frau steht am gate mit handy in der hand und schaut nach draußen auf ein flugzeug

Diese Rechte haben Reisende Flugausfall wegen Streik

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Streiks im Luftverkehr sind keine Seltenheit. Ob Piloten, Flugbegleiter oder Sicherheitskräfte – Arbeitskämpfe führen regelmäßig zu Flugausfällen und Verspätungen. Besonders betroffen sind dabei vor allem große Airlines wie Ryanair, Lufthansa oder EasyJet, aber auch Flughäfen in Spanien, Deutschland oder Frankreich.

Im Folgenden erfährst du, welche Rechte dir als Fluggast im Streikfall zustehen und wie du dich am besten verhältst.

von KLUGO
21.09.2022
4 Min Lesezeit

Flugausfall wegen Streik ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Fluggäste haben ein Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung der Flugkosten, wenn ein Flug wegen Streiks ausfällt.

  • Bei langen Wartezeiten müssen Airlines Verpflegung und Unterkunft stellen.

  • Neben Kostenerstattungen können Fluggäste unter Umständen auch eine Entschädigung erhalten.

  • Die EU-Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004) regelt deine Rechte europaweit.

  • Bei Pauschalreisen ist immer der Reiseveranstalter dein Ansprechpartner.

Schritt-für-Schritt-Anleitung Was tun, wenn dein Flug wegen Streik ausfällt?

1. Sofort handeln und Frist setzen

Sobald du vom streikbedingten Flugausfall erfährst, solltest du der Airline eine Frist von etwa zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abflugzeit für eine Ersatzbeförderung setzen.

Du hast dann drei Möglichkeiten:

  • Rückerstattung deines Tickets

  • Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (auch per Zug)

  • Selbst gebuchter Ersatzflug mit nachträglicher Kostenerstattung, wenn die Airline keine Alternative bietet.

2. Ab fünf Stunden Verspätung – Geld zurückverlangen

Nach fünf Stunden Wartezeit kannst du dein Ticket zurückgeben. Die Airline muss den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen vollständig erstatten.

⚠️ Wichtig: Du musst keine Gutscheine akzeptieren, und es dürfen keine Bearbeitungsgebühren verlangt werden.

3. Anspruch auf Entschädigung prüfen

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 kannst du – je nach Flugdistanz – eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € erhalten.

Diese Auszahlung ist zusätzlich zur Kostenerstattung möglich, sofern kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.

👉 Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt dabei allerdings nicht für alle Flüge. Es kommt immer auf Abflugort, Ankunftsort und wo die Airline ihren Sitz hat. Mehr Information dazu kannst du hier nachlesen: Fluggastrechte

4. Wann liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor?

Die Airline kann eine Entschädigung allerdings verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen. Darunter fallen Ereignisse, die unvorhersehbar eintreten und von der Airline nicht beherrscht werden können.

Ein Pilotenstreik zur Durchsetzung höherer Gehälter ist laut einem aktuellen EuGH-Urteil (Az.: C-28/20) jedoch kein außergewöhnlicher Umstand. In diesem Fall hast du als Fluggast also Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

Bei Streiks des Flughafenpersonals (z. B. Sicherheitskontrollen oder Bodenpersonal) kann die Airline hingegen argumentieren, dass sie keinen direkten Einfluss darauf hat. In solchen Fällen erfolgt eine Einzelfallprüfung.

5. Belege für Zusatzkosten sammeln

Ab einer Verspätung von zwei Stunden müssen Airlines dir als Fluggast Unterstützungsleistungen anbieten:

  • Verpflegung (Mahlzeiten und Getränke) während der Wartezeit. Falls die Airline keine Mahlzeiten oder Getränke stellt, kannst du diese selbst kaufen und die Kosten später einfordern.

  • Wenn der Ersatzflug erst am Folgetag geht, hast du als Passagiere Anspruch auf eine Hotelübernachtung inklusive Transfer.

⚠️ Wichtig: Bewahre alle Quittungen und Belege auf, nur so bekommst du die Kosten zurückerstattet.

Pauschalreise und Streik: Wer haftet?

Wenn dein Flug Teil einer Pauschalreise ist, ist der Reiseveranstalter dein erster Ansprechpartner. Dieser muss dich an dein Ziel befördern und eine Ersatzreise organisieren.

Du kannst zudem:

  • eine Reisepreisminderung verlangen, wenn du verspätet ankommst,

  • oder den Reisevertrag kündigen, wenn die Verzögerung erheblich ist (z. B. bei Kurzreisen).

Wann lohnt sich rechtliche Unterstützung?

Bei einem Flugausfall durch Streik ist rechtlicher Beistand besonders dann ratsam, wenn die Fluggesellschaft nicht kooperativ reagiert. In solchen Situationen ist es wichtig, deine Rechte genau zu kennen und konsequent einzufordern. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte im Reiserecht kann dich dabei professionell unterstützen. Vereinbare jetzt eine Erstberatung.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf Entschädigung bei einem Flugstreik?

Ja, wenn der Streik von Airline-Mitarbeitern ausgeht, steht dir meist eine Ausgleichszahlung zu.

Was gilt, wenn das Flughafenpersonal streikt?

Dann gelten meist außergewöhnliche Umstände. Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht nur in Einzelfällen.

Wie lange kann ich Ansprüche geltend machen?

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem Ereignis.

Wer hilft mir, wenn die Airline nicht reagiert?

Eine unserer Fachanwälte für Reiserecht kann deine Rechte prüfen und Ansprüche durchsetzen.

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