mann sitzt am steuer eines fahrzeugs mit bierflasche in der hand und lehnt ans lenkrad

Das solltest du wissen Alkohol am Steuer: Wie kann ich eine Strafe umgehen?

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Alkohol am Steuer gehört statistisch gesehen zu den häufigsten Verkehrsdelikten in Deutschland. Wurdest du wegen Alkohol am Steuer zum Beschuldigten in einem Verfahren? Erfahre hier, welche Schritte du konkret gehen kannst und wie du eine Strafe mildern oder sogar umgehen kannst.

von KLUGO
22.09.2023
8 Min Lesezeit

Alkohol am Steuer Das Wichtigste in Kürze

  • Alkohol am Steuer gilt juristisch entweder als Ordnungswidrigkeit oder sogar als Straftat. Entscheidend dafür ist nicht nur der Promillewert, sondern auch die Umstände im Einzelfall.

  • Für Fahranfänger gilt während der Probezeit die sogenannte Null-Promillegrenze: Sie müssen sich demnach an ein absolutes Alkoholverbot halten.

  • Ein Anwalt für Verkehrsrecht unterstützt dich während des gesamten Bußgeldverfahrens aufgrund einer Alkoholfahrt und hilft dir auch im Falle eines drohenden Fahrverbotes bzw. eines drohenden Führerscheinentzugs.

  • Besprich gemeinsam mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten die Möglichkeiten der Strafmilderung.

Wie kann ich eine Strafe wegen Alkohol am Steuer umgehen?

Hast du während einer Autofahrt im alkoholisierten Zustand einen Unfall gebaut, folgen in jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen. Für deine nächsten Schritte kannst du dich an der folgenden Schritt-für-Schritt-Anleitung orientieren:

  1. Bewahre zunächst Ruhe und mach von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch.

  2. Nimm die Hilfe eines Anwalts für Verkehrsrecht in Anspruch und besprich mit ihm deine Möglichkeiten.

  3. Gestehe dir die Tat ein und übernimm Verantwortung für dein Fehlverhalten.

  4. Option 1: Lege ein Geständnis ab. Dies kann positive Auswirkungen auf das Strafmaß haben.

  5. Option 2: Dein Promillewert war so hoch, dass er ggf. strafmildernd wirken kann.

    1. Nach § 21 StGB bist du mit einem Promillewert zwischen 2,0 und 3,0 nur vermindert schuldfähig.

    2. Gemäß § 20 StGB kann dir bei mehr als 3,0 Promille eine Schuldunfähigkeit unterstellt werden. Ohne Schuld handelt, wer bei der Tatbegehung tiefgreifende Bewusstseinsstörungen hat.

  6. Leg nach einem Urteil Berufung ein oder fechte das Urteil mit einer Revision an.

Wichtig!

Übernimm für dein Verhalten die Verantwortung und ergreife in deinem Leben Maßnahmen, um Trunkenheit am Steuer zu vermeiden. Das Fahren unter Alkoholeinfluss ist illegal und für dich und andere Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich.

Welche Strafen drohen bei Alkohol am Steuer als Ordnungswidrigkeit?

Welche Strafen bei Alkoholfahrten drohen, ergibt sich aus dem aktuellen Bußgeldkatalog – solange es sich um eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr handelt.

Alkohol am Steuer zieht als Ordnungswidrigkeit in der Regel folgende Strafen nach sich:

  • erstmaliger Verstoß: 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, 528,50 Euro Geldstrafe, 1 Monat Fahrverbot;

  • wiederholter Verstoß: 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, 1053,50 Euro Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot;

  • dritter Verstoß: 2 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg, 1578,50 Euro Geldstrafe, 3 Monate Fahrverbot.

infografik Strafe für Alkohol am Steuer
Promillegrenze überschritten: Ab wann droht was? – Infografik

Welche Strafen gibt es für Trunkenheitsfahrten die als Straftat gelten?

