
So gehst du vor Reiseveranstalter insolvent
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Wenn du eine Reise gebucht hast und dein Reiseveranstalter insolvent geht, macht es für die Rückerstattung von Reisekosten einen erheblichen Unterschied, ob du eine Pauschalreise gebucht hast oder als Individualreisender unterwegs bist. Welche Unterschiede es gibt, wie du bei einer Insolvenz deines Reiseveranstalters vorgehen und was du dabei beachten solltest, haben wir in diesem Beitrag für dich zusammengefasst.
Reiseveranstalter Pleite Das Wichtigste in Kürze
Geht der Reiseveranstalter pleite, macht es für Erstattungen einen Unterschied, ob du eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht hast.
Als Pauschalreisender bist du durch den Reisesicherungsschein geschützt.
Individualreisende müssen sich selbst um ihre Ansprüche kümmern.
Geht das Reisebüro pleite, muss der Reiseveranstalter die Reise wie geplant durchführen und seine Ansprüche gegen das Reisebüro geltend machen.
Wie gehe ich vor, wenn mein Reiseveranstalter insolvent ist?
Wenn dein Reiseveranstalter insolvent ist, ist es wichtig, schnell zu handeln. Je früher du handelst, desto größer sind deine Chancen, eine Lösung zu finden und mögliche finanzielle Verluste zu minimieren.
Am besten gehst du dabei wie folgt vor:
Informiere dich über die Situation: Versuche, so viele Informationen wie möglich über die Insolvenz des Reiseveranstalters zu sammeln.
Nimm Kontakt mit dem Reiseveranstalter auf: Versuche, Kontakt mit dem Reiseveranstalter aufzunehmen, um weitere Informationen zu erhalten. Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, solltest du den Reisesicherungsschein verwenden, um die Kontaktdaten des Insolvenzversicherers zu erhalten.
Überprüfe deine Reiseversicherung: Wenn du als Individualreisender eine Reiseversicherung abgeschlossen hast, prüfe, ob diese eine Insolvenzversicherung enthält und welche Leistungen sie abdeckt.
Kontaktiere deine Fluggesellschaft, dein Hotel oder andere Leistungsträger: Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, solltest du dich auch an die Fluggesellschaft, das Hotel oder andere Leistungsträger wenden, um sicherzustellen, dass die gebuchten Leistungen erbracht werden. Wenn du eine Individualreise gebucht hast, musst du möglicherweise selbst mit den Leistungsträgern Kontakt aufnehmen, um sicherzustellen, dass die gebuchten Leistungen erbracht werden.
Fordere eine Rückerstattung an: Wenn du bereits für die Reise bezahlt hast, solltest du eine Rückerstattung beantragen. Wenn du eine Pauschalreise gebucht hast, solltest du dich an den Insolvenzversicherer wenden, um die Rückerstattung zu beantragen. Wenn du eine Individualreise gebucht hast, solltest du versuchen, deine Zahlungen über deine Kreditkartenfirma oder Bank zurückzufordern.
Ein KLUGO Partner-Anwalt und Rechtsexperte für Reiserecht ist dir gern behilflich, wenn dein Reiseveranstalter pleite ist und du Erstattungen fordern möchtest. Kontaktiere uns einfach bei Bedarf und vereinbare einen Termin für ein unverbindliches Erstgespräch.
Was passiert, wenn der Reiseveranstalter pleite geht oder das Reisebüro Insolvenz anmeldet?
Wenn ein Reiseveranstalter oder Reisebüro Insolvenz anmeldet, kann das für Reisende Schwierigkeiten bedeuten. Allerdings macht es einen großen Unterschied, ob die Reisenden eine Pauschalreise oder eine Individualreise gebucht haben:
Bei einer Pauschalreise ist der Veranstalter für alle Leistungen verantwortlich und muss sicherstellen, dass die Reise wie vereinbart durchgeführt wird. Wenn der Veranstalter pleite geht, haben Reisende gemäß § 651r BGB Anspruch auf eine Erstattung des vollen Reisepreises. Diese Erstattung wird normalerweise durch eine Versicherung abgedeckt, die der Veranstalter oder das Reisebüro abgeschlossen hat.
Wenn Reisende jedoch eine Individualreise gebucht haben, sind sie nicht durch eine Pauschalreise-Versicherung geschützt, denn sie sind selbst für die gebuchten Leistungen verantwortlich. In diesem Fall hängt die Erstattung des Reisepreises davon ab, welche Leistungen bereits erbracht wurden und ob es andere Versicherungen gibt, die in Anspruch genommen werden können.
Geht das Reisebüro pleite, muss die Reise in der Regel wie gewohnt stattfinden und die Anbieter müssen die Leistung erbringen, auch wenn das Reisebüro die Zahlung noch nicht weitergeleitet hat. Der Reiseveranstalter muss seine Forderungen dann gegen das Reisebüro stellen.
Was passiert, wenn der Veranstalter während der Reise pleite geht?
Sollte dein Reiseveranstalter während der Reise insolvent gehen, kannst du ebenfalls als Pauschalreisender mehr Leistungen in Anspruch nehmen. Denn bei einer Pauschalreise muss der Veranstalter dafür sorgen, dass die Reisenden sicher nach Hause kommen. In der Regel wird dafür ein Ersatzflug oder eine Ersatzunterkunft organisiert. Wenn es sich um eine Individualreise handelt, müssen die Reisenden selbst dafür sorgen, nach Hause zu kommen.
Für ein sicheres Reisen trotz vor oder während deiner Reise insolvent gehenden Reiseveranstalters solltest du bei der Buchung einer Reise sorgfältig abwägen, ob du eine Pauschalreise oder eine Individualreise buchen möchtest. Wenn du dich für eine Individualreise entscheidest, lohnt es sich oft zusätzliche Versicherungen für den Fall einer Insolvenz des Veranstalters abzuschließen.
Bietet ein Reisesicherungsschein Schutz vor der Insolvenz des Reiseveranstalters?
Bei einer Pauschalreise ist der Reiseveranstalter dazu verpflichtet, einen Reisesicherungsschein auszustellen und diesen dem Reisenden auszuhändigen. Der Reisesicherungsschein dient als Nachweis dafür, dass der Reiseveranstalter eine Insolvenzversicherung abgeschlossen hat, die im Falle einer Insolvenz des Veranstalters greift.
Der Reisesicherungsschein ermöglicht es dem Reisenden, im Falle einer Insolvenz des Veranstalters den bereits gezahlten Reisepreis zurückzufordern. Die Erstattung erfolgt dann in der Regel durch die Versicherung, die die Insolvenzversicherung des Veranstalters abgeschlossen hat. Als Pauschalreisender bist du dazu verpflichtet, den Reisesicherungsschein mit dir zu führen.
Bei einer Individualreise erhalten Reisende keinen Reisesicherungsschein und müssen sich selbst um die Erstattung von Leistungen kümmern. Ein Anwalt für Reiserecht kann dir dabei behilflich sein.