
Diese Rechte haben Reisende Flugausfall wegen Streik
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Streiks im Luftverkehr sind keine Seltenheit und können erhebliche Auswirkungen auf Reisende haben. Aktuell (10.03.2025) hat die Gewerkschaft Verdi Warnstreiks an 13 deutschen Flughäfen begonnen, die seit Mitternacht andauern und 24 Stunden dauern sollen. Betroffen sind unter anderem die Flughäfen Hamburg, Düsseldorf und Frankfurt. Insgesamt wurden mehr als 3.400 Flüge gestrichen, was rund 510.000 Passagiere betrifft.
Flugausfall wegen Streik Das Wichtigste in Kürze
Fluggäste haben ein Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung der Flugkosten, wenn ein Flug wegen Streiks ausfällt.
Bei längeren Wartezeiten müssen Airlines ihre Fluggäste verpflegen.
Geht ein Ersatzflug erst am nächsten Tag, sind Fluggesellschaften verpflichtet, die Gäste in einem Hotel unterzubringen.
Neben Kostenerstattungen können Fluggäste unter Umständen auch eine Entschädigung erhalten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung Was kann ich tun, wenn mein Flug wegen Streik ausfällt?
Ob nun Urlaub oder Geschäftsreise – ein Flugausfall oder eine deutliche Verspätung sorgen immer für große Probleme. Entweder verpasst du deinen Anschlussflug, musst Termine umschichten oder dein Kurzurlaub lohnt sich durch die Verzögerung nicht mehr.
Wenn durch einen Streik dein Flug ausfällt, kannst du als Fluggast jedoch Rechte geltend machen. Die folgenden Schritte helfen dabei, diese Rechte zu sichern.
1. Frist für eine Alternative setzen
Sobald du vom Flugausfall wegen Streik erfährst, setzt du der Airline eine angemessene Frist für eine Ersatzbeförderung. Als angemessen gelten zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abreisezeit.
Die Fluggesellschaft muss dir entweder einen anderen Flug oder eine vergleichbare Reisemöglichkeit anbieten. So könnte das Flugticket auch in ein Zugticket umgewandelt werden.
Du hast die Wahl zwischen folgenden Optionen:
Rückerstattung des Tickets
Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (hier eventuell auch per Zug)
Selbst gebuchter Ersatzflug mit nachträglicher Kostenerstattung, falls die Airline keine Alternative anbietet
2. Ab fünf Stunden Verspätung Ticket zurückgeben und Geld zurückverlangen
Wartest du auch fünf Stunden nach deiner geplanten Abflugzeit noch auf eine Ersatzbeförderung, kannst du dein Ticket zurückgeben. In diesem Fall muss die Airline den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen komplett erstatten.
Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, von der Airline Gutscheine als Erstattung anzunehmen. Dies funktioniert nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Darüber hinaus dürfen Fluggesellschaften keine Bearbeitungsgebühr für die Ticketrückgabe berechnen.
3. Möglichkeit einer Entschädigung durch die Airline prüfen
Ein Flugausfall wegen Streik verpflichtet die Airline in jedem Fall, dir eine Ersatzbeförderung anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten. Darüber hinaus hast du jedoch eventuell auch Anspruch auf eine Entschädigung. Die Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung (Nr. 261/2004) liegt zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Flugdistanz und dem Zeitpunkt der Annullierungsmitteilung.
Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt dabei allerdings nicht für alle Flüge. Es kommt immer auf Abflugort, Ankunftsort und wo die Airline ihren Sitz hat:
Rahmenbedingungen des Flugs | Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung |
---|---|
Start innerhalb der EU | Ja |
Landung in der EU, Sitz der Airline innerhalb der EU | Ja |
Landung in der EU, Sitz der Airline außerhalb der EU | Nein |
Start und Landung außerhalb der EU | Nein |
4. Bei außergewöhnlichen Umständen: Keine Entschädigung
Die Airline kann eine Entschädigung allerdings verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen. Darunter fallen Ereignisse, die unvorhersehbar eintreten und von der Airline nicht beherrscht werden können.
Ein Pilotenstreik zur Durchsetzung höherer Gehälter ist laut einem aktuellen EuGH-Urteil (Az.: C-28/20) jedoch kein außergewöhnlicher Umstand. In diesem Fall hast du als Fluggast also Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Bei Streiks des Flughafenpersonals (z. B. Sicherheitskontrollen oder Bodenpersonal) kann die Airline hingegen argumentieren, dass sie keinen direkten Einfluss darauf hat. In solchen Fällen erfolgt eine Einzelfallprüfung.
5. Belege für Zusatzkosten sammeln
Ab einer Verspätung von zwei Stunden müssen Airlines dir als Fluggast Unterstützungsleistungen anbieten. Diese umfassen vor allem die Verpflegung während der Wartezeit. Falls die Airline keine Mahlzeiten oder Getränke stellt, kannst du diese selbst kaufen und die Kosten später einfordern. Auch Hotelkosten müssen von der Airline übernommen werden, falls der nächste verfügbare Flug erst am Folgetag geht.
Wichtig:
Bewahre alle Quittungen und Belege auf, um die Kosten erstattet zu bekommen.
Was gilt für Pauschalreisende bei einem Flugausfall durch Streik?
Begegnet dir ein Flugausfall wegen Streik im Rahmen einer Pauschalreise, ist dein Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, dich als Kunden zum Reiseziel zu befördern. Somit muss er auch für eine alternative Beförderung sorgen.
Zusätzlich stehen dir folgende rechtliche Möglichkeiten offen:
Reisepreisminderung: Falls du dein Ziel mit erheblicher Verzögerung erreichst (z. B. über fünf Stunden später), kannst du eine Preisminderung fordern.
Reisevertrag kündigen: Falls sich deine Reise durch den Flugausfall stark verkürzt (z. B. bei einer Kurzreise von drei Tagen), kannst du den Vertrag auflösen.
Wann sollte ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen?
Rechtlicher Beistand hilft dir bei einem Flugausfall wegen Streik vor allem dann, wenn die Airline nicht kooperativ ist. In solchen Fällen ist es sinnvoll, deine Rechte im Detail zu kennen. In einem solchen Fall solltest du keinesfalls nachgeben, sondern dein Recht durchsetzen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Reiserecht kann dich dabei unterstützen. Nimm jetzt Kontakt für eine Erstberatung auf.