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SCHUFA-Eintrag löschen: Wann geht es, wann nicht?

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Es ist sehr unangenehm, einen negativen Schufa-Eintrag zu haben. Mit einem schlechten Score bekommst du weder den Kredit für dein Eigenheim oder deinen Neuwagen noch ein Bankkonto. Allerdings ist ein negativer Schufa-Eintrag nicht unumstößlich: Du kannst deine Auskunft von der Schufa bereinigen lassen.

von KLUGO
24.03.2020
11 Min Lesezeit

SCHUFA-Eintrag löschen Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich ist jeder Schufa-Eintrag positiv. Negative Eintragungen kommen erst durch Zahlungsrückstände zustande.

  • Die Schufa-Auskunft ist häufig Grundlage für Verträge privater und auch gewerblicher Natur.

  • Wer einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen will, sollte dabei Schritt für Schritt und planvoll vorgehen.

  • Kommt es durch einen unberechtigten negativen Schufa-Eintrag zu finanziellen Nachteilen, ergibt sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz.

So funktioniert die Schufa

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa) ist nur eine von mehreren privaten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland. Sie sammelt Daten zum Zahlungsverhalten von Bürgern. Anhand dieser Daten erstellt die Auskunftei einen Score, der deine Kreditwürdigkeit abbildet. Wie dieser gebildet wird, ist ein Geschäftsgeheimnis. Der Basis-Score ist eine Orientierung zur Kreditwürdigkeit, Verbraucher können sich über ihren Basis-Score mittels einer Selbstauskunft informieren.

Wichtiger ist im Alltag aber der branchenbezogene Score. Mittels dieses Scores gibt die Schufa beispielsweise Finanzinstituten, der Wohnungsgenossenschaft oder einem anderen Unternehmen Auskunft über dein Zahlungsverhalten. So können Kreditinstitute das Risiko einschätzen, das sie selbst und auch du als Kreditnehmer bei einer Kreditvergabe eingehst.

§ 31 BDSG Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften

Die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer Person zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dieser Person (Scoring) ist unter anderem nur dann zulässig, wenn das Datenschutzrecht gewahrt wird und die Person über die vorgesehene Nutzung dieser Daten unterrichtet worden ist.

Bei den gespeicherten Daten lässt sich zwischen positiven und negativen Einträgen unterscheiden. Welcher Eintrag konkret vorliegt, lässt sich nur durch eine entsprechende Anfrage an die Schufa herausfinden. Diese informiert nicht von sich aus, wenn es zu einer negativen Eintragung kommt.

Positive und negative Schufa-Einträge

Es gibt positive und negative Schufa-Einträge. Doch was heißt das für Verbraucher und wie wirken sich Negativmerkmale im Alltag aus?

Positive Schufa-Einträge

Hierbei handelt es sich um alle Informationen, die im normalen Zahlungsverkehr und dem Vertragswesen erhoben werden.

Besonders häufig werden in den folgenden Fällen positive Schufa-Einträge erstellt:

  • Kredite, die ordnungsgemäß abbezahlt werden

  • Handyverträge

  • Leasingverträge

  • Ratenzahlung bei Online-Versandhäusern

Ein solcher Schufa-Eintrag ist zunächst positiv, wenn keine signifikanten Zahlungsrückstände bestehen.

Negative Schufa-Einträge

Negative Schufa-Einträge entstehen, wenn signifikante Zahlungsrückstände bestehen oder andere Gründe zu einer schlechten Bonität führen. Finanzinstitute möchten gern wissen, ob der potenzielle Kreditnehmer für eine schlechte Zahlungsmoral bekannt ist oder sich vielleicht sogar aktuell in einem Insolvenzverfahren befindet.

Zu den häufigsten Gründen für einen negativen Schufa-Eintrag gehören die folgenden:

  • Unbezahlte Rechnungen: Werden Rechnungen nach einem ordnungsgemäßen Mahnverfahren nicht beglichen und ein negativer Schufa-Eintrag angekündigt, folgt dieser auch.

  • Vertragskündigung wegen ausbleibender Ratenzahlung

  • Privatinsolvenz

  • Einleitung eines Inkassoverfahrens

  • Eintragung ins öffentliche Schuldnerregister

Die Folgen eines negativen Schufa-Eintrags können weitreichend sein, denn: Je nach Schwere bekommst du keinen Kredit und keinen Vertrag mehr. Außerdem kann dir das Bezahlen auf Rechnung oder die Ausstellung einer EC- oder Kreditkarte verweigert werden. Wenn möglich, solltest du deshalb alles dafür tun, deinen Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

So lässt sich ein Schufa-Eintrag löschen

Um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, gibt es je nach Situation zwei Ansprechpartner.

Zunächst ist die Schufa selbst der beste Ansprechpartner, um Informationen zu den Möglichkeiten der Löschung zu erhalten. Hast du einen Falscheintrag oder einen veralteten Eintrag entdeckt, kannst du dich mit den notwendigen Nachweisen direkt bei der Schufa melden.

