
Als Erbe gegen ungewöhnliche Vorgänge vorgehen Konto nach dem Tod leergeräumt: Was kannst du tun?
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Wenn ein Mensch stirbt, gibt es zumeist einen Nachlass, der verwaltet werden muss. Dazu gehört auch das Konto. Aber wer darf eigentlich nach dem Tod über das Konto verfügen? Und was können Erben tun, wenn das Konto vor oder nach dem Tod geplündert wurde?
Konto nach dem Tod leergeräumt Das Wichtigste in Kürze
Erben können Auskunft von der Bank verlangen und Kontovollmachten widerrufen.
Ansprüche verjähren in der Regel nach drei Jahren, gerechnet ab Jahresende, in dem der Betrug bekannt wurde (§ 195 BGB)
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann prüfen, ob Abbuchungen unberechtigt waren – und im Zweifel helfen, Geld zurückzufordern
Was passiert nach dem Tod mit dem Konto?
Verstirbt jemand, laufen seine Bankkonten wie gewohnt weiter. Sie werden also nicht automatisch aufgelöst, sobald die Bank über den Tod des Kontoinhabers informiert wurde.
Mit dem Eintritt des Erbfalls (z. B. durch Einreichen eines Erbscheins oder Testaments) übernehmen die Erben automatisch die Inhaberschaft und Verfügungsrechte über das Konto. Das Geld auf dem Konto ist ab diesem Moment kein Guthaben mehr, sondern ein Nachlass.
Wer kann über das Konto verfügen?
Über das Konto dürfen die Erben und Personen mit einer Kontovollmacht verfügen. Ob eine Bankvollmacht über den Tod hinaus noch gilt, hängt von ihrer Art ab. Hat beispielsweise eine verwandte Person zu Lebzeiten eine Vorsorgevollmacht erhalten, erlischt diese mit dem Tod des Kontoinhabers.
Generalvollmachten, Kontovollmachten oder andere zweckgebundene Vollmachten, die vor dem Tod des Kontoinhabers ausgestellt wurden, gelten hingegen weiterhin. Aber: Personen mit einer Generalvollmacht über den Tod hinaus dürfen kein Geld für eigene Zwecke abheben. Ob der Kontozugriff nach dem Todesfall also rechtens ist, entscheidet der Einzelfall.
Wichtig: Möchtest du nach dem Tod eines Erblassers auf dessen Konto Zugriff haben, musst du dich gegenüber der Bank dazu legitimieren, entweder durch einen Erbschein oder die Vollmacht.
Was kannst du nach dem Tod des Erblassers als Erbe tun?
Sobald die Sterbeurkunde bzw. Testament oder ein Erbschein vorliegt, solltest du die Bank über den Todesfall informieren. Wenn der Erbnachweis vorliegt und du offiziell der Erbe bist, kannst du über das Konto verfügen und weitere Schritte planen.
Deine Schritte nach dem Tod des Erblassers:
Bank über den Todesfall informieren
Konto sperren und Daueraufträge widerrufen
Laufende Überweisungen stoppen, insofern sie noch nicht ausgeführt sind
Wichtig: Gibt es eine Erbengemeinschaft, also mehrere Erben, ist für Verfügungen die Zustimmung aller Erben notwendig.
Was kannst du tun, wenn das Konto vor oder nach dem Tod leergeräumt wurde?
Wenn das Konto vor oder nach dem Tod leergeräumt wurde, kannst du als Erbe umgehend Maßnahmen einleiten.
Schritt 1: Vollmacht widerrufen
Widerrufe bestehende Vollmachten schriftlich. Im besten Fall lässt du das Schreiben von einem Fachanwalt für Erbrecht prüfen, damit es rechtssicher formuliert wurde. Geschehen Formfehler, so wird der Widerruf ungültig.
Schritt 2: Auskunft von der Bank fordern
Du hast Anspruch auf Einsicht in Kontoauszüge und Transaktionen, um Klarheit über unberechtigte Abbuchungen zu gewinnen. Die Bank muss informieren, wer welche Verfügungen vorgenommen und damit das Konto geplündert hat.
Schritt 3: Beweise sichern
Sichere alle relevanten Dokumente wie etwa Kontoauszüge, Belege und Korrespondenzen. Diese Beweismittel sind entscheidend für spätere rechtliche Schritte oder Schadensersatzforderungen.
Schritt 4: Rechtliche Schritte
Ziehe einen Anwalt für Erbrecht hinzu, der dich sowohl beim Formulieren des Widerrufs und auch bei den weiteren rechtlichen Schritten berät und begleitet.
Einen ersten Kontakt zu einem Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Bankrecht oder Erbrecht erhältst du in unserer Erstberatung. Dort erhältst du erste hilfreiche Tipps zum Vorgehen und kannst dich im Anschluss rechtlich weiter begleiten lassen. Sei es für die Prüfung von Formularen oder wenn es wegen eines Rechtsstreits vor Gericht geht.
Wann verjährt dein Anspruch?
Wurde das Konto vor oder nach dem Tod leergeräumt, verjähren die Ansprüche gegen Bevollmächtigte oder Dritte nach drei Jahren (§ 195 BGB). Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem du von der unrechtmäßigen Kontoverfügung erfahren hast.
Das kannst du tun, wenn jemand mit einer Vollmacht das Konto geleert hat
Wurde das Konto aufgrund einer Vollmacht – vor oder nach dem Tod – leergeräumt, muss die Person mit der Generalvollmacht über den Tod hinaus oder der Vorsorgevollmacht bis zum Tod, nachweisen, dass das Geld im Sinne des Erblassers verwendet wurde. Das kann für Ausgaben zu Lebzeiten gelten, z. B. für Pflege oder Einkäufe. Gab es einen Kontozugriff nach dem Todesfall, könnten die Gelder für die Bestattung oder andere notwendigen Ausgaben bestimmt gewesen sein.
Fehlt ein solcher Nachweis, hast du als Erbe einen Herausgabeanspruch nach § 667 BGB und ggf. auch Schadensersatzansprüche (§ 823 BGB). Möglich ist auch strafrechtliches Vorgehen, wenn der Verdacht auf Betrug oder Untreue besteht.
Du kannst in diesem Fall die Vollmacht anfechten und die bereits entnommenen Beträge zurückfordern. Außerdem wichtig: Auch Schenkungen, die innerhalb der letzten 10 Lebensjahre des Verstorbenen getätigt wurden, gehören zum Nachlass. Als Erbe kannst du diese also zurückfordern.
Konto vor und nach dem Tod geleert: Das solltest du beachten
Konto wurde vor dem Tod leergeräumt: Bevollmächtigte müssen belegen, dass sie im Sinne des Erblassers gehandelt haben – andernfalls besteht ein Herausgabeanspruch
Konto wurde nach dem Tod leergeräumt: Der Anspruch geht direkt auf die Erben über. Generalvollmachten über den Tod hinaus gelten zunächst weiter, sind aber widerrufbar
Willst du gegen Plünderer oder Vollmachten vorgehen, solltest du die Verjährungsfrist von drei Jahren beachten.
Wenn du Unterstützung bei dem Sperren von Konten benötigst oder ein Konto nach dem Tod leergeräumt wurde, dann kannst du dich an einen KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperten für Erbrecht oder Bankrecht wenden. Dieser berät dich zu deinen nächsten Schritten.