STAND 28.02.2023 | LESEZEIT 7 MIN
Manchmal geht es schneller als man denkt: Die Ampel springt plötzlich auf Rot, es bleibt keine Zeit mehr zum Bremsen und schon leuchtet der Blitzer auf. Rotlichtverstöße werden im Verkehrsrecht streng geahndet. Es drohen Bußgelder, Punkte und in einigen Fällen sogar Fahrverbot. Wie Sie in solchen Fällen Einspruch gegen Bußgeld und Fahrverbot erheben können, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.
Liegt einer der oben genannten Gründe vor, kann dies einen Einspruch rechtfertigen. Möchten Sie gegen den Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoß Einspruch erheben und ein Fahrverbot umgehen, gehen Sie wie folgt vor:
Achten Sie darauf, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid formell erstellt werden muss. In der Regel liegt dem Bußgeldbescheid schon ein entsprechendes Formular bei, das von Ihnen ausgefüllt und an die Behörden zurückgesendet werden muss. Das Übersenden hat entweder auf dem Postweg oder via Fax zu erfolgen. Alternativ können Sie auch persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen und den Einspruch zur Niederschrift vortragen.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid muss binnen einer Frist von 14 Tagen erfolgen. Konkret gesagt: Spätestens am 14. Tag nach der Zustellung muss der Einspruch bei der zuständigen Behörde eingegangen sein.
Formelle und technische Fehler bei Bußgeldbescheiden sind keine Seltenheit, für Laien aber oft schwer erkennbar. Aktuelle Zahlen legen nahe, dass derzeit jeder dritte Bußgeldbescheid fehlerhaft ist. Da es bei einem erfolgreichen Einspruch vor allem auf die richtige Begründung ankommt, lohnt es sich, bei einem Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zurate zu ziehen, der Sie beim Einlegen des Einspruchs unterstützt.
Weitere Informationen dazu, wie Sie Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, erhalten Sie im verlinkten Beitrag.
Damit ein Rotlichtverstoß geahndet werden kann, müssen die zuständigen Verkehrsbehörden eindeutig nachweisen können, dass es zu einem solchen Verstoß kam. Liegt die Vermutung im Raum, dass eine rote Ampel überfahren wurde, stehen also die Behörden in der Beweispflicht. Als Beweismittel dienen in der Regel in die Ampeln integrierte Blitzer oder die Zeugenaussagen von Polizisten, die beim Verstoß vor Ort waren. Beides kann jedoch sehr ungenau sein, was den Nachweis eines Rotlichtverstoßes schwierig macht.
Daher kommt es oft vor, dass ein Bußgeldbescheid nach dem Überfahren der roten Ampel fehlerhaft ist oder die Beweise nicht über ausreichend Beweiskraft verfügen. Gelegentlich dauert auch die Bearbeitung des Bußgeldbescheides zu lang, sodass dieser zu spät zugestellt wurde und bereits eine Verjährung des Bußgeldbescheids eingetreten ist. In all diesen Fällen lohnt es sich, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben.
Wenden Sie sich an einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, wenn Sie nicht sicher sind, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist und die Beweise ausreichen.
Wenn Sie bei Rot über eine Ampel gefahren sind und im Anschluss einen Bußgeldbescheid erhalten haben, sollten Sie zunächst die dort genannten Beweise prüfen. Autofahrer sind häufig betroffen, wenn an der Ampel ein sogenannter Rotblitzer befestigt wurde. Dieses Gerät blitzt alle Fahrer, die bei Rot über die Ampel fahren und misst dabei auch die Zeit, die die Ampel bereits auf Rot stand.
Aber hier kommt es auf die Feinheiten an: Blitzt die Ampel nur einmal, ist das lediglich ein Beweis dafür, dass die Haltelinie der Ampel bei Rot überfahren wurde. Ob im Anschluss tatsächlich auch der geschützte Kreuzungsbereich überquert wurde, kann bei solchen Blitzern nicht nachgewiesen werden. Daher lohnt sich hier ein Einspruch gegen den Rotlichtverstoß. Ferner sollte im Rahmen des Einspruchs geprüft werden, ob die Zeitmessung des Rotblitzers korrekt war, denn auch hier kann es zu Unstimmigkeiten kommen, die einen Einspruch rechtfertigen.
