Mann sitzt auf dem Sofa und telefoniert

Schnelle Klarheit zu deinem Rechtsfall – unkompliziert am Telefon! Was ist eine telefonische Erstberatung?

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Eine telefonsiche Erstberatung gibt dir die Möglichkeit, eine erste Orientierung zu deinem Fall zu bekommen. Sie ersetzt oft den Gang zu einem Rechtsanwalt und spart dir damit Zeit und Nerven.

von KLUGO
11.12.2018
6 Min Lesezeit

telefonische Erstberatung Das Wichtigste in Kürze

  • Eine telefonische Erstberatung bietet eine schnelle Orientierung zu deinem Rechtsfall, ohne auf einen Anwalt vor Ort angewiesen zu sein.

  • Die Beratung dauert ca. 15 Minuten, in denen dir die nächsten Schritte und mögliche Lösungen aufgezeigt werden.

  • Für die Vermittlung unserer Leistungen berechnen wir je nach Paket eine einmalige Gebühr.

  • Die telefonische Ersteinschätzung ist in vielen Rechtsgebieten kostenlos und gibt dir eine erste Orientierung zu deinem Fall.

  • Nach der Beratung kannst du entscheiden, ob du eine umfassende Rechtsvertretung beauftragen möchtest.

Warum ist eine Erstberatung durch erfahrene Anwälte sinnvoll für dich?

Egal ob Kündigung, Ärger mit dem Vermieter oder Garantiefall am neuen Auto – rechtliche Probleme tauchen im Alltag häufiger auf, als man denkt. Diese lassen sich nicht immer einfach lösen, und dann brauchst du juristische Unterstützung von Experten. Viele scheuen sich jedoch, einen Anwalt zu kontaktieren, entweder wegen der scheinbar hohen Kosten oder der Sorge, dass ihr Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat.

Mit KLUGO bekommst du eine telefonische Erstberatung von einem erfahrenen und qualifizierten KLUGO Partner-Anwalt oder Rechtsexperten. Du musst also nicht selbst nach einem Anwalt suchen, sondern wirst direkt an einen Experten vermittelt, der auf deinen Fall spezialisiert ist.

Wie läuft eine Erstberatung ab?

In der telefonischen Erstberatung nehmen sich unsere Rechtsexperten ca. 15 Minuten Zeit, um deine ersten rechtlichen Fragen zu beantworten.

Eine telefonische Erstberatung läuft in der Regel folgendermaßen ab:

  1. Schilderung des Anliegens: Du erläuterst dein rechtliches Problem oder deine Frage. Der Anwalt hört sich dein Anliegen genau an, um den Sachverhalt zu verstehen. Je nach Thema wird der Anwalt gezielt nach weiteren Details fragen.

  2. Rechtliche Einschätzung: Der Anwalt gibt eine erste rechtliche Einschätzung zu deinem Fall. Dabei wird er dir mögliche Handlungsschritte und Lösungen aufzeigen. Er wird dir auch mitteilen, ob du weitere rechtliche Unterstützung benötigst und wie die Erfolgsaussichten sind.

  3. Kostenklärung: Falls du weiterführende rechtliche Hilfe benötigst, wird der Anwalt dir die voraussichtlichen Kosten für die weitere Beratung oder Vertretung nennen.

  4. Abschluss: Am Ende des Gesprächs kannst du noch offene Fragen klären. Falls du den Anwalt mit der Vertretung beauftragen möchtest, wird der nächste Schritt besprochen, zum Beispiel die Beauftragung und die nötigen Dokumente.

Die telefonische Erstberatung ist eine gute Gelegenheit, um herauszufinden, wie der Anwalt deinen Fall einschätzt und ob er der richtige Ansprechpartner für dein Anliegen ist. Manchmal stellt sich die Situation für dich dramatischer dar, als sie in Wirklichkeit ist. Die Erstberatung hilft dir dabei, unnötige Aktionen zu vermeiden und den Sachverhalt objektiv zu betrachten.

