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Alkohol am Steuer: Wie kann ich eine Strafe umgehen?

STAND 22.09.2023 | LESEZEIT 10 MIN

Alkohol am Steuer gehört statistisch gesehen zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Deutschland. Wurden Sie wegen Alkohol am Steuer zum Beschuldigten in einem Verfahren? Erfahren Sie hier, welche Schritte Sie konkret gehen können und wie Sie eine Strafe mildern oder sogar umgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Alkohol am Steuer gilt juristisch entweder als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat. Entscheidend dafür ist nicht nur der Promillewert, sondern auch die Umstände im Einzelfall.
  • Für Fahranfänger gilt während der Probezeit die sogenannte Null-Promillegrenze: Sie müssen sich demnach an ein absolutes Alkoholverbot halten.
  • Ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt Beschuldigte während des gesamten Bußgeldverfahrens aufgrund einer Alkoholfahrt und hilft auch im Falle eines drohenden Fahrverbotes bzw. eines drohenden Führerscheinentzugs.
  • Besprechen Sie gemeinsam mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten die Möglichkeiten der Strafmilderung.

Wie kann ich eine Strafe wegen Alkohols am Steuer umgehen?

Haben Sie während einer Autofahrt im alkoholisierten Zustand einen Unfall gebaut, folgen in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen. Für Ihre nächsten Schritte können Sie sich an der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung orientieren:

  1. Bewahren Sie zunächst Ruhe und machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.
  2. Nehmen Sie die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch.
  3. Gestehen Sie sich Ihre Tat ein und übernehmen Sie Verantwortung für Ihr Fehlverhalten.
  4. Gemeinsam mit einem Anwalt besprechen Sie in einem vertrauensvollen Rahmen Ihre Möglichkeiten.
  5. Option 1: Legen Sie ein Geständnis ab. Dies kann positive Auswirkungen auf das Strafmaß haben.
  6. Option 2: Ihr Promillewert war so hoch, dass er ggf. strafmildernd wirken kann.
    1. Nach § 21 StGB sind Sie mit einem Promillewert zwischen 2,0 und 3,0 nur vermindert schuldfähig.
    2. Gemäß § 20 StGB kann Ihnen bei mehr als 3,0 Promille eine Schuldunfähigkeit unterstellt werden. Ohne Schuld handelt, wer bei der Tatbegehung tiefgreifende Bewusstseinsstörungen hat.
  7. Legen Sie nach einem Urteil Berufung ein oder fechten Sie das Urteil mit einer Revision an.

Wichtig: Übernehmen Sie für Ihr Verhalten die Verantwortung und ergreifen Sie in Ihrem Leben Maßnahmen, um Trunkenheit am Steuer zu vermeiden. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist illegal und für Sie und andere Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich.

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit?

Welche Strafen bei Alkoholfahrten drohen, ergibt sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog – solange es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr handelt.

Alkohol am Steuer zieht als Ordnungswidrigkeit in der Regel folgende Strafen nach sich:

  • erstmaliger Verstoß: 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, 528,50 Euro Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot;
  • wiederholter Verstoß: 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, 1053,50 Euro Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot;
  • dritter Verstoß: 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, 1578,50 Euro Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot.
Promillegrenze überschritten: Ab wann droht was? – Infografik
Promillegrenze überschritten: Ab wann droht was? – Infografik

Welche Strafen gibt es für Trunkenheitsfahrten die als Straftat gelten?

Bei Trunkenheit am Steuer können Sie mit den folgenden Strafen rechnen. Erfahren Sie hier die konkrete Höhe des Bußgeldes und die Anzahl der Punkte in Flensburg:

Verstoß Bußgeld in € Punkte Fahrverbot
Fahren mit 0,5 - 1,09 Promille 528,50 € 2 1 Monat
Fahren mit 0,5 - 1,09 Promille (wiederholter Verstoß) 1.053,50 € 2 3 Monate
Fahren mit 0,5 - 1,09 Promille (wiederholter Verstoß) 1.578,50 € 2 3 Monate
Fahren mit 1,1 oder mehr Promille Freiheits-/Geldstrafe 3 variiert
Null-Promille-Grenze in der Probezeit nicht eingehalten 278,50 € 1 nein

Welche Promillegrenzen gibt es in Deutschland und im Ausland?

Die Promille gibt das Verhältnis zwischen der Körperflüssigkeit und dem reinen Alkohol an. Die Gesetzgebung schreibt zur Prävention von Autounfällen klare Promillegrenzen vor.

In Deutschland gestalten sich die Promillegrenzen wie folgt:

  • 0,0 Promille: während der Führerschein-Probezeit + bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres
  • max. 0,5 Promille: außerhalb der Probezeit + ab dem 22. Lebensjahr

Genauso wie in Deutschland gilt auch in den meisten anderen europäischen Ländern die Promillegrenze von 0,5, darunter in Italien, Österreich, der Schweiz und in Frankreich. Die Sanktionen für Alkoholverstöße definiert jedes Land selbst.

