Preiserhöhung nach Buchung

Reisepreiserhöhung nach Buchung – Deine Rechte und was erlaubt ist

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Du hast deine Reise gebucht – und plötzlich will der Veranstalter den Preis erhöhen? Das kann richtig ärgerlich sein. Aber ist das überhaupt erlaubt?

In diesem Beitrag erfährst du, wann und wie Reiseveranstalter den Reisepreis nach der Buchung erhöhen dürfen und was du dagegen tun kannst.

von KLUGO
26.06.2019
3 Min Lesezeit

Reisepreiserhöhung nach Buchung ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Preiserhöhungen sind nur erlaubt, wenn im Reisevertrag ausdrücklich vereinbart wurde, dass sie möglich sind.

  • Die Preiserhöhung muss dir spätestens 20 Tage vor Reisebeginn mitgeteilt werden und darf maximal 8 Prozent betragen.

  • Die Preiserhöhung muss nachvollziehbar begründet sein, zum Beispiel durch gestiegene Treibstoffkosten oder höhere Wechselkurse.

  • Steigen die Reisekosten um mehr als acht Prozent, kannst du kostenlos vom Vertrag zurücktreten und bekommst dein Geld zurück.

Wann sind Preiserhöhungen erlaubt?

Grundsätzlich gilt: Der Reisepreis ist nach der Buchung meist verbindlich. Es gibt aber Ausnahmen, bei denen der Veranstalter den Preis erhöhen darf – aber nur unter bestimmten Bedingungen.

Eine Preiserhöhung ist nur dann rechtens, wenn alle diese Punkte erfüllt sind:

  • Vertragliche Vereinbarung: Im Reisevertrag muss ausdrücklich stehen, dass Preiserhöhungen möglich sind.

  • Formblatt: Seit dem 1. Juli 2018 muss dir vor Vertragsabschluss ein Formblatt ausgehändigt werden, in dem wichtige Informationen, unter anderem zur möglichen Preiserhöhung, klar dargestellt sind.

  • Höchstgrenze: Die Erhöhung darf maximal 8 Prozent des ursprünglichen Reisepreises betragen.

  • Frist: Die Mitteilung über die Preiserhöhung muss dir spätestens 20 Tage vor Reisebeginn zugehen.

  • Begründung: Die Erhöhung muss nachvollziehbar sein, zum Beispiel durch gestiegene Treibstoffkosten oder höhere Wechselkurse.

⚠️ Wichtig: Wenn die Mehrkosten schon bei der Buchung klar waren, darf der Veranstalter den Preis später nicht einfach erhöhen.

Urlauber, die ihre Reise höchstens vier Monate vor Reisebeginn gebucht haben, müssen ebenfalls keine Zusatzkosten befürchten: In diesem Fall ist eine Preiserhöhungsklausel nach § 309 Abs. 1 Nr. 9 BGB unzulässig.

Transparente Preisberechnung bei Reisepreiserhöhungen

Der Reisepreis darf nach der Buchung nur steigen, wenn dir vorher ganz genau erklärt wird, wie sich der neue Preis zusammensetzt. Ist die Preisklausel zu ungenau – zum Beispiel wenn nur schwammige Formulierungen drinstehen oder keine konkreten Zahlen genannt werden – dann ist sie rechtlich nicht gültig. Gerichte haben das schon oft bestätigt, zum Beispiel bei Streitfällen mit bekannten Veranstaltern wie TUI oder Alltours.

Rücktritt bei nachträglicher Erhöhung des Reisepreises

Nicht jede rechtlich erlaubte Reisepreiserhöhung musst du hinnehmen. Steigen die Reisekosten um mehr als fünf Prozent, hast du das Recht, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Wurde die Reise nach dem 1. Juli 2018 gebucht, liegt die zulässige Preiserhöhung bei maximal acht Prozent.

Wenn du dich für einen Rücktritt entscheidest, wird der Vertrag vollständig rückabgewickelt: Du erhältst alle bereits gezahlten Beträge zurück – ohne Stornokosten.

Entscheidest du dich hingegen, nicht vom Vertrag zurückzutreten, erklärst du dich mit den geänderten Bedingungen einverstanden und musst die erhöhte Reisepreiszahlung akzeptieren. Alternativ kann der Reiseveranstalter dir eine andere, mindestens gleichwertige Reise anbieten, für die du dich stattdessen entscheiden kannst.

Wann kann ein Anwalt hilfreich sein?

Ein Fachanwalt für Reiserecht kann dich unterstützen, wenn die Reisepreiserhöhung unklar, zu hoch oder nicht rechtzeitig angekündigt wurde. Er prüft deinen Vertrag, hilft bei der Durchsetzung deiner Rechte und begleitet dich, wenn du vom Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchtest. Auch bei Streitigkeiten mit dem Reiseveranstalter sorgt ein Anwalt für Klarheit und schützt deine Interessen.

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