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Das solltest du wissen Fahrverbot: Dauer, Konsequenzen & Sperrfristen

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Ein Fahrverbot ist eine gängige Sanktion im Rahmen von Verkehrsverstößen. Die Fristen bei einer Ordnungswidrigkeit richten sich nach dem jeweiligen Bußgeldbescheid, während die Dauer des Fahrverbotes von der Schwere des Verstoßes abhängt.

von M. Lind
28.07.2017
13 Min Lesezeit

Fahrverbot Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Fahrverbot kann in einem Bußgeldbescheid verhängt werden, der nach einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr ausgestellt wird.

  • Mögliche Gründe für ein Fahrverbot sind Alkohol bzw. Drogen am Steuer, Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Überfahren einer roten Ampel.

  • Ein Fahrverbot wird in den meisten Fällen über einen Zeitraum von einem bis drei Monaten hinweg ausgesprochen.

  • In einigen Fällen kann das Fahrverbot umgangen werden, indem man sich auf eine höhere Bußgeldzahlung verständigt. Dies ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid mit Fahrverbot lohnt sich schon aus zeitlichen Gründen. Ein KLUGO Partner-Anwalt für Verkehrsrecht und Rechtsexperte unterstützt dich dabei, fristgerecht und rechtssicher formuliert Einspruch gegen deinen Bußgeldbescheid zu erheben.

Was ist ein Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot handelt es sich um eine Sanktion durch eine Verwaltungsbehörde oder ein Gericht, bei dem das Fahren eines Kraftfahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr über einen bestimmten Zeitraum hinweg gänzlich untersagt wird. Dabei orientieren sich die Konsequenzen für ordnungswidriges Verhalten immer am gültigen Bußgeldkatalog, der für bestimmte Verstöße im Straßenverkehr einen vorübergehenden Entzug des Führerscheins vorsieht. Wurde einem Fahrer im Rahmen eines Bußgeldbescheides auch ein Fahrverbot auferlegt, so muss dieser den Führerschein bei der zuständigen Behörde abgeben. Nach Ablauf der Fahrverbotsfrist wird der Führerschein automatisch zurückgesendet, sodass hier keine zusätzlichen Sperrfristen eingehalten oder beachtet werden müssen.

Wie lange dauert ein Fahrverbot an?

Der Zweck eines Fahrverbotes ist es, einen Verkehrsteilnehmer, der die Sicherheit des Straßenverkehrs durch das Missachten der geltenden Regeln gefährdet hat, für einen begrenzten Zeitraum aus dem Verkehr zu ziehen. Dieses zeitliche Verbot gilt in der Regel ein bis drei Monate. Die Fahrverbotsmonate werden nicht nach Tagen, sondern nach der Kalenderzeit berechnet: Wenn du den Führerschein am 7. eines Monats abgeben musst, so endet die für dich geltende Frist am 6. des jeweiligen Folgemonats. Innerhalb dieses Zeitraumes ist es dir absolut untersagt, ein Fahrzeug zu führen. Die Länge deines Fahrverbotes richtet sich dabei nach der verkehrsgefährdenden Tat, die du begangen hast, und danach, welches Ausmaß diese hatte.

Fahrverbot nach § 25 des StVG

Alle Konsequenzen und Bedingungen bei einem Fahrverbot sind im § 25 des Straßenverkehrsgesetzes gesetzlich festgelegt:

In Absatz (1) findest du alles zur Geldbuße und den Hinweis darauf, dass ein Fahrverbot zwischen einem und drei Monaten angesetzt wird. Nach Absatz (2) verwahrt die Behörde für die Dauer des Verbotes den Führerschein. Gab es bereits Verstöße, wird der Führerschein direkt beschlagnahmt.

Das Fahrverbot folgt unter anderem bei Verstößen im Sinne des § 24 StVG. Hierunter fallen zudem die 0,5-Promillegrenze nach § 24a StVG und das Alkoholverbot von Fahranfängern nach § 24c StVG.  

Fahrverbote gehen in der Praxis meist mit meinem Bußgeldbescheid einher. Daneben musst du häufig noch mit Punkten in Flensburg rechnen. Gründe für ein Fahrverbot können zum Beispiel Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstöße oder Fahrten unter Alkohol- und/oder Drogeneinfluss sein.

Was folgt bei einem Fahrverbot?