Verstoß

Bußgeld in €

Punkte

Fahrverbot

Fahren mit 0,5 - 1,09 Promille

528,50 €

2

1 Monat

Fahren mit 0,5 - 1,09 Promille (wiederholter Verstoß)

1.053,50 €

2

3 Monate

Fahren mit 0,5 - 1,09 Promille (wiederholter Verstoß)

1.578,50 €

2

3 Monate

Fahren mit 1,1 oder mehr Promille

Freiheits-/Geldstrafe

3

variiert

Null-Promille-Grenze in der Probezeit nicht eingehalten

278,50 €

1

nein

Welche Promillegrenzen gibt es in Deutschland und im Ausland?

Die Promille gibt das Verhältnis zwischen der Körperflüssigkeit und dem reinen Alkohol an. Die Gesetzgebung schreibt zur Prävention von Autounfällen klare Promillegrenzen vor.

In Deutschland gestalten sich die Promillegrenzen wie folgt:

  • 0,0 Promille: während der Führerschein-Probezeit + bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres

  • max. 0,5 Promille: außerhalb der Probezeit + ab dem 22. Lebensjahr

Genauso wie in Deutschland gilt auch in den meisten anderen europäischen Ländern die Promillegrenze von 0,5, darunter in Italien, Österreich, der Schweiz und in Frankreich. Die Sanktionen für Alkoholverstöße definiert jedes Land selbst.

Einen Überblick gibt diese Tabelle:

Land

Promillegrenze

Strafe in Euro (kann je nach Wechselkurs abweichen)

Belgien

0,5

ab 180 €

Bosnien-Herzegowina

0,3

ab 200 €

Bulgarien

0,5

ab 225

Dänemark

0,5

bis zu einem Monatsgehalt

Estland

0,2

ab 400 €

Finnland

0,5

ab 15 Tagessätzen (Tagessatz zwischen 20 und 200 €/Tag)

Frankreich

0,5

ab 135 €

Griechenland

0,5

ab 200 €

Großbritannien

0,8

unbegrenzte Bußgeldhöhe

Irland

0,5

ab 200 €

Island

0,5

ab 460 €

Italien

0,5

ab 535 €

Kroatien

0,5

ab 405 €

Lettland

0,5

ab 210 €

Liechtenstein

0,8

bis zu 50.250 €

Litauen

0,4

ab 290 €

Luxemburg

0,5

ab 145 €

Malta

0,5

ab 1.200 €

Montenegro

0,3

ab 70 €

Niederlande

0,5

ab 300 €

Nordmazedonien

0,5

ab 250 €

Norwegen

0,2

ab 490 €

Österreich

0,5

ab 300 €

Polen

0,2

bis 1.100 € (ab 0,5 Promille einkommensabhängige Geldstrafe)

Portugal

0,5

ab 250 €

Rumänien

0,0

ab 410 €

Schweden

0,2

ab 40 Tagessätze (Höhe ist variabel)

Schweiz

0,5

ab 545 €

Serbien

0,3

ab 40 €

Slowakei

0,0

ab 200 €

Slowenien

0,5

ab 300 €

Spanien

0,5

ab 500 €

Tschechien

0,0

ab 100 €

Ungarn

0,0

bis 275 € (ab 0,5 Promille: Geldstrafe ab 1.000 €)

Zypern

0,5

ab 100 €

Quelle: bußgeldkatalog.org (Stand 09/2023)

Was gilt für Alkohol am Steuer in der Probezeit?

Besonders streng ist der Gesetzgeber, wenn es um das Fahren unter Alkoholeinfluss in der Probezeit geht. Hier gilt grundsätzlich eine Null-Promillegrenze: Alkohol am Steuer ist damit ausnahmslos verboten.

KLUGO Tipp:

Auch nach Ablauf der Probezeit gilt eine Null-Promillegrenze für alle jungen Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Ein Verstoß gegen die strenge Null-Promillegrenze für Fahranfänger und junge Fahrer wird auch juristisch konsequent bestraft. Demnach ist bereits eine Ordnungswidrigkeit gegeben, wenn der Promillewert von 0,1 erreicht wird.

Wichtig zu wissen:

Für Verstöße in der Probezeit ist grundsätzlich die Teilnahme an einem Aufbauseminar verpflichtend.

