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Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge
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Neues Gesetz für faire Verbraucherverträge macht Schluss mit den Endlosverträgen

Es gibt wohl kaum jemanden, dem es noch nicht passiert ist: Beim Abschluss eines Handyvertrages oder einer Mitgliedschaft im Fitnessstudio nimmt man sich vor, nach zwei Jahren Mindestvertragslaufzeit vor der automatischen Vertragsverlängerung zu kündigen – und vergisst es dann doch. Ungewollt hängt man in diesem Fall ein weiteres Jahr im Vertrag fest und kann nichts dagegen tun. Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge soll das nun ändern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge soll die Rechte der Kunden stärken.
  • Die Kündigungsfrist für Verträge wird künftig nur noch einen statt drei Monate betragen.
  • Außerdem ist die automatische Verlängerung von Verträgen nur noch unter engen Voraussetzungen möglich.
  • Bei Verträgen, die im Internet abgeschlossen werden, muss es einen Kündigungsbutton auf der Webseite geben.

Was ändert sich durch das Gesetz für faire Verbraucherverträge?

Der Bundestag hat das Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Mit diesem Gesetz sollen Verbraucher Verträge künftig einfacher kündigen können und nicht durch eine automatische Verlängerung von befristeten Verträgen in ungewollt lange Vertragslaufzeiten gezwungen werden.

Konkret regelt das Gesetz folgende Punkte:

  • Die gesetzliche Kündigungsfrist für Verträge beträgt nicht mehr drei, sondern nur noch einen Monat.
  • Eine automatische Verlängerung von Verträgen ist nur dann möglich, wenn sich die Verlängerung auf eine unbestimmte Zeit bezieht, also nach der Verlängerung jederzeit gekündigt werden kann – und nicht erst, wie bisher üblich, nach Ablauf eines weiteren Jahres.
  • Unternehmen haben die Pflicht, rechtzeitig auf eine Vertragsverlängerung hinzuweisen und dem Kunden die Möglichkeit zur Kündigung zu geben.
  • Kunden müssen Telefonwerbung explizit zustimmen. Diese Regelung gilt eigentlich schon seit Inkrafttreten der DSGVO, wird mit dem Gesetz für faire Verbraucherverträge allerdings nochmal untermauert.

Was ist mit im Internet geschlossenen und laufenden Verträgen?

Das Gesetz für faire Verbraucherverträge gilt allerdings nur für Verträge, die neu geschlossen werden. Alle Verträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes geschlossen wurden, werden nach der alten Rechtslage behandelt. Nach einer Übergangszeit von 1,5 Jahren gilt die neue Regelung allerdings auch für alte Verträge, die nach Inkrafttreten des Gesetzes abgeschlossen wurden.

Bei Verträgen, die im Internet geschlossen werden, muss es einen Kündigungsbutton geben. Damit soll gewährleistet werden, dass Verbraucher einen Vertrag ebenso einfach kündigen wie abschließen können. Es bleibt allerdings dabei, dass der Verbraucher aktiv kündigen muss, um einen Vertrag zu beenden. Das gilt sowohl für im Internet als auch für konventionell geschlossene Verträge.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Mit dem neuen Gesetz für faire Verbraucherverträge sollen Kunden mehr Rechte erhalten und außerdem der Wettbewerb zwischen den Unternehmen verstärkt werden. Wenn Sie Fragen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge haben oder sich über die Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Kündigungsfristen im Fitnessstudio oder anderen Unternehmen informieren möchten, ist ein KLUGO Partner-Anwalt für Vertragsrecht Ihnen gern behilflich. Kontaktieren Sie uns einfach, um einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch zu vereinbaren.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.