STAND 13.03.2023 | LESEZEIT 10 MIN
Autounfälle sind für alle Beteiligten ein belastendes Erlebnis. Neben den materiellen Schäden kann es durch einen Autounfall auch zu gesundheitlichen Einschränkungen, Schmerzen oder sogar irreversiblen Körperschäden kommen. Hier erfahren Sie, wie Sie für Ihre Rechte einstehen und Schmerzensgeld beantragten.
Kommt es durch einen Autounfall zu einem – wie auch immer gearteten – Schaden, muss dieser im Nachgang ausgeglichen werden. Hierbei gilt grundsätzlich das Verursacherprinzip: Wer den Unfall zu verantworten hat, muss auch für den dadurch entstandenen Schaden aufkommen. Neben den Schmerzensgeldansprüchen können auf den Unfallverursacher aber auch andere juristische Konsequenzen zukommen: Je nach Unfallhergang ist dann auch eine Ordnungswidrigkeit oder sogar eine Straftat einschlägig.
Sie möchten sich außergerichtlich auf ein Schmerzensgeld einigen – so gehen Sie vor:
Sollte keine außergerichtliche Einigung stattfinden, können Sie nach einem Unfall das Schmerzensgeld vor Gericht anfordern:
Bei Fragen zum Thema Verkehrsrecht oder auch bei Fragen rund um das Thema Schmerzensgeld nach Autounfall helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Verkehrsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Ein Autounfall hat im besten Fall nur Blechschäden zur Folge. Allerdings zeigt die Statistik, dass Unfälle im Straßenverkehr in vielen Fällen auch Personenschäden verursachen. Diese sind zwar in den letzten Jahren und Jahrzehnten aufgrund der modernen Bauweise von Fahrzeugen immer weniger geworden. Dennoch kommen jedes Jahr zahlreiche Verkehrsteilnehmer zu Schaden, wenn sie als Unfallbeteiligte in das Unfallgeschehen involviert sind. Nach dem Verursacherprinzip muss derjenige, der den Unfall verschuldet hat, für die Folgen des Unfalls einstehen. Dazu zählen alle materiellen Schäden, aber auch die Schäden, die an Leib und Leben anderer Unfallbeteiligter entstanden sind.
Geschädigte Unfallopfer können immer dann einen Anspruch auf Schmerzensgeld einfordern, wenn:
Wichtig zu wissen: Kommt es durch den Autounfall zum Unfalltod, haben die Angehörigen grundsätzlich keinen Anspruch auf Schmerzensgeld für den Verstorbenen. Ein solcher Anspruch kommt nur ausnahmsweise in Betracht, zum Beispiel dann, wenn die Angehörigen durch den Unfalltod selbst eine gesundheitliche Beeinträchtigung erfahren.
In der verkehrsrechtlichen Praxis sind Unfallopfer und damit Geschädigte oft auf juristische Unterstützung durch einen Anwalt angewiesen. Das liegt daran, dass die Versicherungen, die rechtlich für die Zahlung von Schmerzensgeld zuständig sind, häufig einen entsprechenden Anspruch nicht anerkennen oder versuchen, diesen nach unten zu korrigieren. Ist dies der Fall, kommt das Verkehrsrecht zur Anwendung: Vor dem zuständigen Gericht wird dann geklärt, ob der Unfallverursacher tatsächlich für die Schäden einstehen muss und in welcher Höhe ein Anspruch auf Schmerzensgeld vorliegt.
Die Höhe des Schmerzensgeldes, das nach einem Autounfall dem Geschädigten zusteht, hängt von zahlreichen Faktoren ab. Zum Ausgleich gelangen dabei die bereits erlittenen Schmerzen bzw. die Schmerzen, die noch eintreten werden (zum Beispiel durch noch notwendige Operationen oder Behandlungen), Ängste und Sorgen bzw. psychische Beeinträchtigungen sowie Einschränkungen der Lebensfreude und Lebensqualität.
Bei der möglichen Höhe spielen folgende Faktoren eine maßgebliche Rolle:
Bisher veröffentlichte Schmerzensgeldtabellen, darunter die ADAC-Schmerzensgeldtabelle und die Beck'sche Schmerzensgeldtabelle, dienen Gerichten als Orientierungshilfe. Die bisher höchste Schmerzensgeldsumme in Deutschland beträgt 800.000 Euro. Solche sechs-stelligen Beträge sind jedoch selten.
