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Diebstahl: Diese Strafen gibt es für einfachen und schweren Diebstahl

STAND 24.08.2022 | LESEZEIT 9 MIN

Diebstahl ist alles andere als ein Kavaliersdelikt. Die Strafen können mitunter ausgesprochen hart ausfallen. Ob es sich dabei um versuchten Diebstahl handelt oder einfacher oder schwerer Diebstahl vollendet wurde, spielt keine Rolle – es handelt sich dennoch um eine Straftat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es handelt sich immer dann um einen Diebstahl, wenn bewegliche Gegenstände entwendet werden, um sie selbst zu nutzen oder an Dritte zu übergeben.
  • Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen einfachem Diebstahl, schwerem Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl, bewaffnetem Diebstahl und Bandendiebstahl.
  • Das zu erwartende Strafmaß hängt immer von der Schwere der Tat und weiteren Faktoren ab.
  • Für einfachen Diebstahl können Geldstrafen verhängt werden, schwerer Diebstahl wird immer mit einem Freiheitsentzug zwischen drei Monaten und zehn Jahren geahndet.
  • Ein Fachanwalt für Strafrecht steht Ihnen bei allen Fragen zum Diebstahl zur Seite.

Welche Arten von Diebstahl gibt es?

Diebstahl ist nicht gleich Diebstahl. Grundsätzlich wird Diebstahl in § 242 StGB definiert: Wenn jemand einem anderen eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie selbst zu behalten oder einem anderen zu überlassen, spricht man von Diebstahl. Der Gesetzgeber geht aber noch einen Schritt weiter und unterscheidet zwischen verschiedenen Arten von Diebstahl.

Während sich § 242 StGB ausschließlich mit einfachem Diebstahl befasst, werden in §§ 243 ff. StGB besonders schwere Fälle von Diebstahl definiert:

  • Wohnungseinbruchdiebstahl
  • Ladendiebstahl
  • Bandendiebstahl und schwerer Bandendiebstahl
  • Bewaffneter Diebstahl

Abhängig davon, welche Art von Diebstahl man begangen hat, variiert natürlich auch das mögliche Strafmaß. Je wertvoller eine gestohlene Sache ist, desto skrupelloser der Täter bei der Tat vorging und je stärker die Tat das Leben eines anderen negativ beeinflusst, desto höher ist am Ende auch das zu erwartende Strafmaß für Diebstahl.

Was bedeutet einfacher Diebstahl nach § 242 StGB?

In § 242 StGB wird zunächst der Diebstahl selbst als solcher definiert. Hier spielen also die grundlegenden Faktoren eine Rolle, die den Diebstahl ausmachen.

Es handelt sich immer dann um einfachen Diebstahl, wenn folgende Punkte erfüllt werden:

  • Entwendet wurde eine fremde, bewegliche Sache. Das Diebesgut muss vollständig im Eigentum eines anderen stehen und beweglich sein. Das gestohlene Objekt muss also transportierbar sein.
  • Es liegt die gezielte Absicht vor, das Objekt zu entwenden. Der Täter hat in vollem Bewusstsein gehandelt und ist dabei gezielt vorgegangen.
  • Ein Diebstahl bedeutet immer die Wegnahme eines Objektes. Dem Opfer wurde der Gegenstand aus seinem Gewahrsam entwendet.
  • Der Täter hat das Ziel, sich das Tatobjekt selbst anzueignen oder einem Dritten zu überlassen.

Dies sind jedoch nur die Grundlagen, die den Diebstahl grundsätzlich definieren. Kommen weitere Faktoren hinzu, die möglicherweise zusätzlich eine schwerere Art des Diebstahls begründen, fällt das Strafmaß höher aus. Hier gilt: Auch der Versuch ist bereits strafbar.

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Bei jeder Form des Diebstahls findet eine Verfolgung von Amts wegen statt. Das bedeutet, dass keine Strafanzeige gestellt werden muss, damit eine strafrechtliche Verfolgung stattfindet. Lediglich bei Gegenständen von geringem Wert findet eine Strafverfolgung nur dann statt, wenn der Geschädigte einen entsprechenden Antrag stellt. Die Wertgrenze liegt bei ca. 50 Euro.

Wann handelt es sich um einen Fall von schwerem Diebstahl?

Die Faktoren, die den einfachen Diebstahl zu einem schweren Diebstahl werden lassen, werden in § 243 StGB definiert.

