
Das solltest du wissen Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug
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Zwischen einem Fahrverbot und einem Führerscheinentzug liegt eine große rechtliche Differenz. Ein Fahrverbot gilt nur temporär, ein Führerscheinentzug hingegen unbefristet. Welche Maßnahme erteilt wird, hängt von der Schwere des Vergehens ab.
Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug Das Wichtigste in Kürze
Grob verkehrswidriges Verhalten führt zu einem Fahrverbot, das temporär gilt.
Schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung führen zu einem unbegrenzten Führerscheinentzug.
Bei einem Führerscheinentzug kannst du die Fahrerlaubnis meistens nur durch eine MPU wiedererlangen.
Ein Führerscheinentzug droht oft bei Alkohol oder Drogen am Steuer. Auch Unfallflucht oder psychische und körperliche Probleme können zum Entzug des Führerscheins führen.
Unterschied Fahrverbot und Führerscheinentzug
Ein Fahrverbot und die Entziehung der Fahrerlaubnis – umgangssprachlich Führerscheinentzug genannt – unterscheiden sich erheblich. In beiden Fällen ist zunächst einmal dein Führerschein weg. Du als Verkehrssünder darfst kein Auto mehr fahren. Aber wichtig ist: Ein Fahrverbot ist in jedem Fall zeitlich begrenzt! Der Führerscheinentzug kann hingegen lebenslang angeordnet werden.
§ 25 StVG und § 3 StVG
Ein Führerscheinentzug nach § 3 StVG tritt in Kraft, sofern ein sicheres Führen eines Fahrzeugs nicht gewährleistet werden kann oder ein schwerwiegender Verstoß gegen die Regeln des Straßenverkehrs besteht.
Ein Fahrverbot nach § 25 StVG wird bei geringer qualifizierten Verstößen angewandt und gilt nur temporär.
Gründe für ein Fahrverbot
Gerichte können gegen dich ein Fahrverbot verhängen, wenn du dich einer Verkehrsstraftat schuldig gemacht hast. Ein Fahrverbot wird also selten alleine verhängt. Meist ist das Verbot daher eine Nebenstrafe zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe. Die Details zum Fahrverbot sind in § 44 StGB geregelt. Das Fahrverbot kann von einem Monat bis zu 6 Monaten dauern. Es wird mit der Rechtskraft des Urteils wirksam.
Als Verkehrsstraftat gilt grob verkehrswidriges Verhalten, das andere Menschen in Gefahr bringt. Beispielsweise, wenn du auf der Autobahn wendest. Allerdings verhängen nicht nur Strafrichter Fahrverbote. Sie können auch im Verwaltungsrecht angewendet werden. Dann geht es um ein Bußgeldverfahren wegen einer Ordnungswidrigkeit im Verkehr. Dazu zählen das Überfahren einer Ampel bei Rot oder eine erhebliche Überschreitung des Tempolimits. Im aktuellen Bußgeldkatalog kannst du prüfen, mit welcher Geldstrafe du beispielsweise bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung rechnen musst.
Zusammenfassung:
Das Gericht verhängt dir ein Fahrverbot, wenn du dich einer Verkehrsstraftat schuldig gemacht hast. Ein Fahrverbot wird selten alleine verhängt, meist ist das Verbot eine Nebenstrafe zu einer Geld- oder Freiheitsstrafe.
Bist du auf deinen Pkw angewiesen, kann das Gericht ein Fahrverbot aufheben. Dann fällt jedoch die Geldbuße erheblich höher aus. Oft wird sie verdoppelt oder sogar verdreifacht.
Gründe für einen Führerscheinentzug
Ein Fahrerlaubnisentzug ist meist die Folge eines schweren Vergehens. Neben Drogen- und Alkoholverstößen, zählen dazu auch Unfallflucht, Rotlichtverstöße oder das Erreichen der Maximalpunktzahl im Flensburger Verkehrszentralregister.
Übersicht: Unterschiede zwischen Fahrverbot und Führerscheinentzug
Führerscheinentzug | Fahrverbot |
---|---|
Dauerhafter Führerscheinverlust | Zeitlich begrenztes Fahrverbot |
Bei schwerwiegenden Vergehen wie Alkohol/Drogen am Steuer, Unfallflucht, Nötigung im Straßenverkehr o. ä. | Bei leichten Vergehen wie Rotlichtverstoß, Geschwindigkeitsüberschreitung o. ä. |
Sperrfrist für 6 Monate bis 5 Jahre | Abgabe für 1 bis 3 Monate |
Führerschein ist ungültig | Führerschein bleibt gültig |
Nach Fristablauf Führerschein neu beantragen | Automatischer Erhalt des Führerscheins nach Fristablauf |
Wenn die Fahrerlaubnis entzogen wird, verliert dein Führerschein seine Gültigkeit. Die Behörden ziehen das Dokument ein oder versehen es mit dem Vermerk „ungültig“. Die Sperrfrist, bis zu der du dich gedulden musst, um einen neuen Führerschein zu beantragen, beträgt 6 Monate. In dieser Zeit darfst du nur noch Mofa und ähnliches fahren.
