Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
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Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr

Eine Ordnungswidrigkeit bezeichnet eine geringfügige Rechtsverletzung. In der Regel hat diese Geldbußen zur Folge. Hier erfahren Sie, welche Handlungsmöglichkeiten bei einer Ordnungswidrigkeit bestehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es gibt verschiedene Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr, die mit Geldbußen, Punkten in Flensburg oder sogar einem Fahrverbot geahndet werden können.
  • Die Höhe des Verwarn- oder Bußgeldes richtet sich dabei immer nach dem derzeit gültigen Bußgeldkatalog.
  • Wer gegen einen Bußgeldbescheid vorgehen möchte, muss rechtzeitig Einspruch erheben.
  • Je nach Schwere des Verstoßes kann aus einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr auch eine Straftat werden.
  • Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft Ihnen dabei, gegen einen Bußgeldbescheid vorzugehen.

Was ist eine Ordnungswidrigkeit?

Unter einer Ordnungswidrigkeit versteht man eine meist geringfügige Verletzung an Recht und Gesetz, sprich, eine rechtswidrige Handlung. Diese wird meist im Zuge eines Bußgeldverfahrens mit einem Bußgeld sanktioniert. Bei einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr kann es neben einem Bußgeld auch zu einer Sanktionierung mit ein bis drei Punkten im Flensburger Fahreignungsregister sowie einem Fahrverbot von bis zu drei Monaten bei gröberen Verstößen kommen.

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Haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen, weil ein Hinweis wie beispielsweise ein Verkehrsschild nicht erkennbar war, so sollten Sie Beweise sammeln. Hilfreich sind Fotos oder Zeugenaussagen.

Welche Ordnungswidrigkeiten gibt es im Straßenverkehr?

Die häufigsten Ordnungswidrigkeiten werden im Straßenverkehr begangen. Diese werden auch als Verkehrsordnungswidrigkeiten bezeichnet und in den meisten Fällen mit einem Verwarn- oder Bußgeld bestraft.

Die Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr begangen werden können, sind dabei sehr viel umfangreicher, als man auf den ersten Blick denken würde:

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen: Beim Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit begeht man eine der wohl häufigsten Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Welche Konsequenzen folgen hängt davon ab, wie weit die Geschwindigkeitsbegrenzung überschritten wurde und ob dabei eine ernsthafte Gefahr entstanden ist.
  • Falsches Parken oder Halten: Auch diese Verstöße gehören zu den häufigeren Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr. Das Parken gegen die Fahrtrichtung wird zum Beispiel mit einem kleinen Verwarn- oder Bußgeld bestraft. Parkt man dagegen im absoluten Halteverbot oder auf Behindertenparkplätzen kann das Fahrzeug nicht nur abgeschleppt werden, sondern auch ein hohes Bußgeld drohen. Besonders schwer wiegt das Parken vor oder in Feuerwehrzufahrten, auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen oder das Parken mit einer Behinderung von Rettungsfahrzeugen. In diesen Fällen können zusätzlich zum Bußgeld auch Punkte in Flensburg die Folge sein.
  • Ein zu geringer Abstand: Ein Verstoß, der oftmals unterschätzt wird, ist ein zu geringer Abstand zum Vordermann. Innerorts muss der Abstand zum voranfahrenden Kraftfahrzeug 1 Sekunde betragen, also bei 50 km/h Geschwindigkeit ca. 3 Fahrzeuglängen. Außerorts und auf Autobahnen gilt aufgrund der höheren Geschwindigkeiten ein noch höheres Abstandsgebot. Tatsächlich sollte man daher bei Geschwindigkeiten um die 100 km/h mindestens 50 Meter Abstand zum Vordermann halten. Bei einer Abstandsmessung können sonst hohe Bußgelder die Folge sein, da zu dichtes Auffahren als Gefährdung der Verkehrssicherheit gewertet wird.
  • Handy am Steuer: Ein Handy ist während der Fahrt immer dann verboten, wenn es zur Nutzung in die Hand genommen werden muss. Telefoniert man über eine Freisprecheinrichtung im KFZ, handelt man nicht ordnungswidrig. Wird man mit Handy am Ohr während des Fahrens erwischt, handelt es sich wiederum um eine Ordnungswidrigkeit.
  • Rotlichtverstoß: Ein besonders schwerer Verstoß ist das Überfahren eines Rotlichts, also das Fahren über eine rote Ampel. Hier kommt es darauf an, wie lange die Ampel schon auf rot geschaltet war. Handelt es sich um weniger als eine Sekunde, so wird der Rotlichtverstoß als einfache Ordnungswidrigkeit gewertet. Kommt es jedoch zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer und sogar zu rücksichtslosem Verhalten, so kann sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren die Folge sein – und somit wird die Ordnungswidrigkeit zu einer Straftat.
  • Haltelinienverstöße: Eher unbekannt, aber dennoch wichtig im Verkehrsalltag, sind sogenannte Haltelinienverstöße. Diese kennt man vor allem von Ampel und Stoppschildern. An diesen Stellen im Straßenverkehr befindet sich stets eine sogenannte Haltelinie, an der das Fahrzeug zum Stehen kommen muss. Fährt man als Fahrzeugführer über diese Linie hinweg, handelt es sich um einen Haltelinienverstoß.
  • Alkohol am Steuer: Wer sich nach einigen Bierchen noch ans Steuer setzt, begeht unter Umständen eine Ordnungswidrigkeit. Dabei orientiert sich der Gesetzgeber an einem Promillewert von 0,5 – dieser Wert darf nicht überschritten werden. Achtung: Auch hier kann man sich schnell im Bereich einer Straftat befinden und das bereits ab 0,3 Promille. Kommen zu den 0,3 Promille noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, befindet sich der Fahrzeugführer in einem fahruntüchtigen Zustand. Hier droht eine empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafe.
  • Überholverbot missachten: Auch das Überholen auf Fahrbahnen, auf denen ein Überholverbot ausgesprochen wurde, gilt als Ordnungswidrigkeit.