Für deine Erstberatung und darüber hinaus Direkte Hilfe von erfahrenen Anwälten

Unsere qualifizierten Partner-Anwälte und Rechtsexperten sind während unserer Servicezeiten – werktags von 8:00 bis 18:00 Uhr – für eine Erstberatung telefonisch für dich da. Im Gegensatz zu anonymen Beratungshotlines setzt KLUGO bereits bei der Erstberatung auf sorgfältig ausgewählte, kompetente Ansprechpartner, die dir aufmerksam zuhören und dir bei der Lösung deiner individuellen rechtlichen Probleme echte Unterstützung bieten.

Falls nötig, stehen dir unsere Partner-Anwälte und Rechtsexperten auch über die Erstberatung hinaus zur Verfügung. Du kannst dann direkt einen Anwalt für eine umfassende Rechtsvertretung beauftragen.

Wann entstehen Kosten durch KLUGO?

KLUGO hat es sich zur Aufgabe gemacht, Rechtsberatung einfach und verständlich zu machen. Auf unserer Plattform findest du hilfreiche Beiträge, Musterschreiben und Urteile – alles kostenlos.

Für die Vermittlung unserer Leistungen berechnen wir je nach Paket einen einmaligen Betrag. Die telefonische Ersteinschätzung ist vielen Rechtsgebieten kostenlos und hilft dir, eine grobe Orientierung zu deinem Fall zu bekommen.

Weitere Kosten entstehen nur, wenn du dich nach der Erstberatung für eine anwaltliche Vertretung entscheidest, zum Beispiel bei einem Rechtsverfahren oder einer gerichtlichen bzw. außergerichtlichen Auseinandersetzung. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert und dem Instanzenweg. Erst mit deiner ausdrücklichen Zustimmung wird ein KLUGO Partner-Anwalt für dich tätig.

Solltest du dich im Anschluss an die Erstberatung für die Beauftragung einer anwaltlichen Vertretung entscheiden, dann ist diese mit den regulären Kosten verbunden, die auch sonst im Rahmen einer Rechtsvertretung entstehen würden. Die Kosten werden durch das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geregelt und richten sich in zivilrechtlichen Fällen nach dem Gegenstands- bzw. Streitwert. Mithilfe unseres Anwaltskostenrechners und Prozesskostenrechners kannst du dir einen ersten Überblick verschaffen.

§ 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Gemäß § 34 Abs. 1 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz kann ein Anwalt für die Erstberatung ein Honorar in Höhe von maximal 190,00 Euro verlangen. KLUGO vermittelt Ihnen eine Ersteinschätzung kostenlos und eine Erstberatung zu einem deutlich niedrigeren Preis. Ihr Vorteil: Kontakt zu einem erfahrenen Rechtsexperten und keine anonyme Beratungshotline.

Wie geht es nach der Erstberatung weiter?

Die Erstberatung sorgt oft schon für Klarheit: Gerichtliche Auseinandersetzungen lassen sich häufig vermeiden. Eine rechtliche Einschätzung und allgemeine Empfehlungen reichen oft aus, um Missverständnisse zu klären und die nächsten Schritte zu bestimmen. Nach der Erstberatung kannst du jederzeit einen Anwalt für eine umfassende Rechtsvertretung beauftragen.

Natürlich steht es dir frei, nach der Erstberatung eine juristische Vertretung zu beauftragen: Das gilt ganz besonders dann, wenn per Gesetz ein Anwalt tätig werden muss.

Auch bei Familiensachen vor dem Amtsgericht müssen sich die Parteien von Anwälten vertreten lassen. Ähnliche Regelungen sind im öffentlichen Recht und im Strafrecht anzutreffen. Der Gesetzgeber möchte durch die Anwaltspflicht sowohl das Verfahren sichern als auch gewährleisten, dass die beteiligten Parteien nicht durch Unwissenheit einen Schaden erleiden.

Wir wollen, dass du schnell und unkompliziert eine Lösung für dein Rechtsproblem findest. Unsere erfahrenen Partner-Anwälte und Rechtsexperten stehen dir mit rechtlichem Rat zur Seite und helfen dir, wenn du mal nicht weiterweißt.

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