Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Promillerechner
THEMEN

Promillerechner

Bei einem geselligen Abend mit Freunden kann es schnell passieren, dass das eine oder andere alkoholische Getränk zu viel getrunken wurde. Wenn Sie sich nicht mehr sicher sind, ob Sie noch Auto fahren dürfen, hilft unser Promillerechner.

Promillerechner: Ab wann ist man fahruntüchtig?


Sich mit zu viel Promille im Blut noch hinter das Steuer eines Fahrzeugs zu setzen, birgt eine hohe Gefahr für sich selbst und auch für andere Verkehrsteilnehmer. Eine Fahrt unter Alkoholeinfluss stellt aber nicht nur eine Gefahr dar, sondern wird als Ordnungswidrigkeit zudem mit einer Geldstrafe sanktioniert. Um gar nicht erst in die Situation zu kommen, mit zu viel Promille Auto zu fahren, können Sie Ihren Blutalkoholwert mit dem Online-Promillerechner ausrechnen.

Wie funktioniert der Promillerechner?

Mit dem Promillerechner lässt sich durch die Angabe Ihres Alters, Gewichts und Ihrer Körpergröße sowie der konsumierten alkoholischen Getränke die Blutalkoholkonzentration (BAK), also der Promillewert, einfach und schnell berechnen. Der Alkoholrechner kombiniert für diese Berechnung die Widmark-Formel mit der Formel von Seidl et al, um möglichst individuell und genau die BAK herauszufinden. Diese wird dann in Promille angegeben, wobei ein Promille BAK bedeutet, dass ein Liter Blut einen Milliliter reinen Alkohol enthält.

Der Alkoholrechner berechnet anhand mehrerer Angaben den ungefähren Blutalkoholwert. Da der genaue Wert jedoch von sehr vielen Faktoren abhängig ist, kann das Ergebnis nur als Anhaltswert genommen werden.

Welche Faktoren beeinflussen den Promillewert?

Der individuelle Promillewert im Blut hängt von vielen Faktoren ab, sodass immer nur ein ungefährer Wert mit dem Alkoholrechner berechnet werden kann.

Folgende Faktoren beeinflussen den Promillewert:

  • Trinkgeschwindigkeit: Je länger der Abend, desto mehr wird getrunken - wer sich allerdings beim Alkoholkonsum beeilt, dessen Blutalkoholwert steigt entsprechend schneller an. Das liegt daran, dass der Körper mit dem Abbau des Blutalkohols nicht mehr nachkommt und die Konzentration so parallel zur Trinkgeschwindigkeit ansteigt.
  • Zusätzliche Medikamenteneinnahme: Bestimmte Medikamente können die Aufnahme des Alkohols in den Blutkreislauf beeinflussen. Informationen dazu liefert der Beipackzettel oder auf Nachfrage Ihr Arzt oder Apotheker.
  • Mageninhalt: Auch der Mageninhalt kann sich auf die Resorption des Alkohols auswirken. Bei einem vollständig leeren Magen ist die Aufnahme des Alkohols in den Blutkreislauf deutlich höher als nach einer üppigen Mahlzeit im Vorfeld.
  • Krankheiten: Insbesondere Stoffwechselerkrankungen können die Aufnahme des Alkohols behindern. Dies wirkt sich dann unmittelbar auf den Promillewert aus. Hier ist vor allem an Lebererkrankungen zu denken - diese ist hauptsächlich an der Verstoffwechselung von Alkohol beteiligt.
  • Trinkmenge: Je mehr Alkohol, desto höher der Promillewert - wer ein Glas nach dem anderen leert, sorgt kontinuierlich für "Nachschub" und einen entsprechenden Blutalkoholwert.
  • Art der Getränke: Je mehr Alkohol, desto höher der Promillewert - wer ein Glas nach dem anderen leert, sorgt kontinuierlich für "Nachschub" und einen entsprechenden Blutalkoholwert.
  • Geschlecht: Männer und Frauen verstoffwechseln Alkohol unterschiedlich - der Promillewert wird damit auch durch das Geschlecht beeinflusst. Der Grund: Die weibliche Leber baut Alkohol deutlich langsamer ab als die Leber im Körper eines Mannes.

Promille von Getränken mit wenig Alkoholanteil berechnen

Auch Getränke, die traditionell nur über einen geringen Anteil an Alkohol verfügen, können durchaus zu einem hohen Alkoholspiegel führen. "Ein Gläschen in Ehren" sollten Sie demnach auch dann verweigern, wenn es sich beispielsweise um Sekt handelt, der eher weniger Alkoholanteile hat. Hier sorgen fünf kleine Gläser bereits für einen durchschnittlichen Blutalkoholwert von 0,8 Promille - und schon ein einziges Glas kann einen Blutalkoholwert von 0,2 Promille bedeuten. Mithilfe des Promillerechners können Sie ganz einfach auch den Promillewert nach einem Glas Sekt berechnen. Natürlich sind die tatsächlichen Werte immer abhängig vom Körperbau, dem Geschlecht und weiteren maßgeblichen Faktoren.

