Bei einem geselligen Abend mit Freunden kann es schnell passieren, dass das eine oder andere alkoholische Getränk zu viel getrunken wurde. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, ob Sie noch Auto fahren dürfen, hilft unser Promillerechner.
Sich mit zu viel Promille im Blut noch hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, birgt eine hohe Gefahr für sich selbst und auch für andere Verkehrsteilnehmer. Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss stellt aber nicht nur eine Gefahr dar, sondern wird als Ordnungswidrigkeit zudem mit einer Geldstrafe sanktioniert. Um gar nicht erst in die Situation zu kommen, mit zu viel Promille Auto zu fahren, können Sie Ihren Blutalkoholwert mit dem Online-Promillerechner ausrechnen.
Mit dem Promillerechner lässt sich durch die Angabe Ihres Alters, Gewichts und Ihrer Körpergröße sowie der konsumierten alkoholischen Getränke die Blutalkoholkonzentration (BAK), also der Promillewert, einfach und schnell berechnen. Der Alkoholrechner kombiniert für diese Berechnung die Widmark-Formel mit der Formel von Seidl et al, um möglichst individuell und genau die BAK herauszufinden. Diese wird dann in Promille angegeben, wobei ein Promille BAK bedeutet, dass ein Liter Blut einen Milliliter reinen Alkohol enthält.
Der individuelle Promillewert im Blut hängt von vielen Faktoren ab, sodass immer nur ein ungefährer Wert mit dem Alkoholrechner berechnet werden kann.
Folgende Faktoren beeinflussen den Promillewert:
Auch Getränke, die traditionell nur über einen geringen Anteil an Alkohol verfügen, können durchaus zu einem hohen Alkoholspiegel führen. "Ein Gläschen in Ehren" sollten Sie demnach auch dann verweigern, wenn es sich beispielsweise um Sekt handelt, der eher weniger Alkoholanteile hat. Hier sorgen fünf kleine Gläser bereits für einen durchschnittlichen Blutalkoholwert von 0,8 Promille - und schon ein einziges Glas kann einen Blutalkoholwert von 0,2 Promille bedeuten. Mithilfe des Promillerechners können Sie ganz einfach auch den Promillewert nach einem Glas Sekt berechnen. Natürlich sind die tatsächlichen Werte immer abhängig vom Körperbau, dem Geschlecht und weiteren maßgeblichen Faktoren.
Hier wird geregelt, welche Bestimmungen bezüglich Alkohol für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gelten. Ebenfalls werden die Konsequenzen genannt.
Alkoholisiert Auto zu fahren kann zu schweren Unfällen führen. Der Gesetzgeber hat auf diese Gefahr durch die Einführung von Promillegrenzen reagiert. Ein Verstoß gegen die Promillegrenzen kann mit Bußgeldern, Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg sowie einem Fahrerlaubnisentzug oder gar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Übersicht über die Promillegrenzen in Deutschland, der Schweiz und Österreich können Sie in der nachfolgenden Tabelle finden:
Land | Ordnungswidrigkeit ab | Sonderregelung für Fahranfänger |
---|---|---|
Deutschland | 0,5 Promille | 0 Promille |
Österreich | 0,5 Promille | 0,1 Promille |
Schweiz | 0,5 Promille | 0 Promille |
Fahrer, die sich alkoholisiert ans Steuer setzen, können sich unter Umständen sogar strafbar machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Promillewert so hoch liegt, dass es sich nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit handelt. Die Grenze liegt hier aktuell bei 1,1 Promille: Dieser Wert begründet gleichzeitig die absolute Fahruntüchtigkeit.
Daneben sieht das Gesetz weitere Strafen bei Alkohol am Steuer vor:
Promilleangabe | Konsequenzen |
---|---|
ab 0,3 bis 0,5 | Laut Gesetz dürfen Sie noch fahren, sollten es aber nicht. Haben Sie 0,3 Promille oder mehr und fallen durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auf, kann das eine Ordnungswidrigkeit begründen. Kommt zu den 0,3 Promille oder mehr eine Verkehrsgefährdung hinzu kann u. U. auch ein Straftatbestand erfüllt sein, je nachdem wie der Verkehr durch ihr Verhalten gefährdet wurde und ob damit ein Straftatbestand überhaupt erfüllt wird. |
ab 0,5 | Es liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor; die Folge ist ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister und unter Umständen ein eimonatiges Fahrverbot. |
ab 1,1 | Es liegt eine Straftat vor; die Folge ist der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe nach Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. |
Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung oder gar Straftaten im Straßenverkehr, die durch Alkohol oder Drogen entstanden sind, ist es empfehlenswert, anwaltlichen Rat einzuholen.
