Das musst du wissen Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
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Eine Ordnungswidrigkeit bezeichnet eine geringfügige Rechtsverletzung. In der Regel hat diese Geldbußen zur Folge. Hier erfährst du, welche Handlungsmöglichkeiten bei einer Ordnungswidrigkeit bestehen.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr Das Wichtigste in Kürze
Es gibt verschiedene Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die mit Geldbußen, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot geahndet werden können.
Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes richtet sich dabei immer nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog.
Wenn du gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchtest, musst du rechtzeitig Einspruch erheben.
Je nach Schwere des Verstoßes kann aus einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auch eine Straftat werden.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft dir dabei, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.
Was ist eine Ordnungswidrigkeit?
Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht man eine meist geringfügige Verletzung an Recht und Gesetz, sprich, eine rechtswidrige Handlung. Diese wird meist im Zuge eines Bußgeldverfahrens mit einem Bußgeld sanktioniert. Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann es neben einem Bußgeld auch zu einer Sanktionierung mit ein bis drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister sowie einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bei gröberen Verstößen kommen.
KLUGO Tipp:
Hast du eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil ein Hinweis wie beispielsweise ein Verkehrsschild nicht erkennbar war, so solltest du Beweise sammeln. Hilfreich sind Fotos oder Zeugenaussagen.
Welche Ordnungswidrigkeiten gibt es im Straßenverkehr?
Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten werden im Straßenverkehr begangen. Diese werden auch als Verkehrsordnungswidrigkeiten bezeichnet und in den meisten Fällen mit einem Verwarn- oder Bußgeld bestraft.
Die Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden können, sind dabei sehr viel umfangreicher, als du auf den ersten Blick denken würdest:
Geschwindigkeitsüberschreitungen: Beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit begehst du eine der wohl häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Welche Konsequenzen folgen, hängt davon ab, wie weit die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wurde und ob dabei eine ernsthafte Gefahr entstanden ist.
Falsches Parken oder Halten: Auch diese Verstöße gehören zu den häufigeren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Das Parken gegen die Fahrtrichtung wird zum Beispiel mit einem kleinen Verwarn- oder Bußgeld bestraft. Parkst du dagegen im absoluten Halteverbot oder auf Behindertenparkplätzen, kann dein Fahrzeug nicht nur abgeschleppt werden, sondern dir auch ein hohes Bußgeld drohen. Besonders schwer wiegt das Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen oder das Parken mit einer Behinderung von Rettungsfahrzeugen. In diesen Fällen kannst du zusätzlich zum Bußgeld auch Punkte in Flensburg erhalten.
Ein zu geringer Abstand: Ein Verstoß, der oftmals unterschätzt wird, ist ein zu geringer Abstand zum Vordermann. Innerorts muss der Abstand zum voranfahrenden Kraftfahrzeug 1 Sekunde betragen, also bei 50 km/h Geschwindigkeit ca. 3 Fahrzeuglängen. Außerorts und auf Autobahnen gilt aufgrund der höheren Geschwindigkeiten ein noch höheres Abstandsgebot. Tatsächlich solltest du daher bei Geschwindigkeiten um die 100 km/h mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten. Bei einer Abstandsmessung können sonst hohe Bußgelder die Folge sein, da zu dichtes Auffahren als Gefährdung der Verkehrssicherheit gewertet wird.
Handy am Steuer: Ein Handy ist während der Fahrt immer dann verboten, wenn es zur Nutzung in die Hand genommen werden muss. Telefonierst du über eine Freisprecheinrichtung im KFZ, handelst du nicht ordnungswidrig. Wirst du mit Handy am Ohr während des Fahrens erwischt, handelt es sich wiederum um eine Ordnungswidrigkeit.
