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Diese Möglichkeiten hast du Leasingvertrag widerrufen

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Beim Abschluss eines Leasingvertrages sind Käufer oft so glücklich über den neuen Wagen, dass wichtige Details im Vertrag übersehen werden. Später kann es dazu kommen, dass du die ausgehandelten Bedingungen als ungünstig empfindest und den Vertrag gerne rückgängig machen würdest. Innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Vertragsschluss ist ein Leasing-Widerruf kein Problem. Anders sieht es aus, wenn der Leasingvertrag schon längere Zeit besteht.

von KLUGO
19.05.2020
3 Min Lesezeit

Leasingvertrag widerrufen Das Wichtigste in Kürze

  • Verbraucher können einen Leasingvertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen.

  • Der Leasingnehmer muss den Widerruf schriftlich einreichen.

  • Nach erfolgreichem Widerruf wird der Leasingvertrag rückabgewickelt.

  • Wenn der Leasingnehmer das Fahrzeug bereits genutzt hat, könnten Nutzungsersatzkosten anfallen.

  • Der Leasingvertrag muss eine Widerrufsbelehrung enthalten, die den Widerruf ermöglicht.

Welches Widerrufsrecht hat man beim Leasingvertrag als Privatperson?

Ein Leasingvertrag ist eine Form des Darlehens, weshalb er hinsichtlich des Widerrufsrechts unter die Bedingungen des Bankenrechts fällt. Wie beim Widerruf für ein Darlehen gilt hier eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen. Sie beginnt erst, wenn der Leasingnehmer alle zum Vertrag notwendigen Unterlagen nachweislich erhalten hat. Nach aktueller Gesetzgebung, die seit Juni 2010 gilt, gehört auch eine Widerrufsbelehrung zu den notwendigen Unterlagen.

Ein zeitlich unbefristetes Widerrufsrecht gilt, wenn:

  • die Widerrufsbelehrung fehlt

  • Inhalte fehlen

  • widersprüchliche oder falsche Angaben enthalten sind.

Viele ältere Leasingverträge haben keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung. Wer seinen Leasingvertrag widerrufen möchte, kann diesen durch die Partner-Anwälte und Rechtsexperten von KLUGO überprüfen lassen. Sie geben eine kompetente Unterstützung bei allen Fragen, die zu diesem Thema auftauchen.

Was bedeutet ein Leasing-Widerruf für den Leasingnehmer?

Wenn du das Widerrufsrecht für deinen Leasingvertrag ausübst, wird der gesamte Vertrag rückabgewickelt. Du gibst das Fahrzeug an den Leasinggeber zurück. Im Gegenzug erhältst du eine Erstattung deiner bis dahin gezahlten Leasingraten sowie eventuell getätigter Sonderzahlungen. Für den entstandenen Wertverlust des Fahrzeuges darf der Leasinggeber einen bestimmten Prozentsatz der Leasingraten einbehalten. Außerdem kann durch den Leasinggeber eine Nutzungsentschädigung geltend gemacht werden. Diese wird aufgrund des Abnutzungswertes des Wagens berechnet.

In vielen Fällen gibt es keine gütliche Einigung, wenn der Leasingvertrag widerrufen und das Fahrzeug bereits eine Weile genutzt wurde. Wenn du keine hohen finanziellen Einbußen hinnehmen willst, ist ein Rechtsstreit dann oft nicht zu vermeiden. Vereinbare einen Termin für eine Erstberatung über KLUGO und wäge gemeinsam mit einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten die Vor- und Nachteile eines Widerrufes ab. Der Rechtsexperte kann im Anschluss den Vertrag prüfen und dir Auskunft geben, welche Möglichkeiten sich für deinen Widerruf bieten.

Wie kommst du zu deinem Recht?

Wenn du dir nicht sicher bist, ob du den bestehenden Leasingvertrag widerrufen kannst und welche Folgen dies eventuell für dich hätte, hol dir über KLUGO anwaltliche Unterstützung in puncto Bankrecht. Oft genügt es, wenn der Leasinggeber ein Schreiben von einer Anwaltskanzlei erhält, damit er gesprächsbereit wird. Strebe eine außergerichtliche Lösung an, wenn du Zeit und Geld sparen willst.

Hast du eine gültige Rechtsschutzversicherung, agierst du frei. Einer unserer Partner-Anwälte und Rechtsexperten wird dich in jedem Falle über die Erfolgsaussichten aufklären und dir eine seriöse Einschätzung der Lage geben. So kannst du einen teuren oder ungünstigen Leasingvertrag widerrufen, auch wenn der Abschluss schon Monate oder Jahre zurückliegt. Informiere dich jetzt und fordere kompetente Unterstützung über KLUGO an!

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