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Fahrerflucht und Unfallflucht
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Fahrerflucht – Konsequenzen & Strafmaß

Ein Verkehrsteilnehmer, der sich unerlaubt von einem Unfallort entfernt, begeht in der Regel Fahrerflucht. Genauer gesagt: Rechtlich begeht man Fahrerflucht, wenn ein Fahrer es unterlässt, dem Geschädigten oder der Polizei mitzuteilen, dass er den Unfall verursacht hat oder daran beteiligt war.

Das Wichtigste in Kürze

  • Verlässt man als Unfallverursacher den Unfallort ohne Mitteilung bei der Polizei oder beim Geschädigten, so begeht man eine Fahrerflucht.
  • Auch im Falle eines Parkschadens begeht man eine Fahrerflucht, wenn man den Unfallort vor dem Ende der angemessenen Wartezeit verlässt. Als angemessen gilt hier eine Wartezeit von 15-60 Minuten.
  • Wie die Strafe für Fahrerflucht ausfällt, hängt immer von der Schwere der Tat und den individuellen Begebenheiten ab.
  • Einige Besonderheiten ergeben sich bei Fahrerflucht während der Probezeit und Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss. Als besonders schwerer Verstoß gilt die Fahrerflucht mit Personenschaden.
  • Unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen Ihnen dabei, Ihren individuellen Fall von Fahrerflucht einzuschätzen und erklären Ihnen die möglichen Konsequenzen.

Was bedeutet Fahrerflucht?

Zur Fahrerflucht zählt beispielsweise das frühzeitige Verlassen des Unfallortes bei einem Parkschaden. Wird beim Ein- oder Ausparken ein Fahrzeug beschädigt, muss auf den Besitzer gewartet oder die Polizei benachrichtigt werden.

Fahrerflucht nach § 142 StGB


Das unerlaubte Verlassen eines Unfallortes wird in § 142 des Strafgesetzbuches näher definiert:

Absatz (1) bestimmt, dass ein unrechtmäßiges Verlassen des Unfallortes in zwei Fällen gegeben ist. Dies ist zum einen der Fall, wenn der Verursacher den Beteiligten keine Feststellung seiner Person ermöglicht hat, also keine Informationen hinterlassen hat. Zum anderen ist Fahrerflucht gegeben, wenn der Verursacher keine angemessene Zeitspanne am Unfallort auf jemanden gewartet hat, der Feststellungen zu seiner Person, seinem Fahrzeug und seiner Beteiligung trifft.

Solange nicht alle Formalitäten geklärt sind, darf der Unfallort von allen Beteiligten nicht verlassen werden. Als angemessene Wartezeit wird dabei eine Zeitspanne von 15 bis 60 Minuten angesehen. Bei der Polizei sollte ein Unfallverursacher sich innerhalb von 24 Stunden melden.

Natürlich gelten nicht nur Parkverstöße als Fahrerflucht. Auch das Verursachen eines Unfalls mit Sach- oder Personenschaden und die anschließende Flucht werden als Fahrerflucht gewertet. Das Vergehen verschlimmert sich, wenn zusätzlich die Spuren des Unfalls beseitigt wurden. Ebenfalls steigert sich das mögliche Strafmaß, wenn es zu einem Personenschaden kam: Unterlassene Hilfeleistung oder fahrlässige Tötung kommen hier als mögliche Konsequenzen der Fahrerflucht hinzu.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht?

Der Tatbestand der Fahrerflucht als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort bringt als verkehrsrechtliche Folge unterschiedlich hohe Bußgelder, bis zu drei Punkte in Flensburg und ggf. ein Fahrverbot oder gar einen Fahrerlaubnisentzug mit sich. Aus strafrechtlicher Sicht zieht die Unfall- bzw. Fahrerflucht eine Geldstrafe nach sich und kann in schweren Fällen sogar mit einem Freiheitsentzug von bis zu drei Jahren bestraft werden. Wie hoch die Strafe für die Fahrerflucht ausfällt, wird Ihnen in der Regel in einem Bußgeldbescheid mitgeteilt.

