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Krankgeschrieben – was ist erlaubt?

STAND 10.08.2017 | LESEZEIT 2 MIN

Schnupfen, Rückenbeschwerden, Kopfschmerzen: Nicht zuletzt die hohe Arbeitsbelastung in vielen Firmen lässt Mitarbeiter krank werden. Doch was noch erlaubt ist, wenn der Arzt einen zeitweise aus dem Verkehr gezogen hat, wissen die wenigsten Beschäftigten. Zweck der Krankschreibung ist es, dass der Mitarbeiter baldmöglichst wieder mit voller Kraft ans Werk gehen kann. Wer gesund werden will, sollte sich also schonen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Dass Arbeitnehmer bei einer Krankschreibung zu Hause bleiben müssen, stimmt nur bedingt. Verschiedene Faktoren, zu denen zum Beispiel die Art der Erkrankung zählt, sind entscheidend.
  • Alles, was zur Genesung beiträgt und den Heilungsprozess nicht behindert, ist nach dem deutschen Arbeitsrecht erlaubt.
  • Wurde vom Arzt strikte Bettruhe verordnet, ist diese grundsätzlich einzuhalten. Erlaubt sind hier aber sogenannte Versorgungsgänge.
  • Reisen bei einer Krankschreibung sind nicht per se verboten; hier entscheidet der Einzelfall.
  • Im Zweifel sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren, der Ihnen mit seiner Expertise weiterhelfen kann.

Wann darf ich meine Wohnung verlassen?

Wenn strenge Bettruhe verordnet wurde, bedeutet das sogar im engen Sinne: zu Hause bleiben. Allerdings gibt es Ausnahmen: Arztbesuche beispielsweise oder wenn etwas aus der Apotheke abzuholen ist. Spaziergänge auf Anraten des Arztes können eine heilsame Wirkung entfalten. Zum Muskelaufbau nach einer Verletzung wird auch gegen Sport niemand etwas einwenden, beispielsweise Schwimmen im Hallenbad. Sogar in die Kirche darf man gehen, und das mit richterlichem Segen. Denn das fällt unter freie Religionsausübung.

Krankgeschriebene müssen sich zudem keine Sorgen machen, wenn sie Brot kaufen oder zur Bank müssen. Alltagsgeschäfte dürfen erledigt werden. Leicht misstrauisch dürfte ein Arbeitgeber allerdings werden, wenn der angeblich malade Mitarbeiter fröhlich shoppend durchs Einkaufszentrum flaniert.

In eine ähnliche Richtung geht es, wenn man mit vermeintlich schwerer Bindehautentzündung zufällig vom Chef an der Kinokasse ertappt wird. Oder beim Kneipenbesuch mit ordentlich Pilsstrichen auf dem Bierdeckel; Alkoholkonsum gilt nicht gerade als Garant für eine schnelle Genesung. In solchen Fällen ist es dann nicht mehr weit zu einer Abmahnung und – im Wiederholungsfall – zur Kündigung.

Darf ich bei einer Krankschreibung verreisen?

Heikel wird es auch beim Thema Urlaub und Verreisen. Das Ziel des Krankgeschriebenen soll es sein, wieder gesund zu werden – da kann bei einer schweren Erkältung eine Reise an die See genau richtig sein. Oder zu Angehörigen zu fahren, die einen pflegen können. Jedoch ist es ratsam, in diesen Fällen stets den ärztlichen Segen einzuholen.

Wenn der Chef Zweifel an der Berechtigung des gelben Scheins hat, kann er den Medizinischen Dienst der Krankenkassen einschalten. Das Verfahren dauert freilich in der Regel länger als die Erkrankung. Und selbst wenn der Medizinische Dienst zum Ergebnis kommt, es mit einem Simulanten zu tun haben, verweist die Rechtsprechung immer wieder darauf, dass nur der Hausarzt beurteilen kann, ob jemand arbeitsfähig ist oder nicht, so beispielsweise das Landesarbeitsgericht Sachsen (Az. 3 Sa 229/06).

Was gilt, wenn ich trotz Krankschreibung arbeite?

Tabu ist es übrigens, Nebentätigkeiten auszuüben, während man krankgeschrieben ist. Und zwar ohne Ausnahme. Grundsätzlich verboten zu arbeiten, ist es trotz attestierter Arbeitsunfähigkeit hingegen nicht. Auch versicherungsrechtlich ist das unbedenklich. Letzten Endes entscheidet sogar der Patient selbst, ob er arbeitsfähig ist.

Die Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern lediglich eine Prognose des Arztes, wie lange es dauert, bis der Beschäftigte wieder gesund ist. Mitarbeiter dürfen also, wenn es nicht gerade eine ansteckende Krankheit ist, das Büro betreten oder eine Betriebsversammlung besuchen. Es ist zudem in Ausnahmefällen gestattet, von zu Hause aus zu arbeiten. Denn an einem Achillessehnenriss soll es nicht scheitern, ein wichtiges Firmenprojekt zu Ende zu bringen.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.