Frau sitzt am Schreibtisch

Kredit widerrufen: So gehst du beim Darlehens- und Kreditvertrag vor

Auf dieser Seite

Der Verbraucherschutz spielt bei allen geschlossenen Verträgen in Deutschland eine wichtige Rolle – auch bei Darlehen- und Kreditverträgen. Daher gilt auch hier das Widerrufsrecht. Doch das Widerrufen des Darlehen- oder Kreditvertrages hat Folgen.

von M. Lind
02.05.2018
12 Min Lesezeit

Kredit widerrufen Das Wichtigste in Kürze

  • Darlehens- und Kreditverträge können widerrufen werden.

  • Kommt es zum Widerruf des Darlehens oder Kredits, dann wird der gesamte Vertrag aufgelöst. Bereits ausgezahlte Darlehen- oder Kreditsummen müssen zurückgegeben werden.

  • Die Widerrufsfrist für Darlehens- und Kreditverträge beträgt 14 Tage.

  • Die Frist beginnt erst dann, wenn du als Verbraucher alle notwendigen Unterlagen erhalten hast – inklusive Widerrufsbelehrung.

  • Sträubt sich der Kreditgeber gegen den Widerruf des Darlehens oder Kredits, kann ein auf Vertragsrecht spezialisierter Anwalt dabei helfen, den Widerruf durchzusetzen.

So gehst du vor, wenn du einen Kredit oder ein Darlehen widerrufen möchtest.

  • Möchtest du deinen Kredit oder dein Darlehen widerrufen, wende dich schriftlich an den Darlehens- oder Kreditgeber – in den meisten Fällen also die Bank. Der Widerruf des Darlehens- oder Kreditvertrages muss zwingend schriftlich erfolgen.

  • Nutze dafür unser Musterdokument „Muster Widerruf Darlehens- und Kreditvertrag“. Dort musst du lediglich die Kontaktdaten und Angaben zum Darlehens- oder Kreditvertrag ergänzen, damit das Schreiben rechtsgültig ist.

  • Weigert sich der Kreditgeber trotz Widerrufs des Vertrages, den Darlehens- oder Kreditvertrag aufzulösen, solltest du dich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, der gemeinsam mit dir den Widerruf durchsetzt.

  • Möchtest du deinen Kredit oder dein Darlehen widerrufen, obwohl die Frist schon abgelaufen ist, lohnt es sich, den Vertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen. Möglicherweise ist dieser fehlerhaft, sodass ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht die Durchsetzung des Widerrufs dennoch in die Wege leiten kann.

Wann sollte ich ein Darlehen oder einen Kredit widerrufen?

Grundsätzlich brauchst du für den Widerruf eines Kredits oder Darlehens keinerlei Gründe, solange die gesetzliche Frist eingehalten wird. Dennoch gibt es natürlich verschiedene Situationen, in denen es sinnvoll ist, einen Kredit oder ein Darlehen zu widerrufen:

  • Du hast den Darlehens- oder Kreditvertrag voreilig abgeschlossen und dir waren die Auswirkungen des Vertrages zum Zeitpunkt der Unterzeichnung nicht vollends bewusst.

  • Deine Lebenssituation hat sich schlagartig verändert, sodass der Darlehens- oder Kreditvertrag nun zu deinem Nachteil wäre.

  • Du hast ein anderes Angebot erhalten, das wirtschaftlich für dich vorteilhaft ist.

Gegenüber einer Darlehenskündigung hat ein Widerruf des Darlehen- oder Kreditvertrages mehrere Vorteile: Eine Kündigung des Darlehen- oder Kreditvertrages ist in vielen Fällen gebührenpflichtig (Vorfälligkeitsentschädigung), ein Widerruf dagegen nicht. Ferner erfolgt bei einer Kündigung des Darlehen- oder Kreditvertrages unter Umständen eine Negativmeldung an die SCHUFA, was bei einem Widerruf des Darlehens oder Kredits ebenfalls nicht der Fall ist.

Zusammenfassung:

Innerhalb der zweiwöchigen Widerrufsfrist kannst du Darlehens- und Kreditverträge ohne Angabe von Gründen widerrufen. Außerdem können Fehler im Vertrag dazu führen, dass die Widerrufsfrist ungültig ist – in diesem Fall kannst du jederzeit, auch Jahre nach dem Abschluss, noch vom Vertrag zurücktreten.

Welche Kredite und Darlehen haben eine Widerrufsfrist?

Darlehens- und Kreditverträge sowie Baufinanzierungen unterliegen der gesetzlichen Widerrufsfrist von zwei Wochen. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob die Kredite und Darlehen verzinst werden müssen oder du einen Vertrag mit Null-Prozent-Finanzierung abgeschlossen hast. Allerdings gilt diese Regelung nur für private Darlehensverträge – geschäftliche Verträge sind vom besonderen Verbraucherschutz ausgenommen.

Es gibt aber noch weitere Ausnahmeregelungen. In folgenden Fällen gilt die zweiwöchige Widerrufsfrist für Darlehen- und Kreditverträge nicht:

  • Bei Kleinkrediten mit einem Darlehensbetrag von weniger als 200 Euro netto

  • Bei kurzfristig abgeschlossenen Verträgen, deren Betrag in einem Zeitraum von maximal drei Monaten wieder abbezahlt ist

  • Bei Verträgen, für die der Verbraucher ausschließlich mit einer Sache haftet (sogenannte Kredite gegen Pfand)

  • Bei begünstigten Förderdarlehen, beispielsweise im Wohnungsbau, zur erweiterten Berufsausbildung oder mit dem Zweck, Energie einzusparen

  • Bei Krediten, die durch den Arbeitgeber vergeben wurden und damit eine Nebenleistung zum Arbeitsvertrag darstellen sowie niedriger als üblich verzinst werden

Zusammenfassung:

Das Widerrufsrecht gilt nicht für alle Darlehen- oder Kreditverträge. Bist du unsicher, ob du deinen Kredit oder dein Darlehen widerrufen kannst, wende dich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Wie lange kann ich einen Kredit oder ein Darlehen widerrufen?

Als Privatperson kannst du Kredite und Darlehen innerhalb einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Diese Frist beginnt erst zu dem Zeitpunkt, an dem du eine Vertragsurkunde, eine Vertragsbestätigung oder ein anderes, rechtlich gleichwertiges Dokument erhältst (§ 356b BGB). Mit dem Vertragsabschluss beginnt also nicht automatisch auch die Widerrufsfrist.

Das gilt allerdings nur dann, wenn eine entsprechende Belehrung über die Widerrufsfrist dem Vertrag anhängt und eine solche nicht fehlerhaft ist. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist diese fehlerhaft, so kann der Kredit oder das Darlehen zu jeder Zeit widerrufen werden. Wenn du unsicher bist, ob du eine solche Widerrufsbelehrung erhalten hast, solltest du daher einen Blick in deine Unterlagen werfen. In der Regel findet sich die Belehrung bei Krediten und Darlehen, die durch eine Bank vergeben wurden, in der Anlage „Europäische Standardinformationen für Verbraucherkredite“ unter dem Punkt „Widerrufsrecht“. Bei online abgeschlossenen Darlehen- und Kreditverträgen findet sich die Widerrufsbelehrung zusätzlich unter dem Punkt „Zusätzliche Informationen beim Fernabsatz von Finanzdienstleistungen“.

Der Anwalt prüft, ob Formfehler dazu führen, dass eine Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen ist. Dabei kommt es oft auf Kleinigkeiten an.

Pierre Torster Rechtsanwalt
Pierre Torster

Kann sich eine Widerrufsfrist verlängern?

Die gesetzlich festgeschriebene Widerrufsfrist von 14 Tagen ist bei Darlehen- und Kreditverträgen für Verbraucher der gängige Standard. Einige Banken zeigen jedoch deutlich mehr Kulanz und verlängern freiwillig die Widerrufsfrist – meist auf bis zu 30 Tage.

Allerdings kann sich die Widerrufsfrist für Darlehen- und Kreditverträge auch gesetzlich verlängern, wenn im Darlehensvertrag wichtige Informationen fehlen. Hast du beispielsweise bereits die Vertragsurkunde erhalten, nicht aber die Widerrufsbelehrung, so beginnt die gesetzliche Widerrufsfrist erst ab dem Zeitpunkt, an dem du alle relevanten Informationen zur Verfügung gestellt bekommen hast. Ferner verlängert sich die Widerrufsfrist für Kreditverträge automatisch auf einen Monat, wenn wichtige Dokumente erst später nachgereicht wurden (§ 492 Abs. 6 BGB).

Das ist der Fall, wenn eine oder mehrere dieser Informationen fehlten:

  • Höhe des Darlehensbetrages

  • Angaben zur vereinbarten Vertragslaufzeit

  • Angaben zum vereinbarten Darlehenszins

  • Angaben zur Berechnungsmethode für eine Vorfälligkeitsentschädigung

  • Europäische Standardinformation für Verbraucherkredite oder Europäische Verbraucherkreditinformation (je nach Vertrag)

Wie sollte ein Darlehen- oder Kreditwiderruf aussehen?

Der Kreditwiderruf muss stets schriftlich an die Bank oder den Kreditgeber versendet werden. Die meisten Kreditinstitute fordern einen schriftlichen Widerruf per Post, in einigen Fällen ist der Widerruf aber auch per Mail oder Fax möglich. Wir empfehlen grundsätzlich den Postweg mit Einschreiben, sodass du nachweisen kannst, dass der Widerruf fristgerecht beim Adressat angekommen ist.

Eine Begründung ist für den Widerruf nicht notwendig, sofern du dich innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist befindest. Du kannst dafür ganz einfach unser Musterformular Muster Widerruf Darlehens- und Kreditvertrag“ verwenden und dort die fehlenden Angaben wie Absender und Empfänger sowie Kreditvertragsnummer ergänzen.

KLUGO Tipp:

Für einen Darlehen- oder Kreditwiderruf musst du die Schriftform einhalten. Nutze einfach unser Musterformular, damit du rechtlich auf der sicheren Seite bist. Ferner empfehlen wir dir den Versand auf dem Postweg mit Einschreiben, sodass du die Zustellung des Widerrufs beweisen kannst.

Was passiert nach dem Widerruf des Darlehens oder Kredits?

Was nach dem Widerruf des Darlehen- oder Kreditvertrages geschieht, hängt maßgeblich davon ab, wie weit der Prozess bereits fortgeschritten ist. Hast du bisher keine Gelder aus dem Vertrag erhalten, so bekommst du lediglich eine Bestätigung des Vertragswiderrufs von deinem Kreditinstitut.

Hast du allerdings bereits Zahlungen im Rahmen des Kredites oder Darlehens von der Bank oder dem Kreditdienstleister erhalten, musst du das Geld natürlich zurücküberweisen – und das innerhalb einer Frist von maximal 30 Tagen. Ferner musst du für den Zeitraum Zinsen zahlen, der zwischen der Auszahlung des Geldes und dem Tag, an dem die Rückzahlung erfolgte, liegt. Diese Zinszahlungen werden tagesgenau ausgerechnet und die Zinshöhe ermittelt sich durch den vereinbarten Sollzins im Vertrag.

Einige Banken verzichten im Falle eines Widerrufs jedoch auf die Zinszahlung. Wenn du prüfen möchtest, ob du von einer möglichen Zinszahlung betroffen bist, lohnt sich ein Blick in den Darlehens- oder Kreditvertrag. Unter dem Punkt „Widerrufsfolgen“ findest du alle relevanten Angaben dazu, welche Zahlungen im Falle eines Widerrufs zu erfolgen haben. Ferner steht dort auch der Zinsbetrag, der für den Zeitraum veranschlagt wird.

KLUGO Tipp:

Wenn du deinen Darlehen- oder Kreditvertrag widerrufst und bereits Zahlungen erhalten hast, kommen möglicherweise Zinszahlungen auf dich zu. Wirf daher zunächst einen Blick in den Vertrag und prüfe, ob sich der Widerruf des Darlehens- oder Kreditvertrags lohnt.

Hast du eine Bearbeitungsgebühr für einen Kredit gezahlt, werden dir diese Kosten wahrscheinlich nicht zurückerstattet.

Was könnte bei einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung passieren?

Die 14-tägige Widerrufsfrist gilt nur dann, wenn dem Darlehensvertrag eine entsprechende Widerrufsbelehrung beiliegt. Fehlt diese Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, so verlängert sich die Widerrufsfrist automatisch bis zu dem Zeitpunkt, an dem du die korrekten Unterlagen erhältst. Dadurch kannst du auch Jahre nach Abschluss des Kreditvertrages noch den Kredit widerrufen. Das gilt allerdings nicht für Bauverträge: Hier erlischt das Widerrufsrecht auch bei falschen Belehrungen spätestens nach einem Jahr und 14 Tagen (§ 356b Abs. 2 BGB).

Wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, haben Gerichte bereits in der Vergangenheit entschieden:

  • Im Vertrag muss ersichtlich sein, wann das 14-tägige Widerrufsrecht beginnt. Wurdest du darüber nicht informiert oder sind die Klauseln des Vertrages nicht deutlich genug, sodass du als Verbraucher nicht erahnen kannst, wann die Widerrufsfrist beginnt, so gilt die Widerrufsbelehrung als fehlerhaft.

  • Dasselbe gilt auch dann, wenn zwar über die Widerrufsfrist belehrt wurde, nicht aber über die Folgen des Widerrufs. So muss klar ersichtlich sein, was geschieht und mit welchen Kosten du zu rechnen hast, wenn du den Kreditvertrag widerrufst.

  • Das gilt auch, wenn die Widerrufsbelehrung verwirrende Ergänzungen enthält, zum Beispiel auch in den Fußnoten. Die in der Widerrufsbelehrung enthaltenen Informationen müssen für den Verbraucher nachvollziehbar und verständlich sein.

Trifft einer dieser Punkte in deinem Fall zu, kannst du den Darlehen oder Kredit widerrufen und musst somit keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

KLUGO Tipp:

Wenn du deinen Darlehen oder Kredit widerrufen möchtest, lass einen Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht zunächst die Vertragsbestimmungen prüfen. Finden sich darin Fehler, kannst du zusätzliche Zahlungen wie Zinsen oder die Vorfälligkeitsentschädigung möglicherweise vermeiden.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte weiter

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht hilft dir dabei, deinen Darlehen oder Kredit zu widerrufen. Zuvor solltest du den Kreditvertrag mit dem KLUGO Vertrags-Check prüfen lassen. Befindest du dich noch im Rahmen der gesetzlichen Widerrufsfrist oder sind Widerrufsbelehrung bzw. die Belehrung über die Folgen des Widerrufs unvollständig oder fehlerhaft, kannst du den Darlehen- oder Kreditvertrag widerrufen. Ein Fachanwalt hilft dir dabei, ein rechtswirksames Schreiben an das Kreditinstitut zu versenden.

Und auch wenn ein Darlehen- oder Kreditwiderruf nicht mehr möglich ist, lohnt sich möglicherweise anwaltliche Unterstützung – beispielsweise immer dann, wenn du den Darlehensvertrag vorzeitig ablösen möchtest oder eine Umschuldung anstrebst.

Im Rahmen der telefonischen Erstberatung verbinden wir dich für eine erste Einschätzung des Sachverhalts mit einem KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten. Im Anschluss entscheidest du selbst, ob du die fachliche Unterstützung unserer Rechtsexperten auch weiterhin in Anspruch nehmen möchtest.

Vertrags-Check vom Rechtsanwalt

Sichere dir rechtliche Klarheit mit dem KLUGO Vertrags-Check und vermeide unangenehme Folgen. Mit dem Vertrags-Check kannst du einen bestimmten Vertragspunkt ganz einfach von Zuhause aus prüfen lassen.

So gehst du vor:

  • Reiche den Vertrag oder das Dokument ein, das du prüfen lassen möchtest.
  • Füge eine konkrete Fragestellung hinzu.
  • Dein Dokument wird von einem Rechtsexperten auf Sach- und Rechtslage geprüft.
Jetzt Vertrag prüfen lassen Das Ergebnis erhältst du innerhalb von 2 Tagen.
Kann man Darlehen oder Kredite widerrufen?

Darlehens- und Kreditverträge lassen sich grundsätzlich binnen einer Frist von 14 Tagen widerrufen. Einige Banken bieten auch längere Widerrufsfristen an.

Kann ich einen unterschriebenen Darlehens– oder Kreditvertrag widerrufen?

Ja, auch wenn der Kreditvertrag bereits unterzeichnet wurde, ist noch ein Widerruf möglich. Dabei musst du aber die gesetzliche Widerrufsfrist einhalten. Ferner gilt diese Regelung nur für Verbraucher, nicht aber für Unternehmenskredite.

Was kostet ein Rücktritt vom Kreditvertrag?

Ein Widerruf des Kreditvertrages ist kostenfrei. Hast du bereits Zahlungen erhalten, musst du diese natürlich zurückzahlen. Unter Umständen fallen für die Zeit, die der Vertrag bereits lief, auch Zinsen an.

Über unsere Autoren Melanie Lind

Melanie Lind arbeitet bereits seit 2017 als selbstständige Texterin und seit 2019 für die KLUGO Redaktion. Zuvor absolvierte sie eine Ausbildung im Marketing-Bereich. Vor ihrer Selbstständigkeit war sie bereits als Texterin tätig und hat sich kontinuierlich im Bereich Content-Management und SEO weitergebildet.

Ihr großes Interesse am deutschen Rechtssystem und Recht auch für Laien verständlich zu machen, brachte sie zu KLUGO.

melanie lind