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Widerruf beim Darlehen
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Widerruf beim Darlehen

Das Widerrufsrecht ist ein Instrument des Verbraucherschutzes und gibt dem Verbraucher die Möglichkeit, sich nachträglich aus Verträgen zu lösen. Das macht zum Beispiel dann Sinn, wenn Verträge übereilt geschlossen wurden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Darlehensverträge können widerrufen werden.
  • Kommt es zum Widerruf, dann wird der gesamte Vertrag aufgelöst; bereits ausgezahlte Darlehenssummen müssen zurückgegeben werden.
  • Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage.
  • Sie läuft aber erst dann, wenn der Verbraucher alle notwendigen Unterlagen erhalten hat.
  • Zu den notwendigen Unterlagen gehört auch die Widerrufsbelehrung.
  • Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht zu laufen.
  • Dazu gehört auch die Information darüber, wann die Widerrufsfrist beginnt: Klauseln, die durch einen Kaskadenverweis nur von einer Regelung zur nächsten verweisen, sind nicht zulässig.
  • Darlehensnehmer können den sogenannten Widerrufsjoker auch nach vielen Jahren noch nutzen, um aus dem Darlehensvertrag auszusteigen.
  • Sträubt sich der Kreditgeber gegen den Widerruf, kann ein spezialisierter Anwalt dabei helfen, den Widerruf durchzusetzen.

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Rechtliche Grundlagen zum Widerruf von Darlehensverträgen

Wer einen Darlehensvertrag abschließt, der kann diesen widerrufen – allerdings ist der Widerruf an einige Voraussetzungen geknüpft. Die Gründe für den Widerruf können ganz unterschiedlich aussehen. In der Regel beruht der Widerruf auf geänderten Rahmenbedingungen: So kann zum Beispiel der Verlust des Arbeitsplatzes dazu führen, dass eine geplante und zu finanzierende Ausgabe aufgeschoben wird und der Kredit somit nicht notwendig ist.

Der Widerruf des Darlehensvertrags führt dazu, dass beide Parteien vollständig aus dem Vertrag gelöst werden. Sollte ein Darlehen bereits überwiesen worden sein, entsteht ein Rückabwicklungsschuldverhältnis und der Verbraucher muss das Darlehen zurücküberweisen. Solange das Widerrufsrecht in der vorgegebenen Frist geltend gemacht wird, sind keine besonderen Bedingungen an den Widerruf geknüpft, wie es bei einem Rücktrittsrecht der Fall ist. Es muss kein Defizit in der Vertragserfüllung oder der Beratung vorliegen, ein Widerruf kann auch aus rein wirtschaftlicher Motivation heraus erklärt werden.

Damit Sie von Ihrem gesetzlichen Widerrufsrecht Gebrauch machen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Das gesetzliche Widerrufsrecht steht nur einem Verbraucher zu, der ein Darlehen weder aus gewerblichen noch selbstständigen beruflichen Zwecken empfängt.
  • Der Vertragstyp muss mit einem Widerrufsrecht ausgestattet sein, was bei einem Verbraucherdarlehensvertrag der Fall wäre.
  • Das Widerrufsrecht ist noch gültig.

Besonders bei dem letzten Erfordernis ergeben sich in der Praxis häufig Probleme. Dies liegt vor allem daran, dass Verbrauchern oft nicht klar ist, wann das Widerrufsrecht überhaupt zu laufen beginnt. Schuld daran sind die größenteils fehlerhaften Widerrufsbelehrungen in den Kreditverträgen. Unter Umständen führen diese zum sogenannten Widerrufsjoker: Er ermöglicht es Verbrauchern, auch nach Jahren noch aus dem Darlehensvertrag auszusteigen.

Die gesetzliche Widerrufsfrist von Darlehensverträgen beträgt 14 Tage und setzt dann ein, wenn der Verbraucher seine Vertragsurkunde mit allen relevanten Konditionen erhalten hat. Diese enthält auch eine Widerrufsbelehrung, die sich nach der aktuellen Musterwiderrufsbelehrung richten sollte, die vom Gesetzgeber veröffentlicht wurde. Sollten hier Fehler existieren, kann es sein, dass der Verbraucher sein Widerrufsrecht noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages nutzen kann. Weitere Bestimmungen ergeben sich aus § 229 und § 38 III Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.

Aufgrund der häufig verwendeten Formulierungen und Vorgehensweise lassen sich in Kreditverträgen immer wieder typische Fehler feststellen.

Dazu zählen beispielsweise:

  • keine Angabe der Aufsichtsbehörde
  • fehlende Angaben in der Widerrufsinformation
  • keine Angaben von Fälligkeitsdaten für die Zahlungen
  • fehlende gesetzliche Pflichtangaben
  • fehlender Hinweis auf wiederkehrende Kosten
  • fehlerhafte Berechnung von Zinsen.

