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Das musst du wissen Bußgeldbescheid

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Bußgelder werden bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit vergeben. Häufig handelt es sich dabei um das sogenannte Falschparken oder Überfahren einer roten Ampel. Hier findest du die wichtigsten Informationen zum Thema Bußgeld.

von KLUGO
13.03.2018
7 Min Lesezeit

Bußgeldbescheid Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Bußgeldbescheid wird erlassen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt.

  • Zunächst wird ein Anhörungsbogen verschickt. Sobald dieser ausgefüllt zurückgegangen ist, wird zwei bis drei Wochen später der Bußgeldbescheid verschickt.

  • Überprüfen kannst du deinen Bußgeldbescheid anhand des Bußgeldkataloges und der Vollständigkeit seiner Inhalte.

  • Liegt ein Formfehler vor, kann dieser die Rechtskraft des Bußgeldbescheides verhindern.

  • Zusätzlich zu dem Bußgeld werden durch den Bescheid auch Gebühren und Auslagen fällig.

In welchen Fällen kommt es zu einem Bußgeldbescheid?

Grundsätzlich werden Bußgeldbescheide erlassen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Diese haben eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen hierzu unter anderem auch ein zu geringer Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, Parken im Halte- sowie Parkverbot, Überfahren einer roten Ampel, Mängel am Fahrzeug, Telefonieren am Steuer sowie Fahren unter Alkoholeinfluss. Je nach Schwere des Verstoßes ergibt sich die Festsetzung der Bußgeldhöhe nach dem aktuellen Bußgeldkatalog.

KLUGO Tipp:

Du kannst überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Unter anderem musst du auf dem Foto gut zu erkennen sein. Zudem muss eine Geschwindigkeitsmessung nach einem genauen Protokoll erfolgen – ansonsten kannst du einen Einspruch erheben.

Welche Gebühren fallen beim Bußgeldbescheid an?

Der Bußgeldbescheid führt nicht nur die Strafe für das ordnungswidrige Verhalten auf, sondern auch zusätzliche Gebühren für den Verwaltungsaufwand, der mit dem Erlass des Bußgeldbescheides verbunden ist. Ebenfalls zu zahlen sind die Auslagen, die der Behörde zu erstatten sind, weil sie beispielsweise den Bußgeldbescheid an dich zustellt.

Wie hoch die Gebühren und Auslagen beim Bußgeldbescheid sind, ergibt sich aus § 107 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (kurz: OWiG). In der Regel liegen diese bei Verkehrsordnungswidrigkeiten bei einem Betrag von 28,50 Euro.

KLUGO Tipp:

Entscheidest du dich dafür, Rechtsmittel gegen den Bußgeldbescheid einzulegen, so können sich die Gebühren entsprechend erhöhen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn du gerichtlich gegen den Bußgeldbescheid vorgehst: Dann fallen auch Gerichtskosten an, die von dir zu zahlen sind, wenn der Bußgeldbescheid durch das Urteil bestätigt und rechtskräftig wird.

Wann erfolgt die Zustellung eines Bußgeldbescheides?

Vor dem Bußgeldbescheid selbst erfolgt meist die Zustellung eines Anhörungsbogens, in dem Angaben zur eigenen Person gemacht werden müssen. Sobald dieser vollständig ausgefüllt der zuständigen Behörde vorliegt, wird der Bußgeldbescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen versendet. Solltest du von einem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden sein, erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides meist ebenfalls innerhalb dieser Frist. Dies ist jedoch oft abhängig von der Anlage: Während bei einem mobilen Blitzer der Film recht schnell ausgewertet wird, kann dies bei einem fest installierten Gerät etwas länger dauern.

Wie kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben?

Es gilt, dass Bußgeldbescheide vollständig und korrekt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, ist er nicht rechtmäßig und kann beanstandet werden.

infografik angaben auf bußgeldbescheid prüfen
Bußgeldbescheid prüfen – Infografik

Folgende Punkte solltest du also in einem Bußgeldbescheid auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen:

  • Persönliche Angaben

  • Bezeichnung der Tat

  • Ort und Zeitpunkt der Tat

  • Gesetzliche Merkmale des Vergehens

§ 66 Ordnungswidrigkeitengesetz

In § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) sind der Inhalt des Bußgeldbescheides, Zahlungsbeträge und Fristen festgelegt.

In Absatz (1) finden Sie die Angaben, die in einem Bußgeldbescheid genannt werden müssen. Dies sind unter anderem die persönlichen Angaben und Beweismittel zur Tat. Nur wenn alle Angaben genannt wurden, ist der Bescheid auch rechtmäßig.

