Wann ist sie gerechtfertigt? Mietminderung bei defektem Aufzug

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte kann dich beraten, ob du eine Mietminderung wegen defektem Aufzug durchführen kannst. Er hilft dir aber auch bei der Durchsetzung deiner Rechte, wenn du wegen defektem Aufzug deine Wohnung nicht mehr verlassen kannst.

Wenn der Aufzug nicht funktioniert, ist es ärgerlich – vor allem, wenn die eigene Wohnung in den oberen Stockwerken liegt. Abgesehen vom anstrengenden Treppensteigen ist ein kaputter Fahrstuhl aber auch ein Mietmangel, den der Vermieter schnellstmöglich zu beseitigen hat. Andernfalls kann bei einem defekten Fahrstuhl eine Mietminderung vorgenommen werden.

von C. Kürschner
21.10.2024
2 Min Lesezeit

Mietminderung bei einem defekten Aufzug Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Mietminderung ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn der Aufzug über mehrere Wochen hinweg nicht nutzbar ist.

  • Die Miete kann dann um bis zu 20 % gemindert werden.

  • Einschränkungen müssen eine Mietminderung rechtfertigen, z. B. Wohnung im 4. oder 5. Stockwerk, körperliche Einschränkungen, hohes Alter.

Gehört der Fahrstuhl zur Mietsache?

Der Aufzug ist Teil der Vermietung, insofern er sachgemäß verwendet wird (AG München, Urteil v. 29.9.2015, Az. 425 C 11160/15). Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass die Wartung und Instandhaltung des Fahrstuhls, zu der der Vermieter verpflichtet ist (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), über die Betriebskostenabrechnung durch alle Mieter mitgetragen wird. Zudem hat es die Folge, dass der Fahrstuhl jederzeit zur Verfügung stehen muss. Der Vermieter darf die Nutzungszeiten des Fahrstuhls nicht einschränken, etwaige Klauseln im Mietvertrag sind laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG Frankfurt, Az. 2 W 22/04) unwirksam. Davon ausgenommen sind kürzere Phasen, in denen der Aufzug zu Wartungszwecken ausfällt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt. In allen anderen Situationen liegt jedoch ein Mietmangel vor. Ist der Fahrstuhl defekt und außer Betrieb, kann eine Mietminderung vorgenommen werden.

Wie lange darf ein Aufzug außer Betrieb sein?

Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Fahrstuhl, der über mehrere Stunden oder sogar Tage defekt ist, keine Mietminderung rechtfertigt. Es muss dem Vermieter zugestanden werden, dass die Beauftragung von Dienstleistern etwas Zeit in Anspruch nimmt. Bleibt der Aufzug jedoch über mehrere Wochen hinweg defekt, kann eine Mietminderung um bis zu 20 % durchaus angebracht sein.

Um eine solche Mietminderung durchzusetzen, können Sie unser Dokument zur Mietminderung nutzen.

Was muss ich bei einer Mietminderung bedenken?

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, spielen jedoch die individuellen Umstände eine wichtige Rolle, um die Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Dazu gehören das Alter und die persönlichen Lebensumstände. Menschen mit Einschränkungen, älteren Menschen oder hochschwangeren Frauen kann es nicht zugemutet werden, regelmäßig über die Treppe in obere Stockwerke zu gelangen. Andersherum kann Mietern im ersten und zweiten Stock oftmals durchaus zugemutet werden, über einen gewissen Zeitraum die Treppen zu nehmen. Für Rollstuhlfahrer wäre hingegen bereits eine Treppe ein schier unüberwindbares Hindernis.

Mietminderung wegen defektem Aufzug Wie kann dir in diesem Fall ein Anwalt helfen?

Ist dein Fahrstuhl defekt und du denkst über eine Mietminderung nach? Dann vereinbare gern einen Termin mit einem Fachanwalt für Mietrecht und bringe in Erfahrung, ob eine Minderung der Miete auch in deiner Situation gerechtfertigt sein könnte. Die kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beraten dich gern in deinem individuellen Fall.

Über unsere AutorenChristiane Kürschner

Christiane Kürschner ist freie Redakteurin und Texterin aus Berlin. Als studierte Philosophin hat sie es sich zur Aufgabe gemacht, auch komplexe Themen und Rechtsgrundlagen in unterhaltsamen Beiträgen leicht verständlich zu vermitteln. Die Diplomjournalistin ist seit 2018 Teil des KLUGO-Redaktionsteams.

christiane kürschner