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Rechte beim Umtausch von Geschenken.
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Geschenke umtauschen: Das sind Ihre Rechte

STAND 23.10.2023 | LESEZEIT 7 MIN

Alle Jahre wieder kommt nach den Feiertagen Frust auf. Immer dann, wenn der Partner bei der Auswahl des Geschenks nicht den Geschmack des anderen getroffen hat oder das Weihnachtsgeschenk nicht passt. Geschenke umtauschen kann zur Mammutaufgabe werden. Wie Sie möglichst problemlos Geschenke umtauschen und was Sie dabei beachten sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Händler sind rechtlich nicht generell dazu verpflichtet, Ware zurückzunehmen.
  • Beachten Sie für Ihren Umtausch von Gutscheinen oder anderen Artikeln eventuelle Fristen.
  • Es bestehen Unterschiede zwischen dem Umtausch im Online-Shop und im Geschäft.
  • Umtauschen bedeutet, dass Sie Ware gegen Ware tauschen können, aber kein Geld zurückbekommen.
  • Die §§ 312g und 355 im BGB regeln das 14-tägige Widerrufsrecht im Versandhandel für Verbraucher.
  • Die §§ 437 ff. BGB geben Auskunft über Ihren Gewährleistungsanspruch.

Wann kann ich Geschenke umtauschen?

Für den stationären Handel gibt es laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch kein Umtausch- oder Rückgaberecht bei mangelfreien Waren. Das bedeutet, Sie können nur dann Geschenke umtauschen, wenn die Ware einen Mangel hat. Ihr Gewährleistungsanspruch basiert auf den §§ 437 ff. BGB und deckt Mängel ab, die das Produkt bereits zum Zeitpunkt des Kaufes hatte.

Allerdings greift hier zunächst die Nacherfüllung (§ 439 BGB), bei der Sie wählen können, ob der Mangel beseitigt werden soll oder Sie eine mangelfreie Sache als Austausch erhalten möchten. Neben den Ansprüchen auf Nacherfüllung sieht der Gesetzgeber noch die Ansprüche auf den Rücktritt von einem Vertrag vor sowie Ansprüche auf Schadens- oder Aufwendungsersatz.

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Besteht ein Recht auf Umtausch von Geschenken?

Bei fehlerfreier Ware haben Sie keinen rechtlichen Anspruch auf den Umtausch. Leider gibt es noch immer den Irrglauben darüber, dass dieser Anspruch für Verbraucher gesetzlich geregelt wäre, was aber nicht der Fall ist. Umtausch ist in diesen Fällen immer eine Frage der Kulanz der Händler. Ausnahmen existieren nur, wenn der Händler explizit dem Käufer ein Umtauschrecht eingeräumt hat, in dem er beispielsweise damit wirbt.

Ist die Ware fehlerhaft, und das bereits zum Zeitpunkt des Kaufs, bzw. in den ersten 12 Monaten nach dem Kauf, steht der Gesetzgeber Verbrauchern mit klaren Regeln beim Geschenke umtauschen zur Seite. Bei Neukäufen besteht ein Jahr lang ein Recht darauf, Ihre Ansprüche beim Händler geltend zu machen. Es ist in diesem konkreten Fall unerheblich, ob die Ware in einem Online-Shop bestellt oder im lokalen Geschäft gekauft wurde.

Was bekomme ich bei einem Umtausch von Geschenken?

Nehmen wir die Antwort bezüglich des Geldes gleich vorweg: Für die Rücknahme einer Ware wird beim Geschenke umtauschen, abhängig von der Kulanz und dem Zustand der Ware, in der Regel ein Gutschein ausgestellt. Die Rückerstattung von Bargeld basiert immer auf den Vorgaben des Händlers, schließlich möchte er ungern die Gewinnspanne verlieren, die er durch den Verkauf der Ware an Sie erhalten hat.

Hat der Händler einen sehr guten Kundenservice, dann zeigt er sich häufig kulant und gibt Ihnen das Geld für den gekauften Artikel zurück. Wie bereits erwähnt, haben Sie bei fehlerfreier Ware keinen gesetzlichen Anspruch auf den Umtausch.

Grundsätzlich gilt beim Umtausch, wie der Name vermuten lässt, dass Sie Ware gegen Ware tauschen können und nicht gegen Geld. Ein Gutschein für den späteren Einkauf wird von vielen Verbrauchern gerne angenommen. Beim Gutschein ist jedoch zu beachten, dass hier Fristen für seine Einlösung gelten.

Die Verbraucherzentrale sagt: Generell verjähren Gutscheine nach drei Jahren. Es gibt aber auch Gutscheine mit kürzeren Fristen, allerdings ist eine zu knapp bemessene Frist unwirksam.