Rotlichtverstoß: Ein besonders schwerer Verstoß ist das Überfahren eines Rotlichts, also das Fahren über eine rote Ampel. Hier kommt es darauf an, wie lange die Ampel schon auf Rot geschaltet war. Handelt es sich um weniger als eine Sekunde, so wird der Rotlichtverstoß als einfache Ordnungswidrigkeit gewertet. Kommt es jedoch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und sogar zu rücksichtslosem Verhalten, so kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren die Folge sein – und somit wird die Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat.
Haltelinienverstöße: Eher unbekannt, aber dennoch wichtig im Verkehrsalltag, sind sogenannte Haltelinienverstöße. Diese kennst du vor allem von Ampel und Stoppschildern. An diesen Stellen im Straßenverkehr befindet sich stets eine sogenannte Haltelinie, an der das Fahrzeug zum Stehen kommen muss. Fährst du als Fahrzeugführer über diese Linie hinweg, handelt es sich um einen Haltelinienverstoß.
Alkohol am Steuer: Wenn du dich nach einigen Bierchen noch ans Steuer setzt, begehst du unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an einem Promillewert von 0,5 – dieser Wert darf nicht überschritten werden. Achtung: Auch hier kannst du dich schnell im Bereich einer Straftat befinden und das bereits ab 0,3 Promille. Kommen zu den 0,3 Promille noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, befindest du dich in einem fahruntüchtigen Zustand. Hier droht eine empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafe.
Überholverbot missachten: Auch das Überholen auf Fahrbahnen, auf denen ein Überholverbot ausgesprochen wurde, gilt als Ordnungswidrigkeit.
Aber nicht nur als Führer eines Kraftfahrzeugs kannst du im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten begehen, auch Fußgänger und Radfahrer spielen im Bußgeldkatalog eine wichtige Rolle.
Typische Verstöße von Fußgängern und Fahrradfahrern im Straßenverkehr sind:
Laufen bzw. Fahren auf der Fahrbahn, obwohl ein Fußgängerweg bzw. ein Radweg vorhanden ist
Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand zu gehen
Bei roter Ampel die Straße überqueren
Autobahn oder Schnellstraße an einer nicht vorgesehenen Stelle betreten
Benutzung eines Radwegs in der falschen Richtung (ggf. mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer)
Bahnübergange bei geschlossener Schranke überqueren
Zusätzlich zu den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es natürlich im Alltag noch viele weitere Ordnungswidrigkeiten, die mit Verwarn- oder Bußgeld bestraft werden können – zum Beispiel Lärmbelästigung, das illegale Entsorgen von Abfällen oder das grundlose Rufen der Polizei oder Feuerwehr. Neben dem Bußgeld müssen hier unter Umständen zusätzlich die Kosten für die Entsorgung des Mülls bzw. die Kosten für den Polizei- oder Feuerwehreinsatz getragen werden.
Mit welchen Strafen musst du rechnen?
Alle Geldbußen unter 55 Euro stellen laut OWiG kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld dar. Unter bestimmten Umständen, vor allem bei kleineren Ordnungswidrigkeiten, belässt ein Beamter es bei einer schlichten Verwarnung und verzichtet auf ein Bußgeld. Für dieses Verwarngeld wird dann kein gesonderter Bußgeldbescheid erlassen, somit auch kein Bußgeldverfahren eröffnet. Sobald du dieses bezahlst, ist die Sache erledigt.
Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt dabei immer vom Verstoß selbst, der Schwere des Verstoßes und der zusätzlichen Umstände ab – zum Beispiel, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam. Die häufigsten Bußgelder werden dabei für Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen. Man unterscheidet dabei zwischen Geschwindigkeitsverstößen, innerorts und außerorts.
Wie hoch sind die Geldbußen für zu schnelles Fahren?
Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Bis 10 km/h | 30 € | - | - |
11-15 km/h | 50 € | - | - |
16-20 km/h | 70 € | - | - |
21-25 km/h | 115 € | 1 | - |
26-30 km/h | 180 € | 1 | 1 Monat |
31-40 km/h | 260 € | 2 | 1 Monat |
41-50 km/h | 400 € | 2 | 1 Monat |
51-60 km/h | 560 € | 2 | 2 Monate |
61-70 km/h | 700 € | 2 | 3 Monate |
Über 70 km/h | 800 € | 2 | 3 Monate |
Wie hoch sind die Geldbußen für Park- und Halteverstöße?
Parkverstöße | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
Parken ohne Parkschein | 10 € | - | - |
Überschreiten der Parkdauer (30-60 Min) | 15 € | - | - |
Parken auf Gehwegen und Radwegen | bis zu 110 € | - | - |
Parken an Engstellen, Behinderung eines Rettungsfahrzeuges | bis zu 100 € | 1 | - |
Parken auf Autobahnen/Kraftfahrtstraßen | 70 € | 1 | - |
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten | 10 € | - | - |
Nicht platzsparend Halten | 10 € | - | - |
Halten in zweiter Reihe | bis zu 110 € | - | - |
Halten im Fahrbereich von Schienenfahrzeugen und Zügen | 20 € | - | - |
Halten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 30 € | - | - |
Wie hoch sind die Geldbußen bei Abstandsverstößen?
Wie hoch Bußgelder bei Abstandsverstößen ausfallen, hängt immer von der ursprünglichen Geschwindigkeit ab. Hier unterscheidet man zwischen Geschwindigkeiten unter 80 km/h, Geschwindigkeiten zwischen 81 und 100 km/h, Geschwindigkeiten zwischen 101 und 130 km/h und Geschwindigkeiten über 131 km/h.
Bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h werden folgende Bußgelder für Abstandsverstöße festgesetzt:
Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
weniger als ein halber Tachowert | 25 € | - | - |
… mit Gefährdung | 30 € | - | - |
… mit Sachbeschädigung | 35 € | - | - |
Etwas komplexer wird es bei steigenden Geschwindigkeiten.
Bei einer Geschwindigkeit von 81-100 km/h berechnet sich das Strafmaß anhand des Tachowertes:
Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes | 75 € | 1 | - |
4/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
3/10 des halben Tachowertes | 160 € | 1 | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes | 240 € | 1 | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes | 320 € | 1 | 3 Monate |
Und bei Geschwindigkeiten über 131 km/h werden die Konsequenzen noch einmal drastischer:
Abstand | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot |
---|---|---|---|
5/10 des halben Tachowertes | 100 € | 1 | - |
4/10 des halben Tachowertes | 180 € | 1 | - |
3/10 des halben Tachowertes | 240 € | 2 | 1 Monat |
2/10 des halben Tachowertes | 320 € | 2 | 2 Monate |
1/10 des halben Tachowertes | 400 € | 2 | 3 Monate |
Welche anderen Konsequenzen drohen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr?
Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer: Bis zu einem Promillewert von 0,5 ist das Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich möglich. Darüber hinaus werden 500-1.500 Euro Bußgeld fällig. Zusätzlich können ab einem Promillewert von mehr als 0,5 Promille 2 Punkte in Flensburg und 1-3 Monate Fahrverbot ausgesprochen werden – auch abhängig davon, ob eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu befürchten war. Achtung: Auch hier kannst du dich schnell im Bereich einer Straftat befinden und das bereits ab 0,3 Promille. Kommen zu den 0,3 Promille noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, befindest du dich in einem fahruntüchtigen Zustand. Hier droht eine empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafe. Ab einem Promillewert von 1,1 befinden wir uns dann definitiv im Bereich einer Straftat, sodass ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine gerichtlich festzulegende Geldstrafe drohen, die nach Tagessätzen berechnet wird. In einigen Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe die Konsequenz sein, zum Beispiel wenn es zu einem schweren Unfall kam.
