Das musst du wissen Punkte in Flensburg: Wann gibt es wie viele?
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Im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes werden Verstöße aller Verkehrsteilnehmer in Form von Punkten erfasst. Alles Wichtige, was du zum umgangssprachlich Verkehrssünderkartei genannten Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes wissen musst, erfährst du hier.
Punkte in Flensburg Das Wichtigste in Kürze
Punkte in Flensburg entstehen bei Verkehrsverstößen mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro.
Im Bußgeldkatalog sind die Punkte für Verstöße festgelegt: Für schwerwiegende Verstöße gibt es einen und zwei Punkte gibt es für besonders gefährliche Verstöße.
Für ein Vergehen, das als Straftat eingestuft wird, gibt es drei Punkte.
Zu den Verstößen, die zu Punkten in Flensburg führen können, zählen Geschwindigkeitsüberschreitungen, Handy am Steuer und Alkohol- oder Drogenkonsum.
Ab 8 Punkten in Flensburg wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Ein Punkt kann durch ein Fahreignungsseminar abgebaut werden.
Warum gibt es Punkte in Flensburg?
Punkte in Flensburg werden nur bei Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten vergeben, die einen direkten Einfluss auf die Verkehrssicherheit haben.
Dies geschieht nur dann, wenn das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt und der Verstoß als schwerwiegend eingestuft wird.
Wie viele Punkte in Flensburg gibt es für welche Verkehrsordnungswidrigkeit?
Die Anzahl der Punkte für eine Verkehrsordnungswidrigkeit wird im Bußgeldkatalog festgehalten:
1 Punkt wird für Ordnungswidrigkeiten vergeben, die die Verkehrssicherheit gefährden und als schwerer Verstoß gelten, wenn das Bußgeld mindestens 60 Euro beträgt.
2 Punkte werden vergeben, wenn die Straßenverkehrssicherheit besonders gefährdet ist und es sich um einen sehr schweren Verstoß handelt. In diesem Fall kann ein Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten verhängt werden, jedoch ist ein Führerscheinentzug nicht zwingend.
Für Verkehrsdelikte, die als Straftat eingestuft werden, werden 3 Punkte vergeben, was zum Entzug der Fahrerlaubnis führen kann.
Durch welche Verstöße erhält man Punkte in Flensburg?
Punkte in Flensburg können für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten vergeben werden, darunter Geschwindigkeitsüberschreitungen, Nutzung des Handys am Steuer, das Überfahren einer roten Ampel, Alkohol- oder Drogenkonsum am Steuer sowie Fahrerflucht.
Die Schwere des Verstoßes bestimmt sich dabei durch die Anzahl der Punkte. Es werden nur die Verkehrsordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten eingetragen, die in Anlage 13 der Fahrerlaubnisverordnung genannt sind.
1 Punkt in Flensburg
Für folgende Vergehen gibt es einen Punkt in Flensburg:
Missachtung der Vorfahrt
Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mindestens 21 km/h
Mindestabstand wird bei mindestens 80 km/h nicht eingehalten
Behinderung von Rettungsfahrzeugen
Missachtung von Park- und Halteverboten
Fehler an der Fahrzeugbeleuchtung
Verstöße bei der zulässigen Beladung von Fahrzeugen
falsches Verhalten am Bahnübergang
2 Punkte in Flensburg
Zwei Punkte in Flensburg werden für folgende Vergehen vergeben:
Missachtung des Überholverbots
Alkohol am Steuer (ab 0,5 Promille) oder Drogen am Steuer
Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 31 km/h oder außerorts um mehr als 41 km/h
Überfahren einer roten Ampel, die länger als eine Sekunde rot ist
3 Punkte in Flensburg
Für schwerwiegendere Vergehen werden drei Punkte in Flensburg vergeben, beispielsweise:
Kennzeichenmissbrauch
Alkohol am Steuer mit Sachbeschädigung oder im Vollrausch (mehr als 1,1 Promille)
Teilnahme an illegalen Autorennen
Welche Konsequenzen hat welcher Punktestand?