Widerrufsrecht nach § 495 BGB


Dem Darlehensnehmer steht bei einem Verbraucherdarlehensvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu.

Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Darlehensverträgen,

1. die einen Darlehensvertrag, zu dessen Kündigung der Darlehensgeber wegen Zahlungsverzugs des Darlehensnehmers berechtigt ist, durch Rückzahlungsvereinbarungen ergänzen oder ersetzen, wenn dadurch ein gerichtliches Verfahren vermieden wird und wenn der Gesamtbetrag (Artikel 247 § 3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch) geringer ist als die Restschuld des ursprünglichen Vertrags,

2. die notariell zu beurkunden sind, wenn der Notar bestätigt, dass die Rechte des Darlehensnehmers aus den § 491a und § 492 gewahrt sind,

3. die § 504 Abs. 2 oder § 505 entsprechen.

Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist dem Darlehensnehmer in den Fällen des Absatzes 2 vor Vertragsschluss eine Bedenkzeit von zumindest sieben Tagen einzuräumen. Während des Laufs der Frist ist der Darlehensgeber an sein Angebot gebunden. Die Bedenkzeit beginnt mit der Aushändigung des Vertragsangebots an den Darlehensnehmer.

EuGH-Urteil ermöglicht den Widerrufsjoker

Während der Widerrufsjoker bisher hauptsächlich zur Anwendung kam, wenn die Widerrufserklärung selbst fehlerhaft war, muss nach einem aktuellen Urteil des Europäischen Gerichtshofes (kurz: EuGH) auch die Information selbst bestimmten Anforderungen genügen. Die Richter in Luxemburg stellen sich hierbei auf den Standpunkt, dass Banken in Kreditverträgen die Verbraucher klar und transparent über das Widerrufsrecht informieren müssen. Dazu gehört auch die Information, welche Unterlagen der Darlehensnehmer erhalten muss, um die Widerrufsfrist auszulösen.

Nahezu alle Kreditverträge, die ab Juni 2010 abgeschlossen wurden, enthalten aber statt einer eindeutigen Information einen sogenannten Kaskadenverweis: Der Darlehensvertrag enthält somit nicht die genannten Informationen, sondern lediglich einen Verweis auf andere Rechtsvorschriften – die wiederum selbst auch wieder auf andere Vorschriften verweisen.

Das ist dem Verbraucher nach Ansicht des EuGH nicht zuzumuten: Die Klarheit der Vertragsgestaltung ist nach EU-Recht zwingend und nicht durch eine scheinbar unendliche Verweiskette zu ersetzen. Ausgeschlossen von diesem neuen Widerrufsjoker sind allerdings alle Darlehensverträge, die auf den Kaskadenverweis verzichten. In der Praxis sind das allerdings die wenigsten Kreditverträge – hier lohnt sich für Verbraucher ein Blick in die Vertragsunterlagen.

Gründe für den Widerruf des Kreditvertrags

Wenn Sie einen Darlehensvertrag widerrufen möchten, sind Ihre Gründe hierfür unerheblich. Sie haben das Recht dazu, solange Sie die vorgegebene Frist einhalten. Das Widerrufsrecht sollte dann genutzt werden, wenn Sie einen Darlehensvertrag voreilig abgeschlossen haben und Ihnen die Auswirkungen des Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht voll bewusst waren. Die Lebenssituationen von Verbrauchern können sich schlagartig ändern, wodurch es ebenfalls Sinn machen kann, einen Vertrag zu widerrufen. Dazu kommen wirtschaftliche Vorteile, die sich durch neue Angebote ergeben.

Innerhalb der Widerrufsfrist von zwei Wochen können Sie sich ohne Angabe von Gründen aus dem Darlehensvertrag befreien. Fehler im Darlehensvertrag können dazu führen, dass die Widerrufsfrist ungültig ist.

Obwohl die Widerrufsfrist für einen Darlehensvertrag lediglich zwei Wochen beträgt, besteht die Möglichkeit, dass das Widerrufsrecht noch Jahre nach Abschluss des Vertrages geltend gemacht werden kann. Das ist dann der Fall, wenn der Vertrag nicht vollständig oder die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Verbraucher können dadurch eine Umschuldung erlangen und Zinsen sparen. Die Vorfälligkeitsentschädigung bei Kündigung des Kredites kann umgangen werden und die Bank ist dazu verpflichtet, einen Nutzungsersatz für die Verwendung des Geldes auszuzahlen, das Verbraucher bereits überwiesen haben.

