Schulbefreiung

Was du über Schulbefreiung wissen musst Darf ich mein Kind einfach von der Schule befreien?

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Du planst, dein Kind für ein paar Tage aus der Schule zu nehmen – etwa wegen einer Familienfeier, einem wichtigen Termin oder sogar einer Reise? In Deutschland ist das nicht ohne Weiteres möglich, denn hier gilt eine gesetzliche Schulpflicht. Trotzdem kann in bestimmten Fällen eine Schulbefreiung beantragt werden. Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und was du dabei beachten solltest, erfährst du hier.

von KLUGO
16.05.2025
5 Min Lesezeit

Schulbefreiung ☝️ Das Wichtigste in Kürze

  • Schulpflicht gilt ausnahmslos – Kinder dürfen nur aus triftigem Grund vom Unterricht befreit werden.

  • Urlaubsreisen sind kein zulässiger Grund – Schulbefreiungen vor oder nach den Ferien werden in der Regel nicht genehmigt.

  • Befreiung muss schriftlich beantragt werden – Je nach Dauer entscheidet die Klassenleitung oder Schulleitung.

  • Mögliche Gründe für Schulbefreiung: Familienereignisse, Todesfälle, religiöse Anlässe, Sportwettkämpfe, Behördentermine.

  • Bei unentschuldigtem Fehlen drohen Bußgelder – Je nach Bundesland bis zu 2.500 Euro.

Was bedeutet Schulpflicht und was ist erlaubt?

Die Schulpflicht ist in den Schulgesetzen der Länder verankert, beispielsweise in § 35 Schulgesetz NRW. Sie verpflichtet alle Kinder zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht – unabhängig davon, ob es in der Familie besondere Pläne oder persönliche Wünsche gibt. Die Schulpflicht lässt nur in Ausnahmefällen Spielraum. Wer sein Kind ohne Genehmigung vom Unterricht fernhält, handelt ordnungswidrig – und das kann teuer werden.

Wann kann ich eine Schulbefreiung beantragen?

Eine Schulbefreiung ist nur aus triftigem Grund möglich.

👉 Dazu gehört zum Beispiel:

  • die Heirat eines engen Familienmitglieds,

  • ein Todesfall in der Familie,

  • eine Konfirmation oder Kommunion,

  • die Teilnahme an einem Sportwettkampf,

  • ein wichtiger Behördentermin,

  • ein Schüleraustauschprogramm,

  • oder ein Ehrenamt, etwa bei der Freiwilligen Feuerwehr.

Du musst die Schulbefreiung schriftlich und rechtzeitig vorab bei der Schule beantragen. Bei bis zu drei Tagen entscheidet meist die Klassenleitung. Für längere Befreiungen ist die Schulleitung zuständig. Ein persönliches Gespräch im Vorfeld kann helfen – viele Schulen stellen auch Vordrucke zur Verfügung.

👉 📄 Wir bieten dir ein kostenloses Muster an, mit dem du eine Schulbefreiung beantragen kannst:

Darf ich mein Kind für einen Urlaub früher aus der Schule nehmen?

Nein, Urlaubsreisen außerhalb der offiziellen Ferienzeit gelten nicht als zulässiger Grund für eine Schulbefreiung. Auch dann nicht, wenn Flüge günstiger sind oder berufliche Gründe dagegen sprechen, nur in den Ferien zu reisen. Schulen lehnen solche Anträge in aller Regel ab.

Wenn du mit deinem Kind dennoch in den Urlaub fährst, riskierst du ein Bußgeld – und in manchen Fällen sogar ein Verfahren wegen Schulpflichtverletzung.

👉 Das Verwaltungsgericht Freiburg entschied in einem Fall (Urteil vom 20.10.2004 - Az. 2 K 1803/04), bei dem Eltern ihre schulpflichtigen Kinder für eine Reise nach Neuseeland außerhalb der Schulferien beurlauben lassen wollten. Die Schulbehörde lehnte den Antrag ab, woraufhin die Eltern klagten. Das Gericht stellte klar, dass der Wunsch der Eltern nach einer "Bildungsreise" keine Beurlaubung rechtfertigt. Die Schulpflicht hat Vorrang, und Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt. Die Entscheidung der Schulbehörde war rechtmäßig, die Klagen wurden abgewiesen.

Was passiert, wenn ich mein Kind trotzdem nicht zur Schule schicke?

Ein unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Schule kann in solchen Fällen ein Bußgeldverfahren gegen dich als Elternteil einleiten.

Die Höhe des Bußgeldes ist abhängig vom Bundesland:

  • In Berlin und Brandenburg liegt die Höchststrafe bei bis zu 2.500 Euro.

  • In Rheinland-Pfalz und dem Saarland liegt sie bei 500 Euro.

  • In Bundesländern wie Hessen oder Bremen richtet sich die Strafe oft nach der Anzahl der Fehltage.

Je nachdem, wie häufig und wie lange dein Kind fehlt, kann die Strafe also schnell steigen.

Wann ist ein ärztliches Attest notwendig?

Wenn dein Kind krank ist, genügt bei kurzen Fehlzeiten oft eine formlose Entschuldigung durch dich. Bei längeren Erkrankungen oder bei einer Befreiung vom Sportunterricht solltest du jedoch ein ärztliches Attest vorlegen. Das gilt besonders dann, wenn der Unterricht über mehrere Wochen oder Monate hinweg nicht besucht werden kann.

⚠️ Wichtig:

Ein Attest darf nicht dazu missbraucht werden, eine geplante Reise zu verschleiern. Auch wenn du ein Attest „vorsorglich“ organisierst, obwohl dein Kind gar nicht krank ist, kann das auffliegen – und rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Gibt es eine Befreiung aus religiösen Gründen?

Ja, in vielen Bundesländern kannst du dein Kind vom Religionsunterricht befreien lassen – in der Regel nimmt es dann am Ethikunterricht teil. Auch religiöse Feiertage, die nicht gesetzlich frei sind, können als Anlass für eine kurzfristige Schulbefreiung gelten. Voraussetzung ist, dass der Antrag glaubhaft begründet und rechtzeitig gestellt wird.

Muss der versäumte Stoff nachgeholt werden?

Ja – ganz gleich, ob die Befreiung genehmigt wurde oder nicht. Du bist in der Pflicht, dafür zu sorgen, dass dein Kind den verpassten Lernstoff aufarbeitet. In vielen Fällen stellt die Schule Aufgaben zur Verfügung, manchmal auch digitale Lernplattformen oder zusätzliche Materialien.

Kommt es zu häufigen Fehlzeiten, auch mit Attest, kann das in die Versetzungsentscheidung einfließen. Im schlimmsten Fall muss dein Kind das Schuljahr wiederholen.

Wann dir ein KLUGO Partner-Anwalt weiterhelfen kann

Ein KLUGO Partner-Anwalt kann unterstützen, wenn es bei der Schulbefreiung zu Problemen kommt – zum Beispiel, wenn die Schule deinen Antrag trotz triftigem Grund ablehnt oder dir ein Bußgeld wegen unentschuldigten Fehlens droht.

Grundsätzlich sollten Eltern jedoch zunächst das Gespräch mit der Schule suchen und ihr Anliegen schriftlich, nachvollziehbar und frühzeitig begründen. Bleibt der Konflikt bestehen oder drohen rechtliche Schritte seitens der Schule oder des Schulamts, ist eine rechtliche Beratung durch einen Anwalt für Schul- oder Verwaltungsrecht empfehlenswert.

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