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Das ist die Rechtslage Sonderkündigungsrecht beim Strom

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Obwohl Kunden üblicherweise an die im jeweiligen Vertrag festgehaltenen Laufzeiten und Kündigungsfristen gebunden sind, gibt es Ausnahmen. Wenn du beispielsweise umziehst oder dein Stromanbieter eine Preiserhöhung vornimmt, hast du ein Sonderkündigungsrecht. Doch wie funktioniert dieses Sonderkündigungsrecht? Und welche Fristen gelten für die Kündigung? Antworten auf diese und weitere Fragen zum Strom-Sonderkündigungsrecht gibt es hier.

von N. Haussmann
20.12.2021
3 Min Lesezeit

Sonderkündigungsrecht bei Strom Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einer Strompreiserhöhung hast du deinem Stromanbieter gegenüber ein Sonderkündigungsrecht.

  • Gleiches gilt bei einem Umzug, wenn dein neuer Wohnsitz nicht im Versorgungsgebiet des alten Anbieters liegt oder mit dem Umzug eine Strompreiserhöhung verbunden ist.

  • Wenn du von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machst, musst du eine Frist von 14 Tagen einhalten.

  • Denk bei der Kündigung daran, deine Einzugsermächtigung zu widerrufen und fordere eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung.

Wann greift das Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter?

Ein Sonderkündigungsrecht greift beim Stromanbieter nur in zwei Fällen: bei einer Preiserhöhung und bei einem Umzug. Möchtest du deinen Stromanbieter aus anderen Gründen wechseln, musst du dich an die regulären Kündigungsfristen halten. Diese betragen meist drei Monate, wobei du die Mindestvertragslaufzeit einhalten musst und dementsprechend erst zum Vertragsende kündigen kannst.

Wenn du deinen Strom wegen eines Umzugs oder einer Preiserhöhung kündigen möchtest, musst du dich selbst um die Kündigung kümmern und diese deinem Stromanbieter schriftlich zukommen lassen. Beachte aber, dass du deinen Stromvertrag bei einem Umzug nur dann im Rahmen des Sonderkündigungsrechts kündigen kannst, wenn sich deine neue Wohnung nicht im Versorgungsgebiet deines bisherigen Stromanbieters befindet oder mit dem Umzug eine Strompreiserhöhung verbunden ist. Wichtig ist auch, dass du die Fristen für die Sonderkündigung beim Stromanbieter einhältst.

Welche Fristen gelten beim Sonderkündigungsrecht für Strom?

Wenn du von einem Sonderkündigungsrecht bei deinem Stromanbieter Gebrauch machen möchtest, musst du dich wie bei einer regulären Kündigung auch an bestimmte Fristen halten. Die Frist für eine Sonderkündigung bei einer Strompreiserhöhung und einem Umzug beträgt in der Regel 14 Tage.

Verlange im Rahmen deiner Kündigung eine schriftliche Bestätigung und hebe die Kündigungsbestätigung deines aktuellen Stromanbieters gut auf, sobald du diese erhalten hast. Wichtig ist auch, die erteilte Einzugsermächtigung im Kündigungsschreiben zu widerrufen.

Was gilt es beim Strom-Sonderkündigungsrecht sonst noch zu beachten?

Hast du deinen Stromvertrag gekündigt, solltest du dich schnellstmöglich um einen neuen Stromanbieter kümmern. Tust du das nicht, landest du automatisch in der Grundversorgung, die meist teurer ist als ein Stromvertrag. Doch keine Sorge: Wenn du etwas spät dran bist, kannst du die Grundversorgung ebenfalls mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.

Im Falle einer Strompreiserhöhung gibt es eine Ausnahme, bei der du kein Sonderkündigungsrecht hast: Wenn dein Versorger sich dazu verpflichtet hat, steigende und fallende Kosten aufgrund von Steuern, Umlagen oder Abgaben direkt an den Kunden weiterzugeben, musst du eine Strompreiserhöhung akzeptieren. Du solltest prüfen, ob bei einer angekündigten Strompreiserhöhung wirklich nur veränderte und umgelegte Kosten Schuld sind. Wurde darüber hinaus nämlich noch etwas auf den monatlichen Abschlag draufgeschlagen, darfst du dein Sonderkündigungsrecht beim Stromanbieter in Anspruch nehmen.

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Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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