frau steht am gate mit handy in der hand und schaut nach draußen auf ein flugzeug

Diese Rechte haben Reisende Flugausfall wegen Streik

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Streiks bei Airlines sind keine Seltenheit. Der eintägige Streik der Piloten bei der Lufthansa Anfang September 2022 zeigte eindeutig, welche Folgen sich daraus entwickeln. Insgesamt strich die Lufthansa 800 Flüge und stellte 130.000 Passagiere vor die Frage, wie sie nun ihr Reiseziel erreichen sollen. Die Reise ist bezahlt, aber der Flieger hebt nicht ab. Was tun? Hier erfährst du, welche Rechte du bei einem Flugausfall wegen Streik hast.

von KLUGO
21.09.2022
5 Min Lesezeit

Flugausfall wegen Streik Das Wichtigste in Kürze

  • Fluggäste haben ein Recht auf Ersatzbeförderung oder Erstattung der Flugkosten, wenn ein Flug wegen Streiks ausfällt.

  • Bei längeren Wartezeiten müssen Airlines ihre Fluggäste verpflegen.

  • Geht ein Ersatzflug erst am nächsten Tag, sind Fluggesellschaften verpflichtet, die Gäste in einem Hotel unterzubringen.

  • Neben Kostenerstattungen können Fluggäste unter Umständen auch eine Entschädigung erhalten.

Schritt-für-Schritt-Anleitung Was kann ich tun, wenn mein Flug wegen Streik ausfällt?

Ob nun Urlaub oder Geschäftsreise – ein Flugausfall oder eine deutliche Verspätung sorgen immer für große Probleme. Entweder verpasst du deinen Anschlussflug, musst Termine umschichten oder dein Kurzurlaub lohnt sich durch die Verzögerung nicht mehr.

Wenn durch einen Streik dein Flug ausfällt, kannst du als Fluggast jedoch Rechte geltend machen. Die folgenden Schritte helfen dabei, diese Rechte zu sichern.

1. Frist für eine Alternative setzen

Sobald du vom Flugausfall wegen Streik erfährst, setzt du der Airline eine angemessene Frist für eine Ersatzbeförderung. Als angemessen gelten zwei bis drei Stunden nach der geplanten Abreisezeit.

Die Fluggesellschaft bietet dir dabei entweder einen anderen Flug an oder eine vergleichbare Reisemöglichkeit. So könnte das Flugticket auch in ein Zugticket umgewandelt werden.

Du musst einer solchen Umwandlung jedoch nicht in jedem Fall zustimmen, sondern hast die Wahl zwischen verschiedenen Optionen:

  • Rückerstattung des Tickets

  • Anderweitige Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt (hier eventuell auch per Zug)

Kommt die Airline deiner Forderung nicht nach oder ist nicht zu erreichen, darfst du auch selbst nach einem Ersatzflug suchen. Die Airline ist verpflichtet, Fluggästen die dafür anfallenden Kosten später zu erstatten.

2. Ab fünf Stunden Verspätung Ticket zurückgeben und Geld zurückverlangen

Wartest du auch fünf Stunden nach deiner geplanten Abflugzeit noch auf eine Ersatzbeförderung, kannst du dein Ticket zurückgeben. In diesem Fall muss die Airline den Flugpreis innerhalb von sieben Tagen komplett erstatten.

Wichtig: Du bist nicht verpflichtet, von der Airline Gutscheine als Erstattung anzunehmen. Dies funktioniert nur mit deiner ausdrücklichen Zustimmung. Darüber hinaus dürfen Fluggesellschaften keine Bearbeitungsgebühr für die Ticketrückgabe berechnen.

3. Möglichkeit einer Entschädigung durch die Airline prüfen

Ein Flugausfall wegen Streik verpflichtet die Airline in jedem Fall, dir eine Ersatzbeförderung anzubieten oder den Ticketpreis zu erstatten. Darüber hinaus hast du jedoch eventuell auch Anspruch auf eine Entschädigung. Die Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung liegt zwischen 250 und 600 Euro. Deren genaue Höhe hängt jedoch von der geplanten Flugdistanz sowie dem Zeitpunkt ab, an dem die Airline dich über die Annullierung deines Flugs unterrichtet hat.

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt dabei allerdings nicht für alle Flüge. Es kommt immer auf Abflugort, Ankunftsort und den Sitz der Airline an.

Rahmenbedingungen des Flugs

Geltungsbereich der EU-Fluggastrechteverordnung

Start innerhalb der EU

Ja

Landung in der EU, Sitz der Airline innerhalb der EU

Ja

Landung in der EU, Sitz der Airline außerhalb der EU

Nein

Start und Landung außerhalb der EU

Nein

Bei außergewöhnlichen Umständen: Keine Entschädigung

Die Airline kann eine Entschädigung allerdings verweigern, wenn sogenannte außergewöhnliche Umstände vorliegen. Darunter fallen Ereignisse, die unvorhersehbar eintreten und von der Airline nicht beherrscht werden können.

Ein Pilotenstreik zur Durchsetzung höherer Gehälter ist laut einem aktuellen EuGH-Urteil (Az.: C-28/20) jedoch kein außergewöhnlicher Umstand. In diesem Fall hast du als Fluggast also Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Bei einem Streik des Flughafenpersonals wäre hingegen eine individuelle Prüfung nötig, weil es sich dabei nicht um ein Airline-internes Ereignis handelt.

4. Belege für Zusatzkosten sammeln

Ab einer Verspätung von zwei Stunden müssen Airlines dir als Fluggast Unterstützungsleistungen anbieten. Diese umfassen vor allem die Verpflegung während der Wartezeit. Sollte die Airline kein entsprechendes Angebot bieten, kannst du dich selbst verpflegen und die Kosten später von der Airline zurückfordern.

Sammle hierbei alle Belege für Zusatzkosten, die dir durch die Verspätung entstehen. Dies gilt auch für eine Hotelübernachtung, falls der nächste Flug erst am nächsten Tag geht.

Was gilt für Pauschalreisende bei einem Flugausfall durch Streik?

Begegnet dir ein Flugausfall wegen Streik im Rahmen einer Pauschalreise, ist dein Reiseveranstalter der Ansprechpartner. Dieser ist verpflichtet, dich als Kunden zum Reiseziel zu befördern. Somit muss er auch für eine alternative Beförderung sorgen.

Zusätzlich stehen dir folgende rechtliche Möglichkeiten offen:

  • Ab einer verspäteten Ankunft am Reiseziel von 5 Stunden darfst du den Reisepreis mindern.

  • Bei einer erheblichen Verkürzung des eigenen Urlaubs ist auch eine Kündigung des Reisevertrags möglich. Dies gilt vor allem bei Kurzreisen.

Wann sollte ich rechtliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Rechtlicher Beistand hilft dir bei einem Flugausfall wegen Streik vor allem dann, wenn die Airline nicht kooperativ ist. In solchen Fällen ist es sinnvoll, deine Rechte im Detail zu kennen. In einem solchen Fall solltest du keinesfalls nachgeben, sondern dein Recht durchsetzen. Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Reiserecht kann dich dabei unterstützen. Nimm jetzt Kontakt für eine Erstberatung auf.

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mann mit brille schaut in die kamera