frau fährt mit dem auto

Das musst du wissen Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein: Darf ich das?

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist kein Kavaliersdelikt. Wenn du trotz Fahrverbots oder ohne gültige Fahrerlaubnis ins Auto steigst, machst du dich nicht nur strafbar, es drohen dir auch immense Folgekosten. Erfahre hier, welche Strafen auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen und wie du die Fahrerlaubnis zurückerhalten kannst.

von C. Kürschner
06.03.2024
9 Min Lesezeit

Fahren ohne Fahrerlaubnis oder Führerschein Das Wichtigste in Kürze

  • Fahren ohne Fahrerlaubnis ist gemäß § 21 StVG eine Straftat und wird mit Geldstrafe oder Freiheitsentzug bestraft.

  • Fahren ohne amtliches Dokument (Führerschein) ist eine Ordnungswidrigkeit, auf die ein Bußgeld steht.

  • Es macht sich nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter strafbar.

  • Blitzerfotos können beim Fahren ohne Fahrerlaubnis als Beweismittel genutzt werden, wenn die Person einwandfrei identifizierbar ist.

  • Wenn du ohne Fahrerlaubnis einen Unfall baust, hast du oftmals keinen Versicherungsschutz: Kfz-Haftpflicht übernimmt lediglich die Schadenskosten Dritter, kann dich als Halter aber in Regress nehmen.

Wo ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis geregelt?

§ 21 StVG regelt, welche Strafen auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis stehen. Demnach machst du dich strafbar, wenn du ohne eine gültige Fahrerlaubnis Auto fährst, aber auch wenn du gerade ein Fahrverbot hast. Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr.

Aber auch als Fahrzeughalter machst du dich strafbar, wenn du zulässt, dass andere Personen mit deinem Kfz ohne Fahrerlaubnis fahren. Auch dafür ist eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr vorgesehen.

Die Strafen für das Fahren ohne Fahrerlaubnis sind hoch angesetzt, denn es wird davon ausgegangen, dass sowohl Menschen ohne Fahrerlaubnis, als auch Personen, die aus einem wichtigen Grund aktuell ein Fahrverbot haben, nicht in der Lage sind, ein Auto sicher zu steuern.

Unterschied zwischen Fahrverbot und Entzug der Fahrerlaubnis:

  • Fahrverbot: Liegt ein Tempoverstoß vor, kann vorübergehend ein Fahrverbot ausgesprochen werden. Nach Ablauf der Frist erhält der Fahrzeughalter seine Fahrerlaubnis ohne weitere Auflagen zurück.

  • Entzug der Fahrerlaubnis: Bei Drogen oder Alkohol am Steuer oder anderen eklatanten Eingriffen in den Straßenverkehr kann der Person die Fahrerlaubnis über einen längeren Zeitraum entzogen werden. Nach Ablauf der Frist muss die Fahrerlaubnis neu beantragt werden.

Unterschied zwischen Fahren ohne Fahrerlaubnis & Fahren ohne Führerschein

Der Führerschein ist zu Hause und kann bei einer Kontrolle nicht vorgezeigt werden. Das kann jedem passieren. Deshalb wird auch zwischen dem Fahren ohne Fahrerlaubnis und dem Fahren ohne Führerschein unterschieden.

Denn der Führerschein und die Fahrerlaubnis sind zwei unterschiedliche Dinge, die umgangssprachlich oft gleichgesetzt werden:

  • Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um die behördliche Genehmigung zum Steuern eines Kraftfahrzeuges im öffentlichen Straßenverkehr.

  • Der Führerschein ist hingegen der physische Gegenstand und ein amtliches Dokument. Es ist sozusagen der vorzeigbare Beweis, dass eine gültige Fahrerlaubnis vorliegt.

Strafen beim Fahren ohne Führerschein

Bei der Bemessung der Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis macht es einen Unterschied, ob du ohne Fahrerlaubnis oder lediglich ohne Führerschein Auto fährst. Fehlt der Führerschein, kann trotzdem eine Fahrerlaubnis vorliegen. Das Fahren ohne Führerschein ist in diesem Moment eine Ordnungswidrigkeit, auf der ein Bußgeld steht.

