Schufa-Eintrag löschen
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Schufa-Eintrag löschen: Das sind Ihre Rechte

Es ist sehr unangenehm, einen negativen Schufa-Eintrag zu haben. Mit einem schlechten Score erhalten Sie nicht den Kredit für das Eigenheim oder den Neuwagen, aber auch kein Bankkonto. Allerdings ist ein negativer Schufa-Eintrag nicht unumstößlich: Sie können Ihre Auskunft von der Schufa bereinigen lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich ist jeder Schufa-Eintrag positiv. Negative Eintragungen kommen erst durch Zahlungsrückstände zustande.
  • Die Schufa-Auskunft ist häufig Grundlage für Verträge privater und auch gewerblicher Natur.
  • Wer einen negativen Schufa-Eintrag löschen lassen will, sollte dabei Schritt für Schritt und planvoll vorgehen.
  • Kommt es durch einen unberechtigten negativen Schufa-Eintrag zu finanziellen Nachteilen, ergibt sich daraus ein Anspruch auf Schadensersatz.

So funktioniert die Schufa

Die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (Schufa) ist nur eine von mehreren privaten Wirtschaftsauskunfteien in Deutschland. Sie sammelt Daten zum Zahlungsverhalten von Bürgern. Anhand dieser Daten erstellt die Auskunftei einen Score, der Ihre Kreditwürdigkeit abbildet. Wie dieser gebildet wird, ist ein Geschäftsgeheimnis. Der Basis-Score ist eine Orientierung zur Kreditwürdigkeit, Verbraucher können sich über Ihren Basis-Score mittels einer Selbstauskunft informieren.

Wichtiger ist im Alltag aber der branchenbezogene Score. Mittels dieses Scores gibt die Schufa beispielsweise Finanzinstituten, der Wohnungsgenossenschaft oder einem anderen Unternehmen Auskunft über Ihr Zahlungsverhalten. So können Kreditinstitute das Risiko einschätzen, das sie selbst und auch Sie als Kreditnehmer bei einer Kreditvergabe eingehen.

§ 31 BDSG Schutz des Wirtschaftsverkehrs bei Scoring und Bonitätsauskünften


Die Verwendung eines Wahrscheinlichkeitswerts über ein bestimmtes zukünftiges Verhalten einer Person zum Zweck der Entscheidung über die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Vertragsverhältnisses mit dieser Person (Scoring) ist unter anderem nur dann zulässig, wenn das Datenschutzrecht gewahrt wird und die Person über die vorgesehene Nutzung dieser Daten unterrichtet worden ist.

Bei den gespeicherten Daten lässt sich zwischen positiven und negativen Einträgen unterscheiden. Welcher Eintrag konkret vorliegt, lässt sich nur durch eine entsprechende Anfrage an die Schufa herausfinden. Diese informiert nicht von sich aus, wenn es zu einer negativen Eintragung kommt.

Positive und negative Schufa-Einträge

Es gibt positive und negative Schufa-Einträge. Doch was heißt das für Verbraucher und wie wirken sich Negativmerkmale im Alltag aus?

Positive Schufa-Einträge

Hierbei handelt es sich um alle Informationen, die im normalen Zahlungsverkehr und dem Vertragswesen erhoben werden.

Besonders häufig werden in den folgenden Fällen positive Schufa-Einträge erstellt:

  • Kredite, die ordnungsgemäß abbezahlt werden
  • Handyverträge
  • Leasingverträge
  • Ratenzahlung bei Online-Versandhäusern

Ein solcher Schufa-Eintrag ist zunächst positiv, wenn keine signifikanten Zahlungsrückstände bestehen.

Negative Schufa-Einträge

Negative Schufa-Einträge entstehen, wenn signifikante Zahlungsrückstände bestehen oder andere Gründe zu einer schlechten Bonität führen. Finanzinstitute möchten gern wissen, ob der potenzielle Kreditnehmer für eine schlechte Zahlungsmoral bekannt ist oder sich vielleicht sogar aktuell in einem Insolvenzverfahren befindet.