Kann ich Geschenke auch ohne Kassenbon zurückgeben?

Sie können Geschenke auch ohne Kassenbon zurückgeben, wenn beispielsweise mit Karte bezahlt wurde. Dann hilft der Kontoauszug weiter und beweist, wo und wann die Ware gekauft wurde.

Es besteht die Möglichkeit, bei Händlern nachträglich einen Kassenbon zu erhalten, wenn Sie noch am gleichen Tag nachfragen. Dann befindet sich der entsprechende Beleg in der Regel im Journal und das Kassenprogramm des Händlers verfügt meist über eine Funktion zum Nachdrucken.

Was gilt für Geschenke aus dem Internet?

Beim Kauf im Internet greifen die Rechte über das 14-tägige Widerrufsrecht für Verbraucher. In diesem Zeitraum ab Kauf können Sie den abgeschlossenen Kaufvertrag ohne Angabe von Gründen widerrufen und die Ware zurückschicken. Das Recht gilt für alle Artikel, egal ob diese fehlerhaft oder fehlerfrei sind.

Einige Händler akzeptieren den Widerruf per E-Mail nicht und bestehen auf einen Brief. Idealerweise sollten Sie den Vertrag schriftlich widerrufen. Hierfür ist eine E-Mail in der Regel ausreichend oder Sie benutzen das Widerrufsformular des Händlers. Über die Dauer, bei der Sie auf die Rückzahlung warten müssen, gibt es keine klaren gesetzlichen Vorgaben.

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Hat der Händler Sie nicht über Ihr Widerrufsrecht informiert, besteht für Sie ein Rücktrittsrecht vom Vertrag.

Muss ich die Rücksendekosten tragen?

Auch, wenn viele Händler ihren Kunden anbieten, die Rücksendekosten zu übernehmen, sind sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Die freiwillige Kostenübernahme ist ein freiwilliger Service.

Übernimmt der Händler nicht freiwillig diese Kosten, müssen Kunden beim Umtausch von Waren auch die Kosten für die Rücksendung tragen. Allerdings muss der Unternehmer seine Kunden über ihre Pflicht zur Übernahme der Rücksendekosten aufklären.

Wann gibt es Geld zurück?

Wurde im Vorfeld die Rückerstattung des Kaufpreises in Form von Bargeld vereinbart, können Sie Geschenke umtauschen und erhalten das Geld zurück. Das Umtauschrecht sollte in diesem Fall aber unbedingt vorher schriftlich festgehalten werden.

Nehmen Sie das Widerrufsrecht bei Online-Einkäufen in Anspruch, haben Sie ebenfalls das Recht, Ihr Geld zurückzuerhalten. Das gilt natürlich nur dann, wenn Sie bereits eine Anzahlung oder die volle Summe für die Ware bezahlt haben.

Beachten Sie, dass Sie beim Geschenke umtauschen keinen Anspruch auf „Geld-zurück“ haben, außer dies wurde vorher festgehalten, oder der Artikel war zum Zeitpunkt des Kaufs fehlerhaft.

So hilft Ihnen ein KLUGO Partner-Anwalt weiter

Unpassende oder doppelte Geschenke umtauschen, ist immer eine Kulanz-Sache. Zumindest dann, wenn es sich um fehlerfreie Waren handelt. Hat die Ware einen Mangel, kommt es häufig zum Streit darüber, ob der Käufer den Mangel selbst verschuldet hat.

In diesem Fall hilft das Gesetz weiter, nach dem eine Beweislastumkehr zugunsten der Verbraucher gilt. Das bedeutet, dass in den ersten zwölf Monaten nach dem Kauf der Händler nachweisen muss, dass die Ware beim Kauf fehlerfrei war. Erst nach Ablauf der 12 Monate (477 BGB) sind Sie dazu verpflichtet, Beweise zu erbringen, dass die Ware bereits beim Kauf mangelhaft war. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten für Vertragsrecht unterstützen Sie gerne in diesen und anderen Fällen.

Neben dem Kauf in einem Online-Shop oder dem lokalen Geschäft werden Geschenke auch häufig über Kleinanzeigen, bei Auktionen oder Secondhand-Portalen bestellt. Auch hier gibt es ein großes Potenzial für Streitigkeiten mit der Gegenpartei, denn die Sachmängelhaftung ist hier gänzlich ausgeschlossen. Es gibt allerdings Fälle, in denen es Aussicht auf Erfolg gibt. Gerne helfen wir Ihnen mit einer kostenlosen Erstberatung weiter.

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.