Dieser liegt vor, wenn der Täter einen oder mehrere dieser Faktoren erfüllt:

  • Der Täter bricht in ein Gebäude, einen Dienstraum oder einen Geschäftsraum ein, um die Tat zu begehen (siehe auch Hausfriedensbruch)
  • Der Täter entwendet bewegliche Gegenstände, die zuvor besonders gesichert wurden (zum Beispiel in einem Safe, einem abgeschlossenen Schrank, einer abgeschlossenen Kasse)
  • Der Täter bricht in einer Kirche oder einem anderen Gebäude zur Religionsausübung ein, um einen Gegenstand zu entwenden, der zum Ausüben einer Religion benötigt oder verwendet wird.
  • Der Täter entwendet einen Gegenstand von immenser Wichtigkeit für Wissenschaft, Geschichte, Kunst oder technologische Weiterentwicklung, der sich zudem in einem öffentlichen Raum befindet (beispielsweise Bibliothek, Museum, Ausstellung)
  • Der Täter nutzt die Hilflosigkeit eines anderen, eine akute Gefahr oder einen Notfall aus, um seine Tat zu begehen.
  • Der Täter entwendet gezielt Waffen oder Sprengstoff.
Ein Diebstahl wird gem. § 242 StGB mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft. Wenn Sie eines Diebstahls beschuldigt werden, dürfen und sollten Sie die Aussage verweigern. Rechtliche Unterstützung bietet Ihnen ein Strafverteidiger."
Pierre Torster
Rechtsanwalt Ass. jur. Dipl. jur.

Wann handelt es sich um schweren Bandendiebstahl gemäß § 244a StGB?

Auch für den Tatbestand des schweren Bandendiebstahls hat der Gesetzgeber mehrere Faktoren vorgelegt, die diesen Tatbestand als solchen definieren:

  • Ein schwerer Bandendiebstahl ist nur dann möglich, wenn die Tatumstände den schweren Diebstahl rechtfertigen.
  • Ein Bandendiebstahl ist nur dann gegeben, wenn mindestens drei Bandenmitglieder die Tat gemeinsam begangen haben oder daran beteiligt waren.
  • Die drei Bandenmitglieder haben sich zusammengeschlossen, um gemeinsam die Begehung eines Raubes oder Diebstahls zu planen und umzusetzen.

Diese gesonderten Faktoren für den schweren Bandendiebstahl nach § 244a StGB wurden also gezielt eingeführt, um professionell agierende Banden für ihre Verbrechen entsprechend bestrafen zu können. Klassischerweise handelt es sich hier bei um sogenannte Einbrecherbanden, die ihren Lebensunterhalt mit Einbrüchen finanzieren und dafür gemeinschaftlich die Taten begehen.

Welche Strafen erwarten Sie bei Diebstahl?

Welches Strafmaß Sie erwartet, wenn Sie einen Diebstahl begangen haben, hängt maßgeblich von der Schwere der Tat ab. Der Gesetzgeber sieht für jede Form des Diebstahls ein eigenständiges Strafmaß vor.

Diebstahlsdelikte und Strafen – Infografik
Diebstahlsdelikte und Strafen – Infografik

Welche Strafen erwarten Sie bei einfachem Diebstahl?

Der einfache Diebstahl kann mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.

Wie hoch das Strafmaß ausfällt, hängt gerade bei einfachem Diebstahl von vielen Faktoren ab:

  • Alter des Täters
  • Vorstrafen des Täters (insbesondere vorangegangene Diebstahlsdelikte)
  • Tatumstände
  • Einsicht oder Nichteinsicht des Täters
  • Geständnis
  • Wiedergutmachung beim Opfer

Konkret bedeutet das: Handelt es sich um einen Wiederholungstäter, so ist mit einem höheren Strafmaß zu rechnen. War es dagegen der erste Diebstahl des Täters, zeigt dieser Einsicht und hat ein umfassendes und ehrliches Geständnis abgelegt, so wirkt sich dies strafmildernd aus.

Eine Verurteilung wegen Diebstahls, unabhängig von der Schwere des Vergehens, kann zusätzlich einen Eintrag im Führungszeugnis mit sich bringen.

Welche Strafen erwarten Sie bei schwerem Diebstahl?

