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Fahrverbot in Geldstrafe umwandeln
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Fahrverbot in Bußgeld umwandeln - Ist das möglich?

Wer gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) verstößt, muss in Form von Bußgeldern, Punkten in Flensburg oder einem Fahrverbot mit Konsequenzen rechnen. Besonders hart werden viele Verkehrssünder vom Fahrverbot getroffen und fragen sich, ob sie die Sanktion umgehen können, indem das Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt wird. Wann ein Fahrverbot ausnahmsweise in eine Geldstrafe umgewandelt werden kann und was Sie dabei beachten müssen, haben wir für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Verstößen gegen die StVO kann in schweren Fällen ein Fahrverbot verhängt werden.
  • In der Regel kann ein Fahrverbot nicht in ein Bußgeld umgewandelt werden.
  • Stellt das Fahrverbot für den Betroffenen aber nachweisbar eine unzumutbare Härte dar, können die Behörden Ausnahmeregelungen treffen.
  • Betroffene müssen für die Umwandlung des Fahrverbots in eine Geldstrafe dann mit Kosten bis zum fünffachen Satz des einfachen Bußgeldes rechnen.

Kann ein Fahrverbot in ein Bußgeld umgewandelt werden?

In der Regel kann ein verhängtes Fahrverbot nicht in ein Bußgeld umgewandelt werden. Der Grund dafür ist recht simpel: Wer ein Fahrverbot erhält, hat so schwer gegen die StVO verstoßen, dass das Fahrverbot gerechtfertigt ist. Dass es für den Betroffenen unter Umständen eine empfindliche Strafe darstellt, die ihn eine Zeitlang einschränkt, ist somit gewollt.

Sich vom Fahrverbot freizukaufen und stattdessen ein Bußgeld zu bezahlen, ist daher nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich. Wann genau eine solche Ausnahmeregelung getroffen werden kann, muss im Einzelfall entschieden werden. Eine erste Einschätzung hinsichtlich der Erfolgsaussicht kann Ihnen ein Fachanwalt für Verkehrsrecht geben.

Üblicherweise muss der Betroffene glaubhaft versichern können, dass das Fahrverbot für ihn eine sogenannte unzumutbare Härte darstellt. Eine pauschale Regelung, wann von einer unzumutbaren Härte auszugehen ist, gibt es nicht. So sind beispielsweise viele Menschen beruflich auf ihren Führerschein angewiesen. Allerdings ist es den meisten Menschen durchaus zuzumuten, für eine gewisse Zeit auf öffentliche Verkehrsmittel umzusteigen – zumal ein Fahrverbot in der Regel nicht sofort, sondern innerhalb von vier Monaten angetreten werden muss, wenn innerhalb der letzten 2 Jahre kein Fahrverbot verhängt wurde, § 25 Abs. 2a StVG. Somit hat der Betroffene Zeit, das Fahrverbot zu planen und ggf. zumindest teilweise in seine Urlaubszeit zu legen. Lesen hierzu auch unseren Beitrag Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug.

Fahrverbot in Bußgeld umwandeln: Wie geht das?

Wer beispielsweise kranke Angehörige pflegt und deswegen oder aus anderen Gründen auf sein Auto angewiesen ist, kann versuchen, sein Fahrverbot in ein Bußgeld umzuwandeln. Hierzu muss er bei der zuständigen Behörde eine ausführliche Erklärung abgeben und begründen, warum ihn ein Fahrverbot unverhältnismäßig stark treffen würde.

Ob der Versuch, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln, von Erfolg gekrönt ist, hängt stark vom Einzelfall ab. Betroffene müssen sich bewusst sein, dass Nachteile, die ihnen durch das Fahrverbot entstehen, in einem bestimmten Maß hingenommen werden müssen. Dass dem Betroffenen durch das Fahrverbot Nachteile entstehen, ist dem Gesetzgeber nämlich durchaus bewusst. Schließlich soll die Strafe für den Betroffenen spürbar sein.

Wie viel kostet es, ein Fahrverbot in eine Geldstrafe umzuwandeln?

Wer das Glück hat, die Umwandlung des Fahrverbots in ein Bußgeld zu erreichen, muss mindestens mit einem doppelten, in einigen Fällen aber auch mit einem drei-, vier- oder fünffachen Bußgeld rechnen. Erste Anhaltspunkte für einfache Bußgelder kann Ihnen der Bußgeldrechner geben.

Der Antrag sollte also gut überlegt sein und es sollte im Vorfeld gut abgewogen werden, ob die Kosten für die Umwandlung des Fahrverbots in ein Bußgeld gut zu stemmen sind oder man sich nicht doch irgendwie mit dem zeitlich begrenzten Fahrverbot arrangieren kann.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Ein Fahrverbot, das ohnehin mit einem Bußgeld und Punkten in Flensburg einhergeht, ist äußerst ärgerlich und schränkt die Betroffenen für einen gewissen Zeitraum erheblich ein. Diese spürbare Sanktion und die damit verbundenen Einschränkungen für die Betroffenen sind vom Gesetzgeber gewollt. Ein Fahrverbot kann somit nur im Einzelfall und bei nachweisbar unzumutbarer Härte in ein Bußgeld umgewandelt werden.

Ein KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperte für Verkehrsrecht kann Sie im Falle eines Fahrverbots beraten und mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Umwandlung in eine Geldstrafe besprechen. Vereinbaren Sie einfach einen Termin für ein unverbindliches telefonisches Erstgespräch, bei dem Sie Ihren individuellen Fall schildern können.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.