Verletzung nach einem Autounfall | Urteil | Schmerzensgeld |
---|---|---|
Leichte Prellungen von über zwei Wochen | OLG München, 2016, Az. 10 U 3138/15 | 250 € |
Schwere Kopfverletzung nach Autounfall; wegen Hirninfarkten Schwerstpflegefall; nach viereinhalb Monaten verstirbt Unfallgeschädigter. Der Schmerzensgeldanspruch geht auf die Erben des Verstorbenen über. | OLG Celle, 2020, Az. 14 U 81/20 | 30.000 € |
Unfallbedingtes Schleudertrauma 1. Grades sowie chronifizierte Depression | OLG Düsseldorf, 2015, Az. I-1 U 159/14 | 10.000 € |
Dauerhafter mittelschwerer Tinnitus als Unfallfolge | OLG Naumburg, 2013, Az. 1 U 97/12 | 12.000 € |
Dauerhafte Erektionsstörung aufgrund eines Autounfalls, welche zu Beeinträchtigungen des Sexuallebens, Stimmungsveränderungen und Depressionen führen kann | OLG Naumburg, 2014, Az. 2 U 100/13 | 25.000 € |
Verletzung von Brustkorb und Brustbein infolge des Verkehrsunfalls | OLG München, 2013, Az. 10 U 3314/12 | 3.500 € |
Schulterverletzung aufgrund des Verkehrsunfalls führten zu zweijährigen Beeinträchtigungen des Alltags und der Freizeit | OLG Karlsruhe, 2012, Az. 9 U 38/11 | 7.500 € |
Schwere Verletzungen aufgrund des Unfalls führten dazu, dass der Verletzte seitdem vom ersten Halswirbel an gelähmt ist, maschinell beatmet und zum großen Teil über eine Magensonde ernährt werden muss. Er ist - ohne Aussicht auf Heilung - bei vollem Bewusstsein. Der Kläger leidet im Bereich von Hals und Kopf unter starken Schmerzen. | OLG Schleswig-Holstein, 2033, Az. 9 U 92/03 | 500.000 € + eine monatliche Rente von 500 € |
Der Anspruch auf Schmerzensgeld beruht auf zwei Grundsäulen: Der Ausgleichsfunktion und der Genugtuungsfunktion.
Die Ausgleichsfunktion sorgt für die Deckung der Kosten, die nach einem Unfall zur Behandlung und Heilung anfallen. Für den Mehraufwand an Operationen oder Medikamenten z. B. aufgrund von Polytraumata nach einem Motorradunfall schafft das Schmerzensgeld hier Entschädigung und einen Ausgleich. Die Ausgleichsfunktion deckt den finanziellen Aspekt ab.
Die Genugtuungsfunktion deckt darüber hinaus die subjektive Seite ab. Sie dient der Wiedergutmachung für den erlittenen Unfall. Das Schmerzensgeld soll dem Geschädigten Erleichterung bzw., wie das Wort besagt, "Genugtuung" verschaffen. Der Schädiger soll mit der Zahlung des Schmerzensgelds seine Tat büßen und gleichzeitig wiedergutmachen. Da jeder Mensch Schmerz subjektiv und anders empfindet, ist es schwierig, einzuschätzen, durch welche Summe Wiedergutmachung gleichzeitig auch Genugtuung bedeutet.
Durch die Verjährung werden Rechtsstreitigkeiten innerhalb eines bestimmten Zeitraumes beigelegt. Die Verjährung von Ansprüchen wie das Schmerzensgeld beträgt i. d. R. drei Jahre. Die Verjährungsfrist läuft ab Ende des Jahres, in dem es zum Schadensfall kam. Nach Ablauf der Verjährungsfrist können keine Ansprüche mehr durchgesetzt oder Nachverhandlungen geführt werden.
Die Verjährungsfrist beginnt von neuem, wenn:
Es gibt Ausnahmefälle, in denen der Anspruch auf Schmerzensgeld verlängert werden kann. Gründe für eine Verlängerung der Verjährungsfrist sind z. B. laufende Gerichtsverhandlungen, beantragte Mahnbescheide gegen den Schädiger oder das Leistungsverweigerungsrecht des Schädigers. Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer vorsätzlichen Verletzung z. B. des Lebens oder der Gesundheit beruhen, verjähren erst nach 30 Jahren.
Auch im Verkehrsrecht gilt das Verursacherprinzip. Damit muss der Unfallverursacher dem geschädigten Unfallopfer das Schmerzensgeld in angemessener Höhe zahlen. Natürlich wird der Unfallverursacher das Schmerzensgeld nach einem Autounfall nicht aus eigener Tasche zahlen. Er wird den Anspruch des Geschädigten an seine Haftpflichtversicherung weitergeben, die für die entstandenen materiellen und auch immateriellen Schäden aufkommt.
Obwohl die Versicherung genau dafür da ist, Schäden zu regulieren, die aus Unfällen hervorgehen, gibt es in der Praxis oftmals Schwierigkeiten, wenn es darum geht, Schmerzensgeld nach einem Autounfall geltend zu machen. Dabei greifen die Versicherer gerne zu den unterschiedlichsten Tricks und Kniffen, um eine Zahlung zu umgehen. Besonders häufig werden den Geschädigten zum Beispiel Gegenangebote gemacht: Diese liegen dann unter der ursprünglichen Forderung und sind in der Regel als unangemessen zu betrachten. Stoßen Sie bei der Geltendmachung von Schmerzensgeld nach einem Autounfall auf Schwierigkeiten im Umgang mit der gegnerischen Versicherung, kann Ihnen ein Anwalt dabei helfen, eine angemessene Summe durchzusetzen.
Als Geschädigter sollten Sie sich nach einem Autounfall nicht auf Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung einlassen. Mit der Unterstützung eines Anwalts für Verkehrsrecht lassen sich Ansprüche schnell und zuverlässig einfordern und durchsetzen – oft auch ohne gerichtliche Auseinandersetzung.
Bei Fragen zum Thema Verkehrsrecht oder auch bei Fragen rund um das Thema Schmerzensgeld nach Autounfall helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer telefonischen Erstberatung weiter. Unsere kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten im Verkehrsrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.
Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.
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