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Recht auf Teilzeit Wie viele Stunden Teilzeit im Monat darf ich arbeiten? Und wie ist Teilzeitarbeit geregelt?

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Wer in Vollzeit arbeitet, weiß, dass für Familie, Freunde und Hobbys nicht so viel Zeit bleibt wie gewünscht. Kein Wunder also, dass viele Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und Teilzeit arbeiten möchten. Wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit nicht ohne Weiteres ablehnen. Welche Voraussetzungen das sind und was du im Fall der Ablehnung deines Antrags tun kannst, erfährst du in diesem Beitrag.

von N. Haussmann
29.12.2023
6 Min Lesezeit

Recht auf Teilzeit Das Wichtigste in Kürze

  • Als Arbeitnehmer hast du ein gesetzliches Recht auf Teilzeit, wenn du länger als sechs Monate im Unternehmen arbeitest und dort mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind.

  • Einen Antrag auf Teilzeit musst du drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit schriftlich bei deinem Arbeitgeber einreichen.

  • Wichtig: Hast du einen Monat vor gewünschtem Beginn noch keine Rückmeldung, gilt dein Antrag als angenommen.

  • Wenn du mindestens ein, aber maximal fünf Jahre in Teilzeit arbeiten möchtest, empfiehlt sich ein Antrag auf Brückenteilzeit.

  • Dein Arbeitgeber darf einen Antrag auf Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Wann habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit verankert. Das gilt nicht nur, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern möchten, um einen kranken Angehörigen zu pflegen (§ 3 PflegeZG) oder auch nach der Elternzeit genug Zeit für die Kinder zu haben. Sondern auch für Arbeitnehmer in leitender Position (§ 6 TzBfG) sowie ohnehin schon Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte.

Allerdings müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt werden, damit Arbeitnehmer auch tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit haben:

  1. Gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen.

  2. Gemäß § 8 Abs. 7 TzBfG müssen im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter arbeiten.

Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeit?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und du dich entschieden hast, Teilzeit zu beantragen, musst du deinen Arbeitgeber schriftlich (per Brief oder Mail) über dein Vorhaben informieren. Dabei teilst du ihm mit, um wie viele Stunden du deine Arbeitszeit reduzieren willst und wie du dir die Verteilung deiner Arbeitszeiten vorstellst.

Zudem ist es wichtig, dass du deinen Arbeitgeber rechtzeitig über deinen Wunsch informierst – eine Vorlaufzeit von drei Monaten ist gemäß § 8 Abs. 2 TzBfG vorgeschrieben.

Wichtig: Du bist nicht dazu verpflichtet, deinem Arbeitgeber zu sagen, warum du deine Arbeitszeit reduzieren willst. Ein offener Umgang mit dem Grund kommt bei deinem Arbeitgeber aber sicher gut an und ist daher empfehlenswert.

Wir haben für dich ein Musterschreiben vorbereitet, das du gern für deinen Antrag auf Teilzeit nutzen kannst:

Antrag auf Brückenteilzeit

Wenn du mindestens ein, aber maximal fünf Jahre in Teilzeit arbeiten und danach in deine Vollzeitbeschäftigung zurückkehren möchtest, kannst du eine sogenannte Brückenteilzeit beantragen. Mit der Brückenteilzeit kannst du deine Arbeitszeit also für einen bestimmten Zeitraum reduzieren (§ 9a TzBfG).

Für einen Antrag auf Brückenteilzeit müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gemäß § 9a Abs. 1 TzBfG muss das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestehen.

  2. Gemäß § 9a Abs. 1 TzBfG müssen im Unternehmen mehr als 45 Mitarbeiter arbeiten.

Was kann ich tun, wenn mein Chef den Antrag auf Teilzeit ablehnt?

Dein Arbeitgeber muss dir spätestens einen Monat vor Beginn deiner gewünschten Teilzeit oder Brückenteilzeit seine Entscheidung mitteilen. Erhältst du bis dahin keine Nachricht, gilt dein Antrag als angenommen und dein Arbeitsvertrag muss entsprechend angepasst werden.

Ablehnen darf dein Chef deinen Antrag nur aus betrieblichen Gründen. Dann kannst du nach Ablauf einer zweijährigen Frist erneut einen Antrag stellen.

