Das musst du wissen Einspruch gegen Bußgeldbescheid: So geht’s
Auf dieser Seite
Wegen eines Verkehrsdelikts einen Bußgeldbescheid zu erhalten, ist für jeden ein Ärgernis. Du hast jedoch die Möglichkeit, Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einzulegen. Wie du das tun kannst und was danach passiert, erfährst du hier.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid Das Wichtigste in Kürze
Wenn du einen Bußgeldbescheid aufgrund eines Verkehrsdelikts erhältst, hast du im Anschluss die Möglichkeit, dagegen Einspruch einzulegen.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid kann nur innerhalb einer zweiwöchigen Frist eingelegt werden.
Im Vorfeld solltest du prüfen, ob der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sinnvoll ist – sonst droht ein Verfahren vor Gericht, das mit deutlich höheren Kosten verbunden sein kann.
Ein Fachanwalt für Verkehrsrecht hilft dir dabei, den Bußgeldbescheid zu prüfen und Einspruch einzulegen.
Wie kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Du wurdest geblitzt, hast falsch geparkt oder eine andere Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr begangen? Dann droht schon bald ein Bußgeldverfahren. Bevor du aktiv werden kannst, muss ein Beamter das Verfahren eröffnen. Anhand dieses Verfahrens wird im Anschluss ein Anhörungsbogen erstellt und an dich übersendet, damit du zur Tat Stellung nehmen kannst. Außerdem dient der Anhörungsbogen der Fahrerermittlung – warst du zum Zeitpunkt des Vergehens nicht selbst der Fahrzeugführer, so kannst du die Kontaktdaten des Täters übermitteln. Das Ermittlungsverfahren wird dann auf diese Person übertragen.
Nachdem der Anhörungsbogen zurückgesendet wurde, verhängt die zuständige Behörde ein Bußgeld gegen dich. Davon erfährst du durch einen Bußgeldbescheid.
Möchtest du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen, gehst du wie folgt vor:
Du erhältst den Bußgeldbescheid.
Auf dem Antwortbogen zum Bußgeldbescheid gibst du an, dass du Einspruch dagegen einlegen möchtest. Dafür genügt schon ein Satz: „Gegen den Bußgeldbescheid mit Aktenzeichen … lege ich Einspruch ein.“ Alternativ kannst du unsere Mustervorlage „Einspruch Bußgeldbescheid“ nutzen.
Der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ist schriftlich per Brief oder Fax an die zuständige Behörde zu übermitteln. Einige Behörden bieten zudem auch die Möglichkeit an, den Einspruch digital via E-Mail einzulegen.
Der Einspruch muss nicht begründet werden.
Eine Begründung für den Einspruch ist erst dann nötig, wenn du Einblick in die Aufzeichnungen der Bußgeldstelle erhalten hast. Nutze für die Akteneinsicht die Beratung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht.
Hast du fristgemäß Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt, ist der Bußgeldbescheid noch nicht rechtskräftig.
Nachdem du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hast, prüft die zuständige Verkehrsbehörde den Sachverhalt erneut. Wird dem Einspruch stattgegeben, lässt die Behörde alle Forderungen gegen dich fallen. Wird der Einspruch dagegen abgelehnt, übergibt die Verkehrsbehörde die Unterlagen an die zuständige Staatsanwaltschaft und das Verfahren vor Gericht beginnt.
Die KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten geben dir erste Handlungsempfehlungen und können dich auch vor Gericht vertreten.
Wie lange kann ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Die Frist, innerhalb derer Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt werden kann, beginnt ab dem Tag der Zustellung. Heißt konkret: Sobald dir der Bußgeldbescheid zugestellt wurde, unabhängig davon, ob du den Brief persönlich entgegengenommen hast oder dieser in deinem Briefkasten hinterlegt wurde, beginnt die Einspruchsfrist. Diese Frist liegt bei zwei Wochen, innerhalb derer der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid bei der Bußgeldbehörde eingegangen sein muss. Hier ist Vorsicht geboten: Wurde der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid noch vor Ablauf der Frist los gesendet, kam jedoch erst nach Ablauf der Frist bei dir an, so wurde die Einspruchsfrist rechtlich nicht eingehalten.