Absatz (2) erklärt, dass der Bußgeldbescheid ohne Einspruch seine Wirksamkeit erhält. Weiterhin muss innerhalb von zwei Wochen auf den Bescheid reagiert werden. Dies kann entweder durch die Zahlung des Bußgeldes, einen Einspruch oder einer Bitte zum Fristaufschub der Zahlung geschehen.

Möchtest du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben, ist dieser direkt an die zuständige Behörde zu richten. Hierzu steht dir in unserem Downloadbereich ein kostenloses Musterschreiben zur Verfügung, das du personalisieren und für deinen Einspruch nutzen kannst.

KLUGO Tipp:

Formfehler im Bußgeldbescheid sorgen dafür, dass dieser nicht rechtmäßig ist. Dazu zählen alle Fehler, die sich unter anderem aus den in § 66 OWiG aufgezählten Kriterien ergeben.

Welche Fristen gelten rund um einen Bußgeldbescheid?

Nach Erhalt des Bußgeldbescheides läuft eine Frist von 14 Tagen, um Einspruch gegen den Bescheid zu erheben. Bei einer Zustellung per Post addiert man hierzu drei Tage nach Zustellungsdatum. Wird der Bußgeldbescheid per Einschreiben geschickt, so gilt der Tag der Annahme als Beginn der Frist. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn du nachweislich nicht in der Lage warst, den Bußgeldbescheid zur Kenntnis zu nehmen. Dazu zählen Urlaube oder Aufenthalte im Krankenhaus, die dann durch Reiseunterlagen oder ärztliche Dokumente belegt werden müssen. Sobald die 14-tägige Frist abgelaufen ist, muss das Bußgeld bezahlt werden – andernfalls kann es zu einer Verwarnung und ggf. einer Erhöhung des Bußgeldes kommen.

Mehr zum Verjähren beim Bußgeldbescheid in unserem Beitrag.

KLUGO Tipp:

Wird der Bußgeldbescheid bzw. der Anhörungsbogen im Vorfeld des Bußgeldbescheides nicht innerhalb von drei Monaten zugestellt, verjährt die Verkehrsordnungswidrigkeit. Dies ergibt sich aus § 26 Abs. (3) des Straßenverkehrsgesetzes (kurz: StVG).

Muss oder kann ich bei einem Bußgeldbescheid Akteneinsicht verlangen?

Wenn du den Bußgeldbescheid auf Form- oder Inhaltsfehler überprüfen möchtest, solltest du in diesem Zusammenhang Akteneinsicht beantragen. Für dich ergibt sich das Recht auf Akteneinsicht nach § 49 Abs. (1) OWiG.

KLUGO Tipp:

Das Recht auf Akteneinsicht kannst du auch durch einen Rechtsanwalt geltend machen. Dies ist erfahrungsgemäß mit deutlichen Vorteilen für dich verbunden: Nach § 406e Abs. (3) der Strafprozessordnung (kurz: StPO) kann sich der Anwalt die Ermittlungsakte in die Kanzlei zustellen lassen. Ebenfalls vorteilhaft: Als juristischer Experte kann ein Anwalt für Verkehrsrecht auf den ersten Blick Form- und Inhaltsfehler ausfindig machen.

Die Akteneinsicht ist mit vergleichsweise geringen Kosten verbunden: Nimmst du dein Recht auf Akteneinsicht bei der Behörde ohne die Unterstützung durch einen Rechtsanwalt wahr, fallen Gebühren für die Akteneinsicht an sowie für Kopien, falls du solche von der Ermittlungsakte anfertigen möchtest.

Was ist bei Bußgeldbescheiden aus dem Ausland zu beachten?

Wenn du mit dem Auto im Ausland eine Verkehrsordnungswidrigkeit begehst, dann ist dies keinesfalls vergessen, sobald du wieder in Deutschland bist. Auch Verkehrsverstöße im Ausland können in Deutschland verfolgt werden – dies gilt vor allem dann, wenn sie innerhalb der EU begangen werden. Innerhalb der EU-Mitgliedstaaten sorgen Vollstreckungsabkommen dafür, dass Bußgelder auch in Deutschland vollstreckt werden können.

Zusammenfassung:

Bußgeldbescheide mit Geldstrafen, die du im Ausland wortwörtlich "erfährst", werden auch in Deutschland vollstreckt. Nicht vollstreckt werden dagegen Fahrverbote und Punkte bzw. Eintragungen in das Verkehrszentralregister.

Bei Fragen zum Thema Bußgeldbescheid und Verkehrsrecht helfen wir dir gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen dich bei allen Anliegen.

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