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Recht auf Teilzeit: Wann habe ich einen Anspruch?

STAND 01.01.2024 | LESEZEIT 3 MIN

Wer in Vollzeit arbeitet, weiß, dass für Familie, Freunde und Hobbys nicht so viel Zeit bleibt wie gewünscht. Kein Wunder also, dass viele Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit reduzieren und Teilzeit arbeiten möchten. Wenn zwei Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Arbeitgeber einen Antrag auf Teilzeit nicht ohne Weiteres ablehnen. Welche Voraussetzungen das sind und was Sie im Falle der Ablehnung Ihres Antrags tun können, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitnehmer haben ein gesetzliches Recht auf Teilzeit, wenn Sie länger als sechs Monate im Unternehmen arbeiten und dort mehr als 15 Mitarbeiter beschäftigt sind.
  • Einen Antrag auf Teilzeit müssen Sie drei Monate vor Beginn der gewünschten Teilzeit schriftlich bei Ihrem Arbeitgeber einreichen.
  • Haben Sie einen Monat vor gewünschtem Beginn noch keine Rückmeldung, gilt Ihr Antrag als angenommen.
  • Wenn Sie mindestens ein, aber maximal fünf Jahre Teilzeit arbeiten möchten, empfiehlt sich ein Antrag auf Brückenteilzeit.
  • Ihr Arbeitgeber darf einen Antrag auf Teilzeit nur aus betrieblichen Gründen ablehnen.

Wann habe ich einen Anspruch auf Teilzeit?

Im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) ist der gesetzliche Anspruch auf Teilzeit verankert. Das gilt nicht nur, wenn Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit verringern möchten, um einen kranken Angehörigen zu pflegen (§ 3 PflegeZG) oder auch nach der Elternzeit genug Zeit für die Kinder zu haben. Sondern auch für Arbeitnehmer in leitender Position (§ 6 TzBfG) sowie ohnehin schon Teilzeitbeschäftigte und befristet Beschäftigte.

Allerdings müssen zwei wichtige Voraussetzungen erfüllt werden, damit Arbeitnehmer auch tatsächlich einen gesetzlichen Anspruch auf Teilzeit haben:

  1. Gemäß § 8 Abs. 1 TzBfG muss das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestehen.
  2. Gemäß § 8 Abs. 7 TzBfG müssen im Unternehmen mehr als 15 Mitarbeiter arbeiten.

Wie stelle ich einen Antrag auf Teilzeit?

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind und Sie sich entschieden haben, Teilzeit zu beantragen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber schriftlich (per Brief oder Mail) über Ihr Vorhaben informieren. Dabei teilen Sie ihm mit, um wie viele Stunden Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten und wie Sie sich die Verteilung Ihrer Arbeitszeiten vorstellen.

Zudem ist es wichtig, dass Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig über Ihren Wunsch informieren – eine Vorlaufzeit von drei Monaten ist gemäß § 8 Abs. 2 TzBfG vorgeschrieben.

Wichtig: Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihrem Arbeitgeber zu sagen, warum Sie Ihre Arbeitszeit reduzieren möchten. Ein offener Umgang mit dem Grund kommt bei Ihrem Arbeitgeber aber sicher gut an und ist daher empfehlenswert.

Wir haben für Sie ein Musterschreiben vorbereitet, das Sie gern für Ihren Antrag auf Teilzeit nutzen können:

Ihr Vor- und Nachname
Ihre Adresse
Ihre Kontaktdaten
Datum


Name des Vorgesetzten
Position des Vorgesetzten
Name des Unternehmens
Adresse des Unternehmens


Betreff: Antrag auf Teilzeitbeschäftigung


Sehr geehrte/r [Name des Vorgesetzten],

mit diesem Schreiben möchte ich formell einen Antrag auf Teilzeitbeschäftigung in meinem aktuellen Arbeitsverhältnis stellen.

Nach reiflicher Überlegung habe ich festgestellt, dass eine Reduzierung meiner Arbeitszeit auf [gewünschte Anzahl der Stunden pro Woche] für mich sinnvoll wäre. Mein Ziel ist es, meine beruflichen Verantwortlichkeiten weiterhin gewissenhaft zu erfüllen, während ich gleichzeitig meinen persönlichen Verpflichtungen gerecht werden kann.

Gemäß § 8 Absatz 1 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes besteht mein Arbeitsverhältnis bereits seit mehr als sechs Monaten, und ich erfülle somit die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Teilzeit. Des Weiteren beschäftigt [Name des Unternehmens] mehr als 15 Mitarbeiter, wie in § 8 Absatz 7 TzBfG festgelegt.

Ich schlage vor, die Teilzeitbeschäftigung ab dem [gewünschtes Startdatum] zu beginnen. Die genaue Verteilung der Arbeitsstunden auf die Woche würde wie folgt aussehen:

- [Tag(e)]: [Uhrzeit – Uhrzeit]

Ich bin mir bewusst, dass eine solche Änderung Auswirkungen auf die Teamplanung haben kann, und ich bin bereit, konstruktiv an Lösungen mitzuwirken, um sicherzustellen, dass die betrieblichen Anforderungen weiterhin erfüllt werden.

Ich stehe selbstverständlich zur Verfügung, um diesen Antrag persönlich zu besprechen. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Berücksichtigung meines Anliegens.

