Durch einen Autounfall können zahlreiche Schadensersatzansprüche für unverschuldete Beteiligte entstehen. Maßgebend hierfür ist, welche Schäden durch den Autounfall entstanden sind.
Bei Verkehrsunfällen kommt es nicht selten zu körperlichen Verletzungen der Unfallbeteiligten – oder gar zu Todesfällen. Die Geschädigten oder Hinterbliebenen können in vielen Fällen einen Anspruch auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz geltend machen. Dabei sollen mit dem Schmerzensgeld immaterielle Schäden und mit einem Schadensersatz vor allem materielle Schäden ausgeglichen werden.
Generell haben Sie Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn Sie körperlich geschädigt aus einem Unfall herausgehen. In der Höhe ist der Anspruch stark vom Einzelfall abhängig. Entscheidend sind unter anderem Art, Dauer, Behandlung und die Folgeschäden der Verletzung.Sebastian Scholz
Sofern jemand infolge eines Autounfalls gesundheitliche Folgeschäden erleidet, hat er Anspruch auf Schmerzensgeld. Eine solche gesundheitliche Beeinträchtigung muss jedoch nachweislich vom Unfall stammen. Die Beweislast liegt hierbei beim Unfallopfer selbst. Mit einem Gutachten von einem Sachverständigen kann der erforderliche Nachweis, der auch vor Gericht Beweiskraft hat, erbracht werden.
Das BGB beschreibt zum Thema Schadensersatz, in welchen Fällen dieser beansprucht werden kann:
In § 253 Absatz (1) steht, dass eine Entschädigung in Geld in bestimmten Fällen gefordert werden kann, auch wenn kein Vermögensschaden besteht.
In Absatz (2) wird die Verletzung des Körpers als solcher Fall genannt.
Das Schleudertrauma zählt zu den häufigsten Verletzungen nach einem Autounfall. Damit ein Unfallopfer aufgrund eines vorliegenden Schleudertraumas Schmerzensgeld verlangen kann, wird zunächst ein Gutachten vom Arzt benötigt. Ein Fall mit vorliegendem Schleudertrauma landet häufig vor Gericht, da die Versicherungen oftmals nicht zahlen wollen.
Schadensersatz erhalten Sie, sofern nach einem Unfall Schäden vorliegen, die erstattet werden müssen wie zum Beispiel Fahrzeugreparaturen, Arztrechnungen oder gar Fahrtwege, die erforderlich sind. Sofern die Kosten unmittelbar mit dem Unfall zusammenhängen oder direkte Folgen davon sind, können Sie sie als Schadensersatz zurückfordern.
Zunächst wird vom Gutachter, betreut durch den ADAC, ein Gutachten nach dem Hohenheimer Verfahren erstellt. Dieses berücksichtigt unter anderem auch den Haushaltungsführungsschaden, also die Tätigkeiten im eigenen Haushalt, die nach dem Unfall nicht mehr ausgeübt werden können.
Kontaktieren Sie einen Anwalt, wenn Sie Schmerzensgeld einfordern möchten. Dieser steht Ihnen rechtlich zu. Die Gerichtskosten sowie die Kosten für den Anwalt übernimmt in der Regel die Haftpflichtversicherung des Schadenverursachers.
Neben der strafrechtlichen Verfolgung kommt es meist noch zu einem zivilrechtlichen Prozess bei der Einforderung von Schmerzensgeld. Hierbei klagen Sie das Schmerzensgeld ein und ziehen dafür notfalls auch vor Gericht. Sofern sich beide Parteien jedoch außergerichtlich einigen können, ist ein aufwendiger Zivilrechtsprozess nicht mehr notwendig.
Sie sollten umgehend nach dem Unfall einen Arzt aufsuchen – spätestens sobald Sie erste Symptome oder Beschwerden wahrnehmen. Der Arzt untersucht Sie und bestätigt Ihnen daraufhin den Befund schriftlich. Dieses von ihm ausgehändigte ärztliche Gutachten müssen Sie nun Ihrer eigenen Versicherung und dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung vorlegen.
Das Schmerzensgeld nach einem Autounfall zahlt die gegnerische Haftpflichtversicherung.
Neben diesem Schmerzensgeld hat der Geschädigte zusätzlich Anspruch auf:
Die Höhe des Schmerzensgeldes ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Gerade die vorliegenden körperlichen Beschwerden und der Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit sind dabei ausschlaggebend. Sollte den Geschädigten allerdings eine Teilschuld am Unfallhergang treffen, schmälert sich das Schmerzensgeld.
Grundsätzlich können Sie nach einem Verkehrsunfall 30 Jahre lang, beginnend mit dem Tag des Unfalls, Schadensersatzansprüche erheben. Sollten sich innerhalb der genannten Frist keine erkennbaren Folgeschäden zeigen, kann das Unfallopfer gegebenenfalls auch nach dieser Zeit noch Schmerzensgeld beantragen.
Wenn Sie nach einem Autounfall Schmerzensgeld beantragen möchten, sollten Sie wie folgt vorgehen:
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