Zu den häufigsten Gründen für einen negativen Schufa-Eintrag gehören die folgenden:

  • Unbezahlte Rechnungen: Werden Rechnungen nach einem ordnungsgemäßen Mahnverfahren nicht beglichen und ein negativer Schufa-Eintrag angekündigt, folgt dieser auch.
  • Vertragskündigung wegen ausbleibender Ratenzahlung
  • Privatinsolvenz
  • Einleitung eines Inkassoverfahrens
  • Eintragung ins öffentliche Schuldnerregister

Die Folgen eines negativen Schufa-Eintrags können von großer Tragweite sein, denn: Je nach Schwere erhalten Sie keinen Kredit und keinen Vertrag mehr. Außerdem kann Ihnen das Bezahlen auf Rechnung oder die Ausstellung einer EC- oder Kreditkarte verwehrt werden. Wenn möglich, sollten Sie deshalb alles dafür tun, um Ihren Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

So lässt sich ein Schufa-Eintrag löschen

Um einen Schufa-Eintrag löschen zu lassen, gibt es je nach Situation zwei Ansprechpartner.

Zunächst ist die Schufa selbst der beste Ansprechpartner, um Informationen zu den Möglichkeiten der Löschung zu erhalten. Haben Sie einen Falscheintrag oder einen veralteten Eintrag entdeckt, können Sie sich mit den notwendigen Nachweisen direkt bei der Schufa melden.

Ein weiterer Ansprechpartner ist aber auch der Gläubiger bzw. das Finanzinstitut selbst, bei dem Sie Schulden hatten. Führten diese Rückstände zu einem negativen Schufa-Eintrag und haben Sie die ausstehende Summe mittlerweile beglichen, können Sie um ein Bereinigen der Schufa bitten. Der Gläubiger sollte der Schufa in diesem Fall bestätigen, dass die Forderung beglichen ist.

In manchen Fällen ist es jedoch auch empfehlenswert, die Löschung eines Schufa-Eintrages durch einen erfahrenen Anwalt vornehmen zu lassen. Haben Sie beispielsweise Ihr Insolvenzverfahren mit einer Restschuldbefreiung beendet, bleibt diese Information für weitere drei Jahre als negativer Schufa-Eintrag bestehen.

Um nach einem Insolvenzverfahren eine neue Wohnung anmieten oder einen Handyvertrag abschließen zu können, kann eine vorzeitige Löschung erreicht werden. Dafür benötigt es aber eine hohe Expertise, weshalb in solchen Fällen die Beratung durch einen spezialisierten Anwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht empfohlen wird. Bei KLUGO können Sie sofort Kontakt zu einem Fachanwalt für Bankrecht herstellen und erste rechtliche Fragen in Bezug auf die Löschung eines Schufa-Eintrages klären.

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Lösch-Antrag bei der Schufa stellen

Ein Lösch-Antrag muss immer begründet werden. Wird er direkt an die Auskunftei gestellt, müssen Sie anhand von Dokumenten nachweisen, dass der Schufa-Eintrag unrechtmäßig oder veraltet ist. Können Sie dies nicht, müssen Sie ggf. bei Gläubigern anfragen, ob diese Ihnen eine Bestätigung über den erfolgten Ausgleich der Forderung ausstellen. Sie können auch den Gläubiger darum bitten, den Schufa-Eintrag löschen zu lassen.

Schwieriger wird die Begründung bei einer vorzeitig erwünschten Löschung von titulierten Einträgen. Da Auskunfteien ein Interesse daran haben, Daten möglichst lang zu speichern, um sie ihren Kunden zur Verfügung zu stellen, braucht es in solchen komplexen Fällen anwaltliche Unterstützung. In der Erstberatung von KLUGO erhalten Sie direkt erste Antworten auf Ihre Rechtsfragen rund um das Löschen von Schufa Einträgen.