KLUGO Tipp:
Nachdem du den Bußgeldbescheid erhalten hast, beginnt die zweiwöchige Frist, innerhalb derer du Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen kannst.
Was tun, wenn die Einspruchsfrist abgelaufen ist?
Sobald die zweiwöchige Einspruchsfrist zum Bußgeldbescheid abgelaufen ist, ohne dass du (rechtzeitig) Einspruch eingelegt hast, so ist der Bescheid automatisch rechtskräftig. Es gibt hier jedoch eine Ausnahme: Kannst du beweisen, dass die Einspruchsfrist ohne eigenes Verschulden versäumt wurde – zum Beispiel, weil du während der zweiwöchigen Frist im Krankenhaus lagst und den Bußgeldbescheid nicht erhalten hast – kann eine Wiedereinsetzung beantragt werden. Sind die Voraussetzungen für eine mögliche Wiedereinsetzung erfüllt und können von dir als Verursacher ausreichend dargelegt werden, so wird das Verfahren erneut eröffnet und du kannst wie gewohnt Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen.
Welche Gründe rechtfertigen einen Einspruch?
Beim Einspruch gegen den Bußgeldbescheid sollten die möglichen Risiken eines Einspruchs immer gegen die Chancen abgewogen werden. Nicht in jedem Fall ist es sinnvoll, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.
Folgende Gründe können einen Einspruch allerdings rechtfertigen:
Formelle Fehler im Bescheid
Der Sachverhalt wurde von den Beamten anders dargestellt als tatsächlich passiert
Die Messgeräte waren fehlerhaft, nicht geeicht oder wurden von nicht geschultem Personal bedient
Der Fahrer ist auf dem Blitzerfoto nicht eindeutig zu erkennen
Der Bußgeldbescheid kam zu spät an und ist bereits verjährt (s. auch „Bußgeldbescheid Verjährung“)
Du bist aus beruflichen Gründen auf den Führerschein angewiesen und ein drohendes Fahrverbot könnte deine berufliche Existenz gefährden
KLUGO Tipp:
Technische Mängel an den Messgeräten können in der Regel nur mit der Unterstützung eines Fachanwalts für Verkehrsrecht aufgedeckt werden, da nur mit einem Anwalt Akteneinsicht gewährt werden kann.
Kann ich einen Einspruch zurückziehen?
Wurde der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid abgelehnt, folgt im Anschluss ein Gerichtstermin. Diesen Gerichtstermin kannst du durch die Rücknahme des Einspruchs verhindern. Das ist allerdings nur bis zum vereinbarten Gerichtstermin möglich – am Tag des Termins darf die Rücknahme des Einspruchs nur mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft erfolgen.
Sobald du den Einspruch zurückziehst, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig – und damit auch all seine Folgen, zu denen Bußgelder, Punkte in Flensburg und möglicherweise ein Fahrverbot zählen können. Außerdem kann die Behörde Verfahrensgebühren erheben, die für die Bearbeitung des Einspruchs geltend gemacht werden. Meist liegen die anfallenden Verwaltungsgebühren beim Zurückziehen des Einspruchs bei rund 25 Euro zzgl. Auslagen.
Welche Ausnahmen gibt es?
Nicht immer ist es ganz so einfach, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Der Sachverhalt gestaltet sich komplizierter, wenn du zum Zeitpunkt der Tat mit einem Firmenwagen unterwegs warst, du dich noch in der Führerschein-Probezeit befindest oder der Bußgeldbescheid von einer ausländischen Behörde stammt.
