Neues Urteil vom April 2025 SCHUFA-Eintrag löschen: So geht´s
Durch ein neues Urteil ist es möglich, den Schufa-Eintrag direkt löschen zu lassen, wenn die Forderungen beglichen wurden. Erfahre hier mehr dazu.
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Ein negativer SCHUFA-Eintrag kann deine Kreditwürdigkeit stark beeinträchtigen und viele Bereiche deines Lebens erschweren – vom Autokredit über die Wohnungssuche bis hin zum Handyvertrag.
Aber: Ein negativer Eintrag ist nicht für immer und lässt sich oft löschen. Hier erfährst du, was du 2025 über die Löschung wissen musst – verständlich und mit den neuesten Urteilen.
SCHUFA-Eintrag löschen Das Wichtigste in Kürze
Eine Schufa-Auskunft ist wichtig für private und gewerbliche Verträge. Ein negativer Eintrag kann dabei finanzielle Nachteile für dich bedeuten.
Generell gilt: Du hast das Recht, fehlerhafte oder unberechtigte Einträge in deiner SCHUFA-Akte korrigieren bzw. löschen zu lassen.
Ein neues Urteil ermöglicht es dir, einen SCHUFA-Eintrag unmittelbar nach Begleichen der Forderung löschen zu lassen.
Was ist die SCHUFA und wie funktionieren Einträge?
Die SCHUFA sammelt Daten über dein Zahlungsverhalten und erstellt daraus einen Score, der deine Kreditwürdigkeit bewertet. Es gibt positive Einträge (z.B. ordnungsgemäß bezahlte Kredite, Handyverträge) und negative Einträge (z.B. unbezahlte Rechnungen, Mahnverfahren, Insolvenz). Negative Einträge entstehen meist durch Zahlungsrückstände, Kündigungen wegen Nichtzahlung oder Einträge ins Schuldnerverzeichnis.
⚠️ Die SCHUFA informiert dich nicht automatisch über neue negative Einträge – du musst deine Auskunft selbst regelmäßig prüfen.
Wie lange bleiben SCHUFA-Einträge gespeichert?
Positive Einträge werden in der Regel bis zu 3 Jahre gespeichert.
Negative Einträge werden normalerweise 3 Jahre nach Erledigung der Forderung gelöscht. Durch ein neues Urteil vom April 2025 muss der Schufa-Eintrag nach Begleichung der Forderung direkt gelöscht werden.
Einfachere Anfragen (z.B. Kreditanfragen) werden für 12 Monate gespeichert, sind aber nur in den ersten 10 Tagen für Dritte abrufbar.
Titulierte Einträge (z.B. aus Insolvenzverfahren) bleiben mindestens 3 Jahre gespeichert, eine vorzeitige Löschung ist sehr schwierig.
⚠️ Neues Urteil vom April 2025
Das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 10.04.2025, Az. 15 U 249/24) und das Landgericht Aachen bestätigen: Wenn du deine Schulden vollständig bezahlt hast, muss die SCHUFA den negativen Eintrag sofort löschen – unabhängig von der bisherigen 3-Jahres-Frist.
Das bedeutet: Beglichene Forderungen dürfen nicht jahrelang gespeichert bleiben!
Diese Urteile stützen sich auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), insbesondere das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO).
Was bedeutet das für dich?
Wenn du feststellst, dass ein bereits bezahlter negativer Eintrag noch in deiner SCHUFA-Auskunft steht, kannst du die sofortige Löschung verlangen. Du solltest einen schriftlichen Löschantrag bei der SCHUFA stellen und einen Zahlungsnachweis beifügen. Falls die SCHUFA ablehnt, kann ein Anwalt helfen, deine Rechte durchzusetzen – auch Schadensersatz ist möglich, wenn dir durch den Eintrag Nachteile entstanden sind.
Schritt-für-Schritt: Wie kannst du deinen SCHUFA-Eintrag löschen lassen?
SCHUFA-Auskunft anfordern:
Eine SCHUFA-Auskunft kannst du einmal jährlich kostenlos oder mehrmals im Jahr kostenpflichtig erhalten.Einträge prüfen
Achte auf Fehler, veraltete oder beglichene Forderungen.Nachweise sammeln
Sammle Zahlungsbelege, Schriftverkehr und Gerichtsurteile, die belegen, dass du deinen SCHUFA-Eintrag löschen kannst.Löschantrag schreiben
Erkläre den Sachverhalt, füge deine Nachweise bei, berufe dich auf die DSGVO und die aktuellen Urteile.Bei Ablehnung Rechtsberatung suchen
Ein Fachanwalt für Bankrecht kann helfen, den Eintrag vorzeitig löschen zu lassen oder Schadensersatz zu fordern.
Erhalte erste hilfreiche Informationen und Handlungsempfehlungen von unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten in der Erstberatung. Wenn du darüber hinaus noch Bedarf für rechtliche Unterstützung hast, können dich unsere Anwälte auch vor Ort vor Gericht vertreten und betreuen.
Löschung in besonderen Fällen
Titulierte Einträge (z.B. Insolvenzverfahren): Bleiben meist 3 Jahre gespeichert. Vorzeitige Löschung ist nur mit anwaltlicher Hilfe und in Ausnahmefällen möglich.
Fehlerhafte oder unrechtmäßige Einträge: Können jederzeit gelöscht werden, wenn du dies nachweist.
Vertragsende: Sobald ein Vertrag beendet ist und die SCHUFA informiert wurde, muss der Eintrag gelöscht werden.
Du möchtest Probleme vorbeugen? Wichtige Tipps für dich
Zahle offene Forderungen möglichst schnell, um die Speicherfrist zu verkürzen.
Bewahre alle Belege gut auf.
Prüfe deine SCHUFA-Auskunft regelmäßig, um Fehler früh zu erkennen.
Fordere eine Löschung ein, wenn du deine Forderung bezahlt hast!
Hole dir bei Problemen rechtliche Unterstützung.
Das Jahr 2025 ist ein guter Zeitpunkt, um deine SCHUFA-Daten zu überprüfen: Die Rechtsprechung sorgt dafür, dass bezahlte negative Einträge nicht mehr jahrelang gespeichert bleiben dürfen. Du hast das Recht auf sofortige Löschung nach Begleichung deiner Schulden. Nutze dieses Recht aktiv, um deine Bonität zu verbessern und finanzielle Chancen zu erhöhen!
Falls du Unterstützung brauchst, kannst du dich an unsere spezialisierten Partner-Anwälte und Rechtsexperten wenden. Sie helfen dir, deine Rechte durchzusetzen und notfalls auch Schadensersatz zu fordern.