Ein weiterer Ansprechpartner ist auch der Gläubiger bzw. das Finanzinstitut selbst, bei dem du Schulden hattest. Haben diese Rückstände zu einem negativen Schufa-Eintrag geführt und hast du die ausstehende Summe mittlerweile beglichen, kannst du um eine Bereinigung der Schufa bitten. Der Gläubiger sollte der Schufa in diesem Fall bestätigen, dass die Forderung beglichen ist.

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, die Löschung eines Schufa-Eintrags von einem erfahrenen Anwalt vornehmen zu lassen. Hast du zum Beispiel dein Insolvenzverfahren mit einer Restschuldbefreiung beendet, bleibt diese Information trotzdem noch drei Jahre lang als negativer Schufa-Eintrag bestehen.

Um nach einem Insolvenzverfahren eine neue Wohnung anmieten oder einen Handyvertrag abschließen zu können, kann eine vorzeitige Löschung erreicht werden. Dafür benötigt es aber eine hohe Expertise, weshalb in solchen Fällen die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht empfohlen wird. Bei KLUGO kannst du sofort Kontakt zu einem Fachanwalt für Bankrecht herstellen und erste rechtliche Fragen in Bezug auf die Löschung eines Schufa-Eintrages klären.

Lösch-Antrag bei der Schufa stellen

Ein Lösch-Antrag muss immer begründet werden. Wenn du ihn direkt an die Auskunftei stellst, musst du anhand von Dokumenten nachweisen, dass der Schufa-Eintrag unrechtmäßig oder veraltet ist. Kannst du das nicht, solltest du ggf. bei den Gläubigern anfragen, ob sie dir eine Bestätigung über den erfolgten Ausgleich der Forderung ausstellen. Du kannst den Gläubiger auch darum bitten, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Schwieriger wird die Begründung, wenn du eine vorzeitige Löschung von titulierten Einträgen erreichen möchtest. Da Auskunfteien ein Interesse daran haben, Daten möglichst lange zu speichern, um sie ihren Kunden bereitzustellen, brauchst du in solchen komplexen Fällen oft anwaltliche Unterstützung. In der Erstberatung von KLUGO bekommst du direkt erste Antworten auf deine Rechtsfragen rund um das Löschen von Schufa-Einträgen.

In 4 Schritten Schufa-Eintrag löschen lassen

Wenn du deinen Eintrag über die Schufa bereinigen lassen möchtest, geh am besten wie folgt vor:

  1. Schufa-Auskunft einholen

  2. Daten prüfen

  3. Einträge prüfen

  4. Fehler an die Schufa melden und schriftlich um Korrektur bitten

Erläutere den Sachverhalt in deinem Schreiben und reiche nach Möglichkeit entsprechende Belege ein.

Sind noch Forderungen offen, solltest du diese begleichen, bevor du die Löschung der Eintragung bei der Schufa beantragst. Offene Forderungen werden von der Schufa nicht aus der Auskunft gelöscht.

KLUGO Tipp:

Niemand bekommt einen negativen Schufa-Eintrag, nur weil eine Rechnung einmal verspätet beglichen wurde. Ist dies doch der Fall, kannst du verlangen, dass die Schufa die Auskunft bereinigt.

Wann wird ein Schufa-Eintrag gelöscht?

Wann ein Schufa-Eintrag gelöscht wird, hängt von der Art des Eintrages und dem Vorgehen des Schuldners ab. Möchtest du die automatischen Löschfristen nicht abwarten, gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, eine vorzeitige Löschung zu erreichen.

Automatische Löschfristen

Die automatischen Löschfristen gelten sowohl für positive als auch negative Schufa-Einträge.

Einfache Anfragen Dritter

Hast du bei einem Finanzinstitut eine Kreditanfrage gestellt oder möchtest du ein Girokonto eröffnen, wird sich die Bank in der Regel bei der Schufa nach deinem Zahlungsverhalten informieren. Dabei handelt es sich um eine einfache Anfrage Dritter.

Diese wird normalerweise für zwölf Monate gespeichert, kann aber nur in den ersten zehn Tagen nach Eingang abgerufen werden.

KLUGO Tipp:

Alle Kreditanfragen werden an die Schufa gemeldet. Die Auskunftei geht davon aus, dass einige der Anfragen abgelehnt wurden, weshalb sie Anfragen an weitere Finanzinstitute stellt. Das verschlechtert dein Scoring. Bitte bei deiner Bank deshalb nur um eine Kreditkonditionsanfrage, die score-neutral ist.

Beglichene Forderungen

Hast du eine offene Forderung beglichen oder einen Kredit ordnungsgemäß abbezahlt, wird der Schufa-Eintrag taggenau drei Jahre später gelöscht.

Hast du eine Bürgschaft übernommen, wird dies von der Schufa vermerkt. Nach dem Begleichen der Hauptschuld hast du ein Anrecht auf die sofortige Löschung des Schufa-Eintrags.

