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Darlehenskündigung durch die Bank
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Darlehenskündigung: Das sollten Sie wissen, wenn der Kredit gekündigt wird!

Wenn ein Darlehen durch die Bank gekündigt wird, sind Kunden oft ratlos und fragen sich, welche Möglichkeiten ihnen nun bieten und ob die Kündigung des Darlehensvertrages überhaupt rechtmäßig ist.

Wann kommt es zu einer Kündigung des Darlehensvertrages?

Das Wichtigste in Kürze: Das müssen Sie als Kunde bei einer Kündigung Ihres Kreditvertrages wissen!

  • Kommt der Darlehensnehmer mit der Rückzahlung des Kredits in Verzug, dann kann sich daraus ein Kündigungsrecht für die Bank ergeben.
  • Kreditkündigungen durch den Darlehensgeber sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam: Fehlen diese, ist die Kündigung nicht gültig und das Darlehen läuft unverändert weiter.
  • Eine Kündigung des Kredits hat für den Bankkunden weitreichende Folgen und sollte daher immer auf Rechtswirksamkeit überprüft werden.
  • Finanzielle Schwierigkeiten sollten im persönlichen Gespräch mit der Bank thematisiert werden – oft ergeben sich durch Gespräche Lösungsmöglichkeiten abseits der Kündigung des Bankdarlehens.

Die Bank als Finanzierungspartner kann einen Kreditvertrag nur dann kündigen, wenn dafür wichtige Gründe vorliegen. Im Gegensatz zu anderen Vertragsarten gibt es bei einem Kreditvertrag keine Kündigung ohne Grund: Der Gesetzgeber betont damit den Charakter des Darlehens als Dauerschuldverhältnis und erlaubt ein Abweichen von der vereinbarten Laufzeit nur in bestimmten Fällen.

Diese sind explizit und abschließend in den § 490 und § 498 des Bürgerlichen Gesetzbuches (kurz: BGB) geregelt.

Demnach darf die Bank den Kreditvertrag dann kündigen, wenn

  • sich die Vermögensverhältnisse des Bankkunden verschlechtern
  • sich der Wert der als Sicherheit hinterlegten Immobilie objektiv verschlechtert
  • die Verschlechterung die Rückzahlung des Darlehens gefährdet ist
  • der Darlehensnehmer die Zahlungen einstellt

Ebenfalls ist eine Kündigung des Kreditvertrages durch die Bank zulässig, wenn sich ein Kündigungsgrund aus den Allgemeinen Vertragsbedingungen (kurz: AGB) der Bank ergibt. Allerdings ist auch hier die Bedingung gegeben, dass es sich um einen sogenannten wichtigen Grund handeln muss.

Wichtiger Kündigungsgrund für die Kündigung des Kreditvertrags. Dazu zählt zum Beispiel:

  • unrichtige Angaben über die Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers
  • Sicherheiten werden nicht gestellt
  • wesentliche Vermögensverschlechterung des Kunden
  • wesentliche Verschlechterung der als Sicherheit hinterlegten Immobilie

Darlehensnehmer reagieren oft geschockt, wenn der Kredit durch die Bank gekündigt wird. Dies kann aber ganz schnell gehen: Ist der Darlehensnehmer mit zwei Raten und zehn Prozent der Darlehenssumme in Verzug, kann die Bank eine Kündigung aussprechen.

Die Verschlechterung muss nicht bereits eingetreten sein, um eine Kreditkündigung durch die Bank auszulösen – es reicht aus, dass die Verschlechterung droht. Damit sind rechtlich auch präventive Kündigungen von Darlehensverträgen zulässig.

Was erwartet mich bei einer fristlosen Kündigung des Bankkredits?

Sind die genannten Voraussetzungen gegeben, hat die Bank die rechtliche Möglichkeit, einen Kreditvertrag vor dem Ende der Laufzeit zu kündigen. Das ist für den Darlehensnehmer gleich aus mehreren Gesichtspunkten heraus problematisch.

