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Kfz- Steuerrechner
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Steuerrechner Kfz: Jetzt berechnen

STAND 10.07.2023 | LESEZEIT 7 MIN

Wer Halter eines Kraftfahrzeugs ist und dieses im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte, muss eine Kraftfahrzeugsteuer zahlen. Finden Sie mit unserem Autosteuerrechner heraus, wie viel Sie für Ihr Fahrzeug in diesem Jahr zahlen müssen.

Die Kfz-Steuer spielend leicht mit dem Autosteuerrechner herausfinden

Die Kfz-Steuer wird seit Februar 2014 von den örtlichen Zollämtern erhoben und jedes Jahr zum 20. September einheitlich eingezogen. Bei der korrekten Berechnung der für Ihr Fahrzeug zu erwartenden Kfz-Steuer gilt es laut Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) zu berücksichtigen, um welche Art Kraftfahrzeug es sich handelt und ob etwaige Steuervergünstigungen infrage kommen. Mithilfe unseres Kfz-Steuerrechners und ein paar Daten aus Ihrem Fahrzeugschein lässt sich hier in wenigen Minuten der korrekte Steuersatz für Ihr Auto für das Jahr 2023 ermitteln.

So gehen Sie vor

  1. Wählen Sie im ersten Schritt die Fahrzeugart aus.
  2. Ergänzen Sie im zweiten Feld das Datum der Erstzulassung.
  3. Wählen Sie nun aus, ob Ihr Fahrzeug ein Benziner oder ein Diesel-Fahrzeug ist.
  4. Geben Sie danach den Hubraum in cm³ an.
  5. Ergänzen Sie im letzten Schritt den CO₂-Ausstoß in g/km.
  6. Klicken Sie auf „Berechnen“ und erhalten Sie Ihre Kfz-Steuer.

Wozu dient der Kfz-Steuer-Rechner?

Der kostenlose Kfz-Steuer-Rechner ist ein Online-Tool, der entwickelt wurde, um Ihnen dabei zu helfen, die voraussichtliche Höhe Ihrer Kfz-Steuer für ein bestimmtes Fahrzeug zu berechnen. Der Kfz-Steuer-Rechner ermöglicht es Ihnen, alle relevanten Fahrzeug-Angaben mit nur wenigen Klicks einzugeben und anhand der geltenden Steuertabellen die geschätzte Höhe der Kfz-Steuer für Ihr Fahrzeug zu ermitteln. Dies ist besonders beim geplanten Kauf eines neuen Fahrzeugs nützlich oder bei der Entscheidung über den Kauf eines Gebrauchtwagens, da Sie so die potenziellen Steuerkosten im Voraus abschätzen können.

Wie setzt sich die Kfz-Steuer zusammen und wonach richtet sie sich?

Beim Pkw berechnet sich die Höhe der Kfz-Steuer nach dem jeweils vorhandenen Hubraum, der Art des Motors (Benzin/Diesel) und der Schadstoffklasse, wobei schadstoffärmere Fahrzeuge steuerlich entlastet werden sollen. Bei Motorrädern mit mehr als 11 kW und 125 cm³ werden hingegen pro 25 m³ 1,84 € erhoben; bei Wohnmobilen erfolgt die Berechnung nach der zulässigen Gesamtmasse und der jeweiligen Schadstoffklasse. Quads und Trikes werden je nach Hubraum und EU-Abgasstufen besteuert.

Während beim Pkw der Hubraum, die Motorart und die Schadstoffklasse zugleich ausschlaggebend für die Höhe der Kfz-Steuer sind, wird bei Motorrädern bisher lediglich der Hubraum berücksichtigt. Eine zusätzliche Berücksichtigung der Abgaswerte wäre ebenso wünschenswert und ist auch für die Zukunft angedacht, jedoch gibt es bis dato noch keinen aktuellen Beschluss seitens der Gesetzgeber.

Bei Elektroautos muss die ersten fünf Jahre nach der Erstzulassung keine Kfz-Steuer entrichtet werden. Nach diesen fünf Jahren berechnet sich die Kfz-Steuer nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Für Anhänger mit amtlicher Zulassung und Nummernschild richtet sich die Besteuerung nach der zulässigen Gesamtmasse, wobei je 200 kg 7,46 € erhoben werden. Bei allen anderen motorisierten Fahrzeugen erfolgt die Berechnung auf Grundlage des zulässigen Gesamtgewichtes und gegebenenfalls der Motorart und dazugehörigen Schadstoffemission. All diese Merkmale werden in unserem Kfz-Steuerrechner automatisch berücksichtigt.