Handy am Steuer: Wenn du als Kraftfahrzeugführer dein Handy in die Hand nimmst, wirst du dafür mit 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg belangt. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 150 Euro, du erhältst zwei Punkte in Flensburg und musst mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei einer konkreten Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 200 Euro und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot ausgesprochen. Nutzt du das Handy dagegen beim Fahrradfahren, so werden 55 Euro Bußgeld fällig.
Haltelinienverstöße: Ein Haltelinienverstoß wird meist als ungefährlich betrachtet, sofern du lediglich die Linie überfahren hast. Dabei können 10 Euro Bußgeld fällig werden. Überfährst du die Haltelinie trotz roter Ampel und gefährdest dabei andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld bereits auf 70 Euro und einen Punkt in Flensburg. Verursachst du beim Überfahren der Haltelinie an einer roten Ampel einen Unfall, wird ein Bußgeld von 85 Euro zusätzlich zu einem Punkt in Flensburg fällig.
Überholverbot: Wenn du beim Überholen in einer Überholverbotszone erwischt wirst, musst du mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Aber Vorsicht: Gefährdest du durch das Überholen den Verkehr, können deutlich drastischere Konsequenzen bis hin zu einem Fahrverbot drohen.
Du möchtest wissen, mit welchem Bußgeld du für deinen individuellen Verstoß rechnen musst? Nutze dazu den offiziellen Bußgeldrechner, in dem du einfach den konkreten Verstoß und einige weitere Details zum Vorgang eingeben musst, um die exakte Höhe des voraussichtlichen Bußgelds zu erfahren.
Zusammenfassung:
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es viele und der Bußgeldkatalog hält ein breites Maß an Konsequenzen bereit, die abhängig von der jeweiligen Situation durch Polizeibeamte oder Behörden ausgesprochen werden können. Grundsätzlich hast du jedoch immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben.
Was ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat im Straßenverkehr?
Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zeichnet sich immer dadurch aus, dass es sich per Definition um einen leichten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt. Alle Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr eine Rolle spielen, werden daher im Bußgeldkatalog aufgelistet.
Ordnungswidrigkeit und Straftat im Verkehrsrecht
Ordnungswidrigkeit | Straftat |
---|---|
Ordnungsunrecht | Kriminalstrafrecht |
Opportunitätsprinzip (Juristische Handlungsfreiheit innerhalb eines gesteckten rechtlichen Rahmens) | Legalitätsprinzip (Pflicht der Staatsanwaltschaft zur Verfolgung aller strafbaren Handlungen) |
Verfolgung durch Verwaltungsbehörde | Verfolgung durch Staatsanwaltschaft |
Ahndung auch durch Verwaltungsbehörde | Ahndung durch Strafgericht |
Sanktionen: Geldbuße, Fahrverbot | Sanktionen: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrverbot, Entziehung der Fahrerlaubnis |
Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) | Eintrag im Fahreignungsregister (FAER) und Bundeszentralregister (BZR) |
Beispiele für Ordnungswidrigkeit:
| Beispiele für Straftat:
|
Die genaue Definition einer Ordnungswidrigkeit findet sich auch im OWiG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz:
§ 1 OWiG
Abs. 1: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand des Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.
Abs. 2: Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.
Als Straftat dagegen bezeichnet man deutlich schwerere Verstöße im Straßenverkehr, die nicht mehr nur mit einem Bußgeld geahndet werden, sondern auch eine Anzeige und ein Strafverfahren zur Folge haben können. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn du als Verkehrsteilnehmer rücksichtslos gehandelt hast oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Alle Straftaten, die im Straßenverkehr eine Rolle spielen, werden unter anderem im Strafgesetzbuch definiert.
KLUGO Tipp:
Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann auch eine Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden. Beispiel: Ein parkendes Auto anzufahren oder zu beschädigen, ist zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Begehst du anschließend Fahrerflucht, obwohl du von dem Schaden wusstest, handelt es sich um eine Straftat.
Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?
