
Rechte und Handlungsmöglichkeiten Was tun bei Insolvenz des Reiseveranstalters?
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Geht dein Reiseveranstalter insolvent, macht es einen großen Unterschied für deine Reisekostenrückerstattung, ob du eine Pauschalreise gebucht hast oder als Individualreisender unterwegs bist.
In diesem Beitrag erfährst du, worin die Unterschiede liegen, wie du bei einer Insolvenz am besten vorgehst und welche wichtigen Tipps du dabei beachten solltest.
Reiseveranstalter Pleite ☝️ Das Wichtigste in Kürze
Geht der Reiseveranstalter pleite, macht es für Erstattungen einen Unterschied, ob du eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht hast.
Als Pauschalreisender bist du durch den Reisesicherungsschein geschützt.
Individualreisende müssen sich selbst um ihre Ansprüche kümmern.
Geht das Reisebüro pleite, muss der Reiseveranstalter die Reise wie geplant durchführen und seine Ansprüche gegen das Reisebüro geltend machen.
Was passiert bei Insolvenz des Reiseveranstalters?
Bei Insolvenz eines Reiseveranstalters kommt es darauf an, ob du eine Pauschal- oder Individualreise gebucht hast:
Bei Pauschalreisen bist du durch eine Insolvenzversicherung geschützt und kannst den vollen Reisepreis zurückfordern (§ 651r BGB).
Bei Individualreisen bist du selbst für die gebuchten Leistungen verantwortlich und hast keinen automatischen Schutz. Eine Erstattung hängt von bereits erbrachten Leistungen und eventuell bestehenden Versicherungen ab.
Geht dein Reiseveranstalter während der Reise insolvent, kannst du als Pauschalreisender mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Der Veranstalter muss sicherstellen, dass du sicher nach Hause kommst – etwa durch Ersatzflug oder Unterkunft. Bei einer Individualreise bist du selbst dafür verantwortlich.
Deshalb solltest du vor der Buchung sorgfältig überlegen, ob du eine Pauschalreise oder Individualreise möchtest. Entscheidest du dich für eine Individualreise, empfiehlt sich der Abschluss zusätzlicher Versicherungen für den Insolvenzfall.
Reisesicherungsschein: Dein Schutz bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter verpflichtet, dir einen Reisesicherungsschein auszuhändigen. Dieser Nachweis bestätigt, dass der Veranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat, die dich im Falle einer Insolvenz schützt.
Der Reisesicherungsschein sorgt dafür, dass du bereits gezahltes Geld zurückbekommst, falls dein Reiseveranstalter pleitegeht. Die Erstattung erfolgt in der Regel über die Versicherung des Veranstalters. Deshalb solltest du den Reisesicherungsschein immer bei dir haben, wenn du eine Pauschalreise buchst.
Bei Individualreisen gibt es keinen Reisesicherungsschein. Dort bist du selbst dafür verantwortlich, dich um Rückerstattungen zu kümmern. In solchen Fällen kann dir ein Fachanwalt für Reiserecht helfen.
Wie gehe ich vor, wenn mein Reiseveranstalter insolvent ist?
Wenn dein Reiseveranstalter insolvent wird, ist schnelles Handeln entscheidend. Je früher du aktiv wirst, desto besser stehen deine Chancen, finanzielle Verluste zu vermeiden oder zu minimieren.
👉 So solltest du am besten vorgehen:
Informiere dich umfassend: Sammle so viele Informationen wie möglich zur Insolvenz deines Reiseveranstalters.
Kontaktiere den Reiseveranstalter oder Insolvenzversicherer: Versuche, den Veranstalter direkt zu erreichen. Bei Pauschalreisen findest du im Reisesicherungsschein die Kontaktdaten des Insolvenzversicherers – dieser ist deine wichtigste Anlaufstelle.
Prüfe deine Reiseversicherung: Hast du als Individualreisender eine Reiseversicherung abgeschlossen? Prüfe, ob sie eine Insolvenzabsicherung enthält und welche Leistungen abgedeckt sind.
Setze dich mit Leistungsträgern in Verbindung: Bei Pauschalreisen solltest du auch Fluggesellschaft, Hotel oder andere gebuchte Leistungen kontaktieren, um sicherzustellen, dass deine Reise wie geplant stattfindet. Bei Individualreisen bist du meist selbst verantwortlich für die Kommunikation.
Fordere deine Rückerstattung ein: Hast du die Reise bereits bezahlt, beantrage umgehend eine Rückerstattung. Bei Pauschalreisen erfolgt dies über den Insolvenzversicherer. Bei Individualreisen kannst du versuchen, Zahlungen über deine Bank oder Kreditkartenfirma zurückzufordern.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Reiserecht unterstützt dich gern, wenn dein Reiseveranstalter pleitegeht und du deine Ansprüche durchsetzen möchtest. Melde dich einfach für eine unverbindliche Erstberatung bei uns.