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MPU anfechten: Geht das?

STAND 13.03.2023 | LESEZEIT 3 MIN

Ein Gläschen zu viel, das Handy am Steuer und ein daraus resultierender Unfall: Es gibt viele Gründe, warum eine Behörde mit dem Entzug der Fahrerlaubnis droht. Eine Möglichkeit, dies zu verhindern: die MPU. Aber was, wenn die Untersuchung nicht positiv verläuft – lässt sich eine MPU anfechten?

Das Wichtigste in Kürze

  • Die MPU ist keine verpflichtende Anordnung der Behörden, sondern eine Möglichkeit, freiwillig die Fahreignung testen zu lassen.
  • Deshalb gibt es keine Rechtsmittel, mit denen die MPU sich anfechten ließe.
  • Anfechtbar ist der Entzug des Führerscheins und ggf. die gesetzte Frist für die Vorlage des MPU-Gutachtens.

Was ist eine MPU?

MPU ist die Abkürzung für medizinisch-psychologische Untersuchung und wird umgangssprachlich auch „Idiotentest“ genannt. Notwendig wird diese Untersuchung immer dann, wenn Behörden anzweifeln, dass die jeweilige Person die notwendige Eignung für das Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt. In der MPU erfolgt die Untersuchung der physischen und psychischen Konstitution der Person. Besteht sie die MPU, erhält sie ggf. ihren Führerschein zurück. Fällt die MPU negativ aus, wird der Person bis auf Weiteres die Fahrerlaubnis entzogen.

Was ist die MPU im Rechtsverständnis?

Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss am Steuer erwischt wird, einen Unfall (mit-)verursacht oder anderweitig auffällig wird, kann zum Ablegen der MPU aufgefordert werden. Die Behörden möchten der Person damit die Möglichkeit geben, die Fahreignung unter Beweis zu stellen. Dabei handelt es sich um keine behördliche Anordnung, sondern eine freiwillige Möglichkeit, den Führerschein ggf. zurückzuerhalten. Wenn die Aufforderung zur Durchführung einer MPU eintrifft, kann die Person also selbst entscheiden, ob sie dies möchte. Die MPU wird von der betroffenen Person selbst in Auftrag gegeben und finanziert. Das abschließende Gutachten der MPU ist Eigentum der Person und kann – muss aber nicht – den Behörden zur Verfügung gestellt werden.

Lässt sich ein negatives MPU-Gutachten anfechten?

Ganz klar: Fällt das MPU-Gutachten positiv aus, kann dieses bei der zuständigen Behörde eingereicht und der Verlust des Führerscheins verhindert werden. Aber lässt sich ein negatives MPU-Gutachten anfechten? Praktisch nicht, denn es handelt sich um keinen Bescheid, sondern um eine Untersuchung durch medizinische und psychologische Fachkräfte. Ein MPU-Gutachten lässt sich lediglich anfechten, wenn die Untersuchung selbst fehlerhaft war. Dies muss vor Gericht bewiesen werden, was in den allermeisten Fällen schwer sein dürfte.

Welche Alternativen gibt es, um eine MPU anzufechten?

Da die Aufforderung zur MPU kein rechtsfähiger Bescheid ist, gibt es dagegen auch keine Rechtsmittel. Sie haben nun mehrere Möglichkeiten.

Frist zur Vorlage des MPU-Gutachtens anfechten

Möglich ist, unter bestimmten Umständen, die Frist zur Vorlage des Gutachtens anzufechten. Personen, die wegen des Konsums von Drogen eine MPU absolvieren sollen, müssen eine Mindestabstinenzzeit einhalten. Nur so wird es möglich, dass bei einem Bluttest keine Drogenrückstände gefunden werden. Ist die Frist zur Abgabe der MPU-Gutachten zu knapp bedacht, kann diese Mindestabstinenzzeit womöglich nicht realisiert werden.

Ignorieren der Aufforderung

Wenn Sie die Aufforderung zur MPU ignorieren, wird die zuständige Behörde den Entzug des Führerscheins anordnen. Da es sich dabei um einen behördlichen Bescheid handelt, kann dagegen gerichtlich vorgegangen werden. Ob sich dieses Vorgehen lohnt, sollte vorab mit einem Anwalt für Verkehrsrecht besprochen werden.

Anfechten des Bescheids zum Führerscheinentzug

Auch wenn die MPU-Untersuchung negativ ausgegangen ist, erfolgt der Führerscheinentzug, gegen den rechtlich vorgegangen werden kann. Da solche Verfahren oftmals mehrere Monate in Anspruch nehmen, kann es empfehlenswert sein, einen Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gemäß § 80 Abs. 5 VwGO stellen. So kann die betroffene Person den Führerschein für die Dauer des Gerichtsverfahrens behalten.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.