Neben den Bußgeldern und Punkten in Flensburg ist die erste Konsequenz die Abgabe des Führerscheins für eine entsprechende Zeit. Diesen kannst du entweder bei einer Verkehrsbehörde oder in einem Polizeipräsidium in deiner Nähe vorbeibringen und verwahren lassen. Innerhalb des Zeitraums, für den das Fahrverbot bestimmt wurde, darfst du nun natürlich kein Fahrzeug führen.

Eine Sperrfrist, ähnlich wie bei dem Führerscheinentzug, gibt es bei einem Fahrverbot nicht. Bei dem Fahrverbot musst du deinen Führerschein also nicht neu beantragen und auch keine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) oder andere Fahrtüchtigkeitsprüfungen bestehen. Nach Ablauf des Fahrverbotes wird dir der Führerschein automatisch zugeschickt, ohne dass du selbst aktiv werden musst.

Welche Verstöße führen zu einem Fahrverbot?

Bei diesen Verstößen musst du mit einem Fahrverbot rechnen:

  • Überfahren einer roten Ampel

  • Missachtung der 0,5-Promillegrenze

  • Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts über 41 km/h

  • Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts über 31 km/h

infografik geschwindigkeitsüberschreitungen außerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung Außerorts – Infografik

Hinweis: Durch einen Formfehler ist die StVO-Novelle 2020 als rechtswidrig zu erachten. Angaben zu Inhalten der Bußgeld-Novelle können deshalb abweichend zur aktuellen Rechtslage sein. Weitere Informationen dazu findest du im Beitrag Widerspruch Bußgeldbescheid: Die StVO-Novelle steht auf dem Prüfstand. Man hat sich auf eine Korrektur der neuen Novelle geeinigt, die dann im Spätsommer 2021 in Kraft treten soll.

infografik geschwindigkeitsüberschreitung innerorts
Geschwindigkeitsüberschreitung Innerorts – Infografik

Geschwindigkeitsverstöße

Bei Geschwindigkeitsverstößen kann ein Fahrverbot folgen, wenn die Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts mehr als 26 km/h betrug und du zweimal im Jahr bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mindestens 26 km/h erwischt wurdest. In einem solchen Fall musst du mit einem Fahrverbot von einem Monat sowie einem Bußgeld von 100 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 31 km/h innerorts folgt in jedem Fall ein einmonatiges Fahrverbot plus zwei Punkte in Flensburg und ein Bußgeld in Höhe von 160 Euro. Je nach Höhe – also dem Maß der Geschwindigkeitsüberschreitung – kann ein längeres Fahrverbot von bis zu drei Monaten mit entsprechendem Bußgeld und Punkten verhängt werden.

KLUGO Tipp:

Ist deine Strafe unverhältnismäßig hoch? Dann kannst du, wie auch bei Härtefällen, gegen die Maßnahme der Bußgeldbehörde vorgehen. Wenn du noch keine Punkte in Flensburg hast, sind die Erfolgsaussichten hierbei recht hoch.

Rotlichtverstöße

Wenn du eine Ampel, die bereits länger als eine Sekunde auf Rot geschaltet war, aus Unachtsamkeit überfährst, ist die Konsequenz häufig ein Fahrverbot von einem Monat sowie ein kräftiges Bußgeld und Punkte in Flensburg, da der Gesetzgeber ab dieser einen Sekunde von einer erhöhten Gefährdung des Straßenverkehrs ausgeht. Die Dauer des nun folgenden Fahrverbotes kann sich je nach Folge des Rotlichtverstoßes – wie beispielsweise ein Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden – zudem deutlich erhöhen.

Alkohol- und/oder Drogen am Steuer

Fahrten unter Alkohol und/oder Drogen werden ebenfalls mit einem Fahrverbot, Bußgeld und Punkten in Flensburg geahndet. Entscheidend für das Strafmaß ist die konsumierte Menge, die Art der Drogen und ob du wegen eines gleichartigen Verstoßes bereits in der Vergangenheit bestraft wurdest. Bereits ab einer Promillezahl von 0,5 giltst du als fahruntüchtig und solltest daher kein Fahrzeug mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Setzt du dich trotzdem hinter das Steuer, drohen entsprechende Fahrverbote und Bußgelder.

Alkohol und/oder Drogen am Steuer während der Probezeit

Während der Probezeit oder bei Fahrern unter 21 Jahren liegt die Promillegrenze bei 0,0 – es besteht also ein absolutes Alkoholverbot. Alkohol und Drogen am Steuer können jedoch noch weit mehr Konsequenzen nach sich ziehen als ein Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Unter Umständen handelt es sich um einen Straftatbestand, der auch strafrechtlich verfolgt werden kann. Hier spielen vor allem die konkreten Umstände des Einzelfalls eine Rolle: Da nicht jede Droge gleichermaßen Einfluss auf deine Fahrtüchtigkeit nimmt, muss hier im Regelfall zusätzlich nachgewiesen werden, ob es infolge der Drogeneinnahme oder des Alkoholgenusses zu Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen kam.