Ein weiteres Szenario: Polizei oder Ordnungsamt haben Sie dabei beobachtet, wie Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind. Zeugenaussagen neigen allerdings dazu, recht ungenau zu sein. Daher sollte auch hier die Beweislage genauer geprüft werden. Das gilt insbesondere dann, wenn die Beweise auf subjektiven Beobachtungen basieren, die fehlerhaft sein können. Wurden zum Beispiel Entfernungsangaben seitens der beobachtenden Beamten nur geschätzt, könnte dies das Strafmaß reduzieren.
Ein Anwalt kann über die Ermittlungsakte in Erfahrung bringen, ob die verwendeten Messgeräte geeicht und ausschließlich von qualifiziertem Personal bedient wurden. Ist dies nicht der Fall, bestehen bei einem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid wegen Rotlichtverstoßes gute Chancen.
Wird Ihnen vorgeworfen, bei Rot über die Ampel gefahren zu sein, lohnt es sich immer, den Bußgeldbescheid prüfen zu lassen. Hier lauern zahlreiche Fehlerquellen, die am Ende dazu führen können, dass der Bußgeldbescheid anfechtbar und der Rotlichtverstoß nicht eindeutig nachweisbar ist. So lassen sich Fahrverbot, Bußgeld und Punkte in Flensburg unter Umständen vermeiden.
Fehlerquelle | Erklärung |
---|---|
Fehler bei Messgeräten | Die Rotlichtverstoß-Messgeräte müssen korrekt benutzt werden, um Beweiskraft zu liefern. Auch das regelmäßige Eichen der Geräte ist Vorschrift, um Fehlerquellen auszuschließen. Können anhand der Ermittlungsakte Anwendungsfehler nachgewiesen werden oder zeigt sich, dass das Gerät keiner regelmäßigen Wartung unterlag, so können Sie gegen den Rotlichtverstoß-Bußgeldbescheid Einspruch einlegen |
Blitzerfoto fehlerhaft | Wenn Sie nach einem Rotlichtverstoß einen Bußgeldbescheid erhalten, muss die Bußgeldbehörde Ihnen ohne Zweifel nachweisen können, dass Sie zum Zeitpunkt der Tat auch der Fahrer des Wagens waren. Lässt sich dies anhand des Blitzerfotos nicht zweifelsfrei erkennen, zum Beispiel weil die Qualität unzureichend ist, das Gesicht des Fahrers durch die Sonnenblende (oder eine Hand) verdeckt ist oder die erforderlichen biometrischen Kriterien nicht erfüllt wurden, so ist das Blitzerfoto fehlerhaft und dient nicht als Beweis im Bußgeldverfahren. |
Fehlende Schulung bei Polizisten | Wenn ein Rotlichtverstoß nicht durch einen Blitzer, sondern durch beobachtende Polizisten festgestellt wurde, müssen diese entsprechende Schulungen nachweisen können. Der Gesetzgeber geht davon aus, dass ungeschulte Polizisten weder die exakte Dauer der Rotschaltung ermitteln noch die Abstände erkennen können, die vor allem im Hinblick auf das Strafmaß eine wichtige Rolle spielen. Nur nachweislich geschulte Polizisten können und dürfen einen Rotlichtverstoß feststellen. |
Zeitmessung fehlerhaft | Auch hier gilt: Nicht geeichte Geräte können möglicherweise Fehler nach sich ziehen, sodass die Zeitmessung – die bei Rotlichtverstößen maßgeblich für das Strafmaß ist – nicht korrekt nachgewiesen werden kann. Eine fehlerhafte Zeitmessung kommt aber auch dann in Frage, wenn beobachtende Polizisten als einziges Beweismittel dienen. Während ein einfacher Rotlichtverstoß meist dennoch recht schnell nachgewiesen werden kann, muss für einen qualifizierten Rotlichtverstoß zweifelsfrei nachgewiesen sein, dass die Ampel schon länger als eine Sekunde auf Rot stand. |