Einen Überblick gibt diese Tabelle:

Land Promillegrenze Strafe in Euro (kann je nach Wechselkurs abweichen)
Belgien 0,5 ab 180 €
Bosnien-Herzegowina 0,3 ab 200 €
Bulgarien 0,5 ab 225
Dänemark 0,5 bis zu einem Monatsgehalt
Estland 0,2 ab 400 €
Finnland 0,5 ab 15 Tagessätzen (Tagessatz zwischen 20 und 200 €/Tag)
Frankreich 0,5 ab 135 €
Griechenland 0,5 ab 200 €
Großbritannien 0,8 unbegrenzte Bußgeldhöhe
Irland 0,5 ab 200 €
Island 0,5 ab 460 €
Italien 0,5 ab 535 €
Kroatien 0,5 ab 405 €
Lettland 0,5 ab 210 €
Liechtenstein 0,8 bis zu 50.250 €
Litauen 0,4 ab 290 €
Luxemburg 0,5 ab 145 €
Malta 0,5 ab 1.200 €
Montenegro 0,3 ab 70 €
Niederlande 0,5 ab 300 €
Nordmazedonien 0,5 ab 250 €
Norwegen 0,2 ab 490 €
Österreich 0,5 ab 300 €
Polen 0,2 bis 1.100 € (ab 0,5 Promille einkommensabhängige Geldstrafe)
Portugal 0,5 ab 250 €
Rumänien 0,0 ab 410 €
Schweden 0,2 ab 40 Tagessätze (Höhe ist variabel)
Schweiz 0,5 ab 545 €
Serbien 0,3 ab 40 €
Slowakei 0,0 ab 200 €
Slowenien 0,5 ab 300 €
Spanien 0,5 ab 500 €
Tschechien 0,0 ab 100 €
Ungarn 0,0 bis 275 € (ab 0,5 Promille: Geldstrafe ab 1.000 €)
Zypern 0,5 ab 100 €

Quelle: bußgeldkatalog.org (Stand 09/2023)

Was gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit?

Besonders streng ist der Gesetzgeber, wenn es um das Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit geht. Hier gilt grundsätzlich eine Null-Promillegrenze: Alkohol am Steuer ist damit ausnahmslos verboten.

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Auch nach Ablauf der Probezeit gilt eine Null-Promillegrenze für alle jungen Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ein Verstoß gegen die strenge Null-Promillegrenze für Fahranfänger und junge Fahrer wird auch juristisch konsequent bestraft. Demnach ist bereits eine Ordnungswidrigkeit gegeben, wenn der Promillewert von 0,1 erreicht wird.

Wichtig zu wissen: Für Verstöße in der Probezeit ist grundsätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend.

Bei weiteren Fragen zum Thema Probezeit, aber auch im Bereich MPU und Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Verkehrsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Was passiert, wenn ich einen Unfall unter Alkoholeinfluss baue?

Mit welchen Konsequenzen Sie nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss zu rechnen haben, hängt davon ab, ob Sie ein Wiederholungstäter sind oder nicht. Ist Alkohol bei einem Unfall im Spiel, folgt je nach Promille und der einzelnen Umstände ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren. Wird die Polizei zum Unfallort gerufen, ist es Ihre Aufgabe festzustellen, ob ein Bußgeld- oder strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Das normale Bußgeldverfahren läuft wie folgt ab:

  1. Ermittlungsverfahren wird eingeleitet
  2. Anhörung der Betroffenen
  3. Erlass des Bußgeldbescheids
  4. Eventueller Einspruch des Beschuldigten

Legt der Beschuldigte Einspruch ein, läuft es wie folgt ab:

  1. Weiterleitung an das zuständige Amtsgericht
  2. Hauptverhandlung
  3. Urteil des Amtsgerichts
  4. Rechtsbeschwerde
  5. Entscheidung des Oberlandesgerichts

Wie kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte weiterhelfen?

Nicht nur im Falle einer Ordnungswidrigkeit, sondern vor allem auch im Falle einer Straftat, die mit Alkohol am Steuer zusammenhängt, kann das Verfahren existenzielle Bedeutung für den Beschuldigten haben. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Verkehrsrecht steht Ihnen sowohl im Rahmen des Ermittlungsverfahrens als auch bei allen anderen Verfahrensabschnitten zur Seite und berät Sie auch, wenn Sie Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen wollen.

FAQ - Alkohol am Steuer

Generell ist von Fahrten unter Alkoholeinfluss immer abzuraten. Grundsätzlich ist dies aber nicht verboten, wenn es sich nicht um Fahranfänger oder Fahrer unter 21 Jahren handelt. Der Gesetzgeber differenziert bei Alkohol am Steuer über die geltenden Promillegrenzen und berücksichtigt zudem, ob es unter Alkoholeinfluss zu Auffälligkeiten bzw. Fahrfehler kommt.

Ein Fahrverbot kommt bei Alkohol am Steuer schon bei einem einmaligen Verstoß in Betracht. Dieses lässt sich unter Umständen umgehen, wenn beispielsweise aufgrund der beruflichen Situation ein Fahrverbot eine sogenannte unzumutbare Härte darstellen würde. Welche Möglichkeiten Sie haben, um ein drohendes Fahrverbot zu umgehen, können Sie zusammen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht ermitteln. Er hilft Ihnen auch bei der Kommunikation mit den Behörden und unterstützt Sie dabei, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Kommt es durch Alkohol am Steuer zum Führerscheinentzug, müssen Sie diesen bei der Führerscheinstelle nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis kann die zuständige Behörde an bestimmte Auflagen knüpfen, z. B. an das erfolgreiche Bestehen einer MPU.

Auch auf dem „Drahtesel“ gelten Promillegrenzen. Diese sind aber nicht identisch mit den Promillegrenzen, die für Autofahrer gelten. Grundsätzlich gilt: Ab 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig und müssen das Fahrrad stehenlassen. Bei einem Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegt dagegen eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor: Fahrradfahrer, die unauffällig und sicher fahren, haben dann keine Sanktionen zu befürchten.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.