Sind die betrieblichen Gründe, die dein Chef angibt, nicht gerechtfertigt, kannst du dich gegen die Entscheidung wehren. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann dir dabei helfen.

Wie wirkt sich Teilzeit auf mein Gehalt und meine Rente aus?

Wenn du auf Teilzeit reduzierst, erhältst du insgesamt natürlich weniger Geld, bekommst aber nach wie vor denselben Stundenlohn. Es kann sogar sein, dass sich dein Netto-Stundenlohn aufgrund der Steuerprogression erhöht. Ob das bei dir der Fall ist, kannst du mit dem Gehaltsrechner Teilzeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausfinden.

Natürlich wirkt sich Teilzeitarbeit auch auf deine Rentenansprüche aus, weil du weniger in die gesetzliche Rente einzahlst und somit weniger Punkte auf deinem Rentenkonto ansammelst. Allerdings können beispielsweise Eltern in Teilzeit die fehlenden Punkte durch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten zumindest zum Teil wieder ausgleichen. Wie viel Rente du voraussichtlich bekommst, kannst du mit unserem Rentenrechner herausfinden.

Wie viel Urlaub steht mir als Teilzeitkraft zu?

Wie viele Urlaubstage dir als Teilzeitkraft zustehen, hängt davon ab, wie viele Tage pro Woche du arbeitest. Haben Vollzeitbeschäftigte beispielsweise 30 Tage Urlaub pro Jahr, hast du als Teilzeitbeschäftigter ebenso 30 Tage Urlaub pro Jahr, wenn du trotz Teilzeit an fünf Tagen pro Woche arbeitest.

Arbeitest du hingegen beispielsweise nur an drei Tagen pro Woche, verringert sich dein Urlaubsanspruch auf 18 Tage, weil du nur an den Tagen, an denen du arbeitest, auch Urlaub einreichen musst.

Kann ich einfach von Teilzeit in Vollzeit zurückwechseln?

Wenn du einmal auf Teilzeit gewechselt hast, hast du keinen gesetzlichen Anspruch darauf, wieder in Vollzeit zu arbeiten. Ist keine freie Stelle verfügbar, ist keine verfügbar. Dein Arbeitgeber hat gemäß § 9 TzBfG lediglich die Pflicht, dich bevorzugt zu behandeln, wenn es eine freie Stelle gibt und du für diese geeignet bist.

Um diese Teilzeitfalle zu umgehen, lohnt sich ein Antrag auf Brückenteilzeit – denn dann hast du nach einem vorher festgelegten Zeitraum, in dem du in Teilzeit arbeitest, das Recht, wieder zu deinen ursprünglichen Stunden zurückzukehren.

So hilft dir ein KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Ablehnung der Teilzeit weiter

Du möchtest in Teilzeit arbeiten, dein Arbeitgeber hat den Antrag jedoch abgelehnt, ohne dass tatsächliche betriebliche Gründe vorliegen? Dann solltest du dich auf jeden Fall dagegen wehren. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht kann dir helfen, dein Recht durchzusetzen.

Ebenso sind unsere Rechtsexperten für dich da, wenn du aufgrund deiner Teilzeitbeschäftigung benachteiligt wirst. In Deutschland ist es verboten, Arbeitnehmer aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung zu benachteiligen.

Wenn du Fragen zum Thema Teilzeitanspruch hast oder Hilfe benötigst, nimm jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten.

Über unsere Autoren Nina Haussmann

Nina Haussmann ist seit 2016 freiberufliche Texterin, Ghostwriterin und Lektorin. Mit einem Bachelor-Abschluss in Germanistik und Politikwissenschaften und einem Master-Abschluss in Deutscher Literatur hat sie nicht nur ein fundiertes Wissen über die Feinheiten der deutschen Sprache, sondern auch die Fähigkeit, komplexe Sachverhalte verständlich aufzubereiten. Hauptsächlich schreibt sie Texte im juristischen Bereich, vorwiegend zum Thema Erbrecht, und Ratgebercontent. So unterstützt sie auch die KLUGO-Redaktion seit Anfang 2020 regelmäßig mit Blog- und Contentbeiträgen.

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