Wichtige Tipps für Betroffene Anhörungsbogen: Das solltest du wissen, wenn du einen erhältst
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Bei einer Ordnungswidrigkeit wird in der Regel zuerst ein Anhörungsbogen verschickt und erst im zweiten Schritt ein Bußgeldbescheid. Dies ist häufig der Fall, wenn unklar ist, ob der Fahrzeughalter auch wirklich der Fahrer ist, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Welche Fallstricke ein Anhörungsbogen mit sich bringt und was du dazu unbedingt wissen solltest, liest du hier.
Anhörungsbogen Das Wichtigste in Kürze
Ein Anhörungsbogen leitet bei einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeldverfahren ein.
In einem Anhörungsbogen kannst du dich freiwillig zur Ordnungswidrigkeit äußern.
Achte beim Ausfüllen des Anhörungsbogens darauf, dich so gut wie möglich zu entlasten, anstatt zu belasten.
Die Verjährungsfrist einer Verkehrsordnungswidrigkeit beträgt 3 Monate ab der Tat und kann durch eine Unterbrechung von Neuem starten.
Verpflichtend sind die personenbezogenen Angaben im Anhörungsbogen, sofern es nicht bereits vorausgefüllt ist.
Ein personenbezogener, falsch ausgefüllter Anhörungsbogen kann bis zu 1.000 Euro Bußgeld nach sich ziehen.
Wozu dient ein Anhörungsbogen?
Ein Anhörungsbogen landet bei dir im Briefkasten, wenn du eine Ordnungswidrigkeit wie Handy am Steuer, Geschwindigkeitsübertretung oder Überfahren einer roten Ampel begangen hast. Er gibt dir gemäß § 55 OWiG das Recht auf Gehör.
Bei einem Anhörungsbogen handelt es sich erst einmal um ein Vorverfahren – von der Ordnungswidrigkeit ab 60 Euro bis zum Bußgeldbescheid. Der Bogen dient der Ermittlung des Fahrers (häufig handelt es sich bei Fahrzeughalter und Fahrer nicht um dieselbe Person) sowie des Tathergangs. Der Anhörungsbogen gibt dir die Möglichkeit, dich zum Vorwurf der Ordnungswidrigkeit zu äußern. Wichtig ist, dass du alles unterlassen solltest, was dich selbst belastet und daher nur Angaben vornehmen, die dich entlasten.
Solltest du nicht der Fahrer gewesen sein, kannst du den Namen des Fahrers angeben, bist aber nicht dazu verpflichtet. Bei nahen Verwandten, verschwägerten oder verlobten Personen brauchst du den Namen nicht anzugeben, denn hier gilt das Zeugnisverweigerungsrecht.
Wann du mit einem Anhörungsbogen rechnen musst und wann die Verjährung beginnt
Einen Anhörungsbogen erhältst du meist 1 bis 3 Wochen nach dem Verstoß im Straßenverkehr. Hier musst du die Frist der Verjährung beachten, die 3 Monate nach der Tat beginnt. Diese gilt unabhängig davon, wann der Anhörungsbogen zugestellt wird. Kommt es zu einer Unterbrechung der Verjährung, z. B. durch die Ausstellung eines Anhörungsbogens oder durch eine mündliche Anhörung, beginnt die 3-monatige Verjährung von Neuem.
Form und Inhalt eines Anhörungsbogens
Im Gegensatz zu einem Bußgeldbescheid unterliegt die Form eines Anhörungsbogens keiner strengen Vorgabe, sondern kann sich je nach Behörde unterscheiden. Ziehen Formfehler in einem Bußgeldbescheid eine Ungültigkeit nach sich, ist es bei einem Anhörungsbogen unerheblich, ob ein Blitzerfoto im Anhörungsbogen nicht abgebildet worden ist, obwohl du geblitzt wurden.
Inhalt eines Anhörungsbogens:
Daten des Beschuldigten
Tatvorwurf (Zeitpunkt, Ort und Art der Ordnungswidrigkeit)
Konsequenzen bzw. voraussichtliches Bußgeld
Blitzerfoto (nicht zwingend erforderlich)
Zeugenfragebogen (wenn unklar ist, ob Fahrer und Fahrzeughalter identisch sind)
Wie du als Betroffener mit einem Anhörungsbogen richtig umgehst
Wenn du einen Anhörungsbogen erhalten hast, solltest du dabei Folgendes beachten: Bei personenbezogenen Daten handelt es sich um Pflichtangaben, die du im Anhörungsbogen ausfüllen musst. Ist der Anhörungsbogen mit personenbezogenen Daten wie Name, Adresse, Geburtsort und Staatsangehörigkeit bereits vorausgefüllt, sind diese genauestens von dir zu prüfen. Geht der Anhörungsbogen mit falschen Angaben zurück, droht dir ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.
