Bußgelder werden bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit vergeben. Häufig handelt es sich dabei um das sogenannte Falschparken oder Überfahren einer roten Ampel. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Bußgeld.
Grundsätzlich werden Bußgeldbescheide erlassen, wenn eine Ordnungswidrigkeit vorliegt. Diese haben eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Neben Geschwindigkeitsüberschreitungen zählen hierzu unter anderem auch ein zu geringer Abstand zum vorderen Fahrzeug, Parken im Halte- sowie Parkverbot, Überfahren einer roten Ampel, Mängel am Fahrzeug, Telefonieren am Steuer sowie Fahren unter Alkoholeinfluss. Je nach Schwere des Verstoßes ergibt sich die Festsetzung der Bußgeldhöhe nach dem Bußgeldkatalog.
Sie können überprüfen, ob der Bußgeldbescheid rechtmäßig ist. Unter anderem müssen Sie auf dem Foto gut zu erkennen sein. Zudem muss eine Geschwindigkeitsmessung nach einem genauen Protokoll erfolgen – ansonsten können Sie einen Einspruch einlegen.
Vor dem Bußgeldbescheid selbst erfolgt meist die Zustellung eines Anhörungsbogens, in dem Angaben zur eigenen Person gemacht werden müssen. Sobald dieser vollständig ausgefüllt der zuständigen Behörde vorliegt, wird der Bußgeldbescheid innerhalb von zwei bis drei Wochen versendet. Sollten Sie von einem Blitzer bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung erwischt worden sein, erfolgt die Zustellung des Bußgeldbescheides meist ebenfalls innerhalb dieser Frist. Dies ist jedoch oft abhängig von der Anlage: Während bei einem mobilen Blitzer der Film recht schnell ausgewertet wird, kann dies bei einem fest installierten Gerät etwas länger dauern.
Geschwindigkeitsüberschreitungen gehören zu den meisten Verkehrsverstößen und somit zu den häufigsten Gründen, die einen Blick in den Bußgeldkatalog nötig machen. Grundsätzlich wird hierbei zwischen Überschreitungen unterschieden, die inner- und außerorts stattfanden. Je höher die Überschreitung, umso höher ist auch das Bußgeld. Unter Umständen werden auch Punkte in Flensburg gebucht; im schlimmsten Fall wird sogar ein Fahrverbot ausgesprochen. Die genauen Regelungen sind situationsabhängig und können von Ihnen im Bußgeldkatalog eingesehen werden.
Es gilt, dass Bußgeldbescheide vollständig und korrekt sein müssen. Ist dies nicht der Fall, ist er nicht gültig und kann beanstandet werden.
Folgende Punkte sollten Sie also in einem Bußgeldbescheid auf Vollständigkeit und Korrektheit überprüfen:
In § 66 des Ordnungswidrigkeitengesetzes sind der Inhalt des Bußgeldbescheides, Zahlungsbeträge und Fristen festgelegt.
In Absatz (1) finden Sie die Angaben, die in einem Bußgeldbescheid genannt werden müssen. Dies sind unter anderem die persönlichen Angaben und Beweismittel zur Tat. Nur wenn alle Angaben genannt wurden, hat der Bescheid auch Gültigkeit.
Absatz (2) erklärt, dass der Bußgeldbescheid ohne Einspruch seine Gültigkeit erhält. Weiterhin muss innerhalb von zwei Wochen auf den Bescheid reagiert werden. Dies kann entweder durch die Zahlung des Bußgeldes, einen Eispruch oder eine Bitte zum Fristaufschub der Zahlung geschehen.
Nach Erhalt des Bußgeldbescheides besteht eine Frist von 14 Tagen, um Einspruch gegen den Bescheid einzulegen. Bei einer Zustellung per Post addiert man hierzu drei Tage nach Zustellungsdatum. Wird der Bußgeldbescheid per Einschreiben geschickt, so gilt der Tag der Annahme als Beginn der Frist. Eine Verlängerung der Frist ist möglich, wenn Sie nachweislich nicht in der Lage waren, den Bußgeldbescheid zur Kenntnis zu nehmen. Dazu zählen Urlaube oder Aufenthalte im Krankenhaus, die dann durch Reiseunterlagen oder ärztliche Dokumente belegt werden müssen. Sobald die 14-tägige Frist abgelaufen ist, muss das Bußgeld bezahlt werden – andernfalls kann es zu einer Verwarnung und ggf. einer Erhöhung des Bußgeldes kommen.
Wenn Sie innerhalb einer geschlossenen Ortschaft die zulässige Geschwindigkeit um 31 km/h oder außerhalb geschlossener Ortschaften um 41 km/h überschritten haben, wird die Behörde zum Beispiel ein Fahrverbot von einem Monat aussprechen.Helen Kutz
Abschließend fassen wir noch einmal zusammen, was Sie bei einem Bußgeldbescheid beachten sollten:
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