Beendete Vertragsverhältnisse

In der Schufa werden auch alle laufenden Vertragsverhältnisse festgehalten. Sobald ein solcher Vertrag endet und diese Information bei der Schufa eingegangen ist, muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden. Du kannst bei der Auskunftei auch eine kostenlose Kopie aller personenbezogenen Daten beantragen, die dort über dich abgespeichert sind. Findest du dort veraltete Daten, kannst du ihre Löschung veranlassen.

Nachweislich rechtswidrige Eintragung in der Schufa

Der Nachweis einer Rechtswidrigkeit ist eine weitere Möglichkeit, Schufa-Einträge vorzeitig löschen zu lassen.

Nur wenn du bei Vertragsabschluss oder einer schriftlichen Kreditanfrage darauf hingewiesen wurdest, dass Daten an die Schufa oder eine andere Auskunftei übermittelt werden, ist ein daraus folgender positiver oder negativer Schufa-Eintrag rechtmäßig. Kannst du nachweisen, dass du nicht ausreichend informiert wurdest, kannst du die vorzeitige Löschung deines Schufa-Eintrags beantragen.

Da der Nachweis über die Verletzung der Informationspflicht oftmals nicht leicht zu erbringen ist, ist hier die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anwalt empfehlenswert.

Titulierte Schufa-Einträge vorzeitig löschen

Titulierte Schufa-Einträge werden mindestens drei Jahre gespeichert. Diese vorzeitig löschen zu lassen, ist nur unter besonderen Umständen und mit rechtsanwaltlicher Unterstützung möglich.

Zusammenfassung:

In einem Verfahren wird hierbei abgewogen, welche Interessen mehr wiegen – das (geschäftliche) Interesse der Schufa oder die Interessen des Betroffenen. Bei titulierten Einträgen handelt es sich oftmals um Insolvenzverfahren. Solche Einträge ziehen den Schufa-Score enorm nach unten.

Die Betroffenen können keine Wohnung anmieten, kein Bankkonto eröffnen oder nicht online auf Rechnung einkaufen. Dies bedeutet im Einzelfall eine große Einschränkung in der Gestaltung des eigenen Lebens. Vor Gericht kann gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

Art. 6, Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung

Die Verarbeitung von Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten ist erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

So klagte 2018 ein Betroffener vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf die vorzeitige Löschung seines Schufa-Eintrages. Diesen erhielt er aufgrund eines Insolvenzverfahrens, das mit einer Restschuldbefreiung beendet wurde. Anschließend sollten die Daten fristgemäß für weitere drei Jahre gespeichert werden.

Der Betroffene klagte, da er aufgrund des Eintrages keine größere Wohnung in Frankfurt finde, die er benötige, „um dort zukünftig mit seiner Ehefrau leben und mit ihr eine Familie gründen zu können. Außerdem könne er keine Ratenzahlungsgeschäfte und keine Handyverträge abschließen. (…) Auch bei der geplanten Selbständigkeit drohe der Eintrag potenzielle Vertragspartner abzuschrecken“, heißt es in der Urteilsverkündung. Er sei zudem bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens wegen einer psychischen Erkrankung nicht voll geschäftsfähig gewesen. Das Gericht wog das Interesse des Klägers und der Auskunftei ab und gab schließlich dem Betroffenen recht.

Was mache ich, wenn die Schufa den Eintrag nicht löschen will?

Das Interesse von Betroffenen ist hoch, dass ein negativer Schufa-Eintrag so schnell wie möglich einer Löschung zugeführt wird. Doch auch dann, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, kommt es hin und wieder dazu, dass die Schufa die Löschung verweigert – nämlich immer dann, wenn der Finanzpartner hinter der entsprechenden Forderung aktiv der Löschung widerspricht.

Gerade im Umgang mit Banken und Unternehmen sind Verbraucher oft auf der schwächeren Seite. Hol dir Unterstützung durch einen Rechtsanwalt – er hilft dir bei der Durchsetzung deiner Rechte. Das muss nicht zwangsläufig in einem Verfahren vor Gericht enden: Oft reicht es schon aus, wenn der Rechtsanwalt sich mit dem Finanzpartner in Verbindung setzt und die Verhandlungen für dich übernimmt.

Je länger ein unberechtigter negativer Schufa-Eintrag bestehen bleibt, desto wahrscheinlicher sind die negativen Effekte, die davon ausgehen. Das kann deine privaten Angelegenheiten betreffen, sich aber auch auf geschäftliche Aktivitäten auswirken. Wird ein negativer Schufa-Eintrag nicht gelöscht, obwohl dieser nachweislich einer Löschung hätte zugeführt werden müssen, kannst du unter Umständen ein Verfahren anstreben, um das Unternehmen zur Löschung des negativen Eintrags zu zwingen. Ebenfalls in Betracht kommt ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn dir in diesem Zusammenhang finanzielle Nachteile entstanden sind.

Stößt du bei der Löschung von negativen Schufa-Einträgen auf Widerstand oder gibt es Konflikte mit der Schufa oder den Finanzpartnern bzw. Unternehmen? Dann solltest du unbedingt Kontakt zu einem Fachanwalt für Bankrecht aufnehmen, um deine weiteren Möglichkeiten zu klären.

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