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Sonderkündigungsrecht beim Strom – das ist die Rechtslage

Obwohl Kunden üblicherweise an die im jeweiligen Vertrag festgehaltenen Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden sind, gibt es Ausnahmen. Wenn Sie beispielsweise umziehen oder Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung vornimmt, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Doch wie funktioniert dieses Sonderkündigungsrecht? Und welche Fristen gelten für die Kündigung? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Strom-Sonderkündigungsrecht gibt es hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Strompreiserhöhung haben Sie Ihrem Stromanbieter gegenüber ein Sonderkündigungsrecht.
  • Gleiches gilt bei einem Umzug, wenn Ihr neuer Wohnsitz nicht im Versorgungsgebiet des alten Anbieters liegt oder mit dem Umzug eine Strompreiserhöhung verbunden ist.
  • Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, müssen Sie eine Frist von 14 Tagen einhalten.
  • Denken Sie bei der Kündigung daran, Ihre Einzugsermächtigung zu widerrufen und fordern Sie eine schriftliche Bestätigung Ihrer Kündigung.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter?

Ein Sonderkündigungsrecht greift beim Stromanbieter nur in zwei Fällen: bei einer Preiserhöhung und bei einem Umzug. Möchten Sie Ihren Stromanbieter aus anderen Gründen wechseln, müssen Sie sich an die regulären Kündigungsfristen halten. Diese betragen meist drei Monate, wobei Sie die Mindestvertragslaufzeit einhalten müssen und dementsprechend erst zum Vertragsende kündigen können.

Wenn Sie Ihren Strom wegen eines Umzugs oder einer Preiserhöhung kündigen möchten, müssen Sie sich selbst um die Kündigung kümmern und diese Ihrem Stromanbieter schriftlich zukommen lassen. Beachten Sie aber, dass Sie Ihren Stromvertrag bei einem Umzug nur dann im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kündigen können, wenn sich Ihre neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet Ihres bisherigen Stromanbieters befindet oder mit dem Umzug eine Strompreiserhöhung verbunden ist. Wichtig ist auch, dass Sie die Fristen für die Sonderkündigung beim Stromanbieter einhalten.

Welche Fristen gelten beim Sonderkündigungsrecht für Strom?

Wenn Sie von einem Sonderkündigungsrecht bei Ihrem Stromanbieter Gebrauch machen möchten, müssen Sie sich wie bei einer regulären Kündigung auch an bestimmte Fristen halten. Die Frist für eine Sonderkündigung bei einer Strompreiserhöhung und einem Umzug beträgt in der Regel 14 Tage.

Verlangen Sie im Rahmen Ihrer Kündigung eine schriftliche Bestätigung und heben Sie die Kündigungsbestätigung Ihres aktuellen Stromanbieters gut auf, sobald Sie diese erhalten haben. Wichtig ist auch, die erteilte Einzugsermächtigung im Kündigungsschreiben zu widerrufen.

Was gilt es beim Strom-Sonderkündigungsrecht sonst noch zu beachten?

Haben Sie Ihren Stromvertrag gekündigt, sollten Sie sich schnellstmöglich um einen neuen Stromanbieter kümmern. Tun Sie das nicht, landen Sie automatisch in der Grundversorgung, die meist teurer ist als ein Stromvertrag. Doch keine Sorge: Wenn Sie etwas spät dran sind, können Sie die Grundversorgung ebenfalls mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Im Falle einer Strompreiserhöhung gibt es eine Ausnahme, bei der Sie kein Sonderkündigungsrecht haben: Wenn Ihr Versorger sich dazu verpflichtet hat, steigende und fallende Kosten aufgrund von Steuern, Umlagen oder Abgaben direkt an den Kunden weiterzugeben, müssen Sie eine Strompreiserhöhung akzeptieren. Lassen Sie gegebenenfalls bei einem Fachanwalt für Vertragsrecht prüfen, ob bei einer angekündigten Strompreiserhöhung wirklich nur veränderte und umgelegte Kosten Schuld sind. Wurde darüber hinaus nämlich noch etwas auf den monatlichen Abschlag draufgeschlagen, dürfen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter in Anspruch nehmen.

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Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.