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Führerscheinentzug: Dauer, Konsequenzen & Sperrfristen

"Der Entzug des Führerscheins ist eine gängige Strafmaßnahme im Rahmen des Straßenverkehrsgesetzes. Ein Führerscheinentzug wird bei schweren Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung oder bei dauerhaften Verstößen gegen diese angewandt. "

Dies gilt auch dann, wenn Sie sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernen und beispielsweise einen Zettel oder Ihre Visitenkarte hinterlassen, weil der Geschädigte in diesem Moment nicht zugegen ist. Selbst, wenn Sie Ihre Personalien zum Beispiel hinter den Scheibenwischer des Unfallgegners klemmen, sind Sie dennoch verpflichtet, die Polizei zu informieren und den entsprechenden Schaden zu melden. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, handelt es sich automatisch um eine rechtswidrige Fahrerflucht.

Unfallflucht/ Fahrerflucht – Infografik
Unfallflucht/Fahrerflucht – Infografik

Insbesondere bei einem Personenschaden darf der Unfallort auf keinen Fall verlassen werden. Erste Hilfe kann nach einem Unfall Leben retten. Wird am Unfallort keine Erste Hilfe geleistet, hat dies allein bereits einen Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe zur Folge. Wer den Unfallort verlässt, macht sich somit zusätzlich der unterlassenen Hilfeleistung gem. § 323c StGB und ggf. sogar der fahrlässigen Körperverletzung gem. § 229 StGB oder gar Tötung nach § 222 StGB schuldig.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht mit Personenschaden?

Ein Unfall kann sehr viel mehr verursachen als einen reinen Blech- bzw. Sachschaden. Wenn bei einem Unfall Personen Schaden nehmen, wiegt auch ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort deutlich schwerer - immerhin besteht in diesen Fällen nicht nur die Notwendigkeit, den Unfallhergang aufzuklären, sondern auch, direkte Hilfe für die verletzte Person zu leisten.

Das hat auch der Gesetzgeber erkannt und in § 34 der Straßenverkehrsordnung (kurz: StVO) explizit die Pflicht für die Unfallbeteiligten normiert, sich um die verletzten Personen am Unfallort zu kümmern und gegebenenfalls Erste Hilfe zu leisten. Wer dieser gesetzlichen Pflicht nicht nachkommt, macht sich zudem der unterlassenen Hilfeleistung nach § 323c StGB schuldig. Wichtig zu wissen: Neben den genannten Vorschriften können je nach Fallkonstellation auch andere Tatbestände einschlägig sein - besonders relevant ist in diesem Zusammenhang zum Beispiel der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung nach § 229 StGB.

Unter Umständen kommt es bei einem Unfall nicht nur zu einfachen Verletzungen, sondern sogar dazu, dass Unfallbeteiligte zu Tode kommen. Eine Fahrerflucht kann dann in Abhängigkeit von der konkreten Fallkonstellation nach § 142 StGB mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Unfälle mit Personenschaden erfordern Erste Hilfe am Unfallort, soweit die Umstände dies nahelegen und der Unfallverursacher dazu auch grundsätzlich in der Lage ist. Nicht zumutbar ist die Erste Hilfe nur dann, wenn sich der Ersthelfer dadurch selbst oder einem anderen nachweislich schadet - in diesem Fall sind Sie aber verpflichtet, weitere Hilfe hinzuzuholen oder einen entsprechenden Notruf abzusetzen.

Welche Strafe droht bei Fahrerflucht während der Probezeit?

