STAND 07.09.2022 | LESEZEIT 12 MIN
Alkohol am Steuer gehört statistisch gesehen zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Deutschland. Den wenigsten Menschen ist bewusst, welch große Gefährdung für den Straßenverkehr von alkoholisierten Autofahrern ausgeht. Der Gesetzgeber ahndet das Autofahren unter Alkoholeinfluss mit empfindlichen Strafen. Wer die Promillegrenzen missachtet, muss unter Umständen sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Wer sich alkoholisiert ans Steuer setzt, kann auch bei Einhaltung der geltenden Promillewerte eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat begehen. Zwar sind die durch den Gesetzgeber festgelegten Promillegrenzen grundsätzlich gültig: Allerdings sind diese nicht als Grenzwerte zu verstehen, sondern vielmehr als Orientierung.
Gesetzlich ergibt sich eine Promillegrenze von 0,5. Ob das Fahren unter Alkoholeinfluss im Rahmen eines Verfahrens als Straftat oder als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, hängt maßgeblich von dem Ausmaß des Alkoholeinflusses ab.
Als Faustregel gilt:
Ob Ordnungswidrigkeit oder Straftat: In jedem Fall empfiehlt sich ein Rechtsbeistand, wenn Sie wegen Alkohol am Steuer zum Beschuldigten in einem Verfahren werden. Bei allen individuellen Fragen rund um das Verfahren, aber auch bezüglich der richtigen Verteidigungsstrategie und zur Umgehung eines drohenden Fahrverbots beraten Sie unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten sofort und kompetent in einer telefonischen KLUGO Rechtsberatung.
Welche Strafen bei Alkoholfahrten einschlägig sind, ergibt sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog – solange es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr handelt.
Alkohol am Steuer zieht als Ordnungswidrigkeit in der Regel folgende Strafen nach sich:
Liegt der Promillewert bei Alkohol am Steuer zwischen 0,3 und 0,5 Promille, liegt eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor. Praktisch bedeutet dies, dass eine Strafe zwar erst ab einem Blutalkoholwert von 0,5 Promille vorgesehen ist; zeigen sich bei der Alkoholfahrt im Bereich von 0,3 bis 0,5 Promille weitere Aspekte, kann diese trotzdem bestraft werden.
Dazu gehören:
Eine grobe Orientierung zur Berechnung des Blutalkoholwertes liefert ein Promillerechner. Er ermittelt durch verschiedene Parameter den möglichen Blutalkoholwert in Promille und gibt so Auskunft darüber, ob die Teilnahme am Straßenverkehr noch sicher ist – oder ob Autofahrer lieber auf Taxi & Co. umsteigen sollten.
Führt Alkohol am Steuer nachweislich zu einem Unfall, ist dies regelmäßig juristisch als Straftat zu bewerten.
Abhängig von der Konstellation im Einzelfall kommen dabei gleich mehrere Straftatbestände in Betracht:
Das Strafmaß für den Fall, dass es im Rahmen einer Alkoholfahrt zu einem Unfall kommt, kann bis zu fünf Jahre betragen.
Wie oben bereits gezeigt, droht bei Alkohol am Steuer eine Strafe in Form eines Fahrverbots für alle Fälle, die als Ordnungswidrigkeiten gelten. Demgegenüber ist bei Alkohol am Steuer als Straftat grundsätzlich ein Führerscheinentzug vorgesehen: Der Täter verliert dabei zunächst dauerhaft die Erlaubnis, ein Fahrzeug zu führen.
Eine MPU, also eine medizinisch-psychologische Untersuchung, wird angeordnet, wenn die zuständige Ordnungsbehörde in Anbetracht der Umstände im konkreten Fall Zweifel an der grundsätzlichen Fahreignung hat. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn die Blutalkoholkonzentration einen Wert über 1,6 Promille aufweist. Die MPU wird in der Regel zusammen mit dem Entzug der Fahrerlaubnis angeordnet.
Eine MPU kann auch schon bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt angeordnet werden, wenn die Tatumstände dies rechtfertigen.
