwischen Führerscheinentzug und Urteil umfasst 6 Monate, beträgt die Sperrfrist nur noch 6 Monate. Unter Umständen kann diese Sperrfrist mithilfe eines Antrags verkürzt werden, der jedoch vom Beschuldigten selbst eingereicht werden muss. Hierbei kann es sich lohnen, einen Anwalt für Verkehrsrecht hinzuzuziehen.

Führerscheinentzug ohne Führerschein – ist das möglich?

Gelegentlich kommt es vor, dass Personen im Straßenverkehr auffällig werden, die nicht über eine gültige Fahrerlaubnis verfügen – insofern kann auch kein Führerschein entzogen werden. In diesen Fällen spricht man von einer isolierten Sperrfrist. Wenn ein Betroffener nicht über eine Fahrerlaubnis verfügt, kann also dennoch eine Sperrfrist ausgesprochen werden. Damit geht in diesem Fall natürlich kein Fahrverbot einher, welches durch den fehlenden Führerschein ohnehin gegeben ist, sondern man spricht von einer Sperre, bis die Fahrerlaubnis (wieder) beantragt werden kann. Während dieser Sperrfrist hat der Betroffene keine Möglichkeit, in den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu gelangen.

Bei schweren Verstößen sind auch lebenslange Sperrfristen möglich, insbesondere in folgenden Fällen:

  • Regelmäßige Trunkenheit am Steuer
  • Fahren trotz Sperrfristen
  • Aggressivität gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern
  • Nutzen des Autos als Hilfsmittel für Straftaten (Überfälle, Entführungen usw.)
  • Notorische Straftaten im Straßenverkehr, zum Beispiel Drängeln, Rasen etc.

Übrigens: Auch schwere Verstöße (Drängeln, Rasen, Aggressivität etc.) mit einem Fahrrad können eine isolierte Sperrfrist oder einen Entzug des Führerscheins zur Folge haben! Die Promillegrenze von 0,5 gilt jedoch nicht für Fahrradfahrer. Stattdessen ist hier erst mit einem Promillewert von 1,6 mit drei Punkten in Flensburg, einer Geldstrafe und einem möglichen Führerscheinentzug mit MPU zu rechnen. Kommt es jedoch zu Auffälligkeiten im Straßenverkehr oder geht ein Risiko vom angetrunkenen Fahrradfahrer aus, können auch geringere Promillewerte bereits ernsthafte Strafen bis hin zum Führerscheinentzug bzw. einer isolierten Sperrfrist nach sich ziehen.

Konsequenzen des Führerscheinentzugs

Neben dem Entzug Ihrer Fahrerlaubnis als primäre Konsequenz eines Führerscheinentzugs kommen weitere Folgen wie Bußgelder und Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg auf Sie zu. Das deutsche Strafrecht ist präventiv, also in die Zukunft gerichtet, und möchte sowohl die Allgemeinheit vor der Begehung von Straftaten schützen, als auch vor Wiederholungstaten abschrecken.

klugo tipp

Sollte unerwarteterweise ein Entzug der Fahrerlaubnis erfolgen, kann es sich lohnen, dies von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. In einigen Fällen wird ein Führerscheinentzug ungerechtfertigt verhängt.

Zusammenfassend verursacht ein Führerscheinentzug für Sie neben den Kosten, Punkten und dem Aufwand, den Sie für Wiedererlangungsmaßnahmen aufbringen müssen, auch einen erheblichen Einschnitt in Ihre Mobilität. Wege zur Arbeit oder zu privaten Veranstaltungen müssen Sie während der Sperrfrist beispielsweise durch Mitfahrgelegenheiten oder die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel überbrücken. Sollten Sie trotz Führerscheinentzugs ein Fahrzeug führen, können Sie zu einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verurteilt werden.

Was passiert nach einem Führerscheinentzug?

Beim Führerscheinentzug beginnt für die Betroffenen ein Geduldsspiel. Es gibt klare Regeln, wie man seinen Führerschein zurückbekommen kann. Und es gibt verschiedene Möglichkeiten, mit denen sich die Wartezeit etwas verkürzen lässt.

