Verbraucherschutz bei Energieverträgen Preiserhöhungen bei Strom und Gas: Deine Rechte und Möglichkeiten
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Die Sorge vor steigenden Energiekosten kehrt immer wieder zurück – sei es durch politische Krisen, Lieferengpässe oder schwankende Märkte. Doch nicht jede Preiserhöhung ist rechtens! Viele Verbraucher zahlen einfach, ohne zu prüfen, dass sie klare Rechte haben: vom Sonderkündigungsrecht bei unangekündigten Erhöhungen bis zur Rückforderung zu Unrecht berechneter Beträge.
In diesem Beitrag zeigen wir dir, welche Rechte du hast und wie du sie durchsetzt.
Preiserhöhung bei Strom und Gas ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Energieanbieter dürfen Preise nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöhen.
In der Grundversorgung muss die Erhöhung öffentlich bekanntgegeben und schriftlich angekündigt werden.
Bei Sonderverträgen reicht eine schriftliche Benachrichtigung.
Verbraucher haben immer ein Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen.
Wurdest du von deinem Energieanbieter nicht rechtzeitig über die Preiserhöhung informiert, ist sie unwirksam.
Dürfen Energieanbieter die Preise erhöhen?
Grundsätzlich dürfen Energieanbieter ihre Preise nicht willkürlich anheben. Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Preiserhöhung möglich ist, hängt von deinem Vertrag ab:
Grundversorgung:
Erhöhungen sind nur möglich, wenn Kostenfaktoren steigen, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat (z. B. Netzentgelte, Stromsteuer oder bestimmte staatliche Umlagen).
Sonderverträge:
Hier ist eine Preiserhöhung nur zulässig, wenn der Vertrag eine wirksamen Preisänderungsklausel enthält. Damit diese Klausel wirksam ist, muss sie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen (z. b. § 24 Abs. 1 des Energiesicherungsgesetzes). Diese Regelung gilt auch für Gasverträge – seit 2023 sogar verschärft durch die EU-Notfallverordnung.
⚠️ Achtung: Selbst mit Klausel solltest du prüfen, ob die Erhöhung rechtmäßig ist und bei Bedarf auch mit Hilfe eines Anwalts.
💡KLUGO Tipp:
In unsicheren Zeiten (z. B. bei Lieferengpässen oder politischen Krisen) versuchen manche Anbieter, Preiserhöhungen durchzusetzen. Prüfe immer, ob die Begründung nachvollziehbar ist.
Wie müssen Preisänderungen angekündigt werden?
Was die Ankündigung von einer Preiserhöhung angeht, macht es ebenfalls einen Unterschied, ob du in der Grundversorgung bist oder einen Sondervertrag hast.
Grundversorgung:
Eine Preiserhöhung in der Grundversorgung muss öffentlich bekanntgegeben werden. Zusätzlich muss das Energieversorgungsunternehmen dich als Kunden sechs Wochen vor der Preiserhöhung schriftlich über die geplanten Änderungen in Kenntnis setzen.
Sonderverträge:
Hier reicht es aus, wenn der Energieanbieter dich als Kunden schriftlich informiert – üblicherweise per Brief oder, mit deiner Zustimmung per E-Mail.
👉 Wichtig: In beiden Fällen muss die Preisänderungsmitteilung klar und unmissverständlich formuliert sein. Inklusive wahrer Grund für die Preiserhöhung und Hinweis auf dein Sonderkündigungsrecht.
💡 KLUGO Tipp:
Manche Anbieter verpacken Preiserhöhungen in Schreiben, die wie Werbung aussehen. Lies daher am besten alles, was von deinem Energieanbieter kommt, aufmerksam durch und lege gegebenenfalls Widerspruch ein.
Habe ich ein Sonderkündigungsrecht?
Ja, ein Sonderkündigungsrecht hast du als Verbraucher immer dann, wenn sich die Vertragsbedingungen ändern. Da dies bei Preiserhöhungen der Fall ist, kannst du innerhalb von 2 Wochen kündigen – selbst wenn dein Vertrag eigentlich länger läuft.
👉 Prüfe die Preiserhöhung und entscheide im Anschluss, ob du von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen möchtest, um dir einen günstigeren Anbieter mit besseren Konditionen zu suchen.
💡 KLUGO Tipp:
Achte beim Wechsel auf eine echte Preisgarantie (z. B. 12–24 Monate).
Aber Vorsicht: Manche Anbieter verlangen dafür höhere Grundpreise – vergleiche immer die Gesamtkosten!"
Was tun, wenn der Anbieter die Preise ohne Info erhöht?
👉 Sofort handeln – aber richtig!
Falls du eine unerwartete Preiserhöhung auf deiner Rechnung entdeckst, ohne vorherige Ankündigung, gehe wie folgt vor:
Schriftlich widersprechen:
Fordere deinen Anbieter per E-Mail oder Einschreiben auf, die Erhöhung zu begründen.
Unter Vorbehalt zahlen:
Überweise den erhöhten Betrag mit dem Vermerk „unter Vorbehalt“, um eine Sperrung zu vermeiden. So behältst du das Recht, das Geld später zurückzufordern.
Mache von deinem Sonderkündigungsrecht gebrauch:
Du kannst innerhalb von 2 Wochen nach Kenntnis der Erhöhung kostenlos kündigen – selbst wenn dein Vertrag eigentlich länger läuft.
Bekommst du keine Rückmeldung oder lehnt dein Anbieter deine Sonderkündigung ab, hol dir professionelle Unterstützung.
So holst du dein Geld zurück:
Falls die Preiserhöhung unrechtmäßig war (z. B. wegen fehlender Ankündigung), kannst du:
- Nachzahlung verweigern (mit Verweis auf unwirksame Erhöhung).
- Bereits gezahlte Beträge zurückfordern (per schriftlicher Aufforderung).
- Schadensersatz für Mehrkosten geltend machen (z. B. bei unrechtmäßiger Sperrung).
Energieanbieter müssen sich an klare Regeln halten – du musst nicht einfach jede Preiserhöhung akzeptieren! Prüfe Ankündigungen, nutze dein Sonderkündigungsrecht und hol dir bei Widerstand professionelle Hilfe, um unrechtmäßige Kosten abzuwehren und Geld zurückzufordern.
Häufige Fragen
Kann ich meine Strom- oder Gasrechnung einfach nicht zahlen, wenn die Preiserhöhung unrechtmäßig ist?
Nein. Zahle die Rechnung zunächst unter Vorbehalt, um Mahnungen oder eine Sperrung zu vermeiden. Informiere deinen Anbieter gleichzeitig schriftlich, dass du der Preiserhöhung widersprichst und die Zahlung nur unter Vorbehalt leistest. Wenn sich später herausstellt, dass die Erhöhung unzulässig war, kannst du zu viel gezahltes Geld zurückfordern.
Wie lange habe ich Zeit, nach einer Preiserhöhung zu kündigen?
Du hast 2 Wochen ab Erhalt der Preiserhöhungsmitteilung, um von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.
Kann ich wegen einer Preiserhöhung zu einem günstigeren Anbieter wechseln?
Ja! Nutze dein Sonderkündigungsrecht und vergleiche Tarife. Achte auf die Kündigungsfrist (meist 2 Wochen ab Ankündigung).