Alkohol am Steuer: Promillegrenzen und mögliche Strafen

Promillegrenzen nach § 21c StVG


Hier wird geregelt, welche Bestimmungen bezüglich Alkohol für Fahranfänger in der Probezeit und für Personen unter 21 Jahren gelten. Ebenfalls werden die Konsequenzen genannt.

Alkoholisiert Auto zu fahren kann zu schweren Unfällen führen. Der Gesetzgeber hat auf diese Gefahr durch die Einführung von Promillegrenzen reagiert. Ein Verstoß gegen die Promillegrenzen kann mit Bußgeldern, Eintragungen im Fahreignungsregister in Flensburg sowie einem Fahrerlaubnisentzug oder gar einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Eine Übersicht über die Promillegrenzen in Deutschland, der Schweiz und Österreich können Sie in der nachfolgenden Tabelle finden:

Land Ordnungswidrigkeit ab Sonderregelung für Fahranfänger
Deutschland 0,5 Promille 0 Promille
Österreich 0,5 Promille 0,1 Promille
Schweiz 0,5 Promille 0 Promille

Fahrer, die sich alkoholisiert ans Steuer setzen, können sich unter Umständen sogar strafbar machen. Dies gilt insbesondere dann, wenn der Promillewert so hoch liegt, dass es sich nicht mehr um eine reine Ordnungswidrigkeit handelt. Die Grenze liegt hier aktuell bei 1,1 Promille: Dieser Wert begründet gleichzeitig die absolute Fahruntüchtigkeit.

Daneben sieht das Gesetz weitere Strafen bei Alkohol am Steuer vor:

Promilleangabe Konsequenzen
ab 0,3 bis 0,5 Laut Gesetz dürfen Sie noch fahren, sollten es aber nicht. Haben Sie 0,3 Promille oder mehr und fallen durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auf, kann das eine Ordnungswidrigkeit begründen. Kommt zu den 0,3 Promille oder mehr eine Verkehrsgefährdung hinzu kann u. U. auch ein Straftatbestand erfüllt sein, je nachdem wie der Verkehr durch ihr Verhalten gefährdet wurde und ob damit ein Straftatbestand überhaupt erfüllt wird.
ab 0,5 Es liegt eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor; die Folge ist ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro, zwei Punkte im Verkehrszentralregister und unter Umständen ein eimonatiges Fahrverbot.
ab 1,1 Es liegt eine Straftat vor; die Folge ist der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Geldstrafe nach Tagessätzen oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.
klugo tipp

Bei Verstößen gegen die Verkehrsordnung oder gar Straftaten im Straßenverkehr, die durch Alkohol oder Drogen entstanden sind, ist es empfehlenswert, anwaltlichen Rat einzuholen.

Individuellen Fall prüfen lassen

Erstberatung erhalten

In Deutschland und in der Schweiz gilt für Fahranfänger eine Null-Promillegrenze, das heißt Fahranfänger innerhalb der zweijährigen Probezeit sowie in Deutschland Personen unter 21 Jahren (§ 21c StVG) dürfen absolut keinen Promillewert aufweisen, wenn sie sich im Straßenverkehr bewegen. Ab 0,3 Promille spricht man in Deutschland von der relativen Fahruntüchtigkeit, die zwar noch keine Ordnungswidrigkeit darstellt, jedoch bei auftretenden Ausfallerscheinungen bereits bestraft werden kann. Eine Ordnungswidrigkeit liegt in allen drei Ländern ab 0,5 Promille vor. Werden Sie in diesem Zustand von der Polizei beim Führen eines Fahrzeugs erwischt, drohen eine empfindliche Geldstrafe sowie in Deutschland ein Eintrag im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot.

Je nach Trinkmenge kann sich die psychische und körperliche Verfassung stark verändern. Dies gilt nicht erst nach einer großen Menge Alkohol: Schon ein geringer Promillewert sorgt für deutliche Einschränkungen.

Einschränkungen bei Alkoholkonsum:

Promilleangabe Einschränkungen
bis 1,0 verminderte Sehleistung, reduziertes Reaktionsvermögen, mangelnde Konzentration
bis 2,0 Gleichgewichtsstörungen, Störungen des Sprachflusses, erhöhte Aggressivität
bis 3,0 Übelkeit und Erbrechen, Bewusstseinsstörungen, Verwirrtheit
bis 5,0 Lähmungserscheinungen, Bewusstlosigkeit, keine Reflexe mehr - es besteht Lebensgefahr

Wann verjährt Alkohol am Steuer?