In 4 Schritten Schufa-Eintrag löschen lassen

Wenn Sie Ihren Eintrag über die Schufa bereinigen lassen möchten, gehen Sie am besten wie folgt vor:

  1. Schufa-Auskunft einholen
  2. Daten prüfen
  3. Einträge prüfen
  4. Fehler an die Schufa melden und schriftlich um Korrektur bitten

Erläutern Sie den Sachverhalt in Ihrem Schreiben und reichen Sie nach Möglichkeit entsprechende Belege ein.

klugo tipp

Niemand bekommt einen negativen Schufa-Eintrag, weil eine Rechnung einmal verspätet beglichen wurde. Ist dies doch der Fall, können Sie verlangen, dass die Schufa die Auskunft bereinigt.

Sind noch Forderungen offen, sollten Sie diese begleichen, bevor Sie die Löschung der Eintragung bei der Schufa beantragen. Forderungen, die noch offen sind, werden von der Schufa nicht aus der Auskunft gelöscht.

Wann wird ein Schufa-Eintrag gelöscht?

Wann ein Schufa-Eintrag gelöscht wird, hängt von der Art des Eintrages und dem Vorgehen des Schuldners ab. Möchten Sie die automatischen Löschfristen nicht abwarten, gibt es in manchen Fällen die Möglichkeit, eine vorzeitige Löschung zu erreichen.

Automatische Löschfristen

Die automatischen Löschfristen gelten sowohl für positive als auch negative Schufa-Einträge.

Einfache Anfragen Dritter

Haben Sie bei einem Finanzinstitut eine Kreditanfrage gestellt oder möchten Sie ein Girokonto eröffnen, wird sich die Bank in der Regel bei der Schufa nach Ihrem Zahlungsverhalten informieren. Hierbei handelt es sich um eine einfache Anfrage Dritter.

Sie wird im Normalfall für zwölf Monate gespeichert, jedoch kann eine solche Anfrage nur in den ersten zehn Tagen nach Eingang abgerufen werden.

klugo tipp

Alle Kreditanfragen werden an die Schufa gemeldet. Die Auskunftei geht davon aus, dass einige der Anfragen abgelehnt wurden, weshalb sie Anfragen an weitere Finanzinstitute stellt. Das verschlechtert Ihr Scoring. Bitten Sie bei Ihrer Bank deshalb lediglich um eine Kreditkonditionsanfrage, die Score-neutral ist.

Beglichene Forderungen

Haben Sie eine offene Forderung beglichen oder einen Kredit ordnungsgemäß abbezahlt, wird der Schufa-Eintrag taggenau drei Jahre später gelöscht.

Haben Sie eine Bürgschaft übernommen, wird dies von der Schufa vermerkt. Nach dem Begleichen der Hauptschuld haben Sie ein Anrecht auf die sofortige Löschung des Schufa-Eintrages.

Beendete Vertragsverhältnisse

In der Schufa werden auch alle laufenden Vertragsverhältnisse festgehalten. Sobald ein solcher Vertrag endet und diese Information bei der Schufa eingegangen ist, muss der Eintrag unverzüglich gelöscht werden. Sie können bei der Auskunftei auch eine kostenlose Kopie aller personenbezogenen Daten beantragen, die dort über Sie abgespeichert sind. Finden Sie dort veraltete Daten, können Sie ihre Löschung veranlassen.

Nachweislich rechtswidrige Eintragung in der Schufa

Der Nachweis einer Rechtswidrigkeit ist eine weitere Möglichkeit, Schufa-Einträge vorzeitig löschen zu lassen.

Nur wenn Sie bei Vertragsabschluss oder einer schriftlichen Kreditanfrage darauf hingewiesen wurden, dass Daten an die Schufa oder eine andere Auskunftei übermittelt werden, ist ein daraus folgender positiver wie negativer Schufa-Eintrag rechtmäßig. Können Sie nachweisen, dass Sie nicht ausreichend informiert wurden, können Sie die vorzeitige Löschung Ihres Schufa-Eintrages beantragen.

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Da der Nachweis über die Verletzung der Informationspflicht oftmals nicht leicht zu erbringen ist, ist hier die Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Anwalt empfehlenswert.

Titulierte Schufa-Einträge vorzeitig löschen

Titulierte Schufa-Einträge werden mindestens drei Jahre gespeichert. Diese vorzeitig löschen zu lassen, ist nur unter besonderen Umständen und mit rechtsanwaltlicher Unterstützung möglich.

