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Handy am Steuer
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Handy am Steuer

Das Handy klingelt während der Fahrt. Ein Anruf oder eine Benachrichtigung fordern unsere Aufmerksamkeit. Im Straßenverkehr kann allerdings schon ein kurzer Blick aufs Handy ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Welche Strafen der Gesetzgeber bei Verstößen gegen das Handyverbot am Steuer vorsieht und wie man dagegen vorgehen kann, erfahren Sie hier.

Am Steuer ist schon ein kurzer Blick aufs Handy gefährlich. Neben der erhöhten Unfallgefahr sieht der Gesetzgeber zahlreiche Strafen für die Nutzung des Mobiltelefons im Straßenverkehr vor.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Handy am Steuer ist vielfach Ursache für Verkehrsunfälle mit Sach- und Personenschäden.
  • Um vorzubeugen, hat der Gesetzgeber die Nutzung des Handys am Steuer verboten.
  • Wer im Auto telefonieren möchte, muss dies entweder bei ausgeschaltetem Motor oder mit einer Freisprecheinrichtung tun.
  • Neben dem Handy ist auch die Nutzung anderer Geräte am Steuer untersagt – zum Beispiel das Navigationsgerät, Taschenrechner oder Berührungsbildschirme dürfen nicht genutzt werden.
  • Wird man von der Polizei bei der Nutzung eines elektrischen Geräts im KFZ erwischt, erhält man einen Bußgeldbescheid.

Was umfasst das Handyverbot am Steuer?

Lange Zeit hielt sich das Gerücht, dass nur das Telefonieren mit dem Handy am Ohr im Auto verboten sei. Tatsächlich geht der Gesetzgeber jedoch viele Schritte weiter. Die genauen Anforderungen an den Autofahrer werden in § 23 der Straßenverkehrsordnung geregelt: Weder Sicht noch Gehör dürfen durch Mitfahrer, Tiere, Ladung, Geräte oder den Fahrzeugzustand negativ beeinträchtigt werden.

Das heißt konkret: Nicht nur die Nutzung eines Mobiltelefons ist am Steuer verboten, sondern auch die Nutzung aller anderen Geräte, die aktiv vom Straßenverkehr ablenken. Als Gerät werden unter anderem alle Geräte der Unterhaltungselektronik oder Ortsbestimmung gewertet, die im Auto verwendet werden. Im Jahr 2020 hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch ein Taschenrechner während der Fahrt nicht genutzt werden darf.

Welche elektronischen Geräte dürfen nicht am Steuer genutzt werden?

Die Zeiten, in denen lediglich das Telefonieren mit dem Smartphone am Ohr verboten war, sind längst vorbei. Der Einzug der modernen Medien in unsere Kraftfahrzeuge hat dafür gesorgt, dass auch viele weitere Geräte durch Entscheidungen der Gerichte unter das Handyverbot am Steuer fallen.

Dazu zählen unter anderem:

  • Navigationsgeräte
  • Berührungsbildschirme
  • Fernseher
  • Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiofunktion
  • Mobiltelefone
  • Tragbare Flachrechner und Taschenrechner
  • Smartwatches
  • Notebooks und Laptops
  • Diktiergeräte
  • iPods und mp3-Player
  • E-Book Reader
  • Videobrillen und andere sichteinschränkenden Geräte

Wann ist telefonieren am Steuer erlaubt?

Es gibt bestimmte Vorrichtungen, mit denen das Telefonieren im Auto erlaubt ist. Dabei darf das Gerät zu keiner Zeit in der Hand gehalten und benutzt werden. Mithilfe technischer Hilfsmittel, zum Beispiel einer Freisprecheinrichtung oder einem Headset, ist auch das Telefonieren am Steuer erlaubt. Dies hat den Hintergrund, dass mit derartigen Hilfsmitteln schon ein einfacher Knopfdruck zur Annahme des Telefonats ausreicht und im Anschluss ein Gespräch, ähnlich der Unterhaltung mit einem Mitfahrer, geführt werden kann. Da dies keinen großen Eingriff in den Straßenverkehr bedeutet, ist das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung oder Headset am Steuer ausdrücklich zulässig.

Auch ein Handy, das in einer KFZ-Halterung befestigt wurde und darin beispielsweise als Navigationsgerät dient, ist erlaubt, solang es nicht während der Fahrt bedient wird. Das bloße in die Hand nehmen des Smartphones ist ebenfalls nicht verboten.

Außerdem ist das Telefonieren am Steuer erlaubt, wenn das Kraftfahrzeug steht und der Motor vollständig ausgeschaltet wurde.

