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Ladendiebstahl: Mit welcher Strafe ist zu rechnen?

STAND 09.01.2023 | LESEZEIT 2 MIN

Ob das Fläschchen Nagellack oder das neuste Smartphone, das unbemerkt in der Jackentasche landet: In beiden Fällen handelt es sich um Ladendiebstahl. Während sie als „Jugendsünden“ noch relativ harmlos bestraft werden, müssen Wiederholungstäter mit hohen Strafen rechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Ladendiebstahl werden bewusst fremde Gegenstände entwendet, um sie für sich selbst oder Dritte zu nutzen.
  • Bereits der Versuch des Ladendiebstahls stellt eine strafbare Handlung dar.
  • Einfache Ladendiebstähle werden mit einer Geldstrafe oder Haftstrafe bis zu fünf Jahren geahndet.

Wie ist ein Ladendiebstahl im Strafgesetzbuch definiert?

Es gibt nicht den eigenständigen Tatbestand „Ladendiebstahl“, vielmehr handelt es sich um eine besondere Form des Diebstahls, der in § 242 StGB beschrieben wird. Demnach kann die Person des Diebstahls bezichtigt werden, die „eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen“. Dabei ist zu beachten, dass bereits der Versuch strafbar ist. Wer sich also etwas in die Tasche steckt und noch im Laden selbst entscheidet, dass er den Gegenstand wieder zurücklegt, kann sich trotzdem des Ladendiebstahls schuldig machen.

Neben diesem einfachen Diebstahl gibt es auch schwerere Formen des Diebstahls, die gemäß § 243 StGB strafbar sind. Dazu gehören Diebstähle, für deren Durchführung ein Einbruch verübt wurde sowie der gewerbsmäßige Ladendiebstahl.

Wie hoch ist die Strafe bei einem Ladendiebstahl?

Auch die Höhe der Strafe für einen Ladendiebstahl ist in § 242 StGB festgehalten. Je nach Einzelfall wird das Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet. Bei Ersttätern wird zumeist eine Geldstrafe verhängt, Wiederholungstäter müssen mit zunehmend härteren Strafen rechnen. Für schweren Ladendiebstahl kommt keine Geldstrafe infrage. Hier müssen Betroffene mit einer Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu zehn Jahren rechnen.

Kann ein Ladendiebstahl verjähren?

Kommt es zu einem Ladendiebstahl, haben die zuständigen Behörden fünf Jahre Zeit, um das Vergehen zu verfolgen, d. h. den Täter zu finden. Die sogenannte Verfolgungsverjährung richtet sich gemäß § 78 Abs. 3 StGB nach dem Höchstmaß der Strafe.

Davon zu unterscheiden ist die Vollstreckungsverjährung, d. h. der Zeitraum, in dem ein Urteil in Form einer Geldstrafe oder Haftstrafe geahndet werden kann. Wurde der Täter bspw. wegen Ladendiebstahls zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt, beträgt diese Frist drei Jahre. Sie beginnt mit dem Moment der Rechtskraft des Urteils.

Wie sollte ich mich bei einer Anzeige wegen Ladendiebstahls verhalten?

Wer eines Ladendiebstahls bezichtigt wird, sollte im besten Fall direkt einen Anwalt für Strafrecht hinzuholen. Bereits in einer Vernehmung können Aussagen getroffen werden, die später gegen den Betroffenen verwendet werden könnten. Insbesondere bei einem schweren Ladendiebstahl können solche Aussagen über das Strafmaß mitentscheiden. Es ist also empfehlenswert, sich anwaltlichen Rat zu suchen, um die besten Entscheidungen zu treffen. Wenn Sie sich in einer solchen Situation befinden, vereinbaren Sie gern einen Termin für ein unverbindliches Gespräch mit einem KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten für Strafrecht.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.