Aber nicht nur als Führer eines Kraftfahrzeugs kann man im Straßenverkehr Ordnungswidrigkeiten begehen, auch Fußgänger und Radfahrer spielen im Bußgeldkatalog eine wichtige Rolle.

Typische Verstöße von Fußgängern und Fahrradfahrern im Straßenverkehr sind:

  • Laufen bzw. Fahren auf der Fahrbahn, obwohl ein Fußgängerweg bzw. ein Radweg vorhanden ist
  • Außerhalb geschlossener Ortschaften nicht am linken Fahrbahnrand zu gehen
  • Bei roter Ampel die Straße überqueren
  • Autobahn oder Schnellstraße an einer nicht vorgesehenen Stelle betreten
  • Benutzung eines Radwegs in der falschen Richtung (ggf. mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer)
  • Bahnübergange bei geschlossener Schranke überqueren

Zusätzlich zu den Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es natürlich im Alltag noch viele weitere Ordnungswidrigkeiten, die mit Verwarn- oder Bußgeld bestraft werden können – zum Beispiel Lärmbelästigung, das illegale Entsorgen von Abfällen oder das grundlose Rufen der Polizei oder Feuerwehr. Neben dem Bußgeld müssen hier unter Umständen zusätzlich die Kosten für die Entsorgung des Mülls bzw. die Kosten für den Polizei- oder Feuerwehreinsatz getragen werden.

Mit welchen Strafen muss man rechnen?

Alle Geldbußen unter 55 Euro stellen laut OWiG kein Bußgeld, sondern ein Verwarnungsgeld dar. Unter bestimmten Umständen, vor allem bei kleineren Ordnungswidrigkeiten, belässt ein Beamter es bei einer schlichten Verwarnung und verzichtet auf ein Bußgeld. Für dieses Verwarngeld wird dann kein gesonderter Bußgeldbescheid erlassen, somit auch kein Bußgeldverfahren eröffnet. Sobald Sie dieses bezahlen, ist die Sache erledigt.

Wie hoch ein Bußgeld ausfällt, hängt dabei immer vom Verstoß selbst, der Schwere des Verstoßes und der zusätzlichen Umstände ab – zum Beispiel, wenn es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer kam. Die häufigsten Bußgelder werden dabei für Geschwindigkeitsüberschreitungen ausgesprochen. Man unterscheidet dabei zwischen Geschwindigkeitsverstößen innerorts und außerorts.

Wie hoch sind die Geldbußen für zu schnelles Fahren?

Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts Bußgeld Punkte Fahrverbot
Bis 10 km/h 30 € - -
11-15 km/h 50 € - -
16-20 km/h 70 € - -
21-25 km/h 115 € 1 -
26-30 km/h 180 € 1 1 Monat
31-40 km/h 260 € 2 1 Monat
41-50 km/h 400 € 2 1 Monat
51-60 km/h 560 € 2 2 Monate
61-70 km/h 700 € 2 3 Monate
Über 70 km/h 800 € 2 3 Monate

Wie hoch sind die Geldbußen für Park- und Halteverstöße?

Parkverstöße Bußgeld Punkte Fahrverbot
Parken ohne Parkschein 10 € - -
Überschreiten der Parkdauer (30-60 Min) 15 € - -
Parken auf Gehwegen und Radwegen bis zu 110 € - -
Parken an Engstellen, Behinderung eines Rettungsfahrzeuges bis zu 100 € 1 -
Parken auf Autobahnen/Kraftfahrtstraßen 70 € 1 -
Halten vor oder in Feuerwehrzufahrten 10 € - -
Nicht platzsparend Halten 10 € - -
Halten in zweiter Reihe bis zu 110 € - -
Halten im Fahrbereich von Schienenfahrzeugen und Zügen 20 € - -
Halten mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen 30 € - -

Wie hoch sind die Geldbußen bei Abstandsverstößen?

Wie hoch Bußgelder bei Abstandsverstößen ausfallen, hängt immer von der ursprünglichen Geschwindigkeit ab. Hier unterscheidet man zwischen Geschwindigkeiten unter 80 km/h, Geschwindigkeiten zwischen 81-100 km/h, Geschwindigkeiten zwischen 101-130 km/h und Geschwindigkeiten über 131 km/h.

Bei einer Geschwindigkeit unter 80 km/h werden folgende Bußgelder für Abstandsverstöße festgesetzt:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
weniger als ein halber Tachowert 25 € - -
…mit Gefährdung 30 € - -
…mit Sachbeschädigung 35 € - -

Etwas komplexer wird es bei steigenden Geschwindigkeiten.

Bei einer Geschwindigkeit von 81-100 km/h berechnet sich das Strafmaß anhand des Tachowertes:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 75 € 1 -
4/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
3/10 des halben Tachowertes 160 € 1 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 240 € 1 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 320 € 1 3 Monate

Und bei Geschwindigkeiten über 131 km/h werden die Konsequenzen noch einmal drastischer:

Abstand Bußgeld Punkte Fahrverbot
5/10 des halben Tachowertes 100 € 1 -
4/10 des halben Tachowertes 180 € 1 -
3/10 des halben Tachowertes 240 € 2 1 Monat
2/10 des halben Tachowertes 320 € 2 2 Monate
1/10 des halben Tachowertes 400 € 2 3 Monate

Welche anderen Konsequenzen drohen bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr?

  • Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer: Bis zu einem Promillewert von 0,5 ist das Führen eines Kraftfahrzeuges grundsätzlich möglich. Darüber hinaus werden 500-1.500 € Bußgeld fällig. Zusätzlich können ab einem Promillewert von mehr als 0,5 Promille 2 Punkte in Flensburg und 1-3 Monate Fahrverbot ausgesprochen werden – auch abhängig davon, ob eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zu befürchten war. Achtung: Auch hier kann man sich schnell im Bereich einer Straftat befinden und das bereits ab 0,3 Promille. Kommen zu den 0,3 Promille noch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen hinzu, befindet sich der Fahrzeugführer in einem fahruntüchtigen Zustand. Hier droht eine empfindliche Geld- oder Freiheitsstrafe. Ab einem Promillewert von 1,1 befinden wir uns dann definitiv im Bereich einer Straftat, sodass ein Entzug der Fahrerlaubnis und eine gerichtlich festzulegende Geldstrafe drohen, die nach Tagessätzen berechnet wird. In einigen Fällen kann auch eine Freiheitsstrafe die Konsequenz sein, zum Beispiel wenn es zu einem schweren Unfall kam.
  • Handy am Steuer: Wer als Kraftfahrzeugführer ein Handy in die Hand nimmt, wird dafür mit 100 € Bußgeld und einem Punkt in Flensburg belangt. Kam es zusätzlich zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld auf 150 €, man erhält zwei Punkte in Flensburg und muss mit einem Monat Fahrverbot rechnen. Bei einer konkreten Sachbeschädigung erhöht sich das Bußgeld auf 200 € und es werden ebenfalls zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot ausgesprochen. Nutzt man das Handy dagegen beim Fahrradfahren, so werden 55 € Bußgeld fällig.
  • Haltelinienverstöße: Ein Haltelinienverstoß wird meist als ungefährlich betrachtet, sofern lediglich die Linie überfahren wurde. Dabei können 10 € Bußgeld fällig werden. Überfährt man die Haltelinie trotz roter Ampel und gefährdet dabei andere Verkehrsteilnehmer, erhöht sich das Bußgeld bereits auf 70 € und einen Punkt in Flensburg. Verursacht man beim Überfahren der Haltelinie an einer roten Ampel einen Unfall, wird ein Bußgeld von 85 € zusätzlich zu einem Punkt in Flensburg fällig.
  • Überholverbot: Wer beim Überholen in einer Überholverbotszone erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 70 € und einem Punkt in Flensburg rechnen. Aber Vorsicht: Gefährdet man durch das Überholen den Verkehr, können deutlich drastischere Konsequenzen bis hin zu einem Fahrverbot drohen.