Es kann sich nur dann um einen schweren Diebstahl handeln, wenn die rechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Geldstrafen sind bei schwerem Diebstahl ausgeschlossen. Der Gesetzgeber sieht hier mindestens eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis hin zu zehn Jahren vor. Natürlich kommt es auch bei schwerem Diebstahl auf die genauen Umstände der Tat und weitere Faktoren an, die schon bei einfachem Diebstahl definiert wurden.

Welche Strafen erwarten Sie bei Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl und Wohnungseinbruchdiebstahl?

Der Diebstahl wiegt rechtlich besonders schwer, wenn der Diebstahl mit Waffen ausgeführt wurde (also der Täter eine Waffe bei sich trug), der Diebstahl bandenmäßig vollzogen wurde oder es sich um einen Wohnungseinbruchdiebstahl handelt. Bei dem der oder die Täter gezielt in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung eingedrungen sind.

Diese drei besonderen Qualifikationen des Diebstahls werden gem. § 244 StGB mit einer Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis hin zu zehn Jahren Freiheitsentzug bestraft. Handelte es sich um einen Wohnungseinbruchdiebstahl in einer dauerhaft genutzten Privatwohnung, liegt das Mindeststrafmaß bei einem Jahr Freiheitsstrafe.

Das Strafmaß hängt immer von der Schwere der Tat ab. Während ein einfacher Diebstahl schon mit einer Geldstrafe geahndet werden kann, geht ein schwerer Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl oder Bandendiebstahl stets mit einer Freiheitsstrafe einher, die zwischen drei Monaten und zehn Jahren betragen kann.

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Wie läuft die Strafverfolgung wegen Diebstahls ab?

In den meisten Fallen beginnt die Strafverfolgung dann, wenn die Geschädigten Strafanzeige stellen. Das hängt ganz einfach damit zusammen, dass man als Geschädigter vorwiegend als erster Kenntnis von dem Diebstahl erlangt. Es kann aber auch eine Verfolgung von Amts wegen stattfinden, zum Beispiel wenn Privatpersonen sich im Urlaub befinden und die Nachbarn wegen eines vermuteten Einbruchs die Polizei alarmieren.

Sobald die Strafverfolgung des Diebstahls beginnt, leitet die Staatsanwaltschaft ein entsprechendes Strafverfahren ein. Dieses Strafverfahren ist die Grundlage weiterer Ermittlungen. Kommt es im Zuge dieser Ermittlungen zu Hinweisen auf den Täter, erhält dieser einen Anhörungsbogen oder eine Vorladung zur Vernehmung.

Abhängig von der Aussage des Täters und den Ermittlungsergebnissen der Polizei entscheidet nun die Staatsanwaltschaft, wie es mit der Strafverfolgung weitergeht.

Dabei hat sie verschiedene Optionen:

  • Das Verfahren kann wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, zum Beispiel wenn die entwendeten Gegenstände keinen großen Wert hatten oder es sich um einen Ersttäter handelt.
  • Reichen die Beweise für eine Anklageerhebung nicht aus, wird das Verfahren ebenfalls eingestellt. Hierbei handelt es sich allerdings eher um ein ruhendes Verfahren: Kommen neue Beweise ans Tageslicht, kann das Verfahren wieder aufgenommen werden.
  • Das Verfahren wird unter Auflagen oder Weisungen an den Täter vorläufig eingestellt. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter sich bereit erklärt, gemeinnützige Arbeit zu leisten, eine Geldstrafe zu zahlen oder einen Schadensausgleich für den oder die Geschädigten anbietet. Erst wenn der Täter seinen Verpflichtungen vollends nachgekommen ist, wird das Verfahren durch die Staatsanwaltschaft eingestellt. Einigt man sich zum Beispiel auf die Zahlung einer Geldstrafe und der Täter zahlt die vereinbarte Summe nicht, so kommt es zu einer öffentlichen Anklage.
  • Die Staatsanwaltschaft erhebt öffentlich Klage. Nun gibt es mehrere Möglichkeiten: Die Staatsanwaltschaft kann den Erlass eines Strafbefehls beantragen oder ein Hauptverfahren eröffnen, bei dem es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, um die Schuld des Täters abschließend festzustellen und über das Strafmaß zu entscheiden.

Übrigens: Befürchtet die Staatsanwaltschaft eine akute Wiederholungsgefahr oder besteht für den Täter die Möglichkeit zur Flucht, so kann die Staatsanwaltschaft bei schweren Diebstahlvergehen einen Haftbefehl erlassen und die Untersuchungshaft anordnen.