Gleichzeitig bist du nicht dazu verpflichtet, dein Recht auf Anhörung zu nutzen, indem du dich zur vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit äußerst und Einwände gegen den Tatvorwurf vorbringst – das solltest du besser in einem anschließenden Einspruchsverfahren tun. Ebenso hinderlich kann es sein, wenn du im Anhörungsbogen die Tat freiwillig zugibst – dadurch nimmst du dir die Chance auf Einspruch, der durch eine genaue Prüfung der Sachlage möglich und erfolgreich sein könnte.
KLUGO Tipp:
Mache von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und nimm keinerlei Angaben vor, die dich selbst belasten. Häufig findest du diese Kennzeichnung auch im Anhörungsbogen. Aussagen im Rahmen eines Bußgeldverfahrens sind im Nachgang weder zu ändern noch zu löschen und können einem erfolgreichen Einspruch gegen einen späteren Bußgeldbescheid im Wege stehen.
Sicherer fährst du, wenn du dich über die telefonische Erstberatung von KLUGO direkt an einen Fachanwalt und Rechtsexperten wenden. Dadurch gewinnst du Klarheit, wie deine nächsten Schritte aussehen. Das Gleiche gilt für die Belastung anderer Personen als Beschuldigte. Dazu zählen nahe Verwandte, verlobte und verschwägerte Personen, diese brauchst du nicht unnötig zu belasten, denn hier gilt das Zeugnisverweigerungsrecht.
Was du zur persönlichen Anhörung wissen solltest
Mitunter kommt es auch vor, dass eine Anhörung nicht schriftlich, sondern mündlich und damit persönlich vorgenommen wird. Dabei kann es sich um einen Termin auf der Polizeiwache oder bei der Bußgeldstelle handeln, zu dem du als Beschuldigter geladen wirst, nachdem du die Geschwindigkeit übertreten hast.
KLUGO Tipp:
Nutze auch hier dein Aussageverweigerungsrecht, um dich selbst keinesfalls zu belasten. Ein Schweigen darf dir nicht nachteilig ausgelegt werden, denn dafür gibt es dieses Recht. Wende dich stattdessen an einen kompetenten Fachanwalt für Verkehrsrecht, der dir zur Seite steht und dich professionell über deine Möglichkeiten und die Folgen berät.
Bin ich verpflichtet, den Anhörungsbogen zurückzuschicken?
Du bist weder dazu verpflichtet, dich zur Sache zu äußern noch dazu, den Anhörungsbogen zurückzuschicken, vorausgesetzt, die zuständige Behörde hat bereits alle Pflichtangaben zu deiner Person. Ist dies nicht der Fall, hast du die Pflicht, Angaben zu deiner Person zu machen und diese im Anhörungsbogen auszufüllen. Solltest du den Anhörungsbogen nicht zurückschicken, wird davon ausgegangen, dass du den Vorwurf akzeptierst – und du erhältst wenige Wochen später einen Bußgeldbescheid. Es ist daher ratsam, den Bogen mit den korrekten Personenangaben zu versehen und den Hinweis, nicht der beschuldigte Fahrer zu sein. Falls du den Namen des Fahrers weißt, kannst du diesen eintragen, musst es aber nicht. Bei falschen Angaben der Person droht dir eine Strafe.
Diese Sanktionen können auf dich zukommen, wenn du den Anhörungsbogen ignorierst:
Vorladung zur persönlichen Anhörung bzw. Vernehmung bei der Polizei oder Bußgeldstelle
Führen eines Fahrtenbuches
KLUGO Tipp:
Mach auch hier von deinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und belaste dich nicht selbst.
Diese Konsequenzen drohen bei falschen Angaben im Anhörungsbogen
Angaben, die nicht der Wahrheit entsprechen, solltest du in einem Anhörungsbogen unbedingt unterlassen. Wenn du als Fahrer einen Bußgeldbescheid umgehen willst und eine andere Person wahrheitswidrig als schuldigen Fahrer belastest, kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch ein Straftatbestand erfüllt sein. Steht dieser Vorwurf im Raum, obliegt es dem Gericht, individuell eine Strafe zu verhängen. Es kann sich dabei um eine Geldstrafe, aber auch um eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren handeln.