Wenn du regelmäßig Punkte in Flensburg sammelst, solltest du frühzeitig wachsam sein. Bei einem Punktestand von 8 Punkten oder mehr droht dir nämlich ein Fahrverbot von mindestens 6 Monaten.
Damit musst du rechnen, wenn du Punkte in Flensburg sammelst:
1–3 Punkte: Bei einem Punktestand von 1 bis 3 Punkten erfolgt lediglich eine Vormerkung.
4–5 Punkte: Ein Punktestand von 4 bis 5 Punkten führt zu einer Ermahnung und einer Einladung zu einem freiwilligen Fahreignungsseminar, bei dem die Möglichkeit besteht, einen Punkt abzubauen.
6–7 Punkte: Mit 6–7 Punkten erfolgt eine Verwarnung, die auf die drohende Entziehung der Fahrerlaubnis hinweist, falls die Verstöße nicht abnehmen. Ein Fahreignungsseminar zum Punkteabbau ist in diesem Stadium nicht mehr möglich.
8 und mehr Punkte: Ab einem Punktestand von 8 oder mehr Punkten erfolgt der Entzug der Fahrerlaubnis. Eine neue Fahrberechtigung kann frühestens nach Ablauf von 6 Monaten erlangt werden, wobei vorher eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung erforderlich ist.
KLUGO Tipp:
Nach dem Entzug der Fahrerlaubnis ist eine MPU zwingend vorgeschrieben. Lass es nicht so weit kommen, dass dir der Führerschein entzogen wird, und versuche, bereits im Vorfeld einen Punkt durch ein Fahreignungsseminar abzubauen.
Wann bauen sich Punkte in Flensburg ab?
Die Dauer bis zur Tilgung der Punkte hängt von der Schwere des Verstoßes ab. Die Tilgungsfrist beginnt zu laufen, sobald die Entscheidung über die Punkte rechtskräftig ist.
Zusätzlich zur Tilgungsfrist gibt es eine Überliegefrist, während der die Punkte zwar verjähren, aber noch ein weiteres Jahr im Register gespeichert bleiben.
Bei allen Tilgungsfristen handelt es sich um starre Tilgungsfristen. Das bedeutet, dass die Tilgungsfrist nicht verlängert wird, wenn ein neuer Punkt hinzukommt.
Die Tilgungsfristen sehen folgendermaßen aus:
Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt werden nach 2 Jahren und 6 Monaten getilgt.
Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, für die es 2 Punkte gibt, werden nach 5 Jahren wieder gelöscht.
Straftaten mit 3 Punkten werden nach 10 Jahren getilgt.
KLUGO Tipp:
Wenn du zwischenzeitlich weitere Punkte ansammelst, hat das keinen Einfluss auf die Löschung anderer Punkte.
Wie kann man Punkte in Flensburg abbauen?
Eine Möglichkeit, Punkte in Flensburg abzubauen (vor Ablauf der Tilgungsfrist), ist die Teilnahme an einem Fahreignungsseminar. Wenn aber bereits eine Verwarnung ausgesprochen wurde (6–7 Punkte), ist die Teilnahme an einem solchen Seminar nicht mehr möglich.
Folgende Eckpunkte gelten für Aufbauseminare und den Abbau von Punkten:
Die Punkte müssen sich innerhalb einer Ermahnung bewegen, das heißt, es dürfen nicht mehr als 5 Punkte sein.
Der Verkehrssünder muss sich freiwillig für die Teilnahme entscheiden.
Der Punktestand reduziert sich nach erfolgreicher Teilnahme um einen Punkt.
Die Teilnahme am Aufbauseminar ist nur einmal innerhalb von 5 Jahren möglich.
Wie und wo kann ich meine Punkte in Flensburg abfragen?
Nur wenn du weißt, wie viele Punkte du hast, kannst du gegebenenfalls Maßnahmen ergreifen, um Schlimmeres zu verhindern. Eine Auskunft per Telefon oder Fax ist leider nicht möglich.