Wie die Strafverfolgung wegen Diebstahls abläuft, hängt von den vorliegenden Beweisen und der Staatsanwaltschaft ab. Ersttäter können möglicherweise mit einer Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit rechnen, bei schwerem Diebstahl, Wohnungseinbruchdiebstahl oder Bandendiebstahl ist dies jedoch nicht möglich.

Wann darf durch die Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl erlassen werden?

Muss eine Gerichtsverhandlung vor einem Strafrichter oder sogar dem Schöffengericht verhandelt werden, darf die Staatsanwaltschaft den Erlass eines Strafbefehls beantragen. Die dafür notwendigen Voraussetzungen sind bei einem Diebstahl in aller Regel gegeben. Der Erlass eines Strafbefehls ist aber nur dann rechtmäßig, wenn kein Hauptverfahren notwendig ist, da hier nicht mit einem abweichenden Ergebnis zu rechnen wäre.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn der Täter zuvor ein schriftliches Geständnis abgelegt hat. Ein Strafbefehl wird dem Täter schriftlich zugestellt und informiert darin über das Strafmaß und die damit einhergehenden, rechtlichen Bedingungen. Innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Strafbefehls hat der Täter die Möglichkeit, Einspruch gegen den Strafbefehl einzulegen.

Wie läuft eine Hauptverhandlung wegen Diebstahls ab?

Bevor in einer Hauptverhandlung das endgültige Strafmaß ermittelt wird, kommt es zunächst zu einer mündlichen Verhandlung. Hier kann die Staatsanwaltschaft ihre Beweise vorlegen, aber auch der Täter kommt zu Wort, wenn er dies möchte. Zudem werden mögliche Zeugen verhört und die Beweismittel gesichtet, die die Staatsanwaltschaft vorlegt.

Auf Grundlage dieser Verhandlung wird im Anschluss das Strafmaß bemessen. Dabei lassen Richter und ggf. Schöffen die Vorstrafen des Täters, sein Alter, seine Beweggründe, ein eventuelles Geständnis, die Einsicht und Reue der Tat und eine mögliche Wiedergutmachung in die Entscheidung des Urteils einfließen.

Kommt es zu einer Hauptverhandlung, entscheiden Richter und ggf. Schöffen über das zu verhängende Strafmaß.

Diebstahl bei Jugendlichen und Heranwachsenden – ein Sonderfall

Das hier bereits genannte Strafmaß definiert sich ausschließlich über das Erwachsenenstrafrecht. Für Jugendliche und Heranwachsende gilt daher ein anderes Strafmaß. Der Gesetzgeber definiert Täter bis zu einem Alter von 21 Jahren als junge Erwachsene – hier entscheidet zum Beispiel ein psychologisches Gutachten darüber, ob der Täter nach Erwachsenen- oder nach Jugendstrafrecht verurteilt wird. Dafür stellt das Gericht die individuelle Persönlichkeits- und Reifeentwicklung des Täters fest. Im Alter von 14 bis 18 Jahren findet automatisch das Jugendstrafrecht Anwendung.

Das Strafmaß fällt auch für Diebstahl im Jugendstrafrecht geringer aus. Hier geht es nicht primär um die Bestrafung des Täters, sondern viel mehr darum, die Täter zu erziehen und künftige Straftaten dadurch zu verhindern. Viele Jugendstraftäter, die einen einfachen Diebstahl begangen haben, werden daher mit Sozialstunden oder anderen disziplinarischen Maßnahmen bestraft, während das eigentliche Verfahren eingestellt wird. Aber auch im Jugendstrafrecht kann die Folge eines Diebstahls zu einem Aufenthalt in einer Jugendstrafanstalt führen – zum Beispiel dann, wenn es sich um einen schweren Fall von Diebstahl handelte oder der Täter bereits im Vorfeld Diebstähle oder ähnliche Straftaten begangen hat.

Wann verjährt Diebstahl?

Im Rahmen der Verfolgungsverjährung hat der Gesetzgeber festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt eine Straftat noch strafrechtlich verfolgt werden darf. Die Höhe der Verfolgungsverjährung hängt von der im Gesetz vorgeschriebenen Höhe des Maximalstrafmaßes ab.