Wird während der Probezeit eine Fahrerflucht begangen, so sind nach dem Bußgeldkatalog unterschiedliche Strafen möglich. Diese sind von der begangenen Tat abhängig. Verkehrsverstöße in der Probezeit werden in Abhängigkeit von der Schwere der Verfehlung in A- und B-Verstöße eingeteilt. Während die sogenannten A-Verstöße regelmäßig schwerwiegende Verstöße gegen die Vorschriften aus der Straßenverkehrsordnung darstellen, sind die B-Verstöße vergleichsweise weniger gravierend. Dementsprechend unterscheiden sich auch die rechtlichen Folgen - ein A-Verstoß sorgt unter anderem dafür, dass die Probezeit von zwei auf vier Jahre verlängert wird.

Die Fahrerflucht während der Probezeit ist als A-Verstoß einzustufen. Die Verantwortungslosigkeit des flüchtenden Fahrers ist für den Gesetzgeber ausschlaggebend, um das unerlaubte Entfernen vom Unfallort mit einer Verlängerung der Probezeit inklusive Aufbauseminar zu bestrafen sowie mit einem hohen Bußgeld und Punkten in Flensburg.

Die üblichen Strafen bei Fahrerflucht in der Probezeit:

  • Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre
  • Punkte in Flensburg
  • Hohe Geldstrafen
  • Fahrverbot für einen gewissen Zeitraum, abhängig von der Schwere der Fahrerflucht
  • Ggf. dauerhafter Fahrerlaubnisentzug mit verpflichtendem Aufbauseminar

Wer von einem dauerhaften Führerscheinentzug betroffen ist, muss oftmals viele Jahre warten, ehe eine erneute Ausstellung des Führerscheins beantragt werden kann. Weitere Informationen zum Führerscheinentzug erhalten Sie in diesem Beitrag.

Welche Strafe droht bei Unfällen mit Fahrerflucht unter Alkoholeinfluss?

Alkohol am Steuer kann bereits ab einem Promillewert von 0,3 in der Regel in jedem Fall zu einem Führerscheinverlust führen. Ab 0,5 Promille liegt in jedem Fall eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit zwei Punkten in Flensburg sowie in der Regel mit einem Fahrverbot geahndet wird. Wenn nun alkoholisiert ein Sach- oder Personenschaden verursacht wird und der Unfallverursacher Fahrerflucht begeht, werden für die Festlegung der Strafe für die Fahrerflucht die Schwere der Schuld, der Schaden selbst und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters jeweils ihre Berücksichtigung finden.

Fahrerflucht liegt dann vor, wenn ein Personen- oder Sachschaden begangen wird und der Fahrer ohne weitere Mitteilung den Unfallort verlässt. Ein Unfallort darf auch bei einem Parkschaden nicht verlassen werden. Als angemessene Wartezeit gilt eine Spanne von 15 bis 60 Minuten.

Wie kann die Strafe bei Fahrerflucht abgemildert werden?

Nach § 142 Abs. 4 StGB kann die Strafe für Fahrerflucht gemildert werden. Dies ist jedoch nur dann einschlägig, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind - so muss sich der Täter innerhalb von 24 Stunden nach dem Unfall bei der Polizei selbst anzeigen. Dies gilt grundsätzlich jedoch nur für kleinere Sachschäden außerhalb des fließenden Verkehrs. Sind die Blechschäden nach einem Unfall mit Fahrerflucht größer oder waren sogar Personen involviert, ist eine Abmilderung der Strafe ausgeschlossen. Gute Chancen, die Strafe für die Fahrerflucht abzumildern, haben Sie dagegen bei einer Fahrerflucht nach Kratzer – hier besteht die Option, dass der Fahrer den Unfall nicht bemerken konnte und somit eine unbeabsichtigte Fahrerflucht begangen hat.

klugo tipp

Im Falle einer unwissentlich begangenen Fahrerflucht sollte der vermeintliche Täter der Polizei gegenüber zunächst Schweigen bewahren. Neben den üblichen Angaben gibt es keine Verpflichtung zum Schuldeingeständnis.

Wann handelt es sich um eine unbeabsichtigte Fahrerflucht?