Gelbphase zu kurz | Können Sie nachweisen, dass es aufgrund einer zu kurzen Gelbphase unmöglich war, rechtzeitig zu bremsen und dass die rote Ampel aus diesem Grund überfahren wurde, so rechtfertigt dies ebenfalls einen Einspruch gegen den Bußgeldbescheid. Innerorts muss die Gelbphase bei Ampeln mindestens 3 bis 5 Sekunden dauern, ehe die Ampel auf Rot schaltet. Kürzere Gelbphasen können Sie entlasten. |
Wenn Sie beruflich auf den Führerschein angewiesen sind, lohnt es sich in jedem Fall, Einspruch gegen den Rotlichtverstoß zu erheben. Zwar handelt es sich hier nicht um eine klassische Fehlerquelle, allerdings bestehen hier dennoch gute Chancen, zumindest ein Fahrverbot zu vermeiden. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie z. B. als Berufskraftfahrer oder Taxifahrer tätig sind und durch ein Fahrverbot Ihre berufliche Zukunft in Gefahr wäre. Auch ein Arbeitsort, der nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden kann, rechtfertigt einen Einspruch – ebenso wie die Pflege Angehöriger, für die ein Fahrzeug nötig ist oder eigene Krankheiten, die regelmäßige Arztbesuche nach sich ziehen, die mit dem Kraftfahrzeug erfolgen müssen.
Welche Strafen drohen, wenn Sie bei Rot über die Ampel gefahren sind, hängt von vielen Faktoren ab. So werden Autofahrer tendenziell härter bestraft als Fußgänger – und auch die Gefährdung anderer Personen spielt bei dem Bußgeldverfahren eine wichtige Rolle.
Verstoß | Punkte in Flensburg | Bußgeld-Höhe | Fahrverbot? |
---|---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde auf Rot) | 1 | 90 € | Nein |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 2 | 200 € | 1 Monat |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 2 | 240 € | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde auf Rot) | 2 | 200 € | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 2 | 320 € | 1 Monat |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 2 | 360 € | 1 Monat |
Verstoß | Punkte in Flensburg | Bußgeld-Höhe |
---|---|---|
Einfacher Rotlichtverstoß (weniger als eine Sekunde auf Rot) | 1 | 60 € |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 1 | 100 € |
Einfacher Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 1 | 120 € |
Qualifizierter Rotlichtverstoß (mehr als eine Sekunde auf Rot) | 1 | 100 € |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer | 1 | 160 € |
Qualifizierter Rotlichtverstoß mit Sachbeschädigung | 1 | 180 € |
Verstoß | Bußgeld-Höhe |
---|---|
Rotlicht missachtet | 5 € |
Unfall bei Rot verursacht | 10 € |
Sie haben nach einem Rotlichtverstoß einen Bußgeldbescheid erhalten und nun drohen Bußgeld plus Bearbeitungsgebühr, Punkte in Flensburg oder sogar Fahrverbot? Kein Grund, zu verzweifeln! Lassen Sie zunächst alle Beweise prüfen, denn durchschnittlich jeder dritte Bußgeldbescheid ist fehlerhaft. Da diese Fehler für Laien oft nur schwer zu ermitteln sind, ist es sinnvoll, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht an Ihrer Seite zu haben. Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beraten Sie rund um Bußgeldbescheide nach Rotlichtverstößen und helfen Ihnen auf Wunsch dabei, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid zu erheben. Nutzen Sie dafür einfach die KLUGO Erstberatung, bei der Sie eine erste Einschätzung zum Sachverhalt erhalten – ob Sie im Anschluss die weitere Beratung durch die Rechtsexperten in Anspruch nehmen möchten, entscheiden Sie natürlich selbst.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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