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Wenn Sie Ihren Darlehensvertrag widerrufen wollen, die Frist jedoch abgelaufen ist, lassen Sie den Vertrag von einem Anwalt prüfen. Sollte er fehlerhaft sein oder den oben erwähnten Kaskadenverweis enthalten, kann ein spezialisierter Anwalt Sie über weitere Schritte zur Durchsetzung des Widerrufs informieren.

Nach zwei neuen Gerichtsurteilen zum Widerruf, können Verbraucher leichter Verträge mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung anfechten. Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zahlreicher Banken sei unwirksam, so urteilte der BGH im Frühling 2018 (XI ZR 309/16). Das Landgericht Ravensburg (2 O 21/18) stellt zusätzlich fest, dass die vollständige Widerrufsbelehrung nicht gilt und damit die übliche Widerrufsfrist von 14 Tagen gar nicht erst beginnt. Stattdessen kann der Verbraucher ein Darlehen mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung noch Jahre später widerrufen. Der BGH beanstandete folgende Klausel von der Sparkasse: "Der Kunde darf Forderungen gegen die Sparkasse nur insoweit aufrechnen, als seine Forderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind." Der BGH sieht in der Aufrechnungsklausel eine unzulässige Benachteiligung des Verbrauchers, wenn dieser den Widerruf einsetzt. Die beiden neuen Urteile erleichtern den Widerruf unzähliger Baufinanzierungen, die nach Juni 2010 abgeschlossen wurden. Verbraucher können so geschickt umschulden und die Zinslast in vielen Fällen halbieren.

Beim Widerruf des Darlehens von niedrigen Zinsen profitieren – Infografik
Beim Widerruf des Darlehens von niedrigen Zinsen profitieren – Infografik

So machen Sie vom Widerrufsrecht für Ihren Kreditvertrag Gebrauch

Sollten im Darlehensvertrag alle wichtigen Angaben enthalten und die Widerrufsbelehrung korrekt sein, müssen Sie Ihren Widerruf fristgerecht innerhalb von 14 Tagen einreichen. Dieser ist an keine bestimmte Form gebunden, sollte jedoch im Optimalfall als Einschreiben per Post beim Vertragspartner eingereicht werden – so kann dokumentiert und belegt werden, dass der Partner den Widerruf innerhalb der gesetzlichen Frist erhalten hat. Für den Inhalt des Schreibens können Sie ein Muster verwenden. Wichtig ist, dass die Namen und Adressen der Vertragspartner sowie der Darlehensvertrag korrekt benannt sind. Wichtig ist auch das Datum und Ihre Unterschrift.

In der Praxis zeigen sich Banken oft unwillig, das Widerrufsrecht für das Darlehen anzuerkennen. Dementsprechend wird ein Widerrufsschreiben dann häufig ignoriert. Gerade dann kann juristische Unterstützung von großem Wert sein. Das haben auch die Rechtsschutzversicherungen erkannt und bieten daher auch in diesen Fällen eine Kostenübernahme an.

Diese kann allerdings in bestimmten Konstellationen ausgeschlossen sein – so beispielsweise beim Immobilienkredit, wenn es sich um eine Neubaufinanzierung handelt oder um die Finanzierung einer genehmigungs- oder anzeigepflichtigen Baumaßnahme. Ebenfalls ausgeschlossen ist die Kostenübernahme durch die Rechtsschutzversicherung, wenn es um die Finanzierung einer vermieteten Immobilie geht.

Der Anwalt prüft, ob Formfehler dazu führen, dass eine Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dabei kommt es oft auf Kleinigkeiten an!"
Pierre Torster
Rechtsanwalt

Ist der Widerruf genehmigt, müssen Sie die eventuell erhaltenen Kredite zurückzahlen. Dazu können Entschädigungen kommen, falls Sie das Geld bereits verwendet haben. Es kann passieren, dass der Kreditgeber Ihren Widerruf nicht akzeptieren möchte. In so einem Fall sollten Sie einen Rechtsanwalt hinzuziehen.

Abschließend zeigt Ihnen unsere Checkliste, was es bei der Durchsetzung des Widerrufsrechts zu beachten gilt:

  • Halten Sie sich an die Widerrufsfrist.
  • Achten Sie bei Ihrem Widerruf auf Vollständigkeit (Vertragspartner, Unterschrift, etc.).
  • Reichen Sie Ihren Widerruf schriftlich per Einschreiben ein.
  • Bedenken Sie, dass Sie Ihr Darlehen zurückzahlen müssen.
  • Ziehen Sie gegebenenfalls einen Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht hinzu.

Bei Fragen oder Unsicherheiten zum Thema Widerruf beim Darlehen, nutzen Sie die Erstberatung durch unsere Partner-Anwälte!

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