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Blitzerfoto unscharf
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Blitzerfoto nicht erkennbar? - Was dann gilt, erfahren Sie hier

Die Hand vor dem Gesicht oder einfach sehr unscharf: Wenn auf einem Blitzerfoto nicht erkennbar ist, wer hinter dem Steuer sitzt, dann kann der Bußgeldbescheid unter Umständen ungültig sein. Erfahren Sie, wie Sie bei einem vermeintlich ungültigem Blitzer-Beweisfoto vorgehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn jemand auf dem Blitzerfoto nicht klar erkennbar ist, kann gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt werden.
  • Der formlose Antrag ist schriftlich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Bescheids zu stellen.
  • Stellt das Gericht fest, dass eine eindeutige Identifizierung nicht möglich ist, ist der Bußgeldbescheid ungültig.
  • Weist das Gericht nach, dass das Blitzer-Beweisfoto eindeutig die betroffene Person zeigt, trägt diese alle Kosten für Anwalt und den Gerichtsprozess.
  • Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann erste Hinweise zum erwarteten Prozessverlauf geben.

Wann ist das Blitzerfoto ungültig?

Ein Blitzerfoto ist dann ungültig, wenn nicht zweifelsfrei erkennbar ist, welche Person fährt. Denn: In Deutschland gilt die „Fahrerhaftung“. Das Bußgeld wegen zu schnellen Fahrens erhält demnach nicht der Besitzer des Autos, sondern die Person, die den Wagen zu diesem Zeitpunkt fuhr.

In den folgenden beispielhaften Fällen kann das Blitzerfoto nicht erkennbar sein und angezweifelt werden:

  • Tragen von großer Sonnenbrille
  • Verdecktes, dunkles Gesicht durch Schatten oder Lichteinwurf
  • Hand vor dem Gesicht

Auch wenn das Nummernschild nicht eindeutig zu identifizieren ist, kann keine eindeutige Zuordnung getroffen werden, womit der Bußgeldbescheid ungültig wird.

Wie gehe ich vor, um mich gegen ein Bußgeld zu wehren?

Wer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen will, muss sich beeilen: Gegen einen Bußgeldbescheid lässt sich innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids schriftlich Einspruch erheben.

Originales Beweisfoto vom Blitzer anschauen

Wenn auf dem Blitzerfoto nicht erkennbar ist, wer am Steuer saß, kann zunächst auch das Beweisfoto noch einmal genauer unter die Lupe genommen werden: Bin ich das oder ist das mein Sohn, der sich das Fahrzeug geliehen hatte? Sitzt dort meine Frau oder ihre Freundin?

In manchen Gemeinden können sich die Adressaten das Originalfoto direkt online anschauen. Den Zugang erhalten sie mit dem Bußgeldbescheid. Wenn das nicht der Fall ist, können die Betroffenen gem. § 49 OWiG (Gesetz über Ordnungswidrigkeiten) Einsicht in die Akten beantragen, wo das Foto in einer höheren Auflösung hinterlegt ist.

Einspruch einlegen

Wer sicher ist, nicht die geblitzte Person zu sein, kann schriftlich und innerhalb der Frist Einspruch einlegen. Kommt das zuständige Gericht auch zu dem Entschluss, dass es Zweifel an der Identität der fahrenden Person gibt, kann das Bußgeldverfahren eingestellt werden. Ist das nicht der Fall, kann das Gericht einen Gutachter mit einem anthropologisch-morphologischen Gutachten beauftragen. Dieser analysiert das Blitzerfoto noch einmal genau und gibt dem Gericht eine Empfehlung ab.

Wer trägt die Kosten für das Einspruchsverfahren?

Wer auf einem Blitzerfoto nicht erkennbar ist und Einspruch einlegen möchte, sollte sich der Konsequenzen bewusst sein. Zunächst einmal bedeutet es unter Umständen einen hohen Aufwand, das Gericht in einem Prozess von der Ungültigkeit des Blitzer-Beweisfotos zu überzeugen.

Vor allem kann ein solcher Prozess aber auch sehr teuer werden: Die Gerichts- und Anwaltskosten wie auch den Gutachter müssen bei einer gerichtlichen Niederlage selbst getragen werden.

Ein KLUGO Partner-Anwalt kann Sie unterstützen

Um die Kosten und Ihre Erfolgschancen für das Einspruchsverfahren abschätzen zu lassen, sollten Sie ein erstes beratendes Gespräch bei einem Fachanwalt suchen. Dieser kann das optimale Vorgehen für Ihren individuellen Fall mit Ihnen besprechen. Vereinbaren Sie dazu gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Verkehrsrecht.

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Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.