Straftat Verjährungsfrist
einfacher Diebstahl Fünf Jahre
schwerer Diebstahl Fünf Jahre
Diebstahl mit Waffen, Wohnungseinbruchdiebstahl oder Bandendiebstahl Zehn Jahre
Schwerer Bandendiebstahl Zehn Jahre

Was passiert, wenn der Täter nicht geschnappt wird oder keine Entschädigung leisten kann?

Als Opfer eines Diebstahls hoffen Sie natürlich darauf, dass der Täter gefasst wird und Sie die gestohlenen Tatobjekte zurückerhalten. Alternativ ist auch die Auszahlung einer angemessenen Entschädigung möglich. Allerdings kann nicht bei jedem Diebstahl der Täter ermittelt werden – und Opfer bleiben häufig auf den Verlusten sitzen. Das gilt auch dann, wenn der Täter zwar gefunden wird, aber der Gegenstand nicht mehr da ist, kaputtging oder der Täter finanziell nicht dazu in der Lage ist, Entschädigungszahlungen zu leisten.

Die einzige Möglichkeit, einen Schaden abzuwenden, ist in einem solchen Fall der versicherungsrechtliche Ersatz. Das ist nur dann möglich, wenn Sie im Vorfeld eine Hausratversicherung abgeschlossen haben. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten: Der Diebstahl muss explizit mitversichert sein, was nicht bei jeder Hausratversicherung der Fall ist. Vor allem, wenn der Diebstahl nicht innerhalb der Wohnung geschehen ist, sondern zum Beispiel etwas aus dem Auto (oder das Auto selbst) entwendet wurde, müssen die Vertragsbedingungen genau geprüft werden.

Ganz ähnlich sind die Regelungen auch dann, wenn der Diebstahl im Ausland stattgefunden hat – zum Beispiel, wenn in Ihr Hotelzimmer eingebrochen und Ihre Wertgegenstände entwendet wurden. Auch hier müssen Sie gesondert prüfen, ob die Hausratversicherung für den Verlust aufkommt.

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Um vor Diebstählen bzw. den damit einhergehenden Verlusten geschützt zu sein, sollten Sie eine Hausratversicherung abschließen. Bei einfachen Diebstählen – zum Beispiel dem Diebstahl des Geldbeutels aus der Handtasche – greift die Hausratversicherung oft nicht. Schwerer Diebstahl wie Wohnungseinbruchdiebstahl ist jedoch in der Regel abgedeckt.

Wie kann Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt helfen?

Als Täter ist der Fachanwalt für Strafrecht für Sie der erste Ansprechpartner, wenn Sie wegen einfachen oder schweren Diebstahls angezeigt wurden. Zunächst sollten Sie die Aussage zu den Vorwürfen verweigern, um sich vor möglichen strafrechtlichen Konsequenzen zu schützen. Erst nach Absprache mit Ihrem Anwalt sollten Sie eine Aussage machen. Widersprüche oder falsche Aussagen können die spätere Verteidigung ausgesprochen schwierig gestalten!

Ein Fachanwalt für Strafrecht ist nicht nur erfahren im Umgang mit Gerichtsverfahren wegen Diebstahls, sondern kann auch Akteneinsicht fordern, um die gegen Sie vorliegenden Beweise zu sichten. Außerdem übernimmt er für Sie die Kommunikation mit den Behörden. Im Anschluss entwickelt der Fachanwalt für Strafrecht gemeinsam mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie, die genau zu Ihrem Fall passt.

Aber auch als Opfer eines Diebstahls können Sie natürlich einen Anwalt kontaktieren. Sie profitieren insofern, sodass auch Sie Akteneinsicht erhalten und damit stets über die aktuellen Fortschritte des Verfahrens informiert werden. Zudem bereitet der Anwalt Sie auf eine mögliche Zeugenaussage vor und steht Ihnen vor Gericht zur Seite, wenn Sie als Kläger auftreten möchten.

Wenden Sie sich an die telefonische Erstberatung von KLUGO, um eine erste Einschätzung zum Sachverhalt zu erhalten. Wir verbinden Sie mit unseren Partner-Anwälten und Rechtsexperten für Strafrecht, die einen Blick auf Ihren Fall werfen und Ihnen eine erste Handlungsempfehlung geben. Ob Sie auch im Anschluss durch unsere Fachanwälte beraten werden möchten, entscheiden Sie natürlich selbst.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.