Während bei einem Fahrverbot der Führerschein nach Ablauf der Fahrverbotsfrist einfach wieder an den Betroffenen ausgehändigt wird, ist der Sachverhalt im Falle eines Führerscheinentzugs deutlich komplexer. Hier muss eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragt werden. Es ist Sache der Behörde zu prüfen, ob die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Zuständig sind entweder die Gemeinde oder eine eigene Führerscheinstelle. Den Antrag kann man frühestens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist persönlich stellen.

§ 20 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)


Neuerteilung der Fahrerlaubnis: Nach § 20 Abs. 1 der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (FeV) gelten für eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis dieselben Regeln, wie bei einer Ersterteilung. Nach § 20 FeV Abs. 2 kann die Fahrerlaubnisbehörde eine Fahrerlaubnisprüfung anordnen, wenn sie davon überzeugt ist, dass die beantragende Person nicht mehr die Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, um ein Fahrzeug sicher zu führen.

Muss eine MPU sein?

Die Wiedererlangung Ihrer Fahrerlaubnis wird höchstwahrscheinlich nur unter der Voraussetzung erteilt, dass Sie sich einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) oder einer Nachschulung unterzogen haben. Bei schweren Verstößen im Zusammenhang mit Alkohol am Steuer ist das Besuchen und Bestehen der MPU zwingende Voraussetzung. Für die Untersuchung fallen gewöhnlich Kosten zwischen 400 und 800 Euro zuzüglich eventueller Kosten für die Erstellung eines Gutachtens an. Je nach Art und Maß der verkehrswidrigen Tat bestimmen sich auch die Höhe des Bußgeldes sowie die Punkte im Fahreignungsregister.

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Wie bekomme ich nach einem Entzug meinen Führerschein zurück?

Alkohol oder Drogen am Steuer sind einer der häufigsten Gründe für einen Führerscheinentzug. Dementsprechend schwierig gestaltet sich in solchen Fällen auch das Zurückerlangen des Führerscheins. Wurde der Führerschein aufgrund von Alkohol und/oder Drogen am Steuer entzogen, muss eine Neuerteilung beantragt werden. Dies ist frühstens drei Monate vor Ablauf der Sperrfrist möglich und muss persönlich eingereicht werden. Nach einem Entzug ist das Zurückerhalten des Führerscheins jedoch an besondere Bedingungen geknüpft.

So gehört eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ebenso zu den Auflagen, die der Gesetzgeber stellen darf wie ein Abstinenznachweis oder ein medizinisches Gutachten über den Konsum der letzten Monate. Oftmals sind regelmäßige Haar-, Schweiß- und Blutuntersuchungen notwendig, um den Führerschein insbesondere nach dem Konsum von Drogen zurückzuerhalten. Die Kosten dafür bewegen sich nicht selten in einem mittleren, vierstelligen Bereich. Welche Auflagen für das Zurückerlangen eines Führerscheins gegeben sind, entscheidet immer die zuständige Behörde.

Wie kann ein Anwalt helfen, wenn der Führerschein entzogen wurde?

Für die meisten Menschen bedeutet der Entzug des Führerscheins einen ganz erheblichen Einschnitt in die individuelle Mobilität. Während des Führerscheinentzugs ist man nicht berechtigt, ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr zu führen und muss stattdessen auf ein Fahrrad, die öffentlichen Verkehrsmittel oder eine Mitfahrgelegenheit ausweichen. Dennoch steht man einem drohenden Fahrverbot nicht gänzlich hilflos gegenüber

Ein erfahrener Fachanwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen dabei helfen, ein Fahrverbot unter Umständen abzuwenden oder in eine geringere Strafe umzuwandeln. Nicht jeder Bußgeldbescheid, in dem ein Entzug der Fahrerlaubnis angedroht wird, ist zudem korrekt. Wenn Sie Widerspruch gegen einen Führerscheinentzug einlegen oder sich mit Rechtsmitteln gegen ein Urteil wehren möchten, das Ihnen einen Führerscheinentzug auferlegt hat, sollten Sie daher auf das unterstützende Know-how eines Fachanwalts für Verkehrsrecht setzen. Im Rahmen einer Erstbesprechung analysieren wir Ihren individuellen Fall und sprechen eine erste Handlungsempfehlung aus.

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