
Das solltest du wissen Bußgeldbescheid Verjährung - wann ist er verjährt?
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Bußgeldbescheide haben eine vergleichsweise kurze Verjährungsfrist. Es gibt jedoch einige Faktoren, die die Verjährungsfrist unterbrechen können und so für eine Verlängerung der Frist sorgen. Wann dein Bußgeldbescheid verjährt, erfährst du hier.
Bußgeldbescheid Verjährung Das Wichtigste in Kürze
Verkehrsordnungswidrigkeiten verjähren bereits drei Monate nach Beendigung der Tat.
Die Zusendung eines Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogens verlängert die Verjährungsfrist.
Ohne Klageverfahren beträgt die maximale Verjährungsfrist 6 Monate, im Falle eines Gerichtsverfahrens wird die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten auf bis zu zwei Jahre ausgeweitet.
Nach zwei Jahren ist eine Verkehrsordnungswidrigkeit endgültig verjährt.
Wann verjähren Verkehrsordnungswidrigkeiten?
Wer geblitzt wurde und wenige Monate später noch immer nichts von der zuständigen Behörde gehört hat, muss möglicherweise nicht mehr mit einer Strafe rechnen. Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gehören in Deutschland zu den am häufigsten verursachten Ordnungswidrigkeiten. Dementsprechend viele Bußgeldbescheide werden täglich ausgestellt – und auch der Verwaltungsaufwand, der mit Bußgeldbescheiden einhergeht, ist alles andere als unerheblich.
Das Verkehrsrecht sieht daher nur kurze Fristen bis zur Verjährung von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr vor: Laut § 26 Abs. 3 S. 1 Straßenverkehrsgesetz (kurz: StVG) beträgt die Verfolgungsverjährung bei Ordnungswidrigkeiten 3 Monate, solange wegen der ordnungswidrigen Handlung weder ein Bußgeldbescheid ausgestellt noch Klage erhoben wurde. Die Verjährungsfrist beginnt ab dem Zeitpunkt, an dem die Ordnungswidrigkeit beendet wurde.

Beispielrechnung: Du wurdest am 02.04. eines Jahres im Straßenverkehr wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Hast du bis zum 01.07. keinen Bußgeldbescheid von der zuständigen Behörde erhalten, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt.
Zusammenfassung:
Hast du eine Verkehrsordnungswidrigkeit begangen, für die du keinen Bußgeldbescheid erhalten hast, so gilt diese drei Monate nach Ablauf der ordnungswidrigen Handlung als verjährt.
Du wurdest geblitzt oder bei einer anderen Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr erwischt und möchtest nun wissen, welches Bußgeld du erwartest? Nutze dazu ganz einfach den KLUGO Bußgeldrechner.
Wann wird die Verjährung der Ordnungswidrigkeit unterbrochen?
Beginnt die zuständige Behörde mit der Verfolgung der Ordnungswidrigkeit, so unterbricht dies die Verjährungsfrist.
Dies ist jedoch nur in folgenden Fällen der Fall:
Der Täter bekommt einen Anhörungsbogen zugesendet
Der Täter erhält einen Bußgeldbescheid
Die ermittelnde Behörde stellt das Verfahren vorläufig ein
Es erfolgt eine Übergabe der Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft
Die Ermittlungsakte wird vom Amtsgericht ausgewertet
Es wurde ein Verhandlungstermin für die Ordnungswidrigkeit angesetzt
KLUGO Tipp:
Viele Ereignisse in der Verfolgung einer Verkehrsordnungswidrigkeit können die Verjährungsfrist unterbrechen und verlängern. Allerdings ist dies nicht auf unbegrenzte Zeit möglich. Spätestens zwei Jahre nach Begehung der Ordnungswidrigkeit endet auch automatisch die Verfolgung. Dies wird auch als „absolute Verjährungsfrist“ bezeichnet.
Verjährungsunterbrechung aufgrund eines Anhörungsbogens
Konnte dir eine Ordnungswidrigkeit nachgewiesen werden, erhältst du zunächst einen Anhörungsbogen, auf dem du dich selbst zum Sachverhalt äußern und den Vorgang aus deiner eigenen Sicht schildern kannst. Beim Ausfüllen des Anhörungsbogens handelt es sich um eine freiwillige Mitarbeit, um den Sachverhalt möglichst schnell zu klären. Du bist jedoch nicht zum Ausfüllen verpflichtet, da du dich ggü. der Behörde nicht selbst belasten musst. Lediglich die Angaben zur eigenen Person müssen ausgefüllt werden und der Wahrheit entsprechen.
Der Tag, an dem der Anhörungsbogen bei dir eintrifft, ist gleichzeitig auch der Tag der Verjährungsfristverlängerung. Konkret bedeutet dies, dass die Verjährung von drei Monaten mit dem Erhalt des Dokuments wieder von vorn beginnt. Einfacher erklären lässt sich dies anhand des oben bereits genutzten Beispiels.
Beispielrechnung: Du wurdest am 02.04. eines Jahres im Straßenverkehr wegen überhöhter Geschwindigkeit geblitzt. Während die Ordnungswidrigkeit für gewöhnlich ab dem 01.07. verjähren würde, verlängert sich die Frist durch den Erhalt des Anhörungsbogens erneut um drei Monate. Gehen wir davon aus, dass dir der Anhörungsbogen am 02.05. zugestellt wird – dann verjährt die Ordnungswidrigkeit erst zum 01.08. des Jahres.
