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Das musst du wissen BAföG-Darlehen - Rückzahlung und Erlass

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Irgendwann kommt der Tag: Das Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln verlangt 50 % des BAföG-Darlehens aus dem Bachelor- oder Masterstudium zurück. Unabhängig von der Höhe des Darlehens beträgt die vierteljährliche Rate für die Rückzahlung 315 Euro. Welche Handlungsoptionen dir nach Erhalt des ersten BAföG-Bescheids offenstehen, erfährst du in unserem Beitrag.

von KLUGO
12.02.2019
3 Min Lesezeit

BAföG Rückzahlung Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rückzahlung des BAföG-Darlehens beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer.

  • Der Höchstbetrag der Rückzahlung liegt in der Regel bei maximal 10.000 Euro.

  • Rückzahlungspflichtige können auf Antrag von der Rückzahlungspflicht teilweise oder vollständig befreit werden.

  • Es gibt verschiedene Möglichkeiten zur Reduzierung der Rückzahlungsbeträge, wie z.B. durch schnelle Tilgung oder gute Abschlussnoten.

Freistellung beantragen

Die Rückzahlung des BAföGs fällt spätestens fünf Jahre nach Ende der BAföG-Förderungshöchstdauer an. Diese hängt von der Regelstudienzeit des Hauptfaches im Bachelor-Studium ab. Studenten, die während der universitären Ausbildung Nebenjobs und familiären Pflichten nachgehen oder weitere akademische Abschlüsse anstreben, werden häufig noch während der Studienzeit oder vor dem Einstieg in ein akademisches Berufsfeld zur Rückzahlung ihres BAföG-Darlehens aufgefordert.

Personen mit einem Einkommen unter 1.145 Euro können online eine zwölfmonatige Freistellung von der Rückzahlung beantragen. Die Freistellung ist nach zwölf Monaten verlängerbar, nach spätestens 30 Jahren läuft die Freistellungsmöglichkeit jedoch aus. Menschen mit Behinderungen steht nach § 33b EstG ein höherer Freibetrag zu. Auch die familiäre Situation von Darlehensnehmern spielt bei der Festlegung des Freibetrags eine Rolle.

Einkommensgrenzen für die Freistellung von der BAföG-Rückzahlung

  • Singles: 1.145 Euro

  • Mit Ehepartner: + 570 Euro

  • Mit Kind: + 520 Euro je Kind

  • Für Alleinerziehende: + 175 Euro für ein Kind, + 85 Euro für jedes weitere

So kannst du vom Zahlungsnachlass profitieren

Im Feststellungs- und Rückzahlungsbescheid (FRB) hinterlegt das Bundesverwaltungsamt ein individuelles Nachlassangebot für Schuldner, die ihr gesamtes Darlehen auf einmal zurückzahlen. Auch bei großen Teilzahlungen ist unter Umständen ein lohnenswerter Nachlass des Darlehens möglich. Möchtest du dich über Rabatte für dein Studiendarlehen informieren, dann bitte das Bundesverwaltungsamt um einen entsprechenden Bescheid. Unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten unterstützen dich gern bei der Erstellung schriftlicher Anträge.

Darlehensnachlass im Todesfall

Sollte der Darlehensnehmer vor der vollständigen Rückzahlung des Studiendarlehens versterben, entfällt die gesamte restliche Schuld. § 18 Abs. 5c BAföG legt fest, dass BAföG-Darlehensschulden nicht auf Angehörige übertragen werden können. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind offene Beiträge und Zinsen, die zum Zeitpunkt der Vorlage der Sterbeurkunde bereits angefordert wurden. Diese müssen von Erben beglichen werden.

Alle wichtigen Infos zur BAföG-Rückzahlung auf einen Blick

Für wichtige Fragen und Hilfe bei Antragstellungen stehen dir unsere KLUGO Partner-Anwälte und Rechtsexperten jederzeit zur Verfügung.

Zur Vorbereitung auf die telefonische Erstberatung hier noch einmal alle wichtigen Fakten rund um BAföG-Rückzahlungen in Kürze:

  • Maximal 10.000 Euro müssen zurückgezahlt werden.

  • Freistellungen gelten für zwölf Monate.

  • Bafög-Rückzahlungen können nicht steuerrechtlich geltend gemacht werden, Zinsen für überfällige Zahlungen jedoch schon.

  • Im Todesfall entfallen sämtliche bisher nicht angeforderte Darlehensschulden.

  • Wenn du das gesamte Bafög-Darlehen auf einmal zurückzahlst, gewährt das BVA bis zu 50 % Nachlass.

  • Bei der Erstberatung von KLUGO erhältst du hilfreiche Tipps und weitere Informationen.

Bei Fragen zu deinen rechtlichen Möglichkeiten rund um das Thema BAföG vermittelt dir KLUGO auf Wunsch eine telefonische Erstberatung.

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