In einem Verfahren wird hierbei abgewogen, welche Interessen mehr wiegen – das (geschäftliche) Interesse der Schufa oder die Interessen des Betroffenen. Bei titulierten Einträgen handelt es sich oftmals um Insolvenzverfahren. Solche Einträge ziehen den Schufa-Score enorm nach unten.

Die Betroffenen können keine Wohnung anmieten, kein Bankkonto eröffnen oder nicht online auf Rechnung einkaufen. Dies bedeutet im Einzelfall eine große Einschränkung in der Gestaltung des eigenen Lebens. Vor Gericht kann gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f) der Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) eine Interessenabwägung vorgenommen werden.

Art. 6, Abs. 1 Satz 1 lit. f) DSGVO, Rechtmäßigkeit der Verarbeitung


Die Verarbeitung von Daten ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten ist erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen.

So klagte 2018 ein Betroffener vor dem Landgericht Frankfurt am Main auf die vorzeitige Löschung seines Schufa-Eintrages. Diesen erhielt er aufgrund eines Insolvenzverfahrens, das mit einer Restschuldbefreiung beendet wurde. Anschließend sollten die Daten fristgemäß für weitere drei Jahre gespeichert werden.

Der Betroffene klagte, da er aufgrund des Eintrages keine größere Wohnung in Frankfurt finde, die er benötige, „um dort zukünftig mit seiner Ehefrau leben und mit ihr eine Familie gründen zu können. Außerdem könne er keine Ratenzahlungsgeschäfte und keine Handyverträge abschließen. (…) Auch bei der geplanten Selbständigkeit drohe der Eintrag potenzielle Vertragspartner abzuschrecken“, heißt es in der Urteilsverkündung. Er sei zudem bei der Einleitung des Insolvenzverfahrens wegen einer psychischen Erkrankung nicht voll geschäftsfähig gewesen. Das Gericht wog das Interesse des Klägers und der Auskunftei ab und gab schließlich dem Betroffenen recht.

Was mache ich, wenn die Schufa den Eintrag nicht löschen will?

Das Interesse von Betroffenen ist hoch, dass ein negativer Schufa-Eintrag so schnell wie möglich einer Löschung zugeführt wird. Doch auch dann, wenn alle Voraussetzungen dafür gegeben sind, kommt es hin und wieder dazu, dass die Schufa die Löschung verweigert – nämlich immer dann, wenn der Finanzpartner hinter der entsprechenden Forderung aktiv der Löschung widerspricht.

Gerade im Umgang mit Banken und Unternehmen sind Verbraucher regelmäßig auf der schwächeren Seite. Holen Sie sich Unterstützung durch einen Rechtsanwalt – dieser hilft Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Das muss nicht zwangsläufig in einem Verfahren vor dem Gericht sein: Oft reicht es schon aus, dass sich der Rechtsanwalt mit dem Finanzpartner in Verbindung setzt und die Verhandlungen für Sie übernimmt.

Je länger ein unberechtigter negativer Schufa-Eintrag bestehen bleibt, desto wahrscheinlicher sind die negativen Effekte, die davon ausgehen. Das kann Ihre privaten Angelegenheiten betreffen, sich aber auch auf geschäftliche Aktivitäten auswirken. Wird ein negativer Schufa-Eintrag nicht gelöscht, obwohl dieser nachweislich einer Löschung hätte zugeführt werden müssen, können Sie unter Umständen ein Verfahren anstreben, um das Unternehmen zur Löschung des negativen Eintrags zu zwingen. Ebenfalls in Betracht kommt ein Anspruch auf Schadensersatz, wenn Ihnen in diesem Zusammenhang finanzielle Nachteile entstanden sind.

Stoßen Sie bei der Löschung von negativen Schufa-Einträgen auf Widerstand oder ergeben sich in diesem Zusammenhang Konflikte mit der Schufa oder den Finanzpartnern bzw. Unternehmen? Dann sollten Sie unbedingt Kontakt zu einem Fachanwalt für Bankrecht aufnehmen, um Ihre weiteren Möglichkeiten zu klären.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

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