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Fahrerflucht nach Kratzer: Welche Strafe droht?

Beim Einparken ist es schnell passiert: Ein Kratzer am Fahrzeug eines anderen Verkehrsteilnehmers. Wer denkt, dass ein Lackschaden nur eine Bagatelle ist, irrt sich. Sehr schnell droht bei Fahrerflucht der Führerscheinentzug. Erfahren Sie hier, mit welchen Strafen Sie rechnen müssen, wenn Sie nach dem Verursachen eines Kratzers Fahrerflucht begehen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob kleiner Kratzer oder teurer Sachschaden: Wer den Unfallort verlässt, begeht Fahrerflucht.
  • Folgen sind immer eine Anzeige wegen Fahrerflucht sowie bei Einstellung des Verfahrens eine Geldstrafe.
  • Bei Sachschäden über 600 Euro droht bei Fahrerflucht der Führerscheinentzug.

Nur ein kleiner Kratzer: Warum ist das auch Fahrerflucht?

Ob mit oder ohne Kratzer: Sobald sich ein Unfallverursacher vom Unfallort entfernt, ohne den Unfall zu melden bzw. Kontakt zu dem Geschädigten aufzunehmen, handelt es sich um Fahrerflucht, was nach § 142 Strafgesetzbuch (StGB) eine Straftat darstellt.

Was Sie tun sollten:

  • Kontakt zu Geschädigten aufnehmen: Der Unfallverursacher wartet einen angemessenen Zeitraum, bis der Autohalter vor Ort eintrifft.
  • Es wird umgehend die Polizei gerufen, die u. a. die Personalien des Unfallverursachers feststellt.

Nach dem Kratzer Fahrerflucht: Wie hoch sind die Strafen?

Ob bei der Tat ein Seitenspiegel abgefahren wurde, das Fahrzeug Kratzer abbekommen hat oder es neben dem Sachschaden vielleicht sogar Personenschäden gibt, spielt zunächst keine Rolle. Es handelt sich immer um Fahrerflucht, wenn man nach einem solchen Vorfall unerkannt den Unfallort verlässt. Wird der Unfallverursacher ermittelt, erhält er in der Regel eine Strafanzeige wegen Fahrerflucht. Die Folge sind eine Geldstrafe und ggf. weitere Sanktionen.

Wie hoch die Strafe bei Fahrerflucht ist, entscheidet die Schwere des entstandenen Schadens mit:

  • Sachschaden bis zu 600 Euro: Geldstrafe
  • Sachschaden bis zu 1300 Euro: zwei Punkte im Fahreignungsregister, 3 Monate Führerscheinentzug nach Fahrerflucht und eine einkommensabhängige Geldstrafe
  • Sachschaden mehr als 1300 Euro: Geldstrafe, drei Punkte im Fahreignungsregister, Entziehung der Fahrerlaubnis, Sperrfrist von 6 Monaten bis zur Neubeantragung
  • Personenschaden: Geldstrafe, drei Punkte im Fahreignungsregister, Entziehung der Fahrerlaubnis und eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zur Neubeantragung, ggf. weitere Strafanzeigen wegen fahrlässiger Körperverletzung, Alkohol am Steuer etc.

Wer zahlt den Schaden bei Fahrerflucht?

Wenn der Unfallverursacher keine Fahrerflucht begeht, übernimmt die Kosten für einen Sachschaden dessen Versicherung. Begeht die Person nach einem Kratzer Fahrerflucht, steht der Geschädigte vor einem Problem: Viele Versicherungen übernehmen die Kosten bei Fahrerflucht nicht. Mögliche Ausnahmen gibt es bei Teil- und Vollkasko-Versicherungen. In allen anderen Fällen bleibt der Geschädigte auf den Kosten sitzen.

Wird der Unfallverursacher jedoch zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt, kann der Geschädigte die Kosten in einem Zivilprozess einklagen. Es ist also immer davon abzuraten, auch beim kleinsten Kratzer Fahrerflucht zu begehen. Die Folgen eines solchen Handels sind selten voraussehbar und immer schwerwiegender als der Lackschaden selbst.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.