In Deutschland und in der Schweiz gilt für Fahranfänger eine Null-Promillegrenze, das heißt Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit sowie in Deutschland Personen unter 21 Jahren (§ 21c StVG) dürfen absolut keinen Promillewert aufweisen, wenn sie sich im Straßenverkehr bewegen. Ab 0,3 Promille spricht man in Deutschland von der relativen Fahruntüchtigkeit, die zwar noch keine Ordnungswidrigkeit darstellt, jedoch bei auftretenden Ausfallerscheinungen bereits bestraft werden kann. Eine Ordnungswidrigkeit liegt in allen drei Ländern ab 0,5 Promille vor. Werden Sie in diesem Zustand von der Polizei beim Führen eines Fahrzeugs erwischt, drohen eine empfindliche Geldstrafe sowie in Deutschland ein Eintrag im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot.
Je nach Trinkmenge kann sich die psychische und körperliche Verfassung stark verändern. Dies gilt nicht erst nach einer großen Menge Alkohol: Schon ein geringer Promillewert sorgt für deutliche Einschränkungen.
Einschränkungen bei Alkoholkonsum:
Promilleangabe | Einschränkungen |
---|---|
bis 1,0 | verminderte Sehleistung, reduziertes Reaktionsvermögen, mangelnde Konzentration |
bis 2,0 | Gleichgewichtsstörungen, Störungen des Sprachflusses, erhöhte Aggressivität |
bis 3,0 | Übelkeit und Erbrechen, Bewusstseinsstörungen, Verwirrtheit |
bis 5,0 | Lähmungserscheinungen, Bewusstlosigkeit, keine Reflexe mehr - es besteht Lebensgefahr |
Wer mit Alkohol im Blut am Steuer eines Fahrzeugs erwischt wird, für den kommt möglicherweise eine Verjährung in Betracht. Eine Verjährung bedeutet, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die jeweilige Tat nicht verfolgt wurde. Hier muss aber gemäß den oben gemachten Ausführungen unterschieden werden, ob es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt oder bereits um eine Straftat.
Ordnungswidrigkeiten verjähren regelmäßig nach sechs Monaten - dies umfasst allerdings nicht die Punkte, die im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Straftaten verjähren dagegen frühestens nach fünf Jahren.
Nach dem Konsum von alkoholischen Getränken ist es interessant zu wissen, wann man wieder fahrtüchtig ist. Grundsätzlich gilt, dass der Körper über den Leberstoffwechsel stündlich zwischen 0,1 und 0,2 Promille abbauen kann.
Die Blutalkoholkonzentration lässt sich mit der Widmark-Formel berechnen:
Promille = Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit)
Für den Anteil der Körperflüssigkeit nehmen Männer etwa einen Wert von 68 % und Frauen einen Wert von circa 55 % zur Berechnung.
Die Alkoholmenge können Sie so berechnen:
Gramm reinen Alkohols = Menge in ml x (Vol. in % / 100) x 0,8
Nicht alle Menschen bauen den Alkohol im Körper im gleichen Tempo ab. Entscheidend ist primär die Statur der Person - dennoch kann der Prozess insgesamt nicht dramatisch beschleunigt werden. Angeblich "heiße Tipps" wie die kalte Dusche oder starker Kaffee führen zwar subjektiv dazu, dass man sich insgesamt frischer fühlt - die Blutalkoholkonzentration wird davon aber nicht beeinflusst. Ein großes Bier ist demnach erst nach drei Stunden komplett abgebaut.
Natürlich ist die Blutalkoholkonzentration abhängig von zahlreichen Faktoren - allerdings kann man sich auch grob an den Erfahrungswerten aus der medizinischen Praxis orientieren. Eine Flasche Wein kann dabei in Abhängigkeit von den persönlichen körperlichen Voraussetzungen durchaus mit einem Blutalkoholwert von 1,5 Promille zu Buche schlagen. Demgegenüber ist beim sogenannten Feierabendbier eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille schon nach einem oder zwei Gläsern Bier möglich: Mit dem Alkoholrechner lassen sich hier genauere Werte errechnen.
Da Fahrradfahrer genauso wie Autofahrer am Verkehr teilnehmen, müssen auch sie Promillegrenzen beachten. Für sie gilt ebenfalls die Promillegrenze für relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille. Jedoch liegt die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 Promille. Wird diese Grenze erreicht bzw. überschritten, müssen betroffene Radfahrer mit einem strafrechtlichen Verfahren rechnen – auch wenn sie nicht in einen Unfall verwickelt waren. Eine weitere Konsequenz für eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad ist die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern der betroffene Radfahrer eine solche besitzt. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann in einem solchen Fall erfolgen.
So können Sie Strafen mit dem Promillerechner vermeiden:
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Verkehrsrecht und Promillegrenzen helfen wir Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.