Welche Angaben benötige ich, um die Kfz-Steuer zu berechnen?

Zur korrekten Berechnung Ihrer Kfz-Steuer für 2023 mithilfe des Kfz-Steuerrechners benötigen Sie einige Informationen aus Ihrem Fahrzeugschein.

Hierzu gehören folgende Fahrzeugmerkmale:

  • Fahrzeugart: Die Höhe der jeweiligen Kfz-Steuer richtet sich in erster Linie nach der Fahrzeugart. Dies ist in § 9 des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) geregelt.
  • Erstzulassung: Das Datum der Erstzulassung finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt B oder unter Punkt 32 im alten Fahrzeugschein.
  • Motorart: Abhängig von der Motorart werden folgende Grundbeträge veranschlagt: Benziner = 2,00 Euro je 100 cm³ Hubraum; Diesel = 9,50 Euro je 100 cm³ Hubraum.
  • Hubraum: Die Größe des Hubraums finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter Punkt P.1 oder unter Punkt 8 im alten Fahrzeugschein. Die Berechnung der Kfz-Steuer für aktuelle Fahrzeuge beruht auf einem Sockelbetrag von zwei Euro pro 100 cm³ Hubraum.
  • CO₂-Wert (im Fahrzeugschein Feld „V.7“): Der CO₂-Ausstoß oder Emissionswert gibt Auskunft darüber, wie viel Gramm Kohlendioxid pro 100 Kilometer aus dem Auspuff kommen. CO₂-Grenzverordnungen sind ein zentrales Klimaschutzinstrument der Regierung. Diesen Wert enthalten nur Fahrzeugscheine, die nach 2009 ausgestellt wurden.

Welche Fahrzeuge sind 2023 von der Kfz-Steuer befreit?

Gemäß § 3 des Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) sind die folgenden Fahrzeuge grundsätzlich von der Kfz-Steuer befreit:

  • Polizei- und Feuerwehrautos
  • Krankentransporte
  • Fahrzeuge des Zoll- und Ordnungsamtes
  • Straßenreinigungsmaschinen
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Omnibusse
  • Zugfahrzeuge
  • Fahrzeuge von schwerbehinderten Fahrzeughaltern (mit den Merkmalen H, aG oder Bl)
  • Lastenanhänger für Lkw oder Traktoren (nach Antrag)
  • Ausländische Fahrzeuge sind laut § 3 Nr. 13 KraftStG bis zu einem Jahr steuerbefreit

Steuervergünstigungen gelten für:

  • Behinderte Autofahrer, wenn Sie das Merkzeichen „H“ (hilflos), „Bl“ (blind), oder „aG“ („außergewöhnlich gehbehindert“) besitzen (Vergünstigung 100 %)
  • Autoinhaber, welche gemäß des neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) behindert sind und dies mit dem orangen Ausweis nachweisen können (Vergünstigung 50 %)
  • Oldtimer (Pauschalsteuer nach § 9 Abs. 4 Nr. 2 KraftStG)

Eine Besonderheit bzw. Einschränkung gilt hier für schwerbehinderte Fahrzeughalter: Das steuerbegünstigte Fahrzeug darf ausschließlich vom Halter selbst, zum Transport des Halters oder für Besorgungen für den Halter gefahren werden. Das Bewegen dieses Fahrzeugs von anderen Personen, welche die zuvor genannten Punkte nicht berücksichtigen, ist verboten und kann zu einem Entzug der Zulassung für das steuerentlastete Fahrzeug führen.

Außerdem werden Fahrzeughalter von reinen Elektroautos bis zum 31. Dezember 2030 von der Kfz-Steuer befreit. Die maximale Dauer der Steuerbefreiung beträgt zehn Jahre. Aktuelle Käufer von E-Autos können den vollen 10-Jahreszeitraum also nicht mehr ausnutzen. Nach dem Ablauf der Frist Ende 2030 erhalten Fahrzeughalter reiner Elektroautos weiterhin eine Steuer-Vergünstigung von 50 Prozent.