Diese Ausnahmen gibt es:
Bußgeldbescheid mit Firmenwagen: Fand das Vergehen mit einem Firmenwagen statt, erhältst du den Bescheid nicht selbst. Dieser wird an das Unternehmen gesendet, für das du tätig bist – also an deinen Chef. Die Haftung liegt allerdings immer beim Fahrer. Mögliche Bußgeldzahlungen können zwar vom Unternehmen übernommen werden, Punkte in Flensburg und Fahrverbote lassen sich allerdings nicht auf Unternehmen übertragen und werden dem Fahrer zugeschrieben. Die Person im Unternehmen, die den Anhörungsbogen ausfüllt, sollte daher die korrekten Fahrerdaten an die zuständige Behörde übermitteln.
Bußgeldbescheid als Fahranfänger: Wenn du noch in der Probezeit bist und erst vor Kurzem deinen Führerschein erhalten hast, giltst du rechtlich als Fahranfänger – und damit drohen bei Verkehrsverstößen höhere Strafen. Hier lohnt sich der Einspruch aber genau deshalb umso mehr. Wirst du in der Probezeit zum Beispiel mit mehr als 20 km/h zu viel geblitzt, erwartet dich nicht nur ein Bußgeld, sondern auch eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit.
Bußgeldbescheid aus dem Ausland: Innerhalb der EU sind Bußgeldforderungen klar geregelt. Alle Beträge über 70 Euro können grenzüberschreitend eingefordert werden. Manche Länder sehen dafür auch geringere Grenzen vor. Auch mit der Schweiz wurde ein Abkommen getroffen, sodass schweizerische Bußgelder (trotz fehlender EU-Mitgliedschaft) ab 40 Euro in Deutschland vollstreckt werden können. Es gestaltet sich zudem deutlich schwieriger, Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid aus dem Ausland einzulegen. Einerseits bist du dazu verpflichtet, dich an die nationalen Rechtsvorschriften des Landes zu halten, andererseits findet die Kommunikation mit den zuständigen Behörden ausschließlich über das Bundesamt für Justiz in Bonn statt. Hier lohnt sich also die Rücksprache mit einem Anwalt für Verkehrsrecht.
KLUGO Tipp:
Wird im Ausland, auch innerhalb der EU, ein Fahrverbot gegen dich ausgesprochen, so gilt dieses Fahrverbot nicht in Deutschland. Die Behörden vor Ort haben aber unter Umständen durchaus das Recht, deinen Führerschein nach einem Vergehen direkt einzuziehen und diesen erst nach Ablauf der Straffrist wieder an dich auszuhändigen.
Wie kann dich ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte unterstützen?
Wenn du einen Bußgeldbescheid erhältst, ist es in jedem Fall sinnvoll, einen Fachanwalt für Verkehrsrecht zu kontaktieren. Dieser kann zunächst prüfen, ob der Bescheid rechtsgültig ist – Formfehler oder ähnliches können dafür sorgen, dass der Bescheid ungültig ist. Handelt es sich um einen zulässigen Bußgeldbescheid, so sollte durch den Fachanwalt für Verkehrsrecht geprüft werden, ob sich ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid überhaupt lohnt – sind die Erfolgsaussichten eher gering, könnten die Kosten durch ein möglicherweise folgendes Verfahren deutlich höher ausfallen. Auch die Partner-Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO unterstützen dich hierbei. Im Rahmen der telefonischen Erstberatung lassen wir dir eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zukommen. Möchtest du im Anschluss weitere Hilfe, zum Beispiel beim Verfassen des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid, kannst du unsere Experten direkt telefonisch beauftragen. Du hast natürlich auch die Möglichkeit, dich zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zurückzumelden.
Möchtest du dich bis dahin weiter informieren, empfehlen wir dir unsere Beiträge zum Thema Verkehrsrecht. Hier findest du u. a. einen Bußgeldrechner, mit dem du ausrechnen kannst, wie hoch ein mögliches Bußgeld nach einem Verkehrsdelikt ausfällt und welche weiteren Strafen dich erwarten können.