Konsequenz des Drogen- oder Alkoholkonsums am Steuer können u. a. Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB) oder Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB) sein, die je nach Gefährdungslage und konkreten Umständen mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet und zudem in einem Führerscheinentzug enden können. Andernfalls wird der Konsum lediglich als Ordnungswidrigkeit verfolgt und mit einem Bußgeld, Punkten in Flensburg und einem vorübergehenden Fahrverbot geahndet.

Wie läuft das Fahrverbot ab?

Der Ablauf des Fahrverbots bleibt in den meisten Fällen identisch:

  • Eingang des Bußgeldbescheids bis max. drei Monate nach dem Delikt (Tipp: Achte stets darauf, ob ein Bescheid noch Rechtskraft besitzt)

  • Ggf. Einspruch gegen den Bescheid oder Zahlung des Bußgeldes

  • Abgabe des Führerscheins nach max. vier Monaten: Dies kannst du entweder bei der Verkehrsbehörde oder direkt bei der Polizei tun

Bei der Abgabe des Führerscheins musst du darauf achten, dass alle amtlichen Führerscheindokumente abgegeben werden müssen, darunter auch der internationale Führerschein. Erst wenn sich alle Führerscheindokumente in amtlicher Verwahrung befinden, gilt das Fahrverbot als angetreten und die Frist bis zum Rückerhalt des Führerscheins läuft. Im Anschluss an die amtliche Verwahrung erhältst du alle Führerscheindokumente ohne weitere Aufforderung zurückgesendet.

Was passiert nach einem Fahrverbot?

Nach einem Fahrverbot musst du dich im Grunde um nichts kümmern, denn alle Unterlagen, die von dir in der amtlichen Verwahrung abgegeben wurden, werden automatisch auf dem Postweg an dich zurückgesendet. Alternativ kann schon bei der Abgabe der Führerscheindokumente eine Abholung terminiert werden. Sobald die Dauer des Fahrverbots vorbei ist, darfst du daher wie gewohnt ein Kraftfahrzeug bedienen. Da das absolute Fahrverbot lediglich die Konsequenz einer Ordnungswidrigkeit war, bestehen zudem keinerlei Sperrfristen. Auch eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) oder andere Gutachten müssen nicht vorlegt werden. Dennoch solltest du vorsichtig im Straßenverkehr sein: Wer innerhalb von zwei Jahren nach einem Fahrverbot erneut im Straßenverkehr auffällt und eine Ordnungswidrigkeit mit Fahrverbot begeht, profitiert nicht mehr länger von den Vorteilen eines Ersttäters, z. B. der freien Terminierung des Fahrverbots binnen einer Frist von vier Monaten.

Wie kann ich mich gegen ein Fahrverbot wehren?

Wer einen Bußgeldbescheid mit angedrohtem Fahrverbot erhalten hat, sollte so schnell wie möglich darauf reagieren. Die Einspruchsfrist gegen Bußgeldbescheide liegt bei 14 Tagen – nur in diesem Zeitraum ist daher ein erfolgreicher Einspruch möglich. Erhält die Behörde innerhalb dieser Frist keinen gültigen Einspruch, so gilt der Bußgeldbescheid als wirksam und weitere Schritte und Maßnahmen dagegen sind unmöglich.

Geht binnen der genannten Frist von 14 Tagen ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der zuständigen Behörde ein, lässt sich das Fahrverbot zumindest für einen gewissen Zeitraum nach hinten verlegen. Je besser der Einspruch ausformuliert ist und je mehr Details genannt werden, die dich entlasten, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Es lohnt sich daher, für die Formulierung des Einspruchs einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu beauftragen. Alternativ steht dir unser Muster-Einspruchsschreiben zur Verfügung, das jedoch immer auf deinen individuellen Einzelfall angepasst werden müssen.

Der Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid muss immer schriftlich erfolgen. Um die Zustellung sicherzustellen, empfiehlt sich zudem der Versand per Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein. Ein Einspruch per Mail oder via Telefon ist in den meisten Fällen nicht möglich. Einige Behörden haben in den letzten Jahren allerdings bereits Online-Portale etabliert, über die auch ein Online-Einspruch gegen Bußgeldbescheide möglich ist.