Verjährungsunterbrechung durch einen Zeugenfragebogen
Weiß die ermittelnde Behörde bereits, dass du als Halter des Fahrzeugs unmöglich auch der Verursacher der Ordnungswidrigkeit sein kannst – zum Beispiel, weil es sich bei dir als Halter des Fahrzeugs um eine weibliche Person handelt, während die geblitzte Person eindeutig männlich ist – wird statt eines Anhörungsbogens ein Zeugenfragebogen übermittelt. Da der Täter davon jedoch nicht unmittelbar betroffen ist, verlängert ein Zeugenfragebogen nicht die Verjährung. Diese läuft also im Falle einer Zeugenermittlung unbeeinflusst weiter.
Verjährungsunterbrechung durch einen Bußgeldbescheid
Die Verfolgung einer Ordnungswidrigkeit findet in den meisten Fällen durch das Zusenden eines Bußgeldbescheides statt, in dem eine Beschreibung des Vergehens und die daraus resultierenden Strafen festgehalten werden. Das können neben Bußgeldern auch Punkte in Flensburg oder ein bis drei Monate Fahrverbot sein. Die zuständigen Behörden müssen den Bußgeldbescheid innerhalb von drei Monaten nach dem Zeitpunkt des Vergehens an dich übersenden. Die Zustellung erfolgt mit dem Einwurf in den Briefkasten – eine persönliche Zustellung des Bußgeldbescheids ist nicht notwendig. Wird der Bußgeldbescheid nicht innerhalb der dreimonatigen Frist zugestellt, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt. Wird der Bußgeldbescheid dagegen vor Ablauf dieser Frist zugestellt, so verlängert sich die Frist bis zur Verjährung des Vergehens um drei weitere Monate.
Aber: In der Regel wird der Bußgeldbescheid direkt an dich als Fahrzeughalter versendet. Warst du jedoch nicht Fahrer des Kraftfahrzeugs, bist du auch nicht Täter der Ordnungswidrigkeit. In diesem Fall findet keine Unterbrechung der Verjährungsfrist statt, da der Täter weder einen Bußgeldbescheid noch einen Anhörungsbogen erhalten hat. Hier gilt also auch weiterhin die dreimonatige Verjährungsfrist.
Wie oft kann die Verjährung eines Strafzettels unterbrochen werden?
Die Verjährungsfrist bei Ordnungswidrigkeiten und den daraus resultierenden Strafzetteln kann durchaus mehrmals unterbrochen werden. Dennoch hat der Gesetzgeber festgehalten, dass dies nicht über einen unbegrenzten Zeitpunkt hinweg möglich sein darf. Die Verjährung einer Ordnungswidrigkeit tritt spätestens dann ein, wenn der doppelte Zeitraum zur gesetzlichen Verjährungsfrist eingetreten ist. Konkret heißt das: Die gesetzliche Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr liegt bei drei Monaten, sodass die maximale Verjährungsfrist höchstens auf 6 Monate verlängert werden kann.
Aber auch hier gibt es Ausnahmen: Die 6-monatige Maximalfrist zur Verlängerung der Verjährungszeit kann auf bis zu zwei Jahre ausgeweitet werden, wenn eine Gerichtsverhandlung angesetzt wird. Da nur wenige Gerichte innerhalb der 6-monatigen Frist freie Termine vorweisen können, geht man hier von einer absoluten Verjährungsfrist von zwei Jahren aus. Wurde diese Zeit überschritten, gilt die Ordnungswidrigkeit als verjährt.
KLUGO Tipp:
Die maximale Verjährungsfrist für Verkehrsordnungswidrigkeiten liegt bei 6 Monaten. Nur in Einzelfällen kann die Frist auf zwei Jahre verlängert werden – und das nur dann, wenn eine Gerichtsverhandlung zur Klärung des Sachverhalts angesetzt wurde.
Wie wirkt sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid auf die Verjährung aus?
Ein Einspruch hat zunächst einmal keine Auswirkungen auf die Dauer der Verjährungsfrist. Bereits mit Zustellung des Bußgeldbescheids oder Anhörungsbogens hat sich die Verjährungsfrist automatisch um weitere drei Monate verlängert. Innerhalb der zweiwöchigen Frist, die du als Täter oder Fahrzeughalter zur Erhebung des Einspruchs hast, findet also keine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist statt. Wenn du Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einlegen möchtest, musst du jedoch einige weitere Faktoren bedenken.
Wie kann dich ein KLUGO Partner-Anwalt unterstützen?
Du hast einen Strafzettel erhalten, kannst dich an das Vergehen aber kaum mehr erinnern, weil es schon so weit in der Vergangenheit liegt? Möglicherweise ist der Blitzer oder der Strafzettel bereits verjährt. Strafzettel wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Strafzettel wegen Parkverstößen haben nur eine kurze, dreimonatige Verjährungsfrist, die lediglich durch Anhörungsbogen und die Zustellung eines Bußgeldbescheides verlängert werden kann. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten helfen dir dabei, rechtswirksam einzuschätzen, ob für deine Ordnungswidrigkeit bereits Verjährung eingetreten ist. Auch die Rechtmäßigkeit eines Bußgeldbescheides und die Höhe der Strafe kann von unseren Fachanwälten für Verkehrsrecht geprüft werden. Wende dich dazu einfach an die telefonische Erstberatung, bei der du eine erste Einschätzung zu deinem individuellen Sachverhalt erhältst. Im Anschluss entscheidest du selbst, ob du eine weitergehende Beratung durch unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten in Anspruch nehmen möchtest. Du kannst auch gern in Ruhe darüber nachdenken und dich zu einem späteren Zeitpunkt erneut an uns wenden.