Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Mietminderung Fahrstuhl defekt
THEMEN

Mietminderung bei einem defekten Aufzug: Wann ist sie gerechtfertigt?

Wenn der Aufzug nicht funktioniert, ist es ärgerlich – vor allem, wenn die eigene Wohnung in den oberen Stockwerken liegt. Abgesehen vom anstrengenden Treppensteigen ist ein kaputter Fahrstuhl aber auch ein Mietmangel, den der Vermieter schnellstmöglich zu beseitigen hat. Andernfalls kann bei einem defekten Fahrstuhl eine Mietminderung vorgenommen werden.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Mietminderung ist grundsätzlich nur gerechtfertigt, wenn der Aufzug über mehrere Wochen hinweg nicht nutzbar ist.
  • Die Miete kann dann um bis zu 20 Prozent gemindert werden.
  • Einschränkungen müssen eine Mietminderung rechtfertigen, z. B. Wohnung im 4. oder 5. Stockwerk, körperliche Einschränkungen, hohes Alter.

Gehört der Fahrstuhl zur Mietsache?

Der Aufzug ist Teil der Vermietung, insofern er sachgemäß verwendet wird (AG München, Urteil v. 29.9.2015, Az. 425 C 11160/15). Daraus ergibt sich die Konsequenz, dass die Wartung und Instandhaltung des Fahrstuhls, zu der der Vermieter verpflichtet ist (§ 535 Abs. 1 S. 2 BGB), über die Betriebskostenabrechnung durch alle Mieter mitgetragen wird. Zudem hat es die Folge, dass der Fahrstuhl jederzeit zur Verfügung stehen muss. Der Vermieter darf die Nutzungszeiten des Fahrstuhls nicht einschränken, etwaige Klauseln im Mietvertrag sind laut eines Urteils des Oberlandesgerichts Frankfurt (OLG Frankfurt, Az. 2 W 22/04) unwirksam. Davon ausgenommen sind kürzere Phasen, in denen der Aufzug zu Wartungszwecken ausfällt. Hierbei handelt es sich nicht um einen Mangel, der eine Mietminderung rechtfertigt. In allen anderen Situationen liegt jedoch ein Mietmangel vor. Ist der Fahrstuhl defekt und außer Betrieb, kann eine Mietminderung vorgenommen werden..

Wie lange darf ein Aufzug außer Betrieb sein?

Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass ein Fahrstuhl, der über mehrere Stunden oder sogar Tage defekt ist, keine Mietminderung rechtfertigt. Es muss dem Vermieter zugestanden werden, dass die Beauftragung von Dienstleistern etwas Zeit in Anspruch nimmt. Bleibt der Aufzug jedoch über mehrere Wochen hinweg defekt, kann eine Mietminderung um bis zu 20 Prozent durchaus angebracht sein.

Um eine solche Mietminderung durchzusetzen, können Sie unser Dokument zur Mietminderung nutzen.

Was muss ich bei einer Mietminderung bedenken?

Kommt es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, spielen jedoch die individuellen Umstände eine wichtige Rolle, um die Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Dazu gehören das Alter und die persönlichen Lebensumstände. Menschen mit Einschränkungen, älteren Menschen oder hochschwangeren Frauen kann es nicht zugemutet werden, regelmäßig über die Treppe in obere Stockwerke zu gelangen. Andersherum kann Mietern im ersten und zweiten Stock oftmals durchaus zugemutet werden, über einen gewissen Zeitraum die Treppen zu nehmen. Für Rollstuhlfahrer wäre hingegen bereits eine Treppe ein schier unüberwindbares Hindernis.

Ist Ihr Fahrstuhl defekt und Sie denken über eine Mietminderung nach? Dann vereinbaren Sie gern einen Termin mit einem Anwalt für Mietrecht und bringen Sie in Erfahrung, ob eine Minderung der Miete auch in Ihrer Situation gerechtfertigt sein könnte. Die kompetenten KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten beraten Sie gern in Ihrem individuellen Fall.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.