Wer mit Alkohol im Blut am Steuer eines Fahrzeugs erwischt wird, für den kommt möglicherweise eine Verjährung in Betracht. Eine Verjährung bedeutet, dass bis zu einem bestimmten Zeitpunkt die jeweilige Tat nicht verfolgt wurde. Hier muss aber gemäß den oben gemachten Ausführungen unterschieden werden, ob es sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit handelt oder bereits um eine Straftat.

Ordnungswidrigkeiten verjähren regelmäßig nach sechs Monaten - dies umfasst allerdings nicht die Punkte, die im Verkehrszentralregister eingetragen werden. Straftaten verjähren dagegen frühestens nach fünf Jahren.

Mit Formel selbständig Promille berechnen

Nach dem Konsum von alkoholischen Getränken ist es interessant zu wissen, wann man wieder fahrtüchtig ist. Grundsätzlich gilt, dass der Körper über den Leberstoffwechsel stündlich zwischen 0,1 und 0,2 Promille abbauen kann.

Blutalkoholkonzentration brechnen

Die Blutalkoholkonzentration lässt sich mit der Widmark-Formel berechnen:

Promille = Alkoholmenge in Gramm / (Körpergewicht in Kilogramm x Anteil Körperflüssigkeit)

Für den Anteil der Körperflüssigkeit nehmen Männer etwa einen Wert von 68 % und Frauen einen Wert von circa 55 % zur Berechnung.

Alkoholmenge brechnen

Die Alkoholmenge können Sie so berechnen:

Gramm reinen Alkohols = Menge in ml x (Vol. in % / 100) x 0,8

Nicht alle Menschen bauen den Alkohol im Körper im gleichen Tempo ab. Entscheidend ist primär die Statur der Person - dennoch kann der Prozess insgesamt nicht dramatisch beschleunigt werden. Angeblich "heiße Tipps" wie die kalte Dusche oder starker Kaffee führen zwar subjektiv dazu, dass man sich insgesamt frischer fühlt - die Blutalkoholkonzentration wird davon aber nicht beeinflusst. Ein großes Bier ist demnach erst nach drei Stunden komplett abgebaut.

Natürlich ist die Blutalkoholkonzentration abhängig von zahlreichen Faktoren - allerdings kann man sich auch grob an den Erfahrungswerten aus der medizinischen Praxis orientieren. Eine Flasche Wein kann dabei in Abhängigkeit von den persönlichen körperlichen Voraussetzungen durchaus mit einem Blutalkoholwert von 1,5 Promille zu Buche schlagen. Demgegenüber ist beim sogenannten Feierabendbier eine Blutalkoholkonzentration von 0,5 Promille schon nach einem oder zwei Gläsern Bier möglich: Mit dem Alkoholrechner lassen sich hier genauere Werte errechnen.

Alkoholisierte Pkw-Fahrer, die an Unfällen im Straßenverkehr beteiligt waren   – Infografik
Strafen bei Überschreitung der Promillegrenze bei Nutzung von PKW und E-Scooter – Infografik

Was ist die Promillegrenze für Radfahrer?

Da Fahrradfahrer genauso wie Autofahrer am Verkehr teilnehmen, müssen auch sie Promillegrenzen beachten. Für sie gilt ebenfalls die Promillegrenze für relative Fahruntüchtigkeit ab 0,3 Promille. Jedoch liegt die Grenze für absolute Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 Promille. Wird diese Grenze erreicht bzw. überschritten, müssen betroffene Radfahrer mit einem strafrechtlichen Verfahren rechnen – auch wenn sie nicht in einen Unfall verwickelt waren. Eine weitere Konsequenz für eine Trunkenheitsfahrt auf dem Fahrrad ist die mögliche Entziehung der Fahrerlaubnis, sofern der betroffene Radfahrer eine solche besitzt. Auch die Anordnung einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) kann in einem solchen Fall erfolgen.

Auch Straßenteilnehmer wie Radfahrer müssen sich an Promillegrenzen halten. Da ein mit dem Fahrrad verursachter Unfall in der Regel jedoch harmloser als der mit einem Pkw ist, gilt die absolute Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 Promille.

So können Sie Strafen mit dem Promillerechner vermeiden:

  • Wenn möglich, keinen Alkohol trinken, wenn Sie der Fahrer sind.
  • Sollten Sie trinken, behalten Sie den Promillewert mit unserem Promillerechner im Auge.
  • Wurden Sie betrunken am Steuer erwischt, suchen Sie sich anwaltlichen Rat im Verkehrsrecht in unserer Erstberatung.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Verkehrsrecht und Promillegrenzen helfen wir Ihnen im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.