Bei weiteren Fragen zum Thema Probezeit, aber auch im Bereich MPU und Entzug der Fahrerlaubnis in der Probezeit helfen wir dir gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Verkehrsrecht stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

Was passiert, wenn ich einen Unfall unter Alkoholeinfluss baue?

Mit welchen Konsequenzen du nach einem Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss zu rechnen hast, hängt davon ab, ob du ein Wiederholungstäter bist oder nicht. Ist Alkohol bei einem Unfall im Spiel, folgt je nach Promille und der einzelnen Umstände ein Bußgeldverfahren oder ein Strafverfahren. Wird die Polizei zum Unfallort gerufen, ist es ihre Aufgabe festzustellen, ob ein Bußgeld- oder strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt.

Das normale Bußgeldverfahren läuft wie folgt ab:

  1. Ermittlungsverfahren wird eingeleitet

  2. Anhörung der Betroffenen

  3. Erlass des Bußgeldbescheids

  4. Eventueller Einspruch des Beschuldigten

Legst du als Beschuldigter Einspruch ein, läuft es wie folgt ab:

  1. Weiterleitung an das zuständige Amtsgericht

  2. Hauptverhandlung

  3. Urteil des Amtsgerichts

  4. Rechtsbeschwerde

  5. Entscheidung des Oberlandesgerichts

Alkohol am Steuer Wie kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte weiterhelfen?

Nicht nur im Falle einer Ordnungswidrigkeit, sondern vor allem auch im Falle einer Straftat, die mit Alkohol am Steuer zusammenhängt, kann das Verfahren existenzielle Bedeutung für den Beschuldigten haben. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Verkehrsrecht steht dir sowohl im Rahmen des Ermittlungsverfahrens als auch bei allen anderen Verfahrensabschnitten zur Seite und berät dich auch, wenn du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen willst.

Häufige Fragen: Alkohol am Steuer

Alkohol am Steuer: Muss ich nach einem Glas Bier schon das Auto stehen lassen?

Generell ist von Fahrten unter Alkoholeinfluss immer abzuraten. Grundsätzlich ist dies aber nicht verboten, wenn es sich bei dir nicht um Fahranfänger oder Fahrer unter 21 Jahren handelt. Der Gesetzgeber differenziert bei Alkohol am Steuer über die geltenden Promillegrenzen und berücksichtigt zudem, ob es unter Alkoholeinfluss zu Auffälligkeiten bzw. Fahrfehler kommt.

Muss ich nach einer Alkoholfahrt immer mit einem Fahrverbot rechnen?

Ein Fahrverbot kommt bei Alkohol am Steuer schon bei einem einmaligen Verstoß in Betracht. Dieses lässt sich unter Umständen umgehen, wenn bei dir beispielsweise aufgrund der beruflichen Situation ein Fahrverbot eine sogenannte unzumutbare Härte darstellen würde. Welche Möglichkeiten du hast, um ein drohendes Fahrverbot zu umgehen, kannst du zusammen mit einem Anwalt für Verkehrsrecht ermitteln. Er hilft dir auch bei der Kommunikation mit den Behörden und unterstützt dich dabei, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Bekomme ich nach einem Führerscheinentzug den Führerschein wieder?

Kommt es durch Alkohol am Steuer zum Führerscheinentzug, musst du diesen bei der Führerscheinstelle nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Die erneute Erteilung der Fahrerlaubnis kann die zuständige Behörde an bestimmte Auflagen knüpfen, z. B. an das erfolgreiche Bestehen einer MPU.

Darf ich alkoholisiert aufs Fahrrad umsteigen?

Auch auf dem „Drahtesel“ gelten Promillegrenzen. Diese sind aber nicht identisch mit den Promillegrenzen, die für Autofahrer gelten. Grundsätzlich gilt: Ab 1,6 Promille gelten Fahrradfahrer als absolut fahruntüchtig und müssen das Fahrrad stehenlassen. Bei einem Blutalkoholwert unter 1,6 Promille liegt dagegen eine sogenannte relative Fahruntüchtigkeit vor: Fahrradfahrer, die unauffällig und sicher fahren, haben dann keine Sanktionen zu befürchten.

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