Wichtige Information rund ums Führungszeugnis
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Führungszeugnis

Die meisten Menschen brauchen ein Führungszeugnis, wenn sie sich für eine Stelle bewerben. Hierfür wird oft ein einwandfreies Führungszeugnis gefordert. Aber welche Unterschiede gibt es beim Führungszeugnis?

Was ist ein Führungszeugnis?

Die Frage, was im Führungszeugnis steht, hängt davon ab, ob es sich um ein einfaches Führungszeugnis oder ein erweitertes Führungszeugnis handelt. Das Führungszeugnis wird auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet; in Österreich nennt man es Strafregisterbescheinigung. Die Vorstrafen einer Person werden im Bundeszentralregister, kurz BZR, gespeichert.

Das einfache Führungszeugnis und das erweiterte Zeugnis können von Personen ab 14 Jahren beantragt werden. Welches benötigt wird, hängt vom Einzelfall ab. Die meisten Arbeitgeber fordern ein erweitertes Führungszeugnis – wenn die Vorlage überhaupt verlangt wird. Manchen Arbeitgebern reicht aber auch das einfache Führungszeugnis. Dies gilt besonders, wenn nicht mit Kindern und Jugendlichen gearbeitet wird und die Tätigkeit keinen Umgang mit sensiblen Daten umfasst.

Führungszeugnis & Vorstrafe nach BZRG


In § 53 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) ist geregelt, unter welchen Umständen eine verurteile Person dennoch als unbestraft gilt und sich selbst als „nicht vorbestraft“ bezeichnen darf.

Behörden können das Führungszeugnis auch selbst beantragen, dies ist in § 31 BZRG geregelt. Dieser Fall gilt aber nur, wenn die betroffene Person der Aufforderung der Behörde, ein entsprechendes Zeugnis vorzulegen, nicht nachgekommen ist. Außerdem muss die Behörde einen triftigen Grund haben, ansonsten hat auch eine Behörde kein Recht, das Zeugnis selbst anzufordern, und erhält keine Auskunft.

In der Praxis werden Führungszeugnisse meist von Behörden oder dem Arbeitgeber benötigt. In entsprechenden Situationen wird das Zeugnis beantragt, damit die betroffene Person nachweisen kann, dass sie nicht vorbestraft ist beziehungsweise nicht im relevanten Bereich vorbestraft ist.

Wann werden Einträge ins Führungszeugnis gelöscht?

Das Führungszeugnis stellt einen Auszug aus dem Bundeszentralregister dar, in welchem alle Urteile vermerkt sind, auch solche, die nicht im Führungszeugnis auftauchen, wie das Verbot zum Ausüben eines Gewerbes. Im polizeilichen Führungszeugnis werden dagegen nur Geldstrafen ab 91 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen über drei Monaten aufgenommen. Das bedeutet, dass jemand, der zu einer geringeren Strafe verurteilt wurde, offiziell nicht vorbestraft ist. Verkehrsstraftaten werden dagegen wie alle anderen Straftaten im Führungszeugnis vermerkt. Dies bedeutet aber nicht, dass im Führungszeugnis steht, wenn Sie Punkte in Flensburg haben. Im Verkehr begangene Straftaten wie eine Nötigung werden nicht nur mit Punkten, sondern gegebenenfalls auch mit einer Verurteilung bestraft. Letztere steht im Führungszeugnis, die Punkte aus der Nötigung dagegen nicht.

Einträge im Führungszeugnis – Infografik
Einträge im Führungszeugnis – Infografik

Die Tilgungsfrist beginnt mit dem Tag des Urteils. Außerdem setzt diese in der Regel voraus, dass keine weiteren Einträge hinzukommen und daher von einer Besserung des Verhaltens der betroffenen Person ausgegangen werden kann.

Je kürzer die Freiheitsstrafe, umso kürzer die Tilgungsfrist. Strafen von bis zu drei Monaten sind nicht im Führungszeugnis vermerkt.

Die Löschung der Einträge erfolgt automatisch, dies bedeutet, dass Sie nichts weiter tun müssen, damit die Löschung vorgenommen wird. Allerdings müssen Löschungen aus dem Bundeszentralregister beantragt werden. Für diese Löschungen gelten auch längere Tilgungsfristen als beim Führungszeugnis. Dies ist besonders bei einer Gerichtsverhandlung relevant, da hier das Bundeszentralregister und nicht das Führungszeugnis verlesen wird und über dieses die Vorstrafen betrachtet werden.

Das Führungszeugnis gibt Aufschluss über begangene Straftaten einer Person. Im Unterschied zum einfachen Führungszeugnis, das nur Strafen ab einer gewissen Schwere enthält, sind im erweiterten Führungszeugnis auch geringere Vergehen enthalten. Die Eintragungen werden aus dem Führungszeugnis gelöscht, wenn bestimmte Fristen abgelaufen sind. Diese liegen zwischen 3 und 10 Jahren. Beachten Sie, dass Ihr*e Arbeitgeber*in unter Umständen die Möglichkeit hat, auf das Bundeszentralregister zuzugreifen."
Pierre Torster
Rechtsanwalt Ass. jur. Dipl. jur.

Wie kommt man an ein Führungszeugnis?

Ein Führungszeugnis muss beantragt werden. Dies können Sie bei dem Einwohnermeldeamt machen, welches für Sie zuständig ist. Der Antrag muss persönlich erfolgen und Sie benötigen hierzu einen Ausweis oder einen Reisepass. Die Gebühr für den Antrag eines Führungszeugnisses beträgt derzeit 13 Euro. Handelt es sich um ein behördliches Führungszeugnis, so wird dieses direkt an die Behörde weitergeleitet. Handelt es sich um ein Führungszeugnis für den Arbeitgeber, so bekommen Sie dieses ausgehändigt und leiten es an den betreffenden Arbeitgeber weiter.

klugo tipp

Arbeitgeber verlangen in der Regel ein Führungszeugnis, welches maximal drei Monate alt ist. Daher sollten Sie erst eines beantragen, wenn sicher ist, dass Sie es benötigen und es nicht bereits zur Bewerbung hinzufügen.

Der Arbeitgeber kann das Führungszeugnis nicht selbst beantragen oder Auskünfte über Sie beim Einwohnermeldeamt einholen.

Abschließend fassen wir noch einmal die wichtigsten Punkte zum Führungszeugnis für Sie zusammen:

  • Einträge aus dem Bundeszentralregister werden nicht vollständig ins Führungszeugnis übernommen.
  • Einträge ins Führungszeugnis werden nach Ablauf der Tilgungsfrist gelöscht.
  • Die Tilgungsfrist richtet sich nach der Schwere der Strafe.
  • Sind Vorstrafen gelöscht, gelten Sie als nicht vorbestraft.

Bei Fragen zum Thema Führungszeugnis helfen wir Ihnen gerne im Rahmen einer Erstberatung weiter. Unsere kompetenten Anwälte für Strafrecht stehen Ihnen dabei mit juristischem Rat zur Seite und unterstützen Sie bei allen Anliegen.

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