Wenn bei einem Verstoß laut OWiG dich auch nach drei Monaten noch kein Ordnungsbogen oder Bußgeldbescheid erreicht hat, so verjährt die Tat. Die Verjährungsfrist kann zwar maximal einmal unterbrochen werden, doch nach spätestens 6 Monaten ist die Ordnungswidrigkeit dann endgültig verjährt.
Zu einer Unterbrechung zählt bereits, wenn die Behörde einen Anhörungsbogen verschickt oder auch weitere innerbehördliche Vorgänge. Falls du diese nachvollziehen möchtest, kannst du Einsicht in deine Akten verlangen.
Verfolgungsverjährung in § 31 OWiG
Die Verjährungsfristen von Ordnungswidrigkeiten sind in § 31 OWiG festgelegt:
Absatz (1) bestimmt, dass eine Verfolgung von verjährten Ordnungswidrigkeiten ausgeschlossen ist.
Die genauen Verjährungsfristen der Ordnungswidrigkeiten sind in Absatz (2) beschrieben. Die Anzahl der Jahre für die Verjährungsfrist sind abhängig von der Summe der Geldbuße. Ist der Verstoß mit keiner Geldbuße belegt, so gilt eine Frist von sechs Monaten.
Wie kann ich Einspruch gegen das Bußgeldverfahren erheben?
Ist es laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu einer Tatbestandsverwirklichung gekommen, übernimmt die zuständige Verwaltungsbehörde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Du erhältst daraufhin einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit, dich zur Sache zu äußern. Dies ist keine Pflicht, jedoch müssen Angaben zu deiner Person gemacht werden. Nach zwei bis vier Wochen kommt dann der Bußgeldbescheid, bei dem ebenfalls die Option besteht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch zu erheben. Nach dieser Frist ist der Bescheid rechtskräftig und die Strafe muss geleistet werden.
Wenn du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben möchtest, musst du dabei einige Angaben zu deiner eigenen Person und zum Tatablauf machen. Hier kommt es insbesondere darauf an, eine Begründung für den Einspruch zu liefern. Es ist durchaus sinnvoll, für den Einspruch bei einem Bußgeldverfahren einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der dich bei der Ausformulierung unterstützt. So erhöhst du die Chance, mit dem Einspruch erfolgreich zu sein und gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.
Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?
Wenn du eine Ordnungswidrigkeit begehst, wirst du von der zuständigen Behörde kontaktiert. Dann besteht im Anhörungsbogen eine Möglichkeit, dich zu äußern.
Anschließend kommt nach zwei bis vier Wochen der Bußgeldbescheid. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist dieser rechtskräftig.
Je nach Verstoß können die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen und auch mit einem Fahrverbot einhergehen.
In jedem Fall sollte das festgelegte Bußgeld rechtzeitig gezahlt werden, um eine Erhöhung und weitere Konsequenzen zu vermeiden.
Wann kann ein Anwalt bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sinnvoll sein?
Es ist in nahezu jedem Fall sinnvoll, einen Bußgeldbescheid durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Viele Faktoren können dafür sorgen, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist: Fehlerhafte Angaben, eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, ein fehlender Hinweis zur Erzwingungshaft, fehlende Nebenfolgen (darunter z. B. ein Fahrverbot), die Angabe eines falschen Aktenzeichens oder Fehler, die eine eindeutige Identifizierung des Fahrers unmöglich machen, können dazu führen, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Aber auch falsche Messangaben oder ungenaue Geräte, zum Beispiel beim Verfolgen von Geschwindigkeitsverstößen, können in einem ungültigen Bußgeldbescheid enden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß genau, worauf es bei der Kontrolle eines Bußgeldbescheides ankommt. In unserer telefonischen Beratung schätzen wir zunächst den Sachverhalt für dich ein und geben dir konkrete Vorschläge, wie du mit dem Bußgeldbescheid weiter verfahren solltest. Im nächsten Schritt vermitteln wir dich gern zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich deines Falles annimmt und gemeinsam mit dir Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt.