
Wann und warum Banken Kreditverträge kündigen dürfen Darlehenskündigung
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Wenn ein Darlehen durch die Bank gekündigt wird, sind Kunden oft ratlos und fragen sich, welche Möglichkeiten ihnen nun bieten und ob die Kündigung des Darlehensvertrages überhaupt rechtmäßig ist.
Darlehenskündigung Das Wichtigste in Kürze
Kommt der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Kredits in Verzug, dann kann sich daraus ein Kündigungsrecht für die Bank ergeben.
Kreditkündigungen durch den Darlehensgeber sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam: Fehlen diese, ist die Kündigung nicht gültig und das Darlehen läuft unverändert weiter.
Eine Kündigung des Kredits hat für den Bankkunden weitreichende Folgen und sollte daher immer auf Rechtswirksamkeit überprüft werden.
Finanzielle Schwierigkeiten sollten im persönlichen Gespräch mit der Bank thematisiert werden – oft ergeben sich durch Gespräche Lösungsmöglichkeiten abseits der Kündigung des Bankdarlehens.
Kreditvertrag gekündigt? Diese Gründe erlauben der Bank, den Vertrag aufzulösen
Die Bank als Finanzierungspartner kann einen Kreditvertrag nur dann kündigen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Im Gegensatz zu anderen Vertragsarten gibt es bei einem Kreditvertrag keine Kündigung ohne Grund: Der Gesetzgeber betont damit den Charakter des Darlehens als Dauerschuldverhältnis und erlaubt ein Abweichen von der vereinbarten Laufzeit nur in bestimmten Fällen.
Diese sind explizit und abschließend in den § 490 und § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) geregelt.
Demnach darf die Bank den Kreditvertrag dann kündigen, wenn
sich die Vermögensverhältnisse des Bankkunden verschlechtern
sich der Wert der als Sicherheit hinterlegten Immobilie objektiv verschlechtert
die Verschlechterung die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist
der Darlehensnehmer die Zahlungen einstellt
Ebenfalls ist eine Kündigung des Kreditvertrages durch die Bank zulässig, wenn sich ein Kündigungsgrund aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen (kurz: AGB) der Bank ergibt. Allerdings ist auch hier die Bedingung gegeben, dass es sich um einen sogenannten wichtigen Grund handeln muss.
Wichtiger Kündigungsgrund für die Kündigung des Kreditvertrags. Dazu zählt zum Beispiel:
unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers
Sicherheiten werden nicht gestellt
wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden
wesentliche Verschlechterung der als Sicherheit hinterlegten Immobilie
Darlehensnehmer reagieren oft geschockt, wenn der Kredit durch die Bank gekündigt wird. Dies kann aber ganz schnell gehen: Ist der Darlehensnehmer mit zwei Raten und zehn Prozent der Darlehenssumme in Verzug, kann die Bank eine Kündigung aussprechen.
Zusammenfassung:
Die Verschlechterung muss nicht bereits eingetreten sein, um eine Kreditkündigung durch die Bank auszulösen – es reicht aus, dass die Verschlechterung droht. Damit sind rechtlich auch präventive Kündigungen von Darlehensverträgen zulässig.
Was erwartet mich bei einer fristlosen Kündigung des Bankkredits?
Sind die genannten Voraussetzungen gegeben, hat die Bank die rechtliche Möglichkeit, einen Kreditvertrag vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen. Das ist für den Darlehensnehmer gleich aus mehreren Gesichtspunkten heraus problematisch.
Grundsätzlich ist die Kreditkündigung immer ein Anlass für einen Negativeintrag bei der SCHUFA. Dies wirkt sich für den Darlehensnehmer nicht nur bei künftigen Kreditanfragen aus, sondern auch bei sämtlichen Laufzeitverträgen und beim Bezahlen auf Rechnung – die negative Bonität haftet dem Darlehensnehmer dann für lange Zeit an.
KLUGO Tipp:
Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA sollte in jedem Fall vermieden werden. Darlehensnehmer in finanziellen Schwierigkeiten sollten daher umgehend das Gespräch mit dem Darlehensgeber suchen, um eine Kündigung des Darlehens zu vermeiden.
Kommt es zur fristlosen Kündigung durch die Bank, dann ist aber nicht nur ein möglicher SCHUFA-Eintrag von Relevanz. Viel dringender ist in diesem Moment auch der durch die Kündigung explizit erklärte Wille der Bank, das Darlehen zurückzufordern. Da dies in den meisten Fällen ohnehin schon in einem wirtschaftlich angespannten Moment passiert, verschärft die Rückzahlungsforderung die Situation noch zusätzlich. Darlehensnehmer sollten daher bei einem andauernden finanziellen Engpass von selbst das Gespräch mit der Bank suchen, um die Kündigung zu umgehen.
Welche Maßnahmen stehen mir zur Verfügung, wenn mein Kredit bzw. Darlehen gekündigt wird?
Ist die Kündigung schon bei dir angekommen und liegt schwarz auf weiß vor? Dann solltest du die Kündigungserklärung auf keinen Fall als lästigen Papierkram abtun – im Gegenteil. Jetzt bist du gefragt, um größeren Schaden abzuwenden. Dazu gehört vor allem, zu prüfen, ob die Kreditkündigung durch die Bank überhaupt zulässig ist und rechtlich Bestand hat.
Ein erfahrener Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht kann im Falle einer Darlehenskündigung den gekündigten Bankkunden zuverlässig unterstützen. Dazu gehört speziell die Prüfung der Kündigungsgründe.
Um die Kündigung wirksam auszusprechen, müssen alle Voraussetzungen aus § 498 BGB erfüllt sein – die Bank muss dem Darlehensnehmer daher auch eine ausreichende Zeit einräumen, um den rückständigen Betrag zu zahlen. Fehlt diese Frist, ist die Kündigung nicht wirksam und entfaltet daher keine rechtliche Bindung.
§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen
Nach § 498 Abs. (1) 2. kann der Darlehensgeber das Darlehen nur dann kündigen, wenn er "dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags" gesetzt hat.
Wichtig zu wissen: Ist die Kündigung des Darlehens unwirksam, können sich für den Darlehensnehmer mögliche Ansprüche ergeben, die ihm den durch die Kündigung entstandenen Schaden ersetzen – so zum Beispiel für Aufwendungen für einen neuen Kredit oder einen damit verbundenen Vermögensverlust.
Welche Voraussetzungen gelten bei der Kündigung eines Kreditvertrages?
Wie oben bereits gezeigt, ist die Bank bei der Kündigung des Darlehensvertrags an die gesetzlichen Anforderungen gebunden. Diese Anforderungen sind vom Gesetzgeber sehr eng gesetzt, um dich als Verbraucher bei Verbraucherdarlehen vor willkürlichen Entscheidungen der Banken zu schützen. Ein ordentliches Kündigungsrecht der Bank – also eine Kündigung ohne besonderen Grund – ist nach § 499 Abs. (1) BGB ausgeschlossen.
Was ist, wenn der Darlehensnehmer den Kreditvertrag kündigen möchte?
Natürlich kann es aus verschiedenen Gründen auch im Interesse des Bankkunden sein, einen Kreditvertrag vor dem Ablauf der Laufzeit zu kündigen. Ein ordentliches Kündigungsrecht ergibt sich aus § 489 BGB.
Denk daran: Wenn der Kreditvertrag gekündigt wird, musst du den Darlehensbetrag sofort an die Bank zurückzahlen. Dafür hast du eine Frist von zwei Wochen. Hältst du diese Frist nicht ein, ist die Kündigung unwirksam – der Vertrag bleibt dann unverändert bestehen.
Der Bank steht im Fall einer Kündigung durch den Darlehensnehmer eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Dies legt § 490 Abs. (2) BGB explizit fest. Die Entschädigung gleicht den Verlust der Bank für das Ausscheiden aus dem Kreditvertrag aus.
Besonders wichtig ist die Vorfälligkeitsentschädigung bei Baufinanzierungen. Hier kann die Bank schnell mehrere zehntausend Euro verlangen. Allerdings darf sie die Vorfälligkeitsentschädigung nur verlangen, wenn sie beim Abschluss des Kreditvertrags eine korrekte Widerrufsbelehrung gegeben hat. In der Vergangenheit gab es viele Kreditverträge mit fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen. Das gibt dir die Möglichkeit, den Darlehens- oder Kreditvertrag zu widerrufen, da die gesetzliche Widerrufsfrist in solchen Fällen nicht greift. Dabei gibt es jedoch bestimmte Voraussetzungen zu beachten, die KLUGO im Beitrag über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei der Baufinanzierung genauer erklärt.
Wichtig zu wissen: Bei einer Kündigung des Darlehens durch die Bank aufgrund von ausbleibenden Zahlungen steht dem Darlehensgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Dies ist durch die ständige Rechtsprechung juristisch ausgeschlossen.
Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) hat in mehreren Fällen und zuletzt im Urteil vom 22.11.2016 (AZ XI ZR 187/14) betont, dass die Verzugszinsen nach § 497 Abs. (1) BGB den säumigen Darlehensnehmer ohnehin schon belasten, ohne dass dieser noch zusätzlich mit der Vorfälligkeitsentschädigung belegt wird. Der Bank steht damit kein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn sie den Kreditvertrag kündigt.
Welche Rechte stehen dem Darlehensnehmer bei einer unwirksamen Kündigung zu?
Kommt es zur Kündigung des Darlehens durch die Bank und ist diese rechtlich unwirksam, hat dies unmittelbare Folgen für den Darlehensnehmer:
Folgen einer rechtlich unwirksamen Kündigung durch die Bank für den Darlehensnehmer:
Das Darlehen besteht unverändert fort.
Der Bank steht kein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens zu – sondern nur wie gehabt auf Zahlung der monatlichen Rate.
Dem Darlehensnehmer steht ein Anspruch auf Schadenersatz zu, falls es durch die Kündigung zu einem Schaden gekommen ist.
Es darf kein Negativeintrag bei der SCHUFA erfolgen.
Der Dreh- und Angelpunkt ist die Gültigkeit der Kreditkündigung. Sie sollte im Fokus stehen, wenn dir ein Kündigungsschreiben deiner Bank ins Haus flattert. Nutze die Expertise eines erfahrenen Anwalts und auch die Möglichkeit, notfalls gerichtlich gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung vorzugehen. Im Rahmen unserer Beratungspakete kann dir KLUGO vorab sowohl Aufklärung als auch eine ausführliche telefonische Beratung zu deinem individuellen Problem bieten. In der telefonischen Erstberatung bekommst du eine erste Orientierung.