Grundsätzlich ist die Kreditkündigung immer ein Anlass für einen Negativeintrag bei der SCHUFA. Dies wirkt sich für den Darlehensnehmer nicht nur bei künftigen Kreditanfragen aus, sondern auch bei sämtlichen Laufzeitverträgen und beim Bezahlen auf Rechnung – die negative Bonität haftet dem Darlehensnehmer dann für lange Zeit an.

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Ein negativer Eintrag bei der SCHUFA sollte in jedem Fall vermieden werden. Darlehensnehmer in finanziellen Schwierigkeiten sollten daher umgehend das Gespräch mit dem Darlehensgeber suchen, um eine Kündigung des Darlehens zu vermeiden.

Kommt es zur fristlosen Kündigung durch die Bank, dann ist aber nicht nur ein möglicher SCHUFA-Eintrag von Relevanz. Viel dringender ist in diesem Moment auch der durch die Kündigung explizit erklärte Wille der Bank, das Darlehen zurückzufordern. Da dies in den meisten Fällen ohnehin schon in einem wirtschaftlich angespannten Moment passiert, verschärft die Rückzahlungsforderung die Situation noch zusätzlich. Darlehensnehmer sollten daher bei einem andauernden finanziellen Engpass von selbst das Gespräch mit der Bank suchen, um die Kündigung zu umgehen.

Welche Maßnahmen stehen mir zur Verfügung, wenn mein Kredit bzw. Darlehen gekündigt wird?

Ist die Kündigung bereits ausgesprochen und schwarz auf weiß bei Ihnen eingetroffen, sollten Sie die Kündigungserklärung auf gar keinen Fall als lästigen Papierkram abtun – im Gegenteil. Sie sind als Darlehensnehmer jetzt gefragt, um größeren Schaden abzuwenden. Dazu gehört insbesondere die Prüfung, ob die Kreditkündigung durch die Bank überhaupt zulässig ist und somit rechtlich Bestand hat.

Ein erfahrener Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht kann im Falle einer Darlehenskündigung den gekündigten Bankkunden zuverlässig unterstützen. Dazu gehört speziell die Prüfung der Kündigungsgründe.

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Um die Kündigung wirksam auszusprechen, müssen alle Voraussetzungen aus § 498 BGB erfüllt sein – die Bank muss dem Darlehensnehmer daher auch eine ausreichende Zeit einräumen, um den rückständigen Betrag zu zahlen. Fehlt diese Frist, ist die Kündigung nicht wirksam und entfaltet daher keine rechtliche Bindung.

§ 498 Gesamtfälligstellung bei Teilzahlungsdarlehen


Nach § 498 Abs. (1) 2. kann der Darlehensgeber das Darlehen nur dann kündigen, wenn er "dem Darlehensnehmer erfolglos eine zweiwöchige Frist zur Zahlung des rückständigen Betrags" gesetzt hat.

Wichtig zu wissen: Ist die Kündigung des Darlehens unwirksam, können sich für den Darlehensnehmer mögliche Ansprüche ergeben, die ihm den durch die Kündigung entstandenen Schaden ersetzen – so zum Beispiel für Aufwendungen für einen neuen Kredit oder einen damit verbundenen Vermögensverlust.

Welche Voraussetzungen gelten bei der Kündigung eines Kreditvertrages?

Wie oben bereits gezeigt, ist die Bank bei der Kündigung des Darlehensvertrags an die gesetzlichen Anforderungen gebunden. Sie sind durch den Gesetzgeber sehr eng gesetzt, um gerade bei Verbraucherdarlehen den Verbraucher vor willkürlichen Entscheidungen der Banken zu schützen. Ein ordentliches Kündigungsrecht der Bank – also eine Kündigung ohne besonderen Grund – ist nach § 499 Abs. (1) BGB ausgeschlossen.

Was ist, wenn der Darlehensnehmer den Kreditvertrag kündigen möchte?

Natürlich kann es aus verschiedenen Gründen auch im Interesse des Bankkunden sein, einen Kreditvertrag vor dem Ablauf der Laufzeit zu kündigen. Ein ordentliches Kündigungsrecht ergibt sich aus § 489 BGB.