Wenn du deine Punkte in Flensburg abfragen möchtest, hast du folgende Möglichkeiten:
Punkte online abfragen: Dies ist kostenlos auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes möglich. Ein Online-Antrag ist ebenfalls verfügbar, jedoch ist hierfür ein neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion erforderlich. Falls dieser vorhanden ist und du ein Kartenlesegerät hast und die AusweisApp2-Software auf deinem PC installierst, kannst du deinen Punktestand meist direkt herunterladen. Sollte das nach der Prüfung nicht notwendig sein, erhältst du die Auskunft postalisch. Bei anderen Anbietern ist die Auskunft kostenpflichtig.
Punkte postalisch abfragen: Ein Antragsformular für die postalische Abfrage ist auf der Webseite des Kraftfahrt-Bundesamtes verfügbar. Der Antrag muss zusammen mit einer Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite), des Passes oder einer amtlichen Beglaubigung der Unterschrift an das KBA geschickt werden. Die Auskunft auf postalischem Weg ist kostenpflichtig.
Abfrage vor Ort in Flensburg: Eine weitere Möglichkeit ist es, persönlich am Auskunftspavillon in Flensburg vorstellig zu werden. Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Mittwoch von 9 bis 15 Uhr, Donnerstag von 9 bis 16:30 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr. Denk unbedingt daran, einen gültigen Identitätsnachweis wie deinen Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.
Punkte in Flensburg während der Probezeit
Bei Erhalt eines Punktes in Flensburg während der Probezeit verlängert sich diese um weitere 2 Jahre. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) erforderlich. Dabei wird zwischen A- und B-Verstößen unterschieden: Ein B-Verstoß ist weniger schwerwiegend als ein A-Verstoß. Demnach ist nach zwei B-Verstößen oder einem A-Verstoß die Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich.
Beispiele für B-Verstöße sind:
unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
Fußgänger oder Radfahrer werden beim Abbiegen gefährdet oder behindert
Personen an Haltestellen öffentlicher Verkehrsmittel werden behindert oder gefährdet
Kennzeichenmissbrauch
ein liegengebliebenes Fahrzeug mit Gefährdung anderer wird nur ungenügend abgesichert
verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
der Termin für die nächste Hauptuntersuchung wird um mehr als 8 Monate überzogen
mit abgefahrenen Reifen fahren
Schulkinder werden an einem haltenden Schulbus gefährdet oder behindert
Behinderung von Beamten
Telefonieren mit einem Mobiltelefon ohne Freisprecheinrichtung
ungesicherte Ladung
Kinder werden ohne die vorgeschriebene Rückhalteeinrichtung (Kindersitz) mitgenommen
Wichtig!
Nach einem A-Verstoß ist kein Abbau der Punkte durch ein freiwilliges Fahreignungsseminar mehr möglich.
Beispiele für A-Verstöße sind:
Andere werden durch Vorfahrtmissachtung oder Fehler beim Abbiegen gefährdet
Missachtung des Rotlichts an einer Ampel
Mit einem PKW wird die zulässige Geschwindigkeit um mehr als 20 km/h oder mit dem LKW um mehr als 15 km/h übertreten.
Überholen im Überholverbot
der Sicherheitsabstand bei mehr als 80 km/h ist zu gering (weniger als halber Tachowert)
Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot
Fahren ohne Begleitperson beim begleiteten Fahren ab 17 Jahren
Missachtung von Haltezeichen der Polizei
Falschverhalten an Zebrastreifen
Falschverhalten an Schulbussen
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht, unterlassene Hilfeleistung)
Nötigung (z. B. zu dichtes Auffahren mit Betätigung der Lichthupe auf der Autobahn)
gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (z. B. durch illegale Autorennen)
Trunkenheit im Verkehr
Fahren unter Drogeneinfluss
fahrlässige Tötung oder Körperverletzung
Begleitetes Fahren: Wie viele Punkte darf die Begleitperson haben?