  • Führerschein vergessen: 10 Euro Verwarnungsgeld

  • Führerschein abgelaufen: 10 Euro Verwarnungsgeld

  • Führerschein verloren oder gestohlen und es gibt keinen Ersatzausweis: 10 Euro Verwarnungsgeld

  • Verloren gegangener Führerschein wurde wiedergefunden, aber nicht bei der Führerscheinstelle abgeliefert: 25 Euro Verwarnungsgeld

  • Führerschein wurde nicht zur Eintragung von Beschränkungen oder Auflagen bei der Behörde abgegeben: 25 Euro Verwarnungsgeld

KLUGO Tipp:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt nicht nur auf öffentlichen, sondern grundsätzlich auch auf privatem Grund. Befindest du dich auf privatem Grund oder Werksgelände Straßen, die allgemein genutzt werden, darfst du auch hier nicht ohne eine gültige Fahrerlaubnis fahren.

Wird Fahren trotz Fahrverbots höher bestraft als das Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Grundsätzlich steht auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis und das Fahren trotz Fahrverbots dieselbe Strafhöhe. Einen Unterschied kann es bei der Strafe wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis jedoch ausmachen, wenn du vorsätzlich gehandelt hast. Wenn du niemals die Fahrerlaubnis erteilt bekamst, weißt du mit großer Gewissheit, dass du kein Auto fahren darfst. Deshalb kann hier zumeist von Vorsatz ausgegangen werden.

Nicht weißt du, wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn dir der dafür notwendige Bescheid nicht zugestellt wurde. Dieses fehlende Wissen kann sich strafmildernd auswirken.

Aber auch in anderen Fallkonstellation kann es passieren, dass du nur fahrlässig handelst:

  • BF17 Führerschein: Wenn du einen BF17 Führerschein besitzt, darfst du nur in Begleitung der Person Auto fahren, die im Führerschein eingetragen ist. Fährst du ohne diese Begleitperson und ist damit diese spezielle Voraussetzung nicht erfüllt, liegt ein Fahren ohne Fahrerlaubnis vor.

  • Ausländischer Führerschein: Nicht jeder ausländische Führerschein ist in Deutschland anerkannt. Hier kann es also dazu kommen, dass du trotz gültigem Führerschein keine in Deutschland gültige Fahrerlaubnis hast.

  • Fahrzeugklasse: Im Führerschein ist vermerkt, für welche Fahrzeugklasse die Fahrerlaubnis gilt. Fährst du ein Fahrzeug, dessen Fahrzeugklasse im Führerschein nicht eingetragen ist, machst du dich auch strafbar.

Das Strafmaß für das Fahren ohne Fahrerlaubnis kann sich auch erhöhen, wenn du wiederholt ohne Fahrerlaubnis Auto fährst.

Welche Strafen drohen bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Auf das Fahren ohne Fahrerlaubnis steht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 12 Monaten. Wird die Tat fahrlässig begangen, droht dir eine Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen. Die Höhe der Tagessätze wird an deinem Einkommen bemessen. Ab einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen giltst du als vorbestraft.

Zudem stuft der Gesetzgeber das Fahren ohne Fahrerlaubnis als A-Verstoß ein, weshalb du zusätzlich mit 3 Punkten in Flensburg rechnen musst.

In § 21 Absatz 3 StVG ist außerdem vorgesehen, dass das betroffene Fahrzeug auch eingezogen werden kann.

Wenn du wiederholt ohne gültige Fahrerlaubnis mit dem Auto fährst, musst du mit zunehmend härteren Strafen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis wie etwa einer Freiheitsstrafe rechnen. Auch das Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss wirkt sich erschwerend auf das Strafmaß aus.

So wurde 2023 ein Autofahrer vom Cloppenburger Amtsgericht und in zweiter Instanz vom Oldenburger Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Zuvor ist der Verurteilte mehrmals ohne Fahrerlaubnis und unter Alkoholeinfluss Auto gefahren. Der Antritt einer Therapie hätte sich strafmildernd ausgewirkt, diese Chance wurde jedoch nicht genutzt.

Wichtig zu wissen:

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist nicht nur für dich strafbar, wenn du hinter dem Lenkrad des Fahrzeugs sitzt. Dasselbe Strafmaß erwartet auch dich auch als Halter des jeweiligen Fahrzeugs, der es mutwillig oder fahrlässig zulässt oder anordnet, dass jemand ohne Fahrerlaubnis sein Auto lenkt.