Sie möchten wissen, mit welchem Bußgeld Sie für Ihren individuellen Verstoß rechnen müssen? Nutzen Sie dazu den offiziellen Bußgeldrechner, in dem Sie einfach den konkreten Verstoß und einige weitere Details zum Vorgang eingeben müssen, um die exakte Höhe des voraussichtlichen Bußgelds zu erfahren.

Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gibt es viele und der Bußgeldkatalog hält ein breites Maß an Konsequenzen bereit, die abhängig von der jeweiligen Situation durch Polizeibeamte oder Behörden ausgesprochen werden können. Grundsätzlich haben Sie jedoch immer die Möglichkeit, gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch zu erheben.

Was ist der Unterschied zwischen einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat im Straßenverkehr?

Eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr zeichnet sich immer dadurch aus, dass es sich per Definition um einen leichten Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) handelt. Alle Ordnungswidrigkeiten, die im Straßenverkehr eine Rolle spielen, werden daher im Bußgeldkatalog aufgelistet.

Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Verkehrsrecht – Infografik
Unterschied zwischen Ordnungswidrigkeit und Straftat im Verkehrsrecht – Infografik

Die genaue Definition einer Ordnungswidrigkeit findet sich auch im OWiG, dem Ordnungswidrigkeitengesetz:

§ 1 OWiG


Abs. 1: Eine Ordnungswidrigkeit ist eine rechtswidrige und vorwerfbare Handlung, die den Tatbestand des Gesetzes verwirklicht, das die Ahndung mit einer Geldbuße zulässt.

Abs. 2: Eine mit Geldbuße bedrohte Handlung ist eine rechtswidrige Handlung, die den Tatbestand eines Gesetzes im Sinne des Absatzes 1 verwirklicht, auch wenn sie nicht vorwerfbar begangen ist.

Als Straftat dagegen bezeichnet man deutlich schwerere Verstöße im Straßenverkehr, die nicht mehr nur mit einem Bußgeld geahndet werden, sondern auch eine Anzeige und ein Strafverfahren zur Folge haben können. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn man als Verkehrsteilnehmer rücksichtslos gehandelt hat oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdete. Alle Straftaten, die im Straßenverkehr eine Rolle spielen, werden unter anderem im Strafgesetzbuch definiert.

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Kommt es zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, kann auch eine Ordnungswidrigkeit zur Straftat werden. Beispiel: Ein parkendes Auto anzufahren oder zu beschädigen ist zunächst einmal eine Ordnungswidrigkeit. Begeht man anschließend Fahrerflucht, obwohl man von dem Schaden wusste, handelt es sich um eine Straftat.

Wann verjährt eine Ordnungswidrigkeit?

Wenn bei einem Verstoß laut OWiG den Täter auch nach drei Monaten noch kein Ordnungsbogen oder Bußgeldbescheid erreicht hat, so verjährt die Tat. Die Verjährungsfrist kann zwar maximal einmal unterbrochen werden, doch nach spätestens sechs Monaten ist die Ordnungswidrigkeit dann endgültig verjährt.

Zu einer Unterbrechung zählt bereits, wenn die Behörde einen Anhörungsbogen verschickt oder auch weitere innerbehördliche Vorgänge. Falls Sie diese nachvollziehen möchten, können Sie Einsicht in Ihre Akten verlangen.