Wer muss überhaupt Kfz-Steuern zahlen?

Wer der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt, ist im Gesetz geregelt.

§ 1 KraftStG

(1) Der Kraftfahrzeugsteuer unterliegt

  1. das Halten von inländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen;
  2. das Halten von ausländischen Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen, solange die Fahrzeuge sich im Inland befinden. Ausgenommen hiervon sind ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmte und verwendete Kraftfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem verkehrsrechtlich zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 Kilogramm, die nach Artikel 5 der Richtlinie 1999/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Juni 1999 über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung bestimmter Verkehrswege durch schwere Nutzfahrzeuge (ABl. L 187 vom 20.7.1999, S. 42), die zuletzt durch die Richtlinie 2013/22/EU (ABl. L 158 vom 10.6.2013, S. 356) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zugelassen sind;
  3. die widerrechtliche Benutzung von Fahrzeugen;
  4. die Zuteilung von Oldtimer-Kennzeichen sowie die Zuteilung von roten Kennzeichen, die von einer Zulassungsbehörde im Inland zur wiederkehrenden Verwendung ausgegeben werden. Dies gilt nicht für die Zuteilung von roten Kennzeichen für Prüfungsfahrten.

(2) Auf die Kraftfahrzeugsteuer sind diejenigen Vorschriften der Abgabenordnung anzuwenden, die für andere Steuern als Zölle und Verbrauchsteuern gelten.

Steuerpflichtig wird der Halter eines Fahrzeugs also erst dann, wenn er dieses für den Straßenverkehr zulassen möchte.

Dazu muss er beim Straßenverkehrsamt die nötigen Bescheinigungen und Kennzeichen beantragen. Mit der Abmeldung eines Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsbehörde endet somit auch die Steuerpflicht des Fahrzeughalters.

klugo tipp

Wird Ihr Fahrzeug entwendet, so haben Sie dieses unverzüglich bei der Polizei und bei der zuständigen Zulassungsbehörde anzuzeigen. Nach spätestens 18 Monaten erfolgt bei Nichtauffinden die automatische Abmeldung des Fahrzeugs seitens der Zulassungsbehörde.

Sollten Sie durch die Vorauszahlung der Steuer ein Guthaben beim Zollamt haben, so wird dieses innerhalb von drei Wochen nach der Abmeldung automatisch an die im SEPA-Mandat angegebene Kontoverbindung zurückgezahlt.

Fahrzeuge benötigen zudem ein sogenanntes Ausfuhrkennzeichen, wenn der Halter beabsichtigt, sein Auto zur Überführung für einen dauerhaften Auslandsaufenthalt in Betrieb zu nehmen. Hierbei fällt die Kfz-Steuer für mindestens einen Monat, darüber hinaus bis zur Abmeldung des jeweiligen Ausfuhrkennzeichens, an. Sollten Sie nicht in Deutschland wohnhaft sein, muss die Kfz-Steuer vor Zuteilung des Ausfuhrkennzeichens bezahlt werden.

Bestand an Verträgen in der Kfz-Versicherung (in Millionen) – Infografik
Bestand an Verträgen in der Kfz-Versicherung (in Millionen) – Infografik

Wann, wie und an wen wird die Kfz-Steuer gezahlt?

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus, stets am 20. September, vom zuständigen Hauptzollamt eingezogen. Sollte sich bei Ihren persönlichen Daten, der Adresse, der Kontoverbindung oder beim Halter des Fahrzeugs im Laufe des Jahres Änderungen ergeben haben, so sind diese laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (§ 13 Abs. 1 und Abs. 3 FZV) unverzüglich an die Zulassungsbehörde zu melden. Dazu können Sie entweder ein bereits vorgefertigtes Formular zur Datenänderung ausfüllen oder eine formlose Mitteilung mit den neuen Daten verschicken. Sollten Sie mehrere Kraftfahrzeuge besitzen, so reicht eine einzelne Meldung aus. Die Zulassungsbehörde übermittelt die neuen Daten dann an das zuständige Hauptzollamt.

Bei rechtlichen Fragen zum Thema Kfz-Steuer helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Steuerrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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