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Über rote Ampel fahren wenn Krankenwagen naht
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Darf man über eine rote Ampel fahren, wenn ein Krankenwagen naht?

Es sind die nervenaufreibenden Momente im Straßenverkehr: von hinten kommt ein Rettungswagen angerast, mit Blaulicht und Martinshorn signalisiert er Dringlichkeit. Aber was soll man machen, wenn die Straße zu eng ist und ein Ausweichen somit unmöglich ist? Darf man als Autofahrer Gas geben und bei Rot über eine Ampel fahren, wenn ein Krankenwagen naht?

Das Wichtigste in Kürze

  • Rettungsdienste wie etwa Krankenwagen und Feuerwehr haben in Notfällen Sonder- und Wegerechte, die die Straßenverkehrsordnung außer Kraft setzen.
  • Alle anderen Verkehrsteilnehmer müssen Platz machen, um den Rettungsweg freizugeben.
  • Ist ein Ausweichen nicht möglich, dürfen Autofahrer mir Bedacht über rote Ampeln fahren, um dem Krankenwagen auszuweichen.
  • Wer wegen des Krankenwagens geblitzt wurde, kann Einspruch gegen den Bußgeldbescheid erheben.

Was dürfen Einsatzfahrzeuge?

Ob Krankenwagen, Polizeiwagen oder Feuerwehr: Wenn Einsatzfahrzeuge unterwegs sind, dann ist es dringend. Sind Leben oder die öffentliche Sicherheit in Gefahr, müssen solche Notdienste sowohl optische und akustische Signale, wie etwa Blaulicht und Martinshorn, einsetzen. „Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden, eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwenden, flüchtige Personen zu verfolgen oder bedeutende Sachwerte zu erhalten“, heißt es dazu in § 38 Abs. 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO). Sie signalisieren allen Verkehrsteilnehmern, dass diese Rettungsdienste Gebrauch von ihrem besonderen Sonder- und Wegerechten machen. Dazu gehört, dass die Rettungsdienste verkehrt herum in Einbahnstraßen oder auf der Gegenspur fahren, keine Vorfahrt beachten und Krankenwagen über rote Ampeln fahren dürfen.

Wie müssen sich Teilnehmer des Straßenverkehrs verhalten?

Wer sich im Straßenverkehr bewegt, muss jederzeit in der Lage sein, die optischen und/oder akustischen Signale wahrzunehmen. Insbesondere Autofahrer müssen aufmerksam sein und dann schnell reagieren können. Es gilt, den Weg für die Rettungsdienste unverzüglich frei zu machen. Auf der Autobahn sollten Fahrer jederzeit in der Lage sein, eine Rettungsgasse zu bilden, was auch für Straßen innerorts gilt. Ist hier die Straßenführung zu eng, kann es zu Unsicherheiten kommen: Soll ich jetzt stehen bleiben? Soll ich das Tempolimit überschreiten, um möglichst schnell aus dem Weg zu sein?

Darf man über eine rote Ampel fahren, wenn ein Krankenwagen kommt?

Unkenntnis und Unsicherheit führt in solchen Situationen dazu, dass Autofahrer zu Hindernissen werden. Tatsächlich ist es so, dass Pkw-Fahrer über rote Ampel fahren dürfen, wenn ein Krankenwagen naht und am Seitenstreifen nicht ausreichend Platz zum Ausweichen ist. Aber: Die Reaktion muss angemessen sein. Autofahrer dürfen nicht wie Rettungswagen alle Verkehrsregeln missachten, wenn sie über Rot fahren. Vielmehr dürfen sie an die Ampel heranfahren und die Haltelinie überschreiten, um anschließend an der nächstgelegenen Ausweichmöglichkeit zum Stehen zu kommen. Dabei müssen sie auch den weiteren Verkehr im Auge behalten.

Wegen Krankenwagen geblitzt? Kein Problem

Beim Überfahren einer roten Ampel oder dem Überschreiten des vorgesehenen Tempolimits kann es passieren, dass ein Blitzer auslöst. Wer tatsächlich einen Bußgeldbescheid erhält, weil er wegen des Krankenwagens geblitzt wurde, kann Einspruch einlegen und die Situation nachträglich erläutern. Dabei hilft es, wenn Ort und Zeit möglichst genau angegeben werden können. So kann die zuständige Behörde den Vorfall prüfen. Der Bußgeldbescheid wird dann zurückgezogen.

Was passiert, wenn ich Einsatzfahrzeuge behindere?

Krankenwagen auszuweichen und dabei womöglich über eine rote Ampel zu fahren, ist keine Gefälligkeit. Das Freimachen des Rettungsweges ist ein Muss. Wer aus Unsicherheit oder Angst vor dem Knöllchen den Krankenwagen behindert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses liegt seit Oktober 2017 bei mindestens 200 Euro, wenn keine Rettungsgasse gebildet wurde. Kommt es zu einer Behinderung, bei der auch Dritte in Gefahr kommen, liegt die Strafe bei 280 Euro. Und wenn zusätzlich ein Sachschaden verursacht wird, droht ein Bußgeld von 320 Euro und einem Monat Fahrverbot.

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