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Die Regelungen, wann Telefonieren im Auto erlaubt oder verboten ist, variieren von Land zu Land. So ist zum Beispiel in Frankreich auch das Telefonieren mit Headset nicht gestattet. Vor einer Urlaubsreise sollte man sich daher zu den individuellen Vorschriften genau informieren.

Welche Strafen gibt es, wenn man das Handy am Steuer nutzt?

Wie hoch die Strafe für eine Handynutzung am Steuer ausfällt, hängt auch immer von den weiteren Umständen ab. Grundsätzlich kostet es den Fahrer 100 Euro Bußgeld, wenn das Handy am Steuer genutzt wird. Dazu kommt noch 1 Punkt in Flensburg. Anders sieht es jedoch aus, wenn es durch die Handynutzung am Steuer tatsächlich zu einer Gefährdung im Straßenverkehr kam. Hierbei fallen 150 Euro Bußgeld und 2 Punkte in Flensburg an. Außerdem wird dieses Vergehen mit einem Monat Fahrverbot bestraft. Noch teurer wird das Handy am Steuer, wenn es tatsächlich zu einem Unfall mit Sachbeschädigung kam. Hier beträgt das Bußgeld 200 Euro zusätzlich zu den 2 Punkten in Flensburg und einem Monat Fahrverbot.

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Bußgeldbescheid

"Bußgelder werden bei Vorliegen einer Ordnungswidrigkeit vergeben. Häufig handelt es sich dabei um das sogenannte Falschparken oder Überfahren einer roten Ampel. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zum Thema Bußgeld. "

Mit dem Handy in der Hand geblitzt – und jetzt?

Wer mit dem Handy in der Hand von einem mobilen oder festinstallierten Blitzer geblitzt wird, begeht gleich zwei Ordnungswidrigkeiten: Die Geschwindigkeitsüberschreitung und das Handy am Steuer. Gerichtlich wird dieser Fall jedoch als eine Tateinheit betrachtet, da beide Ordnungswidrigkeiten zur selben Zeit, am selben Ort und durch dieselbe Person entstanden sind. Daher wird in diesem Fall immer die Ordnungswidrigkeit verfolgt, die ein höheres Bußgeld und ggf. weitere Punkte in Flensburg oder ein Fahrverbot zur Folge hat. Nutzen Sie für eine erste Einschätzung der Bußgeldhöhe einfach den KLUGO Bußgeldrechner.

Übrigens: Auch als Fahrradfahrer ist das Handy am Steuer verboten. Wer beim Fahrradfahren mit dem Smartphone in der Hand erwischt wird, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen.

Wie hoch das Bußgeld für das Handy am Steuer ausfällt, hängt von vielen Faktoren ab. Wird man dagegen mit Handy am Steuer geblitzt, wird nur eine der Ordnungswidrigkeiten – im Regelfall die mit höherem Bußgeld – verfolgt.

Welche Strafen fallen im Ausland für Handy am Steuer an?

In vielen Ländern sind die Strafen und Bußgelder für die Nutzung des Handys am Steuer deutlich höher als in Deutschland. Während hier lediglich 100 Euro Bußgeld fällig werden, kann es im Ausland durchaus bis in den vierstelligen Bereich gehen. Dabei orientieren sich die meisten Länder jedoch an einem sogenannten Bußgeldrahmen, der kein festes Bußgeld für eine Vergehen vorsieht, sondern den zuständigen Polizisten und Ordnungsbeamten immer einen gewissen Spielraum lässt. Dabei hängt die Höhe des Bußgeldes daher auch immer von weiteren Faktoren ab, die die Ordnungswidrigkeit beeinflussen – also die konkrete Situation, in der das Handy am Steuer genutzt wurde.

Buchungszeitpunkt von Pauschalreisen in Deutschland in den Jahren 2016/2017 – Infografik
So teuer wird's in ausgewählten Urlaubsländern mit Handy am Steuer – Infografik

Obwohl die Bußgelder für die Nutzung des Handys am Steuer in vielen Ländern höher sind als in Deutschland, muss doch nur selten mit schwereren Folgen gerechnet werden. Verkehrsordnungswidrigkeiten und Verkehrsverstöße im Ausland können nicht zu Punkten in Flensburg führen. Die meisten Länder haben dagegen eigene Punktesysteme. Begeht man also regelmäßig beim Urlaub in Spanien eine Verkehrsordnungswidrigkeit, kann es vor Ort durchaus zu einem Fahrverbot kommen – auch wenn dieses Verbot in Deutschland keinerlei Gültigkeit hat. Weitere Informationen zum Führerscheinentzug finden Sie in unserem KLUGO-Beitrag zum Thema Führerscheinentzug: Dauer, Konsequenzen & Sperrfristen.

Handy am Steuer in der Probezeit – welche Konsequenzen muss ich befürchten?

