Ist das erlaubt? Maskiert Autofahren

von KLUGO Redaktion
09.02.2023
2 Min Lesezeit

Sei es zu Karneval, nach einem Maskenball, einer Mottoparty oder zum Schutz vor Coronaviren – maskiert Autofahren kann Probleme mit sich bringen. Etwa dann, wenn man geblitzt wird oder wegen schlechter Sicht einen Unfall verursacht.

Das Wichtigste in Kürze zu maskiert Autofahren

  • Es ist nicht grundsätzlich verboten, mit einer Maske Auto zu fahren.
  • Fahrzeugführende müssen dafür sorgen, dass ihre Sicht nicht behindert ist.
  • Für Fahren mit behinderter Sicht kann ein Bußgeld fällig werden.
  • Wer maskiert Auto fährt und einen Unfall baut, dem droht neben einem Bußgeld auch Ärger mit der Versicherung.

Ist das maskierte Fahren gesetzlich geregelt?

Eine ausdrückliche Regelung zum Autofahren mit Maske findet sich im Gesetz nicht. Wer ein Fahrzeug führt, muss nach § 23 StVO jedoch dafür sorgen, dass seine Sicht, aber auch sein Gehör nicht beeinträchtigt wird. Die StVO nennt als Quellen einer solchen Beeinträchtigung allerdings nur „die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs“. Da Kleidungsstücke hier nicht aufgeführt werden, ist es grundsätzlich erlaubt, auch maskiert zu fahren. Nach § 23 Abs. 4 StVO darf jemand, der ein Kraftfahrzeug führt, allerdings sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Eine Maske, die wesentliche Teile des Gesichts bedeckt, muss deshalb beim Autofahren abgenommen werden.

Bekomme ich ein Bußgeld, wenn ich maskiert Auto fahre?

Wie bereits geschrieben, normiert § 23 StVO die Pflicht von Autofahrern, ihre Sicht und Gehör weder durch Ladung, noch durch Tiere, Besetzung oder Geräte zu beeinträchtigen. Wenn du dich maskiert hinter das Steuer setzt, drohen bei einem bloßen Fahren mit einer Maske weder ein Bußgeld noch Punkte in Flensburg. Ordnungswidrig ist es nur, sein Gesicht so zu verhüllen oder zu verdecken, dass man nicht mehr erkennbar ist. Dann kann ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro drohen.

Was passiert, wenn ich kostümiert einen Unfall baue?

Es macht zunächst keinen Unterschied, ob jemand in dem Moment, in dem er einen Unfall verursacht, verkleidet ist oder nicht. Ein Kostüm wird erst dann zum Problem, wenn es zum Unfall geführt oder diesen gefördert hat. Beispiel: Jemand kann die Bremse nicht richtig treten, weil er sich in seinem Kostüm verheddert. Oder jemand kollidiert mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, weil sein Sichtfeld durch eine Verkleidungsmaske eingeschränkt ist. In einem solchen Fall wird die im Verkehr erforderliche Sorgfalt nicht eingehalten. Verletzt sich dadurch ein Mensch, kann eine fahrlässige Körperverletzung im Sinne von § 229 StGB vorliegen, die strafbar ist. Kommt jemand durch den Unfall zu Tode, liegt eine fahrlässige Tötung im Sinne von § 222 StGB vor.

Wird ein Unfall fahrlässig verursacht, kann ein Bußgeld verhängt werden. Außerdem kann es passieren, dass die Kaskoversicherung nicht leistet, wenn grobe Fahrlässigkeit gegeben ist, und eine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse deiner Kfz-Haftpflichtversicherung erfolgt.

Wie ist die Rechtslage, wenn ich verkleidet geblitzt wurde?

Eine Verkleidung ist nur dann ein Problem, wenn das Gesicht nicht mehr erkennbar ist. Wird man maskiert geblitzt, ist die Identifizierung des Fahrers erschwert. Die Behörde kann in einem solchen Fall eine Fahrtenbuchauflage gegen den Fahrer verhängen. Eine Fahrtenbuchauflage soll sicherstellen, dass der Fahrzeugführer zukünftig eindeutig festgestellt werden kann. Verstößt man gegen diese Auflage, kann ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro fällig werden.

Wie kann dir ein KLUGO Partner-Anwalt helfen?

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.

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