Im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren muss die Begleitperson bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Für die Begleitperson gilt:
Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein.
Sie muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz eines Führerscheins sein.
Sie darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben.
KLUGO Tipp:
Punkte, die nach der Antragstellung als Begleitperson anfallen, sind unproblematisch. Der Punktestand der Begleitperson wird nur bei der Antragsstellung überprüft. Sollte die Begleitperson jedoch bereits bei Antragstellung 2 Punkte oder mehr haben, ist es empfehlenswert, ein Fahreignungsseminar zu absolvieren, um den einen überzähligen Punkt abzubauen.
Ein höherer Punktestand macht es leider unmöglich, als Begleitperson für das begleitete Fahren ab 17 geeignet zu sein. Ein einmal als Begleitperson zugelassener Fahrer ist nicht mehr berechtigt, Begleitperson zu sein, wenn ihm der Führerschein entzogen wird.
Kann es auch für Fußgänger und Radfahrer Punkte in Flensburg geben?
Die Straßenverkehrsordnung gilt für alle Verkehrsteilnehmer. Deswegen können auch Fußgänger und Radfahrer Punkte in Flensburg erhalten – hauptsächlich durch Zuwiderhandlungen im Zusammenhang mit Alkohol und Drogen sowie durch Verstöße im Straßenverkehr.
Fußgänger können für folgende Vergehen Punkte in Flensburg bekommen:
Vorsätzliches Überqueren eines geschlossenen Bahnübergangs: 1 Punkt.
Unerlaubtes Verlassen des Unfallorts: 2 Punkte.
Radfahrer können für folgende Vergehen Punkte in Flensburg bekommen:
Missachtung des Rotlichts an einer Ampel: Je nach Gefährdung ein Bußgeld von 60 Euro, 100 Euro oder 120 Euro sowie 1 Punkt. Bei Rotlicht länger als 1 Sekunde droht ein Bußgeld von mindestens 100 Euro, bei Gefährdung anderer 160 Euro und bei Unfallfolge mit Sachbeschädigung 180 Euro plus 1 Punkt.
Verkehrssicherheitsrelevante Verstöße: Zum Beispiel fehlende Beleuchtung: 80 Euro und 1 Punkt.
Fahrt unter Alkoholeinfluss: mehr als 1,6 Promille: 3 Punkte, hohes Bußgeld von mehreren hundert Euro, abhängig vom Einkommen des Fahrers. Eine MPU wird verlangt, beim Nichtbestehen kann der Führerschein entzogen werden. Es kann auch ein Radfahrverbot verhängt werden, da Radfahren unter Alkoholeinfluss als Straftat gilt.
Können Punkte in Flensburg einen daran hindern, den Führerschein zu machen?
Ja, Punkte in Flensburg können dazu führen, dass du nicht zur Führerscheinprüfung zugelassen wirst. Diese Maßnahme dient dazu, frühzeitig festzustellen, ob jemand geeignet ist, am Straßenverkehr teilzunehmen oder nicht.
Wie kann ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte bei Punkten in Flensburg helfen?
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann dir bei Punkten in Flensburg auf verschiedene Weise helfen. Zum einen kann er Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen, wenn formelle oder technische Fehler darin enthalten sind. Durch diesen Einspruch können Strafen reduziert oder der Bescheid sogar aufgehoben werden. Darüber hinaus können unsere Rechtsexperten dir dabei helfen, die Rechtslage gründlich zu prüfen und feststellen zu lassen, ob der dir vorgeworfene Verstoß rechtlich haltbar ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet werden, um deine Interessen zu schützen.
Falls der Fall vor Gericht gehen sollte, wird ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte dich kompetent vertreten und deine Rechte effektiv verteidigen. Durch die Unterstützung eines erfahrenen Anwalts kannst du sicher sein, dass deine Rechte gewahrt werden und du die Auswirkungen von Punkten in Flensburg so gering wie möglich halten kannst. Kontaktiere uns jetzt, wenn du einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren möchtest.