Ohne Fahrerlaubnis geblitzt

Wirst du geblitzt und verfügst du als Besitzer des Autos über keine Fahrerlaubnis, stehen die zuständigen Behörden in der Beweispflicht. Sie müssen nachweisen, dass du auf dem Blitzerfoto auch der Halter des Fahrzeugs bist. Dazu können die Behörden das Passfoto des Halters anfordern und mit dem Blitzerfoto abgleichen. Kannst du zweifelsfrei als der Fahrzeughalter identifiziert werden, droht dir neben dem Bußgeld für die Geschwindigkeitsübertretung ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Das Blitzerfoto kann dabei als Beweismittel dienen.

Kannst du auf dem Blitzerfoto nicht einwandfrei identifiziert werden, muss der Fahrzeughalter keine Aussage machen. In diesem Fall droht dem Halter keine weitere Untersuchung, wenn keine weiteren Beweismittel oder Zeugen ausgemacht werden können. Jedoch kann die Polizei den Halter zum Führen eines Fahrtenbuchs verpflichten.

Droht eine MPU bei Fahren ohne Fahrerlaubnis?

Wenn du deine Fahrerlaubnis verlierst, musst du diese nach Ablauf der Sperrfrist neu beantragen. Sehr oft wird dann eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU), umgangssprachlich oft als „Idiotentest“ bezeichnet, anberaumt. Mit der MPU wird überprüft, ob du fahrtüchtig bist. Eine weitere Maßnahme kann die Nachschulung für die betroffene Führerscheinklasse sein.

Eine MPU kann aber nicht nur angeordnet werden, wenn du die Fahrerlaubnis erneut beantragen möchtest. Die Fahrerlaubnisbehörde kann auch dann eine MPU anordnen, wenn du niemals eine Fahrerlaubnis besaßt. Denn: Bist du ohne eine Fahrerlaubnis Auto gefahren, bist du straffällig geworden.

Meldest du dich dann zum Erwerb eines Führerscheins an, kann die Behörde eine MPU anordnen. So soll geklärt werden, ob du tatsächlich zum Führen eines Fahrzeugs geeignet bist oder es weiterhin Zweifel an deiner Fahrtüchtigkeit gibt.

Trotz Führerscheinentzug oder Fahrerlaubnis Motorrad fahren?

Es ist nicht ausgeschlossen, dass du weiterhin Motorrad ohne Führerschein fahren darfst, wenn du ein Fahrverbot erhalten hast oder dir der Führerschein entzogen wurde. Möglich ist das, wenn der Entzug der Fahrerlaubnis nur für eine bestimmte Fahrzeugklasse bzw. einen bestimmten PKW-Typen gilt. Liegt dann zusätzlich eine Fahrerlaubnis für ein Motorrad vor, kannst du diese auch nutzen.

Weitere Folgen: Schutz der Kfz-Versicherung steht auf dem Spiel

Kommt es beim Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einem Unfall, hat dies Auswirkungen auf den Versicherungsschutz. In der Regel übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung in diesem Fall lediglich die Schadenskosten Dritter, jedoch nicht deine Schadenskosten, wenn du ohne Fahrerlaubnis fährst. Zudem kann deine Versicherung dich als Unfallverursacher in Regress nehmen, also einen Teil der Schadenssumme von dir zurückfordern.

Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis sind Teil- und Vollkaskoversicherungen nicht zur Zahlung verpflichtet. Du als Fahrer riskierst also, für alle entstandenen Unfallschäden selbst aufkommen zu müssen.

Nicht zu vergessen: Beim Fahren ohne Fahrerlaubnis wirst nicht nur du als Fahrer bestraft, sondern gleichermaßen der Halter des Fahrzeugs. Der Versicherungsschutz erlischt im Zweifel also auch, wenn du ohne Fahrerlaubnis einen Unfall mit dem fremden Wagen hast.

Entwarnung gibt es bei dem vergessenen Führerschein: Wenn du lediglich die Dokumente vergessen hast und in einen Unfall verwickelt wirst, verlierst du dadurch nicht den Versicherungsschutz. Du musst lediglich das Verwarnungsgeld von 10 Euro selbst zahlen.

Wenn du einen Unfall ohne Fahrerlaubnis hattest, es ein Blitzerfoto und Verdacht gibt oder du dich in einer ähnlich schwierigen Situation befindest, kann dir ein Fachanwalt für Verkehrsrecht und Rechtsexperte weiterhelfen. In einem unverbindlichen Erstgespräch erhältst du eine Beurteilung der Erfolgschancen bei einem Strafverfahren. Zudem kann der Rechtsanwalt im weiteren Verlauf die Akteneinsicht in das laufende Verfahren beantragen.

Über unsere Autoren Christiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

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