
Diese Konsequenzen drohen Fahren trotz Fahrverbot
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Dein Führerschein ist weg – und du fragst dich, wie du jetzt zur Arbeit kommst? Überlegst du vielleicht, trotz Fahrverbots zu fahren? Vorsicht: Das kann für dich weitreichende rechtliche Folgen haben und deinen Alltag noch komplizierter machen. Erfahre hier mehr.
Fahren trotz Fahrverbot Das Wichtigste in Kürze
Fahren trotz Fahrverbots ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat.
Es drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug sowie weitere Punkte in Flensburg.
Wenn du beim Fahren während eines Fahrverbots erwischt wurdest, solltest du dir Rat bei einem Fachanwalt für Strafrecht suchen.
Gewusst? Fahren trotz Fahrverbots ist eine Straftat
Unter Drogeneinfluss Auto fahren oder rote Ampeln ignorieren: Es gibt viele Gründe für den vorübergehenden Führerscheinentzug. Es ist eine der härtesten Strafen beim Begehen einer Ordnungswidrigkeit, in leichteren Fällen kommen Fahrzeughalter mit einem Bußgeld oder Punkten in Flensburg davon. Wer das Fahren trotz Fahrverbots nicht sein lassen kann, der riskiert jedoch weitaus mehr. Wer bei einer Straßenkontrolle erwischt wird oder beim Fahren trotz Fahrverbots einen Unfall baut, begeht keine Ordnungswidrigkeit, sondern gemäß § 21 Straßenverkehrsgesetz eine Straftat.
Wie hoch fällt die Strafe aus?
Beim Fahren trotz Fahrverbots wird eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängt. Wie hoch die Geldstrafe ausfällt, hängt von der individuellen finanziellen Situation des Fahrers sowie der Schwere der Tat ab. Wer schon einmal wegen eines ähnlichen Vergehens vor Gericht stand, muss mit einer höheren Strafe als Ersttäter rechnen. Letztendlich bewertet der Richter, wie hoch die Geldstrafe ausfallen soll bzw. ob eine Freiheitsstrafe verhängt wird. Letzteres kann insbesondere dann in Betracht kommen, wenn die Person wiederholt beim Fahren trotz Fahrverbots erwischt wurde.
Weitere Konsequenzen:
Die betroffene Person ist nach der Verurteilung vorbestraft, was weitreichende Konsequenzen haben kann. So ist die Anstellung im öffentlichen Dienst gefährdet und die Person kann in der Regel keiner Tätigkeit wie Lastkraftwagenfahrer nachgehen.
Kam es während des Fahrens ohne Führerschein zu einem Unfall, muss die betreffende Person die Kosten für Sach- und Personenschaden übernehmen. Die Versicherung trägt diese Kosten aufgrund der Straftat zumeist nicht.
Ist die betreffende Person mit einem fremden Fahrzeug gefahren, muss auch der Fahrzeughalter mit einer Strafe rechnen.
Fahren während Fahrverbots: Hier ist es möglich
Je nachdem, in welchem Umfang ein Fahrverbot ausgesprochen wurde, können Betroffene teilweise trotzdem Fahrzeuge nutzen. Wurde ein partielles Fahrverbot ausgesprochen, gilt es nicht für alle Fahrzeugtypen. So dürfen Betroffene Motorrad fahren, wenn das Fahrverbot lediglich für Personenkraftfahrzeuge ausgesprochen wurde. Gilt hingegen ein allgemeines Fahrverbot, darf weder ein PKW noch ein LKW bewegt werden.
Es gibt jedoch Fahrzeuge, mit denen Betroffene auch während eines Fahrverbotes fahren dürfen:
Mofas und E-Bikes mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 km/h.
Elektrische Mobilitätshilfen wie beispielsweise Segways (max. 70 cm breit, max. 20 km/h).
Elektrische Roll- bzw. Krankenfahrstühle.
Zugmaschinen für die Land- und Forstwirtschaft von max. 6 km/h.
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Kehr- und Erntemaschinen), Stapler und andere Flurförderfahrzeuge mit max. 6 km/h.
Droht dir ein Fahrverbot und möchtest du wissen, welche Möglichkeiten du hast? Dann vereinbare gern ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten aus dem Strafrecht.
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