KLUGO Tipp:

Wenn du Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben möchtest, musst du dabei nicht nur auf eine detaillierte Ausformulierung der Gründe eingehen, sondern dich auch an die gesetzliche Frist von 14 Tagen halten. Stell die Zustellung per Post zudem mit einem möglichst sicheren Versandverfahren sicher.

Wie kann ich ein Fahrverbot umgehen?

Ob ein Fahrverbot umgangen werden kann, hängt immer vom individuellen Einzelfall ab. Bei manchen Ordnungswidrigkeiten gibt es die Möglichkeit, das Fahrverbot umzuwandeln: In diesen Fällen wird das Bußgeld verdoppelt, sodass das Fahrverbot entfällt. Dies ist jedoch meist nur in besonderen Härtefällen – zum Beispiel dann, wenn die berufliche Existenz vom Führerschein abhängt – oder bei Ersttätern möglich. Maßgeblich kommt es dabei aber auch auf die Art des Verstoßes ab. Während die Behörden bei Geschwindigkeitsverstößen eher dazu neigen, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln, stehen die Chancen dafür bei Alkohol oder Drogen am Steuer deutlich schlechter. Auch wenn du bereits einige Punkte in Flensburg gesammelt hast, sind die Chancen auf eine Umwandlung des Fahrverbots sehr gering.

Es gibt allerdings noch eine weitere Möglichkeit, mit der das Fahrverbot unter Umständen umgangen werden kann: das sogenannte Augenblickversagen. Hierbei musst du bzw. dein Anwalt vor Gericht darlegen, dass Wahrnehmungsfehler von Verkehrsschildern, ein ortsfremder Fahrer oder eine Verkehrsbehinderung durch Dritte zu der Ordnungswidrigkeit führten, die nun ein Fahrverbot mit sich bringt. Auch diese Form der Argumentation funktioniert nur in wenigen Fällen und sollte daher immer in Absprache mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht erfolgen.

Zusammenfassung:

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, ein Fahrverbot in ein höheres Bußgeld umzuwandeln. Von diesen Möglichkeiten profitieren in der Regel jedoch nur Ersttäter, die keine Punkte in Flensburg haben und deren Verstoß sich in einem nicht allzu dramatischen Rahmen bewegt. Mehrfachtäter oder Fahrer, die unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss am Steuer saßen, haben schlechte Chancen auf eine Umwandlung des Fahrverbots.

Was sind Sperrfristen beim Fahrverbot?

Bei einem Fahrverbot gibt es keine Sperrfristen. Diese kennen wir lediglich aus dem Bereich des Führerscheinentzugs: Nach dem dauerhaften Entzug des Führerscheins – also weit über ein reguläres Fahrverbot hinausgehend – musst du eine bestimmte Sperrfrist einhalten, ehe du deinen Führerschein erneut beantragen darfst. Oftmals musst du anhand von Abstinenzgutachten und einer MPU zudem deine eigene Fahrtüchtigkeit darlegen. Bei einem reinen Fahrverbot gibt es diese Sperrfristen jedoch nicht, weil du den Führerschein sofort nach Ablauf des Fahrverbots zurückerhältst und wie gehabt Kraftfahrzeuge nutzen darfst.

Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt bei einem drohenden Fahrverbot helfen?

Wenn du dich mit einem Fahrverbot konfrontiert siehst, solltest du so schnell wie möglich die Unterstützung eines Anwalts nutzen. Die Frist, für einen Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid liegt bei nur 14 Tagen. In dieser Zeit solltest du mit einem Anwalt gemeinsam eine Formulierung des Einspruchs ausarbeiten, um die drohende Abgabe deines Führerscheins zunächst einmal zu verzögern. Unter Umständen kann der Fachanwalt für Verkehrsrecht eine Umwandlung des Fahrverbots bewirken, sodass du lediglich ein höheres Bußgeld zahlen musst. Insbesondere als Ersttäter hast du bei leichten Verstößen eine gute Chance, das Fahrverbot mit einem Anwalt zu umgehen. Für eine erste Einschätzung deines Sachverhalts kannst du dich an die Erstberatung von KLUGO wenden. Wenn du dies möchtest, verbinden wir dich im Anschluss gern mit einem Fachanwalt für Verkehrsrecht, der dich beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid unterstützt und gemeinsam mit dir versucht, das Fahrverbot zu umgehen.

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind