Rechtsthemen

Blog
Über uns
Business
Reiseveranstalter pleite
THEMEN

Reiseveranstalter insolvent: So gehen Sie vor

STAND 14.04.2022 | LESEZEIT 4 MIN

Wenn Sie eine Reise gebucht haben und Ihr Reiseveranstalter insolvent geht, macht es für die Rückerstattung von Reisekosten einen erheblichen Unterschied, ob Sie eine Pauschalreise gebucht haben oder als Individualreisender unterwegs sind. Welche Unterschiede es gibt, wie Sie bei einer Insolvenz Ihres Reiseveranstalters vorgehen und was Sie dabei beachten sollten, haben wir in diesem Beitrag für Sie zusammengefasst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Geht der Reiseveranstalter pleite, macht es für Erstattungen einen Unterschied, ob Sie eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht haben.
  • Als Pauschalreisender sind Sie durch den Reisesicherungsschein geschützt.
  • Individualreisende müssen sich selbst um Ihre Ansprüche kümmern.
  • Geht das Reisebüro pleite, muss der Reiseveranstalter die Reise wie geplant durchführen und seine Ansprüche gegen das Reisebüro geltend machen.

Wie gehe ich vor, wenn mein Reiseveranstalter insolvent ist?

Wenn Ihr Reiseveranstalter insolvent ist, ist es wichtig, schnell zu handeln. Je früher Sie handeln, desto größer sind Ihre Chancen, eine Lösung zu finden und mögliche finanzielle Verluste zu minimieren.

Am besten gehen Sie dabei wie folgt vor:

  1. Informieren Sie sich über die Situation: Versuchen Sie, so viele Informationen wie möglich über die Insolvenz des Reiseveranstalters zu sammeln.
  2. Nehmen Sie Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf: Versuchen Sie, Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sollten Sie den Reisesicherungsschein verwenden, um die Kontaktdaten des Insolvenzversicherers zu erhalten.
  3. Überprüfen Sie Ihre Reiseversicherung: Wenn Sie als Individualreisender eine Reiseversicherung abgeschlossen haben, prüfen Sie, ob diese eine Insolvenzversicherung enthält und welche Leistungen sie abdeckt.
  4. Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft, Ihr Hotel oder andere Leistungsträger: Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sollten Sie sich auch an die Fluggesellschaft, das Hotel oder andere Leistungsträger wenden, um sicherzustellen, dass die gebuchten Leistungen erbracht werden. Wenn Sie eine Individualreise gebucht haben, müssen Sie möglicherweise selbst mit den Leistungsträgern Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, dass die gebuchten Leistungen erbracht werden.
  5. Fordern Sie eine Rückerstattung an: Wenn Sie bereits für die Reise bezahlt haben, sollten Sie eine Rückerstattung beantragen. Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht haben, sollten Sie sich an den Insolvenzversicherer wenden, um die Rückerstattung zu beantragen. Wenn Sie eine Individualreise gebucht haben, sollten Sie versuchen, Ihre Zahlungen über Ihre Kreditkartenfirma oder Bank zurückzufordern.

Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Reiserecht ist Ihnen gern behilflich, wenn Ihr Reiseveranstalter pleite ist und Sie Erstattungen fordern möchten. Kontaktieren Sie uns einfach bei Bedarf und vereinbaren einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.

Jetzt Hilfe vom Rechtsexperten erhalten

Erstberatung erhalten

Was passiert, wenn der Reiseveranstalter pleite geht oder das Reisebüro Insolvenz anmeldet?

Wenn ein Reiseveranstalter oder Reisebüro Insolvenz anmeldet, kann das für Reisende Schwierigkeiten bedeuten. Allerdings macht es einen großen Unterschied, ob die Reisenden eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht haben:

  • Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter für alle Leistungen verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Reise wie vereinbart durchgeführt wird. Wenn der Veranstalter pleite geht, haben Reisende gemäß § 651r BGB Anspruch auf eine Erstattung des vollen Reisepreises. Diese Erstattung wird normalerweise durch eine Versicherung abgedeckt, die der Veranstalter oder das Reisebüro abgeschlossen hat.
  • Wenn Reisende jedoch eine Individualreise gebucht haben, sind sie nicht durch eine Pauschalreise-Versicherung geschützt, denn Sie sind selbst für die gebuchten Leistungen verantwortlich. In diesem Fall hängt die Erstattung des Reisepreises davon ab, welche Leistungen bereits erbracht wurden und ob es andere Versicherungen gibt, die in Anspruch genommen werden können.

Geht das Reisebüro pleite, muss die Reise in der Regel wie gewohnt stattfinden und die Anbieter müssen die Leistung erbringen, auch wenn das Reisebüro die Zahlung noch nicht weitergeleitet hat. Der Reiseveranstalter muss seine Forderungen dann gegen das Reisebüro stellen.

Was passiert, wenn der Veranstalter während der Reise pleite geht?

Sollte Ihr Reiseveranstalter während der Reise insolvent gehen, können Sie ebenfalls als Pauschalreisender mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Denn bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Reisenden sicher nach Hause kommen. In der Regel wird dafür ein Ersatzflug oder eine Ersatzunterkunft organisiert. Wenn es sich um eine Individualreise handelt, müssen die Reisenden selbst dafür sorgen, nach Hause zu kommen.

Für ein sicheres Reisen trotz vor oder während Ihrer Reise insolvent gehenden Reiseveranstalters sollten Sie bei der Buchung einer Reise sorgfältig abwägen, ob Sie eine Pauschalreise oder eine Individualreise buchen möchten. Wenn Sie sich für eine Individualreise entscheiden, lohnen sich oft zusätzliche Versicherungen für den Fall einer Insolvenz des Veranstalters.

Bietet ein Reisesicherungsschein Schutz vor der Insolvenz des Reiseveranstalters?

Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, einen Reisesicherungsschein auszustellen und diesen dem Reisenden auszuhändigen. Der Reisesicherungsschein dient als Nachweis dafür, dass der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat, die im Falle einer Insolvenz des Veranstalters greift.

Der Reisesicherungsschein ermöglicht es dem Reisenden, im Falle einer Insolvenz des Veranstalters den bereits gezahlten Reisepreis zurückzufordern. Die Erstattung erfolgt dann in der Regel durch die Versicherung, die die Insolvenzversicherung des Veranstalters abgeschlossen hat. Als Pauschalreisender sind Sie dazu verpflichtet, den Reisesicherungsschein mit sich zu führen.

Bei einer Individualreise erhalten Reisende keinen Reisesicherungsschein und müssen sich selbst um die Erstattung von Leistungen kümmern. Ein Anwalt für Reiserecht kann Ihnen dabei behilflich sein.

Sie haben eine Rechtsfrage?

Dann nutzen Sie einfach die KLUGO Erstberatung. Die Erstberatung ist ein Telefongespräch mit einem zertifizierten Anwalt aus unserem Netzwerk.

Beitrag juristisch geprüft von der KLUGO-Redaktion

Der Beitrag wurde mit großer Sorgfalt von der KLUGO-Redaktion erstellt und juristisch geprüft. Dazu ergänzen wir unseren Ratgeber mit wertvollen Tipps direkt vom Experten: Unsere spezialisierten Partner-Anwälte zeigen auf, worauf es beim jeweiligen Thema ankommt.