Ich freue mich auf eine positive Rückmeldung und darauf, gemeinsam eine Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

[Ihre Unterschrift]

Antrag auf Brückenteilzeit

Wenn Sie mindestens ein, aber maximal fünf Jahre in Teilzeit arbeiten und danach in Ihre Vollzeitbeschäftigung zurückkehren möchten, können Sie eine sogenannte Brückenteilzeit beantragen. Mit der Brückenteilzeit können Sie Ihre Arbeitszeit also für einen bestimmten Zeitraum reduzieren (§ 9a TzBfG).

Für einen Antrag auf Brückenteilzeit müssen folgende zwei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Gemäß § 9a Abs. 1 TzBfG muss das Arbeitsverhältnis mehr als sechs Monate bestehen.
  2. Gemäß § 9a Abs. 1 TzBfG müssen im Unternehmen mehr als 45 Mitarbeiter arbeiten.

Was kann ich tun, wenn mein Chef den Antrag auf Teilzeit ablehnt?

Ihr Arbeitgeber muss Ihnen spätestens einen Monat vor Beginn Ihrer gewünschten Teilzeit oder Brückenteilzeit seine Entscheidung mitteilen. Erhalten Sie bis dahin keine Nachricht, gilt Ihr Antrag als angenommen und Ihr Arbeitsvertrag muss entsprechend angepasst werden.

Ablehnen darf Ihr Chef Ihren Antrag nur aus betrieblichen Gründen. Dann können Sie nach Ablauf einer zweijährigen Frist erneut einen Antrag stellen.

Sind die betrieblichen Gründe, die Ihr Chef angibt, nicht gerechtfertigt, können Sie sich gegen die Entscheidung zur Wehr setzen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen dabei behilflich sein.

Wie wirkt sich Teilzeit auf mein Gehalt und meine Rente aus?

Wenn Sie auf Teilzeit reduzieren, erhalten Sie insgesamt natürlich weniger Geld, bekommen aber nach wie vor denselben Stundenlohn. Es kann sogar sein, dass sich Ihr Netto-Stundenlohn aufgrund der Steuerprogression erhöht. Ob das bei Ihnen der Fall ist, können Sie mit dem Gehaltsrechner Teilzeit des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales herausfinden.

Natürlich wirkt sich Teilzeitarbeit auch auf Ihre Rentenansprüche aus, weil Sie weniger in die gesetzliche Rente einzahlen und somit weniger Punkte auf Ihrem Rentenkonto ansammeln. Allerdings können beispielsweise Eltern in Teilzeit die fehlenden Punkte durch sogenannte Kinderberücksichtigungszeiten zumindest zum Teil wieder ausgleichen. Wie viel Rente Sie voraussichtlich bekommen, können Sie mit unserem Rentenrechner herausfinden.

Wie viel Urlaub steht mir als Teilzeitkraft zu?

Wie viele Urlaubstage Ihnen als Teilzeitkraft zustehen, hängt davon ab, wie viele Tage pro Woche Sie arbeiten. Haben Vollzeitbeschäftigte beispielsweise 30 Tage Urlaub pro Jahr, haben Sie als Teilzeitbeschäftigter ebenso 30 Tage Urlaub pro Jahr, wenn Sie trotz Teilzeit an fünf Tagen pro Woche arbeiten.

Arbeiten Sie hingegen beispielsweise nur an drei Tagen pro Woche, verringert sich Ihr Urlaubsanspruch auf 18 Tage, weil Sie nur an den Tagen, an denen Sie arbeiten, auch Urlaub einreichen müssen.

Kann ich einfach von Teilzeit in Vollzeit zurückwechseln?

Wenn Sie einmal auf Teilzeit gewechselt haben, haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch darauf, wieder Vollzeit zu arbeiten. Ist keine freie Stelle verfügbar, ist keine verfügbar. Ihr Arbeitgeber hat gemäß § 9 TzBfG lediglich die Pflicht, Sie bevorzugt zu behandeln, wenn es eine freie Stelle gibt und Sie für diese geeignet sind.

Um diese Teilzeitfalle zu umgehen, lohnt sich ein Antrag auf Brückenteilzeit – denn dann haben Sie nach einem vorher festgelegten Zeitraum, in dem Sie in Teilzeit arbeiten, das Recht, wieder zu Ihren ursprünglichen Stunden zurückzukehren.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Ablehnung der Teilzeit weiter

Sie möchten Teilzeit arbeiten, Ihr Arbeitgeber hat den Antrag jedoch abgelehnt, ohne dass tatsächliche betriebliche Gründe vorliegen? Dann sollten Sie sich auf jeden Fall zur Wehr setzen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Arbeitsrecht kann Ihnen helfen, Ihr Recht durchzusetzen.

Ebenso sind unsere Rechtsexperten für Sie da, wenn Sie aufgrund Ihrer Teilzeitbeschäftigung benachteiligt werden. In Deutschland ist es verboten, Arbeitnehmer aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung zu benachteiligen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Teilzeit-Anspruch haben oder Hilfe benötigen, nehmen Sie jetzt Kontakt zu uns auf und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch mit unseren KLUGO Partner-Anwälten und Rechtsexperten.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.