So geht's Online-Überweisung zurückholen

von KLUGO Redaktion
10.03.2023
2 Min Lesezeit

Ein Fehler bei einer Überweisung ist schnell passiert. Doch was dann? Wenn du zeitnah handelst, hast du recht gute Chancen, die Überweisung noch zu stoppen. Ist die Buchung bereits erfolgt, gestaltet es sich etwas schwieriger, beim Online-Banking Geld zurückzubekommen. Unmöglich ist es jedoch keinesfalls. In diesem Beitrag kannst du nachlesen, wie du bei einer fehlerhaften Überweisung am besten handelst.

Das Wichtigste in Kürze zu Online-Überweisung zurückholen

  • Wenn du eine Überweisung zurückholen möchtest, ist schnelles Handeln gefragt.
  • Ist die Buchung noch nicht erfolgt, kann deine Bank die Überweisung stoppen.
  • Nach erfolgter Buchung muss deine Bank die Empfängerbank kontaktieren und diese muss den Kontoinhaber bitten, das Geld an dich zurückzuüberweisen.
  • In der Regel haben Sie dem falschen Empfänger gegenüber einen Herausgabeanspruch, der in Ausnahmefällen allerdings entfällt.
  • Wenn du beim Online-Banking Geld zurückholen möchtest, ist ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte der richtige Ansprechpartner für dich.

Wie kann ich eine Online-Überweisung zurückholen?

Stellt man fest, dass man eine Fehlüberweisung getätigt hat, ist die Aufregung erst einmal groß – ähnlich, als sei das Bankkonto gehackt worden. Doch keine Sorge: Wenn du wie folgt vorgehen, hast du gute Chancen, dein Geld zurückzubekommen:

  1. Schnell handeln: Wenn du eine Überweisung versehentlich getätigt oder einen Fehler gemacht hast, ist es wichtig, so schnell wie möglich zu handeln. Je länger du wartest, desto schwieriger kann es sein, beim Online-Banking Geld zurückzubekommen.

  2. Kontaktiere deine Bank: Wenn du eine Überweisung zurückholen möchtest, solltest du zuerst deine Bank kontaktieren. Die meisten Banken haben eine Hotline, die du anrufen kannst, um Hilfe zu erhalten. Gib die Details der Überweisung an, einschließlich des Betrags, der Empfängerbank und der Empfängerdaten.

  3. Fülle ein Formular aus: Die meisten Banken haben ein Formular, das du ausfüllen musst, um eine Überweisung zurückzurufen. Füll das Formular vollständig aus und sende es an deine Bank. Das Formular kann auch online verfügbar sein.

  4. Warte auf die Rückmeldung der Bank: Nachdem du das Formular ausgefüllt hast, wird die Bank die Überweisung prüfen und gegebenenfalls versuchen, die Überweisung zurückzurufen.

  5. Überprüfe regelmäßig dein Konto: Überprüfe regelmäßig dein Bankkonto, um sicherzustellen, dass die Überweisung erfolgreich zurückgeholt wurde. Wenn das Geld bereits beim Empfänger angekommen ist, wird es schwieriger, das Geld zurückzubekommen. Denn deine Bank kann dann keine Rücküberweisung veranlassen und muss die Empfängerbank kontaktieren. Der Kontoinhaber wird dann darum gebeten, das Geld zurückzuüberweisen.

Darf der Fehlempfänger das Geld behalten?

Der Fehlempfänger einer Überweisung darf das Geld üblicherweise nicht behalten, weil dieser sich nicht ohne Rechtsgrund bereichern darf. Wenn du also eine falsche Überweisung getätigt hast, hast du gemäß § 812 BGB einen Herausgabeanspruch gegenüber dem fremden Kontoinhaber.

In der Praxis ist das manchmal allerdings schwierig und es gibt Ausnahmen von dieser Regelung: Hat der Empfänger das Geld beispielsweise in gutem Glauben angenommen und es bereits ausgegeben, bevor er von der Fehlüberweisung erfahren hat, stehen deine Chancen nicht so gut: In diesem Fall kann die Rückforderung des Geldes schwieriger sein und es können weitere rechtliche Schritte erforderlich sein.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiter, wenn du eine Online-Überweisung zurückholen möchtest

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte ist dir in einem solchen Fall gern behilflich. Kontaktiere uns jetzt und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch, bei dem du deinen persönlichen Fall vorstellen und eine erste Einschätzung der rechtlichen Situation erhalten kannst.

Meist kann ein Anwalt dir helfen, dein Geld auf dem Zivilrechtsweg zurückzuholen: Weigert sich der Fehlempfänger, das Geld zurückzuüberweisen, hast du einen Anspruch darauf, die Identität der Person zu erfahren und kannst dann einen Rückerstattungsanspruch geltend machen. Auch ein Fachanwalt für Vertragsrecht kann dich gegebenenfalls unterstützen.

Was versteht man unter der Mitwirkungsrolle der Bank?

Die Mitwirkungsrolle Ihrer Bank kann verschiedenen aussehen:

  1. Widerrufst du die Überweisung so rechtzeitig, dass noch keine Buchung erfolgt ist, muss deine Bank die Überweisung stoppen. Tut sie dies nicht, hast du deiner Bank gegenüber einen Anspruch auf Erstattung.

  2. Ist die Buchung bereits vollzogen, erlischt dein Erstattungsanspruch. Deine Bank ist trotzdem verpflichtet, dir bei der Rückbuchung behilflich zu sein: Sie muss die Empfängerbank kontaktieren und eine Rücküberweisung anfragen.

  3. Bei einer Lastschrift kannst du die Lastschrift gem. § 675x Absatz 4 BGB selbst zurückholen. Beachte aber, dass dieser Erstattungsanspruch gegenüber deinem Kreditinstitut nur im Zeitraum von 8 Wochen möglich ist und eventuell Gebühren anfallen.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.

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