
Verbraucherschutz bei Energieverträgen Preiserhöhungen bei Strom und Gas: Deine Rechte und Möglichkeiten
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Die Angst vor steigenen Energiekosten beschäftigt weiterhin viele Menschen. Doch wann genau sind Energieanbieter dazu berechtigt, ihre Preise zu erhöhen und welche Rechte hast du dabei?
Erfahre hier, wie du dich bei einer Preiserhöhung schützen und deine Rechte als Verbraucher durchsetzen kannst.
Preiserhöhung bei Strom und Gas ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Energieanbieter dürfen Preise nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
In der Grundversorgung muss eine Preiserhöhung öffentlich bekanntgegeben und schriftlich an die Verbrauchenden angekündigt werden.
Bei Sonderverträgen reicht eine schriftliche Benachrichtigung der Kunden.
Verbraucher haben bei einer Preiserhöhung bei Strom oder Gas immer ein Sonderkündigungsrecht.
Wurdest du von deinem Energieanbieter nicht rechtzeitig über die Preiserhöhung informiert, ist sie unwirksam.
Dürfen Energieanbieter die Preise erhöhen?
Grundsätzlich dürfen Energieanbieter ihre Preise nicht einfach willkürlich erhöhen. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Preiserhöhung möglich ist, hängt davon ab, ob du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag hast.
Grundversorgung: Hier dürfen Energieanbieter die Preise dann erhöhen, wenn Kostenfaktoren steigen, auf welchen die Anbieter selbst keinen Einfluss haben. Das können beispielsweise Faktoren wie Netzentgelte, die Stromsteuer oder bestimmte staatlich auferlegte Gebühren oder Umlagen sein.
Sonderverträge: Eine Preiserhöhung ist nur zulässig, wenn der Energieanbieter in den AGB ein Preisänderungsrecht festgelegt hat. Damit diese Klauseln wirksam sind, müssen sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Diese Grundsätze gelten auch für Gaslieferanten gemäß § 24 Abs. 1 des Energiesicherungsgesetzes.
Trotz eventueller Klauseln in Sonderverträgen sollten Verbraucher bei einer Preiserhöhung für Strom und Gas immer prüfen, ob die Klauseln rechtens sind. Dabei kannst du beispielsweise auf die Hilfe eines Anwalts für Vertragsrecht zurückgreifen. Dieser kann für dich ermitteln, ob Klauseln zur Preiserhöhung und damit auch die Preiserhöhung selbst unwirksam sind.
Wie müssen Preisänderungen angekündigt werden?
Was die Ankündigung von einer Preiserhöhung angeht, macht es ebenfalls einen Unterschied, ob du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag hast.
Grundversorgung: Eine Preiserhöhung in der Grundversorgung muss öffentlich bekanntgegeben werden. Zusätzlich muss das Energieversorgungsunternehmen dich als Kunden sechs Wochen vor der Preiserhöhung schriftlich über die geplanten Änderungen in Kenntnis setzen.
Sonderverträge: In diesem Fall ist keine öffentliche Bekanntmachung der Preiserhöhung erforderlich. Es reicht aus, wenn der Energieanbieter dich als Kunden schriftlich informiert – üblicherweise per Brief oder, mit deiner Zustimmung per E-Mail.
Allgemeine Anforderungen an die Preisänderungsmitteiltung: In beiden Fällen muss die Preisänderungsmitteilung des Energieanbieters klar und unmissverständlich formuliert sein. Er darf also keinen Raum für Interpretationen lassen. Heißt er muss auch den wahren Grund für die Preiserhöhung bei Strom und Gas angeben.
💡 KLUGO Tipp:
Oftmals halten sich Energieanbieter nicht an diese Vorgaben und verstecken die Information über eine Preiserhöhung in nach Werbung aussehenden Schreiben. Lies also am besten alles, was von deinem Energieanbieter kommt, aufmerksam durch und lege gegebenenfalls Widerspruch ein.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht bei einer Gas- oder Strom-Preiserhöhung?
Ja, ein Sonderkündigungsrecht hast du als Verbraucher immer dann, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern – also auch im Fall einer Preiserhöhung für Strom oder Gas. Prüfe die Preiserhöhung und entscheide im Anschluss, ob du von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen möchtest, um dir einen günstigeren Anbieter mit besseren Konditionen zu suchen.
Weitere Informationen zum Sonderkündigungsrecht beim Strom kannst du in unserem Beitrag nachlesen.
Was tun, wenn der Energieanbieter die Preise ohne Information erhöht?
Stellst du auf deinem Konto eine unerwartete Preissteigerung fest, obwohl du keine Mitteilung dazu erhalten hast, informiere umgehend deinen Energieanbieter und mache ggf. von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch. Alternativ kannst du in deinem Vertrag bleiben, der Preiserhöhung aber widersprechen und/oder diese nur unter Vorbehalt zahlen.
Bekommst du keine Rückmeldung oder lehnt dein Anbieter deine Sonderkündigung ab, solltest du ich beraten lassen und ggf. einen Anwalt und Rechtsexperten hinzuziehen.
Geld bei einer Strompreiserhöhung zurückbekommen
Wenn die Preiserhöhung bei Strom und Gas unrechtmäßig war, hast du das Recht, der Rechnung nachträglich zu widersprechen und eine Erstattung zu verlangen, insbesondere wenn:
keine Ankündigung erfolgt ist,
die Preisänderung nicht verständlich dargestellt oder
kein Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht enthalten war.
Bei rechtlichen Fragen stehen unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für dich in der Erstberatung bereit.