Die Gründe für einen Führerscheinentzug sind meist:
Drogen- und Alkoholverstöße
Unfallflucht
Rotlichtverstöße
Maximalpunktzahl in Flensburg
Trunkenheit am Steuer
Auch wenn die Delikte auf den ersten Blick ähnlich sind, können sich die Folgen von Fahrverbot und Führerscheinentzug gravierend unterscheiden – zum Beispiel bei Trunkenheit am Steuer. Da Alkohol die Fahrtüchtigkeit erheblich beeinträchtigt, besteht in Deutschland eine erlaubte Grenze von 0,5 Promille Blutalkohol. Wenn du mit einem höheren Anteil erwischt wirst, begehst du eine Ordnungswidrigkeit. Das gilt aber nur für den Fall, dass es keine Anzeichen von Fahruntauglichkeit bei dir gibt. Das bedeutet für dich zwei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderdatei, bis zu 3.000 Euro Bußgeld und bis zu 6 Monate Fahrverbot.
Bereits bei 0,3 Promille beginnt hingegen die strafrechtlich relevante Grenze. Wenn du mit diesem Blutalkoholwert im Straßenverkehr auffällst, indem du beispielsweise in Schlangenlinien durch die Gegend fährst, begehst du eine Straftat. Gerichte verhängen in diesem Fall zwei Punkte, und eine Geld- oder Freiheitsstrafe (bis zu 5 Jahre). Dazu kommt der Entzug deines Führerscheins. Bei 1,1 Promille Blutalkohol musst du noch nicht einmal auffällig gefahren sein. Du giltst dann ohnehin als fahruntauglich und musst mit dem gleichen Strafmaß rechnen. Der Entzug kann zwischen 6 Monaten und 5 Jahren dauern. Im Extremfall gilt sogar eine lebenslange Sperre.
Hintergrund der harten Strafe ist, dass der Gesetzgeber infrage stellt, ob du genug Verantwortungsbewusstsein besitzt, um dich hinter das Steuer zu setzen. Ähnliches gilt bei Drogenverstößen am Steuer.
Strafe bei Unfallflucht
Der Entzug des Führerscheins droht ebenfalls, wenn du Unfallflucht begangen hast. Das gilt ab einer Schadensgrenze von 1.500 Euro oder wenn bei dem Unfall andere Personen verletzt oder getötet wurden. Ebenfalls den Entzug des Führerscheins riskierst du, wenn du dein Flensburger Verkehrssünderkonto mit mehr als 8 Punkten belastest. Die Behörden schicken beim Erreichen einer 5-Punkte-Marke allerdings zumeist einen Warnhinweis.
KLUGO Tipp:
Gerade bei Fällen von Fahrerflucht kommt es oft zu Sach- und Personenschäden. In solchen Fällen spielen strafrechtliche Folgen meist eine entscheidende Rolle. Aus diesem Grund solltest du hier einen sachkundigen Anwalt einschalten.
Weitere Gründe für einen Führerscheinentzug
Im Verwaltungsrecht kann Führerscheinentzug bei körperlichen Problemen wie Diabetes, Ohnmachtsgefahr, ein früherer Schlaganfall und Epilepsie oder aus Altersgründen angeordnet werden. Die Fahrerlaubnis kann aber auch bei psychischen Problemen, beispielsweise Depressionen und Schizophrenie, entzogen werden.
Als Fahranfänger riskierst du deinen „Lappen“ in der Führerschein-Probezeit, wenn du drei sogenannte A-Verstöße oder sechs B-Verstöße begehst. Zu den A-Verstößen zählen Fahrerflucht, Alkohol am Steuer und Nötigung. Als B-Verstoß gilt die Nutzung des Handys am Steuer und wiederholtes Falschparken. Auch mit abgefahrenen Reifen solltest du dich nicht erwischen lassen.
Bei rechtlichen Fragen zum Thema Führerscheinentzug und Fahrverbot helfen wir dir gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Rechtsexperten und Partner-Anwälte für Verkehrsrecht stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.