Erst dann, wenn die MPU erfolgreich absolviert wurde, ist es möglich, einen Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei der Führerscheinstelle zu stellen.
Besonders streng ist der Gesetzgeber, wenn es um das Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit geht. Hier gilt grundsätzlich eine Null-Promillegrenze: Alkohol am Steuer ist damit ausnahmslos verboten.
Auch nach Ablauf der Probezeit gilt die Null-Promillegrenze für alle jungen Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Ein Verstoß gegen die strenge Null-Promillegrenze für Fahranfänger und junge Fahrer wird auch juristisch konsequent bestraft. Demnach ist bereits eine Ordnungswidrigkeit gegeben, wenn der Promillewert von 0,1 erreicht wird.
Wichtig zu wissen: Für Verstöße in der Probezeit ist grundsätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend.
Bei weiteren Fragen zum Thema Probezeit, aber auch im Bereich MPU und Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Verkehrsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Der Eintrag im Zentralverkehrsregister in Flensburg nach einer Fahrt unter Alkoholeinfluss wird fünf Jahre lang gespeichert. Nach Ablauf der fünf Jahre wird der Eintrag gelöscht, wenn es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt.
Erfolgt der Eintrag aufgrund der Schwere der Tat im Rahmen einer Verurteilung als Straftat, kann sich die Dauer des Eintrags vor einer möglichen Löschung auf 10 Jahre verlängern.
Haben Sie nach einer Alkoholfahrt einen Bußgeldbescheid erhalten, haben Sie die Möglichkeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Dies ist insbesondere dann erforderlich, wenn Sie verhindern wollen, dass es zu einem Führerscheinentzug oder einem Fahrverbot kommt.
Zusammen mit einem Rechtsanwalt können Sie gegen den Bußgeldbescheid vorgehen. Er hat zudem die Möglichkeit, Akteneinsicht zu verlangen und eine entsprechende Verteidigungsstrategie für Ihren Fall zu erarbeiten.
Nicht nur im Falle einer Ordnungswidrigkeit, sondern vor allem auch im Falle einer Straftat, die mit Alkohol am Steuer zusammenhängt, kann das Verfahren existenzielle Bedeutung für den Beschuldigten haben. Ein KLUGO Partneranwalt oder Rechtsexperte für Verkehrsrecht steht Ihnen sowohl im Rahmen des Ermittlungsverfahren als auch bei allen anderen Verfahrensabschnitten zur Seite und berät Sie auch, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen.
Generell ist von Fahrten unter Alkoholeinfluss immer abzuraten. Grundsätzlich ist dies aber nicht verboten, wenn es sich nicht um Fahranfänger oder Fahrer unter 21 Jahren handelt. Der Gesetzgeber differenziert bei Alkohol am Steuer über die geltenden Promillegrenzen und berücksichtigt zudem, ob es unter Alkoholeinfluss zu Auffälligkeiten bzw. Fahrfehler kommt.
Ein Fahrverbot kommt bei Alkohol am Steuer schon bei einem einmaligen Verstoß in Betracht. Dieses lässt sich unter Umständen umgehen, wenn beispielsweise aufgrund der beruflichen Situation ein Fahrverbot eine sogenannte unzumutbare Härte darstellen würde. Welche Möglichkeiten Sie haben, um ein drohendes Fahrverbot zu umgehen, können Sie zusammen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht ermitteln. Er hilft Ihnen auch bei der Kommunikation mit den Behörden und unterstützt Sie dabei, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.
Kommt es durch Alkohol am Steuer zum Führerscheinentzug, müssen Sie diesen bei der Führerscheinstelle nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis kann die zuständige Behörde an bestimmte Auflagen knüpfen, z.B. an das erfolgreiche Bestehen einer MPU.
Auch auf dem „Drahtesel“ gelten Promillegrenzen. Diese sind aber nicht identisch mit den Promillegrenzen, die für Autofahrer gelten. Grundsätzlich gilt: Ab 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig und müssen das Fahrrad stehenlassen. Bei einem Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegt dagegen eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor: Fahrradfahrer, die unauffällig und sicher fahren, haben dann keine Sanktionen zu befürchten.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion
Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.