Das musst du wissen Fahrerflucht – Konsequenzen & Strafmaß
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Wenn du dich als Verkehrsteilnehmer unerlaubt von einem Unfallort entfernst, begehst du in der Regel Fahrerflucht. Genauer gesagt: Rechtlich begehst du Fahrerflucht, wenn du Fahrer es unterlässt, dem Geschädigten oder der Polizei mitzuteilen, dass du den Unfall verursacht hast oder daran beteiligt warst.
Fahrerflucht Das Wichtigste in Kürze
Verlässt du als Unfallverursacher den Unfallort ohne Mitteilung bei der Polizei oder beim Geschädigten, so begehst du eine Fahrerflucht.
Auch im Falle eines Parkschadens begehst du eine Fahrerflucht, wenn du den Unfallort vor dem Ende der angemessenen Wartezeit verlässt. Als angemessen gilt hier eine Wartezeit von 15 bis 60 Minuten.
Wie die Strafe für Fahrerflucht ausfällt, hängt immer von der Schwere der Tat und den individuellen Begebenheiten ab.
Einige Besonderheiten ergeben sich bei Fahrerflucht während der Probezeit und Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss. Als besonders schwerer Verstoß gilt die Fahrerflucht mit Personenschaden.
Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen dir dabei, deinen individuellen Fall von Fahrerflucht einzuschätzen und erklären dir die möglichen Konsequenzen.
Was bedeutet Fahrerflucht?
Das Verursachen eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden und die anschließende Flucht werden als Fahrerflucht gewertet. Das Vergehen verschlimmert sich, wenn du zusätzlich die Spuren des Unfalls beseitigt hast. Ebenfalls steigert sich das mögliche Strafmaß, wenn es zu einem Personenschaden kam: Unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Tötung kommen hier als mögliche Konsequenzen der Fahrerflucht hinzu.
Zur Fahrerflucht zählt aber auch beispielsweise das frühzeitige Verlassen des Unfallortes bei einem Parkschaden. Beschädigst du beim Ein- oder Ausparken ein Fahrzeug, musst du auf den Besitzer warten oder die Polizei benachrichtigen.
Fahrerflucht nach § 142 StGB
Das unerlaubte Verlassen eines Unfallortes wird in § 142 des Strafgesetzbuches näher definiert:
Absatz (1) bestimmt, dass ein unrechtmäßiges Verlassen des Unfallortes in zwei Fällen gegeben ist. Dies ist zum einen der Fall, wenn der Verursacher den Beteiligten keine Feststellung seiner Person ermöglicht hat, also keine Informationen hinterlassen hat. Zum anderen ist Fahrerflucht gegeben, wenn der Verursacher keine angemessene Zeitspanne am Unfallort auf jemanden gewartet hat, der Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und seiner Beteiligung trifft.
Solange nicht alle Formalitäten geklärt sind, darf der Unfallort von allen Beteiligten nicht verlassen werden. Als angemessene Wartezeit wird dabei eine Zeitspanne von 15 bis 60 Minuten angesehen. Bei der Polizei solltest du dich als Unfallverursacher innerhalb von 24 Stunden melden.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?
Der Tatbestand der Fahrerflucht als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bringt als verkehrsrechtliche Folge unterschiedlich hohe Bußgelder, bis zu drei Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot oder gar einen Fahrerlaubnisentzug mit sich. Aus strafrechtlicher Sicht zieht die Unfall- bzw. Fahrerflucht eine Geldstrafe nach sich und kann in schweren Fällen sogar mit einem Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft werden. Wie hoch die Strafe für die Fahrerflucht ausfällt, wird dir in der Regel in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt.
Dies gilt auch dann, wenn du dich nach einem Unfall vom Unfallort entfernst und beispielsweise einen Zettel oder deine Visitenkarte hinterlässt, weil der Geschädigte in diesem Moment nicht zugegen ist. Selbst, wenn du deine Personalien zum Beispiel hinter den Scheibenwischer des Unfallgegners klemmst, bist du dennoch verpflichtet, die Polizei zu informieren und den entsprechenden Schaden zu melden. Kommst du dieser Verpflichtung nicht nach, handelt es sich automatisch um eine rechtswidrige Fahrerflucht.
