Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Unfallflucht nicht bemerkt
THEMEN

Fahrerflucht nicht bemerkt

Wohl jeder Autofahrer baut irgendwann einmal einen Unfall oder touchiert in einer engen Straße ein parkendes Fahrzeug. Soweit kein Problem – wenn der Unfall bemerkt wird. Doch was ist, wenn der Verursacher eines Schadens den Vorfall nicht registriert? Hat den Unfall jemand beobachtet, wird wohl bald eine Anzeige wegen Unfallflucht ins Haus flattern. Wie Sie sich in einem solchen Fall verhalten sollten, können Sie dem folgenden Beitrag entnehmen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer einen Unfall verursacht und sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, macht sich des Tatbestands der Fahrerflucht gemäß § 142 StGB schuldig.
  • Der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn der Unfallverursacher den Unfall nicht bemerkt.
  • Wem später auffällt, dass er einen Schaden verursacht hat, der sollte sich bei der Polizei selbst anzeigen, wenn er möglichst glimpflich davonkommen möchte.
  • Fahrerflucht verjährt erst nach 5 Jahren.

Wann liegt Fahrerflucht vor?

Fahrerflucht bzw. Unfallflucht liegt immer dann vor, wenn der Fahrer eines Autos einen Schaden an einem anderen Fahrzeug oder öffentlichem Eigentum verursacht und sich vom Unfallort entfernt, ohne den Geschädigten oder die Polizei über den Vorfall zu informieren und seine Personalien mitzuteilen. Das unerlaubte Entfernen vom Unfallort kann dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Wenn der Verursacher des Schadens nicht wahrgenommen hat, dass er fremdes Eigentum beschädigt hat, ist der Tatbestand der Unfallflucht gem. § 142 StGB hingegen nicht erfüllt.

Die Staatsanwaltschaft ist in der Beweispflicht und muss dem Unfallverursacher nachweisen, dass er sich vorsätzlich vom Unfallort entfernt hat.

Was kann ich tun, wenn ich eine Fahrerflucht erst im Nachhinein bemerke?

Dass eine Fahrerflucht beim Unfall nicht bemerkt wird, kommt öfter vor als gedacht. Wenn Ihnen allerdings später auffällt, dass Sie einen Schaden verursacht haben, ist schnelles Handeln gefragt: Gehen Sie unbedingt zur Polizei und zeigen den Schaden an.

Obwohl viele Menschen verständlicherweise vor einer solchen Selbstanzeige zurückschrecken, ist sie die einzige Möglichkeit, den Staatsanwalt davon zu überzeugen, das Verfahren wegen Fahrerflucht einzustellen. Schließlich zeigen Sie mit der Selbstanzeige, dass Sie sich Ihres Fehlers bewusst sind und die Verantwortung übernehmen möchten. Wenn Sie Fragen haben oder sich über eine Selbstanzeige informieren möchten, ist ein Fachanwalt für Verkehrsrecht der richtige Ansprechpartner für Sie.

Wann wird ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt?

Ob ein Verfahren wegen Fahrerflucht eingestellt wird, hängt vom Einzelfall ab. Wenn der Unfallverursacher glaubhaft versichern kann, dass er die Fahrerflucht nicht bemerkt hat, fehlt es ihm am erforderlichen Vorsatz für die Begehung einer Straftat nach § 142 StGB.

Übrigens: Wer sich in der Hoffnung vom Unfallort entfernt, dass niemand etwas mitbekommen hat, kann auch noch Jahre danach für die Tat belangt werden. Fahrerflucht verjährt erst nach 5 Jahren.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Sie haben eine Fahrerflucht nicht bemerkt und brauchen dringend Rat, weil Sie tatverdächtig sind? Oder möchten Sie sich über Verkehrsrecht und Unfallflucht informieren? Dann nehmen Sie jederzeit Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für eine telefonische Erstberatung bei einem unserer KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Verkehrsrecht.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.