Nicht nur im fließenden Verkehr, sondern gerade auch beim Ein- und Ausparken werden kleinere Rempler von den Unfallverursachern nicht zwingend auch bemerkt. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass per Gutachten auch nachträglich zuverlässig festgestellt werden kann, ob ein Unfall bzw. ein Zusammenstoß für den Verursacher wahrnehmbar war oder nicht - hier bietet sich also mitnichten die gangbare Möglichkeit einer Ausrede für den Unfallverursacher. Auch das Gericht verlangt in diesem Fall einen eindeutigen Nachweis dafür, dass es dem Unfallverursacher nicht möglich war, den Schaden zu bemerken. Wer eine Fahrerflucht nicht bemerkt hat, muss dies also anhand eines Gutachtens beweisen können.

Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten können Ihnen in einer ersten telefonischen Einschätzung Ihres Rechtsproblems beraten und Sie bei Bedarf vor Gericht vertreten.

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Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie in Ihrer Gesamtsituation nicht dazu im Stande waren, die Fahrerflucht zu bemerken, so sollten Sie einen Fachanwalt für Verkehrsrecht konsultieren, der Sie mit seiner Expertise umfassend zur Thematik einer unbeabsichtigten Fahrerflucht berät.

Was ist zu tun, wenn man Zeuge einer Fahrerflucht wird?

Gerade bei Parkunfällen mit Kratzern oder geringeren Schäden kommt es häufig vor, dass sich die Verursacher entfernen, ohne dem Besitzer des beschädigten Wagens Bescheid zu geben. Wenn Sie also eine Unfallflucht bemerken, schreiben Sie sich neben dem Kennzeichen am besten noch die Farbe sowie die Automarke des Unfallverursachers auf und informieren Sie die Polizei über den von Ihnen beobachteten Vorfall.

Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?

Für gewöhnlich übernimmt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die Kosten für den entstandenen Schaden. Wenn nun aber Fahrerflucht begangen wurde, zahlt die Versicherung für den Schaden nicht mehr. Lediglich bei einer Vollkaskoversicherung mit Unfallflucht sind die Kosten eines entstandenen Schadens bei Fahrerflucht inkludiert und werden somit übernommen.

Wie kann Ihnen ein Anwalt für Verkehrsrecht im Falle einer Fahrerflucht weiterhelfen?

Wie hoch das Strafmaß bei einer Fahrerflucht ist, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Während eine Fahrerflucht mit Kratzer-Schaden nur ein geringes Strafmaß nach sich ziehen wird, muss bei einer Fahrerflucht mit Personenschaden mit höheren Strafen gerechnet werden – insbesondere dann, wenn es zu der Fahrerflucht eine unterlassene Hilfeleistung oder gar eine fahrlässige Tötung hinzukommt. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, die möglichen Konsequenzen einer Fahrerflucht abzuschätzen und bespricht mit Ihnen das weitere Vorgehen.

Wenn Sie sich wissentlich einer Fahrerflucht schuldig gemacht haben, sollten Sie möglichst schnell nach dem Vergehen einen Anwalt kontaktieren. Aber auch wenn bereits ein Ermittlungsverfahren gegen Sie eröffnet wurde, ist die Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht sinnvoll: Er unterstützt Sie bei der Vorbereitung der Verhandlung und trägt mit Ihnen gemeinsam Beweise zusammen, die die Schwere der Fahrerflucht lindern sollen. Für eine erste Einschätzung zu Ihrem individuellen Fall von Fahrerflucht können Sie sich an die telefonische Erstberatung von KLUGO wenden, bei der wir Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten verbinden. Dort werfen wir zunächst einen Blick auf den Sachverhalt und geben Ihnen erste Tipps an die Hand.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Rechtsanwalt Markus Zöller

Beitrag geprüft von Rechtsanwalt Markus Zöller

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und von unserem KLUGO-Partneranwalt Markus Zöller geprüft. Markus Zöller unterstützt Mandanten in Fällen des Verkehrsrechts und verfügt darüber hinaus über weitreichende Erfahrung in vielen anderen Rechtsgebieten.