Strafen im Zusammenhang mit Fahrerfluch/Unfallflucht
Unfallstelle als Beteiligter nicht gesichert oder bei geringfügigem Schaden nicht unverzüglich zur Seite gefahren: 30 Euro Bußgeld
Unfallspuren beseitigt: 30 Euro Bußgeld
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort nach § 142 StGB: 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis möglich
Unterlassene Hilfeleistung: 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis möglich
Fahrlässige Tötung: 3 Punkte in Flensburg, Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis möglich
Insbesondere bei einem Personenschaden darfst du den Unfallort auf keinen Fall verlassen. Erste Hilfe kann nach einem Unfall Leben retten. Leistest du am Unfallort keine Erste Hilfe, hat dies allein bereits einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge. Wenn du den Unfallort verlässt, machst du dich somit zusätzlich der unterlassenen Hilfeleistung gem. § 323c StGB und ggf. sogar der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB oder gar Tötung nach § 222 StGB schuldig.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht mit Personenschaden?
Ein Unfall kann sehr viel mehr verursachen als einen reinen Blech- bzw. Sachschaden. Wenn bei einem Unfall Personen Schaden nehmen, wiegt auch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort deutlich schwerer - immerhin besteht in diesen Fällen nicht nur die Notwendigkeit, den Unfallhergang aufzuklären, sondern auch, direkte Hilfe für die verletzte Person zu leisten.
Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und in § 34 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) explizit die Pflicht für die Unfallbeteiligten normiert, sich um die verletzten Personen am Unfallort zu kümmern und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten. Wer dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, macht sich zudem der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB schuldig.
Wichtig zu wissen!
Neben den genannten Vorschriften können je nach Fallkonstellation auch andere Tatbestände einschlägig sein - besonders relevant ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB.
Unter Umständen kommt es bei einem Unfall nicht nur zu einfachen Verletzungen, sondern sogar dazu, dass Unfallbeteiligte zu Tode kommen. Eine Fahrerflucht kann dann in Abhängigkeit von der konkreten Fallkonstellation nach § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.
Zusammenfassung:
Unfälle mit Personenschaden erfordern Erste Hilfe am Unfallort, soweit die Umstände dies nahelegen und du als Unfallverursacher dazu auch grundsätzlich in der Lage bist. Nicht zumutbar ist die Erste Hilfe nur dann, wenn sich der Ersthelfer dadurch selbst oder einem anderen nachweislich schadet - in diesem Fall bist du aber verpflichtet, weitere Hilfe hinzuzuholen oder einen entsprechenden Notruf abzusetzen.
Welche Strafe droht bei Fahrerflucht während der Probezeit?
Begehst du während der Probezeit eine Fahrerflucht, so sind nach dem Bußgeldkatalog unterschiedliche Strafen möglich. Diese sind von der begangenen Tat abhängig. Verkehrsverstöße in der Probezeit werden in Abhängigkeit von der Schwere der Verfehlung in A- und B-Verstöße eingeteilt. Während die sogenannten A-Verstöße regelmäßig schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung darstellen, sind die B-Verstöße vergleichsweise weniger gravierend. Dementsprechend unterscheiden sich auch die rechtlichen Folgen - ein A-Verstoß sorgt unter anderem dafür, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird.
Die Fahrerflucht während der Probezeit ist als A-Verstoß einzustufen. Die Verantwortungslosigkeit des flüchtenden Fahrers ist für den Gesetzgeber ausschlaggebend, um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit einer Verlängerung der Probezeit inklusive Aufbauseminar zu bestrafen sowie mit einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg.
Übliche Strafen bei Fahrerflucht in der Probezeit:
Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre
Punkte in Flensburg
Hohe Geldstrafen
Fahrverbot für einen gewissen Zeitraum, abhängig von der Schwere der Fahrerflucht
Ggf. dauerhafter Fahrerlaubnisentzug mit verpflichtendem Aufbauseminar
Wenn du von einem dauerhaften Führerscheinentzug betroffen bist, musst du oftmals viele Jahre warten, ehe du eine erneute Ausstellung des Führerscheins beantragen kannst.
Welche Strafe droht bei Unfällen mit Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss?
Alkohol am Steuer kann bereits ab einem Promillewert von 0,3 in der Regel in jedem Fall zu einem Führerscheinverlust führen. Ab 0,5 Promille liegt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit zwei Punkten in Flensburg sowie in der Regel mit einem Fahrverbot geahndet wird. Wenn du nun alkoholisiert einen Sach- oder Personenschaden verursachst und du als Unfallverursacher Fahrerflucht begehst, wird für die Festlegung der Strafe für die Fahrerflucht, die Schwere der Schuld, der Schaden selbst und deine wirtschaftlichen Verhältnisse jeweils Berücksichtigung finden.
Zusammenfassung:
Fahrerflucht liegt dann vor, wenn ein Personen- oder Sachschaden begangen wird und du als Fahrer ohne weitere Mitteilung den Unfallort verlässt. Ein Unfallort darf auch bei einem Parkschaden nicht verlassen werden. Als angemessene Wartezeit gilt eine Spanne von 15 bis 60 Minuten.
Wie kann die Strafe bei Fahrerflucht abgemildert werden?
Nach § 142 Abs. 4 StGB kannst du die Strafe für Fahrerflucht mildern. Dies ist jedoch nur dann einschlägig, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind - so musst du dich innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei selbst anzeigen. Dies gilt grundsätzlich jedoch nur für kleinere Sachschäden außerhalb des fließenden Verkehrs. Sind die Blechschäden nach einem Unfall mit Fahrerflucht größer oder waren sogar Personen involviert, ist eine Abmilderung der Strafe ausgeschlossen. Gute Chancen, die Strafe für die Fahrerflucht abzumildern, hast du dagegen bei einer Fahrerflucht nach Kratzer – hier besteht die Option, dass du den Unfall nicht bemerken konntest und somit eine unbeabsichtigte Fahrerflucht begangen hast.
KLUGO Tipp:
Im Falle einer unwissentlich begangenen Fahrerflucht solltest du der Polizei gegenüber zunächst Schweigen bewahren. Neben den üblichen Angaben gibt es keine Verpflichtung zum Schuldeingeständnis.
Wann handelt es sich um eine unbeabsichtigte Fahrerflucht?
Nicht nur im fließenden Verkehr, sondern gerade auch beim Ein- und Ausparken werden kleinere Rempler nicht zwingend auch bemerkt. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass per Gutachten auch nachträglich zuverlässig festgestellt werden kann, ob ein Unfall bzw. ein Zusammenstoß für den dich als Verursacher wahrnehmbar war oder nicht - hier bietet sich also mitnichten die gangbare Möglichkeit einer Ausrede an. Auch das Gericht verlangt in diesem Fall einen eindeutigen Nachweis dafür, dass es dem dir nicht möglich war, den Schaden zu bemerken. Wenn du eine Fahrerflucht nicht bemerkt hast, musst du dies also anhand eines Gutachtens beweisen können.
Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können dich in einer ersten telefonischen Einschätzung deines Rechtsproblems beraten und dich bei Bedarf vor Gericht vertreten.
Solltest du der Meinung sein, dass du in deiner Gesamtsituation nicht dazu imstande warst, die Fahrerflucht zu bemerken, so solltest du einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren, der dich mit seiner Expertise umfassend zur Thematik einer unbeabsichtigten Fahrerflucht berät.
Was ist zu tun, wenn ich Zeuge einer Fahrerflucht werde?
Gerade bei Parkunfällen mit Kratzern oder geringeren Schäden kommt es häufig vor, dass sich die Verursacher entfernen, ohne dem Besitzer des beschädigten Wagens Bescheid zu geben. Wenn du also eine Unfallflucht bemerkst, schreib dir neben dem Kennzeichen am besten noch die Farbe sowie die Automarke des Unfallverursachers auf und informiere die Polizei über den von dir beobachteten Vorfall.
Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?
Für gewöhnlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den entstandenen Schaden. Wenn nun aber Fahrerflucht begangen wurde, zahlt die Versicherung für den Schaden nicht mehr. Lediglich bei einer Vollkaskoversicherung mit Unfallflucht sind die Kosten eines entstandenen Schadens bei Fahrerflucht inkludiert und werden somit übernommen.
Wie kann dir ein Anwalt für Verkehrsrecht im Falle einer Fahrerflucht weiterhelfen?
Wie hoch das Strafmaß bei einer Fahrerflucht ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Während eine Fahrerflucht mit Kratzer-Schaden nur ein geringes Strafmaß nach sich ziehen wird, muss bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden mit höheren Strafen gerechnet werden – insbesondere dann, wenn es zu der Fahrerflucht eine unterlassene Hilfeleistung oder gar eine fahrlässige Tötung hinzukommt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft dir dabei, die möglichen Konsequenzen einer Fahrerflucht abzuschätzen und bespricht mit dir das weitere Vorgehen.
Wenn du dich wissentlich einer Fahrerflucht schuldig gemacht hast, solltest du möglichst schnell nach dem Vergehen einen Anwalt kontaktieren. Aber auch wenn bereits ein Ermittlungsverfahren gegen dich eröffnet wurde, ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll: Er unterstützt dich bei der Vorbereitung der Verhandlung und trägt mit dir gemeinsam Beweise zusammen, die die Schwere der Fahrerflucht lindern sollen. Für eine erste Einschätzung zu deinem individuellen Fall von Fahrerflucht kannst du dich an die telefonische Erstberatung von KLUGO wenden, bei der wir dich mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden. Dort werfen wir zunächst einen Blick auf den Sachverhalt und geben dir erste Tipps an die Hand.