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Rechte beim Umtausch von Geschenken.
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Rechte beim Umtausch von Geschenken

Wenn sie nicht gefallen, lassen sich Weihnachtsgeschenke ja tauschen – in dieser Annahme kaufen Kunden Jahr für Jahr Geschenke für ihre Liebsten. Ganz so einfach ist die Rückgabe der Weihnachtsgeschenke und anderer Waren aber nicht – KLUGO erklärt, wann Sie in Sachen Umtausch auf Kulanz hoffen müssen und wann Sie auf Ihre Rechte pochen dürfen.

Geschenke umtauschen – diese Möglichkeiten haben Sie

Schon die Frage, ob Sie ein Geschenk im Laden gekauft oder online bestellt haben, entscheidet wesentlich über Ihr Recht ob Sie Ihre Geschenke umtauschen können.

Geschenke im Laden umtauschen

Was nämlich direkt im Ladengeschäft gekauft wurde, muss vom Händler nicht zurückgenommen werden. Zwar bieten viele Händler gerade in der Weihnachtszeit verlängerte Umtauschfristen an. Ob sie dies tun und in welcher Weise, bleibt aber jederzeit ihnen selbst überlassen.

Nicht vom Widerruf betroffen, sind Waren, die einen Mangel aufweisen. Für diese Waren sieht das Gesetz die Gewährleistung vor. Je rascher Sie dann reklamieren, desto besser, denn zumeist geht der Gesetzgeber davon aus, dass Mängel, die innerhalb von sechs Monaten auffallen, bereits beim Kauf bestanden. Was viele Kunden nicht wissen: Auch Sonderangebote können umgetauscht werden, wenn sie Mängel aufweisen, die beim Kauf nicht ersichtlich waren.

Umtausch bedeutet in diesen Fällen jedoch nicht, dass Ihnen der Kaufpreis erstattet werden muss. Stattdessen kann der Verkäufer Nachbesserung anbieten oder aber den Artikel im Austausch gegen das gleiche Produkt oder einen Gutschein zurücknehmen.

Ein Recht auf Erstattung des Kaufpreises beim Umtausch von mängelfreien Geschenken, die Sie im Ladengeschäft gekauft haben, besteht also nur dann, wenn der Händler dies schriftlich zugesagt hat oder damit wirbt. Ist dies der Fall, sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie einen Kassenbeleg oder eine Bestätigung des elektronischen Zahlungsvorganges mit zum Umtausch nehmen. Zur Not tut es auch ein Zeuge, der beim Einkauf dabei war.

Online bestellte Weihnachtsgeschenke tauschen

Wer online Geschenke bestellt, kann diese nicht im selben Maße prüfen, in Augenschein nehmen oder gar anprobieren, wie dies im Laden der Fall ist. Daher sieht der Gesetzgeber für Käufe nach dem „Fernabsatzgesetz“, also für bestellte Waren und online abgeschlossene Verträge, grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht vor.

Dieser Widerruf kann ohne Angabe von Gründen erfolgen – auch wenn viele Händler danach fragen. Wichtig ist nur, dass Sie den kleinen, aber feinen Unterschied zwischen Widerruf und Umtausch kennen. Streng genommen treten Sie nämlich mit dem Widerruf vom Vertrag zurück, was nur möglich ist, wenn der Verkäufer dadurch keinen Wertverlust hinnehmen muss.

Einfach ausgedrückt bedeutet dies: Was der Verkäufer anschließend nicht weiterverkaufen kann, muss er auch nicht zurücknehmen.

Nicht vom 14-tägigen Widerruf erfasst werden daher beispielsweise:

  • Veranstaltungstickets
  • Blumen
  • CDs und DVDs, deren Versiegelung gebrochen wurde
  • Kosmetika und Medikamente
  • Bademode und Unterwäsche
  • Individuell gefertigte oder personalisierte Waren sowie Gutscheine

Darüber hinaus können Sie auch Geschenke, die offensichtlich bereits benutzt wurden, nicht einfach umtauschen, indem Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.

Die Frist für den Widerruf beginnt genau dann zu laufen, wenn Sie entsprechend den gesetzlichen, formellen Anforderungen über Ihre Rechte informiert wurden und die Ware erhalten haben.

Geht die Ware also ein, bevor Sie über Ihr Recht auf Widerruf informiert wurden, ist dies für den Fristbeginn bedeutungslos.

Nicht nur Bares ist Wahres: Was der Händler Ihnen anbieten kann

Treten Sie vom Onlinekauf innerhalb der Widerrufsfrist zurück, muss der Händler Ihnen nicht ermöglichen, Geschenke umzutauschen, wird dies aber bevorzugt anbieten. Für Sie besteht darüber hinaus die Möglichkeit, eine Erstattung der Kaufsumme zu verlangen. Davon ausgenommen sind – sofern nicht vorab anders vereinbart – die Kosten für die Rücksendung. Wollen Sie mangelfreie Geschenke umtauschen, die im Laden gekauft wurden, sind Sie wie oben erwähnt auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

Der Händler kann Ihnen folgende Optionen anbieten:

  • den Kaufpreis erstatten
  • das Weihnachtsgeschenk gegen ein vergleichbares Produkt tauschen
  • einen Gutschein für die Rückgabe der Weihnachtsgeschenke ausstellen

Haben Sie Probleme, Ihre Rechte durchzusetzen oder weigert sich ein Händler, die gesetzlichen Pflichten zu erfüllen? Gern bieten wir von KLUGO Ihnen zu diesen und weiteren Fragen rund um den Umtausch von Geschenken eine telefonische Erstberatung an!

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Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.