Verfolgungsverjährung in § 31 OWiG


Die Verjährungsfristen von Ordnungswidrigkeiten sind in § 31 OWiG festgelegt:

Absatz (1) bestimmt, dass eine Verfolgung von verjährten Ordnungswidrigkeiten ausgeschlossen ist.

Die genauen Verjährungsfristen der Ordnungswidrigkeiten sind in Absatz (2) beschrieben. Die Anzahl der Jahre für die Verjährungsfrist sind abhängig von der Summe der Geldbuße. Ist der Verstoß mit keiner Geldbuße belegt, so gilt eine Frist von sechs Monaten.

Wie kann ich Einspruch gegen das Bußgeldverfahren erheben?

Ist es laut Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) zu einer Tatbestandsverwirklichung gekommen, übernimmt die zuständige Verwaltungsbehörde die Verfolgung der Ordnungswidrigkeit. Der Betroffene erhält daraufhin einen Anhörungsbogen mit der Möglichkeit, sich zur Sache zu äußern. Dies ist keine Pflicht, jedoch müssen Angaben zur Person gemacht werden. Nach zwei bis vier Wochen kommt dann der Bußgeldbescheid, bei dem ebenfalls die Option besteht, innerhalb von 14 Tagen Einspruch zu erheben. Nach dieser Frist ist der Bescheid rechtskräftig und die Strafe muss geleistet werden.

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Einspruch gegen Bußgeldbescheid

"Wegen eines Verkehrsdelikts einen Bußgeldbescheid zu erhalten, ist für jeden ein Ärgernis. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen. Wie Sie das tun können und was danach passiert, erfahren Sie hier. "

Wer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben möchte, muss dabei einige Angaben zur eigenen Person und zum Tatablauf machen. Hier kommt es insbesondere darauf an, eine Begründung für den Einspruch zu liefern. Es ist durchaus sinnvoll, für den Einspruch bei einem Bußgeldverfahren einen Anwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen, der Sie bei der Ausformulierung unterstützt. So erhöhen Sie die Chance, mit dem Einspruch erfolgreich zu sein und gegen den Bußgeldbescheid vorzugehen.

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Erstberatung erhalten

Wie läuft das Bußgeldverfahren ab?

  • Wer eine Ordnungswidrigkeit begeht, wird von der zuständigen Behörde kontaktiert. Dann besteht im Anhörungsbogen eine Möglichkeit zur Äußerung.
  • Anschließend kommt nach zwei bis vier Wochen der Bußgeldbescheid. Nach Ablauf der Einspruchsfrist ist dieser rechtskräftig.
  • Je nach Verstoß können die Konsequenzen unterschiedlich ausfallen und auch mit einem Fahrverbot einhergehen.
  • In jedem Fall sollte das festgelegte Bußgeld rechtzeitig gezahlt werden, um eine Erhöhung und weitere Konsequenzen zu vermeiden.

Wann kann ein Anwalt bei Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr sinnvoll sein?

Es ist in nahezu jedem Fall sinnvoll, einen Bußgeldbescheid durch einen Anwalt für Verkehrsrecht prüfen zu lassen. Viele Faktoren können dafür sorgen, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist: Fehlerhafte Angaben, eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung, ein fehlender Hinweis zur Erzwingungshaft, fehlende Nebenfolgen (darunter z. B. ein Fahrverbot), die Angabe eines falschen Aktenzeichens oder Fehler, die eine eindeutige Identifizierung des Fahrers unmöglich machen, können dazu führen, dass der Bußgeldbescheid rechtswidrig ist. Aber auch falsche Messangaben oder ungenaue Geräte, zum Beispiel beim Verfolgen von Geschwindigkeitsverstößen, können in einem ungültigen Bußgeldbescheid enden. Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht weiß genau, worauf es bei der Kontrolle eines Bußgeldbescheides ankommt. In unserer telefonischen Beratung schätzen wir zunächst den Sachverhalt für Sie ein und geben Ihnen konkrete Vorschläge, wie Sie mit dem Bußgeldbescheid weiter verfahren sollten. Im nächsten Schritt vermitteln wir Sie gern zu einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich Ihres Falles annimmt und gemeinsam mit Ihnen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erhebt.

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