Mit der Erteilung der Fahrerlaubnis – konkreter gesagt, mit der Aushändigung des Führerscheins – beträgt die Probezeit zwei Jahre. Wer innerhalb dieser Zeit einen Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung begeht, kann noch zusätzlich bestraft werden. Das Handy am Steuer während der Probezeit gilt als sogenannter A-Verstoß, also schwerwiegender Verstoß, der die Probezeit automatisch um zwei Jahre verlängert.

Außerdem ist nach der Nutzung des Handys am Steuer in der Probezeit ein Aufbauseminar verpflichtend, dessen Kosten vom Fahrer vollständig übernommen werden müssen. Zusätzlich wird man als Fahrer in der Probezeit bei der Nutzung des Handys am Steuer natürlich auch mit den üblichen 100 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg bestraft.

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Während der Probezeit sollte besonders penibel darauf geachtet werden, sich an die gängigen Verkehrsregeln zu halten. Andernfalls kann die Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar gefordert werden. Auch ein Entzug des Führerscheins ist während der Probezeit schneller möglich.

Unfall mit Handy am Steuer – was sind die Folgen?

Nicht selten führt die Nutzung des Mobiltelefons am Steuer zu einem Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden. Wer mit dem Handy am Steuer einen Unfall baut, muss unweigerlich mit weiteren Strafen rechnen. Kommt es bei der Handynutzung am Steuer zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, steigt das Bußgeld automatisch auf 150 Euro an. Bei einem tatsächlichen Unfall beträgt das Bußgeld 200 Euro. Gleichwohl kommt es neben der Ordnungswidrigkeit aber auch häufig zu einer polizeilichen Anzeige und einem Gerichtsverfahren, bei dem der Unfallverursacher durchaus als teilschuldig oder schuldig eingestuft werden kann, wenn er ein Handy am Steuer genutzt hat.

Welche Strafe auf eine Verurteilung folgt, entscheidet dann natürlich immer das Gericht. Dabei kommt es vor allem auch darauf an, wie schwer der Unfall war und ob lediglich ein Sachschaden oder auch ein Personenschaden daraus resultierte. Sobald Personen beim Unfall verletzt wurden oder eine konkrete Gefährdung bestand, handelt es sich um eine mögliche fahrlässige Körperverletzung oder eine Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c Abs. 1 StGB).

Für die Schäden im Straßenverkehr kommt im Regelfall die KFZ-Versicherung auf. Nicht so allerdings bei Unfällen mit Handy am Steuer! Unter Umständen wird dies als grobe Fahrlässigkeit gewertet und ist daher nicht mehr durch die KFZ-Versicherung abgedeckt. Dies gilt jedoch grundsätzlich nur für die Schäden am eigenen Auto. Die Schäden am Kraftfahrzeug des Geschädigten werden in jedem Fall durch die KFZ-Haftpflichtversicherung übernommen. Der § 276 des BGB legt fest, wann ein Unfall in die Verantwortlichkeit des Schuldners übergeht.

Widerspruch mithilfe eines Anwalts einlegen?

Wer mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, erhält einige Wochen nach der Tat einen Bußgeldbescheid. Darauf wird die vorgeworfene Ordnungswidrigkeit ebenso detailliert erläutert wie die darauf basierende Strafe – beim Handy am Steuer also ein Punkt in Flensburg und ein Bußgeld. Wer Einspruch gegen diesen Bußgeldbescheid einlegen möchte, sollte dies immer in Absprache mit einem Anwalt fürs Verkehrsrecht tun.

Entscheidet man sich für einen Einspruch, wird ein sogenanntes Zwischenverfahren eingeleitet, bei dem die zuständige Behörde den Sachverhalt und die Beweise noch einmal genau prüft. Nur Fälle, in denen die Beweislast klar ist, werden im Anschluss an das Gericht weitergeleitet, das dann über Schuld oder Unschuld des Fahrers entscheidet.

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Die Entscheidung, ob man gegen einen Bußgeldbescheid wegen des Handys am Steuer Einspruch einlegt, sollte wohlüberlegt sein. Hält die Behörde an den Vorwürfen fest, kommt es zu einer Gerichtsverhandlung – die Kosten können unter Umständen bei einer Verurteilung daher höher sein als das ursprüngliche Bußgeld.

Wenden Sie sich für eine erste Einschätzung Ihres Falls an einen KLUGO Partner-Anwalt für Verkehrsrecht. Dieser kann Ihnen eine erste Orientierung bieten und dabei helfen Ihre Erfolgsaussichten einzuschätzen. Mehr Informationen zum Thema erhalten Sie in unserem Ratgeber unter der Rubrik Verkehrsrecht.

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