Bedenken Sie, dass bei einer Kündigung des Kreditvertrags der Darlehensbetrag sofort an die Bank zurückbezahlt werden muss. Dafür ist eine Frist von zwei Wochen vorgesehen. Wird diese Frist nicht eingehalten, gilt die Kündigung als unwirksam – der Vertrag bleibt dann unverändert fortbestehen.

Der Bank steht im Fall einer Kündigung durch den Darlehensnehmer eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zu. Dies legt § 490 Abs. (2) BGB explizit fest. Die Entschädigung gleicht den Verlust der Bank für das Ausscheiden aus dem Kreditvertrag aus.

Besondere Relevanz hat die Vorfälligkeitsentschädigung im Rahmen von Baufinanzierungen. Hier kann die Bank schnell mehrere zehntausend Euro verlangen. Allerdings darf die Bank die Vorfälligkeitsentschädigung nur dann verlangen, wenn sie bei Abschluss des Kreditvertrags eine korrekte Widerrufsbelehrung vorgenommen hat. Hier gab es in der Vergangenheit eine Vielzahl an Kreditverträgen mit fehlerhaften oder unvollständigen Widerrufsbelehrungen. Dies gibt Verbrauchern die Möglichkeit, den Darlehensvertrag oder den Kreditvertrag zu widerrufen, da die gesetzliche Widerrufsfrist nicht einschlägig ist. Allerdings sind auch hier bestimmte Voraussetzungen beachten, die KLUGO für Sie im Beitrag über fehlerhafte Widerrufsbelehrungen bei der Baufinanzierung näher beleuchtet.

Wichtig zu wissen: Bei einer Kündigung des Darlehens durch die Bank aufgrund von ausbleibenden Zahlungen steht dem Darlehensgeber keine Vorfälligkeitsentschädigung zu. Dies ist durch die ständige Rechtsprechung juristisch ausgeschlossen.

Der Bundesgerichtshof (kurz: BGH) hat in mehreren Fällen und zuletzt im Urteil vom 22.11.2016 (AZ XI ZR 187/14) betont, dass die Verzugszinsen nach § 497 Abs. (1) BGB den säumigen Darlehensnehmer ohnehin schon belasten, ohne dass dieser noch zusätzlich mit der Vorfälligkeitsentschädigung belegt wird. Der Bank steht damit kein Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung zu, wenn sie den Kreditvertrag kündigt.

Welche Rechte stehen dem Darlehensnehmer bei einer unwirksamen Kündigung zu?

Kommt es zur Kündigung des Darlehens durch die Bank und ist diese rechtlich unwirksam, hat dies unmittelbare Folgen für den Darlehensnehmer:

Folgen einer rechtlich unwirksamen Kündigung durch die Bank für den Darlehensnehmer:

  • Das Darlehen besteht unverändert fort.
  • Der Bank steht kein Anspruch auf Rückzahlung des Darlehens zu – sondern nur wie gehabt auf Zahlung der monatlichen Rate.
  • Dem Darlehensnehmer steht ein Anspruch auf Schadenersatz zu, falls es durch die Kündigung zu einem Schaden gekommen ist.
  • Es darf kein Negativeintrag bei der SCHUFA erfolgen.

Dreh- und Angelpunkt ist daher die Gültigkeit der Kreditkündigung. Sie sollte im Fokus stehen, falls Ihnen ein Kündigungsschreiben Ihrer Bank ins Haus flattert. Nutzen Sie dafür die Expertise eines erfahrenen Anwalts und auch die Möglichkeit, gegen die Rechtmäßigkeit der Kündigung notfalls gerichtlich vorzugehen. Im Rahmen unserer Beratungs-Pakete kann KLUGO Ihnen vorab sowohl Aufklärung als auch eine ausführliche telefonische Beratung zu Ihrem individuellen Problem bieten. In der telefonischen Erstberatung erhalten Sie dazu eine erste Orientierung.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.